Über die militärische Ermittlungsarbeit zu Kriegsverbrechen ist kaum etwas bekannt. Dabei hatte das britische Militär für diese Tätigkeiten spezielle Teams gebildet, die in der Ausführung hauptsächlich von Emigranten verschiedener Nationalität durchgeführt wurden. Für diese Aufgabe mussten sich diese Menschen natürlich bewähren, damit das Militär nicht etwa durch latente Nationalsozialisten infiltriert werden konnte. Dieses Thema ist ein weites Spektrum und wurde 2010 in einem Aufsatz vom Archivar der Gedenkstätte Neuengamme, Reimer Möller, recht ausführlich und informativ dargestellt.
Die Satzbildung, Kommasetzung und falsch gesetzte Chevrons dieses Artikels sind auffallend dilettantisch (einige Fehler habe ich bereinigt). Der Verlag Edition Temmen scheint offenbar über kein Lektorat zu verfügen. Dennoch ist dieser Artikel für Interessenten zu dieser Thematik eine willkommene Ergänzung, zu der sonst eher spannungslosen Pragmatik der Neuengamme-Hefte.
Samstag, 20. Oktober 2012
Samstag, 29. September 2012
Die russischen Kriegsgefangenen vom Herbst 1941
16. Oktober 1941. Es ist kalt. Es regnet. An diesem Tag marschiert eine riesige Kolonne von russischen Kriegsgefangenen über den Neuengammer Hausdeich in Richtung des Konzentrationslagers Neuengamme. Die Gefangenen marschieren entlang des Heerwegs durch das Haupttor des Lagers über den gerade erst betonierten Appellplatz zu zwei Baracken am nordöstlichen Ende des Schutzhaftlagers. In den Baracken befindet sich kein Mobiliar. Die Fenster sind vernagelt. Die Baracken sind gesondert mit Stacheldraht umzäunt. Es wird als „Kriegsgefangenen-Arbeitslager“ bezeichnet.
Die Lebensbedingungen sind katastrophal. Es wird eine kleine Ambulanz eingerichtet, in der deutsche Häftlinge versuchen, den Kriegsgefangenen so gut es geht zu helfen. Der Überlebenskampf ist aussichtslos. Fast jeden Tag sterben Menschen. Sie sterben wegen Krankheit, an Fleckfieber, an Hunger und an der schweren Arbeit, zu der einige von ihnen gezwungen werden. Ein Drama, dass sich über acht Monate erstreckt. Ende Juni 1942 sind 652 von den Kriegsgefangenen tot.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde auf dem späteren, nördlich gelegenen neuen Bergedorfer Friedhof, auf Veranlassung der damaligen britischen Militärregierung, auf einer kleinen Anhöhe, ein gesonderter Friedhof eingerichtet. Ein spartanisch anmutender Ort. Ein kleiner Hügel mit einem größeren hölzernen Kreuz, sollte darauf hinweisen, dass hier Menschen verschart wurden. Dieser Friedhof war in seinen Grenzen ein abgezäunter Bereich, noch bevor es dort überhaupt einen Friedhof gegeben hat.
Jahre später wurden auf diesem Friedhof 651 Steine platziert, die die Namen und Daten von russischen Kriegsgefangenen trugen, die im Konzentrationslager Neuengamme zu Tode gekommen sind. Das ist allerdings nicht die ganze Wahrheit. Dieser Ort hat eine andere Geschichte zu erzählen.
Neben den Kriegsgefangenen in Neuengamme gab es auch eine größere Zahl von russischen Kriegsgefangenen, die in verschiedenen Betrieben in Bergedorf und Umgebung zum Zwangsarbeitereinsatz gekommen sind. Viele von ihnen sind ebenfalls in dem Zeitraum Oktober 1941 bis Mitte 1942 gestorben.
Auf dem heutigen, so genannten „Russischen Ehrenfriedhof“ in Bergedorf, befinden sich deshalb zwei unterschiedliche Gruppen von russischen Kriegsgefangenen.
Die historische Geschichte zu diesem Ehrenfriedhof bezieht sich aber ausschließlich auf die Kriegsgefangenen aus Neuengamme, die auf einer Bronzetafel an diesem Friedhof manifestiert wurde. Diese Darstellung der Ereignisse ist aber historisch nicht richtig und muss korrigiert werden. Es ist deshalb notwendig, weil mehr als einhundert der Neuengammer Kriegsgefangenen auf diesem Ehrenfriedhof nicht vorhanden sind - die Anerkennung ihres Schicksals und das Gedenken an sie ist damit nicht möglich.
Leider verhält sich die Gedenkstätte Neuengamme zu diesem Thema merkwürdig destruktiv. Der Direktor der Gedenkstätte Neuengamme, Dr. Detlef Garbe, weist jede Verantwortung von sich, obwohl diese Menschen ein elementares Kapitel in der Geschichte von Neuengamme darstellen, da es hier um ein völkerrechtliches Verbrechen geht, und die Gedenkstätte sich deshalb ihrer Verantwortung für diese Menschen nicht entziehen kann.
Nutzen Sie Ihr bürgerliches Grundrecht und protestieren Sie für eine Korrektur der Geschichte, damit auch den Ungenannten Toten ein Raum des Gedenkens zuerkannt werden kann.
Schreiben Sie bitte an:
detlef.garbe@kb.hamburg.de
arne.dornquast@bergedorf.hamburg.de (Bezirksamt Bergedorf)
oktavia.christ@volksbund.de
bfkg@list.ru (Russische Botschaft Berlin; Büro für Kriegsgräberfürsorge und Gedenkarbeit)
Die Lebensbedingungen sind katastrophal. Es wird eine kleine Ambulanz eingerichtet, in der deutsche Häftlinge versuchen, den Kriegsgefangenen so gut es geht zu helfen. Der Überlebenskampf ist aussichtslos. Fast jeden Tag sterben Menschen. Sie sterben wegen Krankheit, an Fleckfieber, an Hunger und an der schweren Arbeit, zu der einige von ihnen gezwungen werden. Ein Drama, dass sich über acht Monate erstreckt. Ende Juni 1942 sind 652 von den Kriegsgefangenen tot.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde auf dem späteren, nördlich gelegenen neuen Bergedorfer Friedhof, auf Veranlassung der damaligen britischen Militärregierung, auf einer kleinen Anhöhe, ein gesonderter Friedhof eingerichtet. Ein spartanisch anmutender Ort. Ein kleiner Hügel mit einem größeren hölzernen Kreuz, sollte darauf hinweisen, dass hier Menschen verschart wurden. Dieser Friedhof war in seinen Grenzen ein abgezäunter Bereich, noch bevor es dort überhaupt einen Friedhof gegeben hat.
Jahre später wurden auf diesem Friedhof 651 Steine platziert, die die Namen und Daten von russischen Kriegsgefangenen trugen, die im Konzentrationslager Neuengamme zu Tode gekommen sind. Das ist allerdings nicht die ganze Wahrheit. Dieser Ort hat eine andere Geschichte zu erzählen.
Neben den Kriegsgefangenen in Neuengamme gab es auch eine größere Zahl von russischen Kriegsgefangenen, die in verschiedenen Betrieben in Bergedorf und Umgebung zum Zwangsarbeitereinsatz gekommen sind. Viele von ihnen sind ebenfalls in dem Zeitraum Oktober 1941 bis Mitte 1942 gestorben.
Auf dem heutigen, so genannten „Russischen Ehrenfriedhof“ in Bergedorf, befinden sich deshalb zwei unterschiedliche Gruppen von russischen Kriegsgefangenen.
Die historische Geschichte zu diesem Ehrenfriedhof bezieht sich aber ausschließlich auf die Kriegsgefangenen aus Neuengamme, die auf einer Bronzetafel an diesem Friedhof manifestiert wurde. Diese Darstellung der Ereignisse ist aber historisch nicht richtig und muss korrigiert werden. Es ist deshalb notwendig, weil mehr als einhundert der Neuengammer Kriegsgefangenen auf diesem Ehrenfriedhof nicht vorhanden sind - die Anerkennung ihres Schicksals und das Gedenken an sie ist damit nicht möglich.
Leider verhält sich die Gedenkstätte Neuengamme zu diesem Thema merkwürdig destruktiv. Der Direktor der Gedenkstätte Neuengamme, Dr. Detlef Garbe, weist jede Verantwortung von sich, obwohl diese Menschen ein elementares Kapitel in der Geschichte von Neuengamme darstellen, da es hier um ein völkerrechtliches Verbrechen geht, und die Gedenkstätte sich deshalb ihrer Verantwortung für diese Menschen nicht entziehen kann.
Nutzen Sie Ihr bürgerliches Grundrecht und protestieren Sie für eine Korrektur der Geschichte, damit auch den Ungenannten Toten ein Raum des Gedenkens zuerkannt werden kann.
Schreiben Sie bitte an:
detlef.garbe@kb.hamburg.de
arne.dornquast@bergedorf.hamburg.de (Bezirksamt Bergedorf)
oktavia.christ@volksbund.de
bfkg@list.ru (Russische Botschaft Berlin; Büro für Kriegsgräberfürsorge und Gedenkarbeit)
Sonntag, 23. September 2012
Zyklon B Prozess
Die Kriegsverbrecher-Kommission der Vereinten Nationen (UNWCC) hat in fünfzehn Publikationen zwischen 1947 und 1949 über Prozesse von Kriegsverbrechen, unter dem Titel "Law Reports Of Trials Of War Criminals", berichtet. Von den 89 Fällen über die die Kommission Berichte erstellt hat, sind auch Konzentrationslager-Prozesse enthalten. Dazu gehören der 1. Belsen-Prozess (Case No. 2), der Natzweiler-Prozess (Case No. 31), der sich ausschließlich mit der Ermordung von britischen und französischen Staatsangehörigen beschäftigt, die im Widerstand tätig waren, der Auschwitz-Prozess (Case No. 38) gegen Rudolf Höss und der Dachau-Prozess (Case No. 60) gegen Martin Weiss und zahlreichen anderen. Leider gibt es keinen "Report" über Neuengamme oder Mauthausen (dem einzigen KL der Lagerstufe I).
Im engen Kontext zu Konzentrationslagern steht der Zyklon B Prozess, der als "Case No. 9" der UNWCC in der ersten Publikation von 1947 eingehend reflektiert wird.
Ebenfalls von der UNWCC stammt ein Artikel über Britisches Militärrecht in Kriegsverbrecher-Verfahren. Zum besseren Verständnis dieser Gerichtsbarkeit, habe ich diese Darstellung des Royal Warrant und anderen bedeutenden Bestandteilen, beigefügt.
Im engen Kontext zu Konzentrationslagern steht der Zyklon B Prozess, der als "Case No. 9" der UNWCC in der ersten Publikation von 1947 eingehend reflektiert wird.
Ebenfalls von der UNWCC stammt ein Artikel über Britisches Militärrecht in Kriegsverbrecher-Verfahren. Zum besseren Verständnis dieser Gerichtsbarkeit, habe ich diese Darstellung des Royal Warrant und anderen bedeutenden Bestandteilen, beigefügt.
Freitag, 31. August 2012
Geissel der Menschheit
Im Vorfeld zur Veröffentlichung von Lord Russels Buch „Geissel der Menschheit“ gab es in England einige Unruhe auf hoher politischer Ebene. Aus Regierungskreisen wurde Russel aufgefordert sein Buch nicht zu veröffentlichen oder aber sein Amt wäre gefährdet bzw. wurde ihm nahe gelegt zurückzutreten. Der Lord ließ sich nicht einschüchtern, und so erschien 1954 sein Buch unter dem Originaltitel „The Scourge Of The Swastika“ - und Lord Russel of Liverpool trat unverzüglich von seinem Amt zurück.
Es bleibt bis zum heutigen Tage unklar, warum dieses zunächst harmlos scheinende Buch nicht erscheinen sollte. Politisch betrachtet war dieses Buch nicht gerade brisant, die von Russell geschilderten Ereignisse an Nazi-Kriegsverbrechen waren schließlich Fakt und von höchster militärischer Instanz initiiert worden. Möglicherweise liegt genau dort der sagenumwobene Knochen begraben. Zunächst aber zum Inhalt des Buches.
Lord Russell war unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg einer der höchsten militärischen Rechtsberater. Ihm wurden Prozessunterlagen vorgelegt, über die er eine Empfehlung an den Obersten Befehlshaber der Britischen Rheinarmee abzugeben hatte, der wiederum hatte das letzte Wort darüber, ob ein Kriegsverbrecher begnadigt oder seinem Rechtsspruch überlassen wurde. Allerdings unter dem Aspekt, daß dieser Befehlshaber kein Jurist war, und dennoch wurden Urteile von ihm revidiert. Ein Grund dieses Buch zu verhindern?
Russell erzählt von den unzählbaren Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Davon, daß die Nationalsozialisten die Sitten und Gebräuche des Krieges ignorierten, ebenso die Haager oder Genfer Konventionen mit Füßen traten. Diese Verbrechen, die von der Militärjustiz verhandelt wurden, und die Russell vorgelegt wurden, sind die Basis dieser Erzählstudie. Neuengamme ist natürlich auch ein Bestandteil, wenn auch nicht gerade besonders ausführlich wie z. B. Ravensbrück. Aber die Frage die sich mir beim Lesen permanent aufgedrängt hat war, ist es überhaupt legitim gewesen über diese Verbrechen zu berichten, denn zu dem Zeitpunkt der Mittfünfziger Jahre waren diese Akten bereits gesperrt, teilweise sogar bis zum Jahre 2024, also ein ganzes Menschenleben. Das war der Versuch der britischen Regierung, diejenigen zu schützen, die in derartigen Prozessen nicht abgeurteilt wurden, oder aber in Prozessen leibhaftig der Öffentlichkeit vorgeführt wurden, ohne daß sie jemals selbst angeklagt worden sind. Die Versiegelung dieser Akten hat sich inzwischen zwar grundlegend geändert, die meisten Akten sind zugänglich, aber 1954 war das für die Öffentlichkeit oder der Wissenschaft überhaupt nicht so. Ein weiterer Grund dieses Buch zu verhindern?
1955 erschienen in West- und Ost-Deutschland die deutschsprachigen Übersetzungen. Der so genannte antifaschistische Röderberg-Verlag in Frankfurt legte vor, und der Verlag Volk und Welt der DDR übernahm die unveränderte westdeutsche Fassung im gleichen Jahr. Russell mahnt in seiner kurzen Einleitung der westdeutschen Ausgabe die ungeheuerlichen Verbrechen der Deutschen im Zweiten Weltkrieg an, und will vor allem dem deutschen Volk diese Verbrechen vor Augen führen, da er glaubt, sie würden darüber wenig erfahren haben, und das sich derartiges nicht wiederholen dürfte. Das Vorwort in der ostdeutschen Ausgabe ist anders; der Tenor ist ähnlich, aber nicht mahnend. Russel geht auf die Nürnberger Prozesse ein und bedankt sich bei einigen Personen für ihre Unterstützung. Diese Intentionen deuten aber nicht zu einem Grund zur Verhinderung dieses Buches hin.
Das wahre Motiv für Russells Buch und die politiche Beeinflussung der Veröffentlichung wird vielleicht nie ans Licht kommen. Russell verstarb 1981.
Im „Daily Express“ von August 1954 sagt Russell, „daß ein Versuch unternommen wurde, die historische Wahrheit aus politischen Gründen zu zensieren …“ Dem Lord wurde vorgeworfen, sein Buch entspräche nicht den Tatsachen und sei demnach nicht als historisch anzusehen. In „Neues Deutschland“, das ostdeutsche Sprachrohr des angeblich demokratischen Staates, schrieb ebenfalls im August 1954, über eine tendenzielle Proklamierung in Richtung wiedererwachtem Faschismus in Deutschland. Das Motiv, dieses Buch aus Gründen von Faschismus nicht publiziert zu sehen, ist nicht nachvollziehbar, entspricht aber der zeitgenössischen Essenz politischer Organe im damaligen Ostdeutschland.
Leider gibt das Buch über Russell selbst, als der Oberste Militärische Rechtsberater, keine Auskunft über ihn her. Auch die Quellen der zahlreichen Berichte werden nicht preisgegeben. Es werden nur Namen genannt, die bereits in Kriegsverbrecherprozessen öffentlich gemacht wurden. Daher entsteht für den unkundigen Leser der Eindruck von einem unseriösen Referat. In seinem Buch werden zwar einige Dinge nicht richtig dargestellt, aber das sind vor allem Sachen die jenseits der Verbrechen liegen, wie z.B. die Erklärung zur Bewachung der Konzentrationslager, „Es war eine ihrer abscheulichen Aufgaben, das Personal für die Konzentrationslager zu stellen, und fast alle Wachmannschaften dieser Lager kamen aus den Reihen der Allgemeinen SS.“ Tatsächlich war es ab Kriegsbeginn die Waffen-SS, die diese Aufgaben ausschließlich bis zum Spätsommer 1944 ausgeübt haben. Auch darf man die Zeit nicht vergessen, als dieses Buch erschien, wo vieles noch nicht bekannt gewesen ist. Andererseits geht aus dem Neuengamme-Prozess dieses Faktum mehr als deutlich hervor.
Russel geht auf die einzelnen Kriegsverbrecherprozesse nicht ein. Im Kontext zum Neuengamme-Prozess vom Frühjahr 1946, wurde dem Rechtsratschlag von Russell stattgegeben; die vierzehn Urteile wurden in der Form vollstreckt, wie sie im Prozess bereits verkündet worden waren.
Sonntag, 8. Juli 2012
Die Hamburger Polizei im Nationalsozialismus
Am 19. Januar 2012 eröffnete im Hamburger Rathaus wieder eine Ausstellung, dieses Mal war das Thema „Die Hamburger Polizei im Nationalsozialismus“, eine bis dato stiefmütterlich behandelte Materie. Nachdem diese Ausstellung im Februar bereits beendet wurde, erschien erfreulicherweise eine Broschüre mit dem Ausstellungsinhalt.
Herbert Diercks, Historiker und Fachmann in Sachen Gestapo, sowie Mitarbeiter der Gedenkstätte Neuengamme, zeichnet verantwortlich für diese Broschüre, die ich als lobenswerte Addition zur nationalsozialistischen Geschichte Hamburgs, als aber auch zum ehemaligen Konzentrationslager Neuengamme erachte. Dieses Heft ist empfehlenswert und preisgünstig, allerdings mit einer Auflage von eintausend Stück, auch limitiert.
Ein Ereignis in diesem Heft machte mich allerdings stutzig, nämlich die Ermordung von 71 Fuhlsbüttel-Häftlingen in Neuengamme. Diercks kommt zu folgendem Fazit, Zitat: „Nach Kriegsende vermochten weder die britische Militärjustiz noch die Hamburger Staatsanwaltschaft, die Verantwortlichen dieser Morde zu überführen. Die Exekutionen der 71 Männer und Frauen blieben ungesühnt.“ Zitat Ende.
Diese Quintessenz ist offenbar darauf zurückzuführen, daß die Engländer ihre Urteile in Kriegsverbrecherprozessen nicht begründeten, da die britische Militärjustiz so etwas nicht vorsah. Das eine schließt bekanntlich das andere nicht aus, und natürlich wurden die Mörder dieser 71 Menschen angeklagt, überführt und hingerichtet. Denn diese Mordaktion vom April 1945 war ein wesentlicher Bestandteil gegen einige der vierzehn Angeklagten im ersten Neuengamme-Prozess von 1946.
Der Ankläger Major Stewart hatte eine Reihe von „Vorfällen“ in Neuengamme für seine Prozessführung bestimmt, darunter eben auch die bestialische Liquidierung von knapp sechs Dutzend Menschen. Im Endeffekt gestand der damalige Obersturmführer Anton Thumann seine maßgebliche Tat, wie auch weitere Beteiligte. Sie gaben es nicht unumwunden zu wie Thumann, aber ihre Mittäterschaft bzw. ihre Schuld geht aus den Prozessunterlagen deutlich hervor, so daß die Personen, die in diesen Morden verstrickt waren, explizit aus diesem Grund angeklagt worden sind. Die Anklagen gegen die vierzehn Kriegsverbrecher waren ja schließlich nicht individuell formuliert, sondern sie lautete für alle gleichermaßen: „… in der Zeit von Juni 1940 bis Mai 1945, als Verantwortliche des Konzentrationslagers Neuengamme, Kriegsverbrechen begangen zu haben, indem sie die Gesetze und Gepflogenheiten des Krieges missachteten. Sie sind beteiligt an der Ermordung und Misshandlung von Angehörigen der Alliierten Nationen, die Lagerinsassen des besagten Konzentrationslagers waren.“
Es stellt sich natürlich die Frage, die nicht näher beziffert wird, was Diercks mit „die Veranwortlichen“ tatsächlich meint. Diejenigen, die generell als Schreibtischtäter bezeichnet werden, oder diejenigen, die diese Morde ausgeführt haben. Diercks spricht von „ungesühnten Exekutionen“, und die wurden, wie in diesem Fall, von SS-Leuten ausgeführt. Ist nicht der Kommandant Max Pauly, der Schutzhaftlagerführer Thumann und seine Schergen gleichermaßen verantwortlich, wie diejenigen, die ihre Unterschrift unter ein Stück Papier gesetzt haben?
Mittwoch, 13. Juni 2012
Hamburg unterm Hakenkreuz
Die Machtergreifung 1933 aus Sicht der Hamburger Nationalsozialisten wurde im gleichen Jahr in einem Buch veröffentlicht. Auf gut 50 Seiten Text und ebenso vielen Fotoseiten schildert dieser Band die Ereignisse in der Zeit von 1919 bis 1933; natürlich mit dem unumgänglichen braunen Anstrich. An der Geschichte selbst läßt sich kaum etwas fehlinterpretieren, wohl aber in der Art und Weise wie es erzählt wird. Davon kann sich hier nun jeder selbst ein Bild machen.
Dieses seltene Buch habe ich vor längerer Zeit auf einem Flohmarkt erworben. Der Umschlag fehlte zwar, aber vom geschichtlichen Aspekt her, sollte man dann doch zugreifen. Der Text war ursprünglich in Fraktur gesetzt, und wurde im Laufe des Jahres 1941 von den Nationalsozialisten abgeschafft.
Dieses seltene Buch habe ich vor längerer Zeit auf einem Flohmarkt erworben. Der Umschlag fehlte zwar, aber vom geschichtlichen Aspekt her, sollte man dann doch zugreifen. Der Text war ursprünglich in Fraktur gesetzt, und wurde im Laufe des Jahres 1941 von den Nationalsozialisten abgeschafft.
Samstag, 28. April 2012
Das angebliche „SS-Album“
Seit mehreren Jahrzehnten grassiert im Bereich der wissenschaftlichen Aufarbeitung zum ehemaligen Konzentrationslager Neuengamme der Name Heinrich Masseth. Ihm hat man bis heute das vermeintliche „SS-Album“ attestiert, obwohl Masseth selbst mit der SS nichts zu tun gehabt hat, denn er war einer der Häftlinge von Neuengamme mit grünem Winkel. Eine öffentliche Darlegung, unter welchen Umständen die Kulturbehörde 1981 diese Fotos erhalten hat, gibt es nicht. Daher ist die nun folgende These rein hypothetisch, und sorgt vielleicht dafür, dass diese Lücke von offizieller Seite her geschlossen werden kann.
Die Fotos, die die SS von ca. 1940 bis 1944 in Neuengamme aufgenommen hat (mit ein paar wenigen Ausnahmen, die definitiv nicht aus Neuengamme stammen), sind symptomatisch für alle Konzentrationslager bzw. der Nationalsozialisten. Insbesondere sei hier Karl Koch genannt, der von jedem Lager, in dem er Kommandant gewesen ist, zahlreiche Fotos machen ließ, um damit seine Arbeit als Kommandant und als Narzisst zu kommentieren. Wer jedoch die SS-Fotos von Neuengamme tatsächlich gemacht hat ist unbekannt; ab 1942 eventuell Josef Schmitt. Bekannt hingegen ist, dass zahlreiche Fotos existent sind, die in irgendeinem Aktenschrank der Kommandantur aufbewahrt wurden. Heinrich Masseth wusste davon offenbar, und hat diese Fotos (in Kollaboration mit Peter Ernst) schlichtweg „gestohlen“. Möglicherweise gehörte er zum Räumkommando, welches nach der Evakuierung am 29. April 1945 im Lager verblieb, um sämtliche Lagerdokumente zu verbrennen, und dabei sind ihm diese Fotos in die Hände gefallen. Mit diesem „Schatz“ machte sich Masseth davon und fertigte sich sein eigenes Fotoalbum mit persönlichen Bemerkungen seiner „erlittenen“ Lagerzeit in Neuengamme an.
Die Fotos weisen einen Stempel in französischer und englischer Sprache auf („International Information-Advertisement and Publication-Bureau for Concentration Camp literature), der auch den Namen von Masseth trägt, aber auf fast allen Fotos nachträglich kaschiert wurde. Aus welchem Grund diese Signierung vorgenommen wurde, und was es damit genau auf sich hat, ist unklar. Ich halte es für eine Vortäuschung falscher Tatsachen - denn derartige historische Fotos mit einer fiktiven Signatur ließen sich so seinerzeit lukrativ veräußern. Ein solches Verhalten wäre dann auch für einen Berufsverbrecher, wie Masseth nachweislich einer gewesen ist, kein Wunder. Ratio terminalis wäre es auch eine Erklärung dazu, warum die Hamburger Kulturbehörde bislang nicht begründet hat, von wem sie die SS-Fotos bekommen hat.
Heutzutage befindet sich dieses Fotoalbum im Panzerschrank des Archivs Neuengamme.
Die Fotos, die die SS von ca. 1940 bis 1944 in Neuengamme aufgenommen hat (mit ein paar wenigen Ausnahmen, die definitiv nicht aus Neuengamme stammen), sind symptomatisch für alle Konzentrationslager bzw. der Nationalsozialisten. Insbesondere sei hier Karl Koch genannt, der von jedem Lager, in dem er Kommandant gewesen ist, zahlreiche Fotos machen ließ, um damit seine Arbeit als Kommandant und als Narzisst zu kommentieren. Wer jedoch die SS-Fotos von Neuengamme tatsächlich gemacht hat ist unbekannt; ab 1942 eventuell Josef Schmitt. Bekannt hingegen ist, dass zahlreiche Fotos existent sind, die in irgendeinem Aktenschrank der Kommandantur aufbewahrt wurden. Heinrich Masseth wusste davon offenbar, und hat diese Fotos (in Kollaboration mit Peter Ernst) schlichtweg „gestohlen“. Möglicherweise gehörte er zum Räumkommando, welches nach der Evakuierung am 29. April 1945 im Lager verblieb, um sämtliche Lagerdokumente zu verbrennen, und dabei sind ihm diese Fotos in die Hände gefallen. Mit diesem „Schatz“ machte sich Masseth davon und fertigte sich sein eigenes Fotoalbum mit persönlichen Bemerkungen seiner „erlittenen“ Lagerzeit in Neuengamme an.
Die Fotos weisen einen Stempel in französischer und englischer Sprache auf („International Information-Advertisement and Publication-Bureau for Concentration Camp literature), der auch den Namen von Masseth trägt, aber auf fast allen Fotos nachträglich kaschiert wurde. Aus welchem Grund diese Signierung vorgenommen wurde, und was es damit genau auf sich hat, ist unklar. Ich halte es für eine Vortäuschung falscher Tatsachen - denn derartige historische Fotos mit einer fiktiven Signatur ließen sich so seinerzeit lukrativ veräußern. Ein solches Verhalten wäre dann auch für einen Berufsverbrecher, wie Masseth nachweislich einer gewesen ist, kein Wunder. Ratio terminalis wäre es auch eine Erklärung dazu, warum die Hamburger Kulturbehörde bislang nicht begründet hat, von wem sie die SS-Fotos bekommen hat.
Heutzutage befindet sich dieses Fotoalbum im Panzerschrank des Archivs Neuengamme.
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