Freitag, 28. Juli 2017

KZ-Häftlinge auf dem Bergedorfer Friedhof


Was haben KZ-Häftlinge auf dem Bergedorfer Friedhof verloren?

Folgt man dem Gräbergesetz, so ist die Sachlage vollkommen klar. Nur wer ein Kriegsopfer gewesen ist, hat einen Anspruch auf dem Gräberfeld des Zweiten Weltkriegs ein Kreuz zu bekommen.

Ein Kriegsopfer (im Sinne des Gräbergesetzes) ist jedoch nur, wer durch Kriegseinwirkungen (z.B. Bombenangriff) sein Leben gelassen hat. Diejenigen Menschen, die unter der Gewaltherrschaft der Nationalsozialisten gelitten haben, müssen durch Gewalt zu Tode gekommen sein, um sie als Kriegsopfer anzuerkennen. Es reicht nicht aus, dass sie z.B. Zwangsarbeit für Deutschland geleistet haben und gewaltlos gestorben sind. Wenn dem so wäre, dann müsste es auf dem Bergedorfer Friedhof Hunderte von Zwangsarbeitergräbern geben. Das ist nicht der Fall.

Insgesamt sieben KZ-Häftlinge sind auf dem Gräberfeld zu finden. Es sind die einzigen KZ-Häftlinge überhaupt, die auf dem Bergedorfer Friedhof “beerdigt” wurden.

Sie starben an drei aufeinanderfolgenden Tagen - dem 24., 25. und 26. April 1945.

Dem Neuengammer Totenbuch zufolge sind sie im Stammlager Neuengamme gestorben. Das würde allerdings bedeuten, dass diese Häftlinge keine Kriegsopfer sind, und damit keinen Anspruch auf einen Platz auf dem Gräberfeld haben. Es sei denn, diese Häftlinge sind gewaltsam zu Tode gebracht worden.

Das klingt natürlich alles recht nüchtern. Aber der Gesetzgeber hat das einst genau so formuliert, beschlossen und verkündet.

Es lassen sich also Hypothesen anstellen, welche Umstände zum Tod dieser ausschließlich ausländischen Häftlinge geführt haben.

Am 20. April 1945 begann die Evakuierung des Stammlagers Neuengamme.

HYPO1: Als diese sieben Häftlinge gestorben sind, dürften die Krankenreviere bereits geräumt gewesen sein. Daher waren es wahrscheinlich keine Kranken die an den genannten drei Tagen gestorben sind.

Sollten die Krankenreviere jedoch noch nicht vollständig evakuiert gewesen sein, so wäre es relativ möglich, dass sie alle kurz hintereinander gestorben sind. Das ist jedoch mehr als zweifelhaft.

Außerdem stellt sich die zwingende Frage: Weshalb wurden ausschließlich diese sieben Häftlinge dem Bergedorfer Friedhof zugeführt, obwohl in dem Zeitraum Mitte bis Ende April 1945 noch weitere Häftlinge verstorben sind?

Es erscheint hierbei etwas makaber, wenn maßgebend für eine “Beerdigung” auf einem Friedhof, der letzte Wohnort eines Häftlings entscheidend gewesen ist. Und die Meldeadresse sämtlicher KL-Häftlinge war das Konzentrationslager Neuengamme. D.h. insofern die Leichen der Häftlinge nicht im lagereigenen Krematorium verbrannt worden sind, hätten die Häftlinge auf dem Bergedorfer Friedhof beerdigt werden müssen. Solche Erdbestattungen sind grundsätzlich anzuzweifeln, weil es bis zum heutigen Tag einer umfangreichen Forschungsarbeit mangelt. Parallel verhält es sich ebenso zu den Zwangsarbeitern die in Bergedorfer Betrieben gearbeitet haben. Einige Dutzend von ihnen wurden ebenfalls bei den Kriegsgräbern des Zweiten Weltkriegs platziert. Aufgrund mangelnder Forschung läßt sich aber nicht belegen woran diese Zwangsarbeiter gestorben sind. Bombenopfer können es nicht sein, da Bergedorf zu keinem Zeitpunkt attackiert wurde. Es kommen also nur Gründe wie Fleckfieber oder andere Krankheiten, Unterernährung, Entkräftung in Betracht. Aber das sind dann eben keine Kriegsopfer im rechtlichen Sinn.

HYPO2: Die sieben Häftlinge gehörten zum Rest- bzw. Räumungskommando des KL Neuengamme und unternahmen gemeinsam einen Fluchtversuch oder Plünderungen; wurden gefaßt und “standrechtlich” füsiliert. Auszuschließen ist es nicht.

Auffällig bei diesen sieben Häftlingen ist, dass von ihnen keine Geburtsdaten vorliegen. Nirgendwo. Nicht auf dem Friedhof; nicht beim Volksbund, und auch nicht in der offiziellen Gräberliste (ungewöhnlich ist das nicht unbedingt, insbesondere bei widerrechtlichen Hinrichtungen). Bei allen anderen in diesem Zeitraum verstorbenen Häftlingen liegen diese Daten vor.

HYPO3: KZ-Häftlinge und Zwangsarbeiter wurden häufig, insbesondere nach dem fatalen Bombenangriff auf Hamburg im Sommer 1943, in Bombenräumkommandos eingesetzt (so genannte “Baubrigaden”), wobei immer wieder Häftlinge gestorben sind. In diesem Kontext wäre es durchaus möglich, dass die sieben Häftlinge bei einer solchen Zwangsmaßnahme ums Leben kamen. Allerdings wird der Sterbeort der Häftlinge mit Neuengamme angegeben.

HYPO4: Letztendlich bleibt die grausame Vorstellung übrig, dass diese sieben Häftlinge exekutiert worden sein könnten. Deutliche Hinweise darauf gibt es keine. Da es sich bei diesen Häftlingen um unterschiedliche Nationalitäten gehandelt hat, können es auch nicht die russischen Kriegsgefangenen sein die bei der Ermordung der zwanzig jüdischen Kinder in der Schule am Bullenhuser Damm geflohen und teilweise wieder ergriffen worden sind. Kriegsgefangene wurden in den KLs nicht als Häftlinge geführt, bekamen also keine Häftlingsnummer. Es kann sich aber um Häftlinge gehandelt haben, deren Exekution bereits vom RSHA angeordnet gewesen ist, und die dann womöglich die letzten Delinquenten des Stammlagers Neuengamme gewesen sind. Gewissheit hierzu wird es nimmer geben.

Unverständlich bleibt nach wie vor weshalb diese sieben KZ-Häftlinge als Kriegsopfer angesehen und behandelt wurden. Dafür muss es einen Grund geben.

Dass es auf diesem Gräberfeld des Zweiten Weltkriegs noch weitere Namen gibt, die nachweislich keine Kriegsopfer gewesen sind, spricht für eine gewisse Mentalität, wie man in der Nachkriegszeit mit den Opfern umgegangen ist. Einerseits wollte man, wie vermutlich im Fall der sieben KZ-Häftlinge, diesen NS-Opfern etwas Würdigung entgegen bringen. Andererseits wurden Nazis auf den Friedhöfen glorifiziert, in dem man sie einfach als Kriegsopfer angesehen hat.

Das sicherlich beste Beispiel dafür ist Richard Pauly. Er wird als Kriegsopfer geführt und befindet sich beim Gräberfeld des Zweiten Weltkriegs, obwohl er kein Opfer des Krieges gewesen ist, sondern nach Aburteilung eines dubiosen Gerichtsverfahrens in Polen zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde, und Ende 1951, zwei Wochen vor seinem 38. Geburtstag, in Danziger Haft verstorben ist.

Richard Pauly steht in keinem Zusammenhang zum ehemaligen Kommandanten von Neuengamme - Max Pauly.

Richard Pauly, der am Harz geboren wurde verzog es mit seiner Familie später nach Hamburg-Bergedorf wo er sein Abitur machte und anschließend eine Ausbildung zum Dekorateur absolvierte. Bereits im jugendlichen Alter war er lokal politisch aktiv, und heiratete später eine bildhübsche Frau mit der er drei Kinder hatte und in einem herrschaftlichen Haus im Bergedorfer Villenviertel wohnte.

Pauly war an den Kämpfen um Gdin beteiligt, und gehörte daher zeitweilig zur “Heimwehr Danzig”. Aber er ist kein Kriegsverbrecher, wie man es ihm nach dem Krieg anzudichten versuchte. Vielmehr war er ein zielstrebiger SS-Offizier der u.a. an der Junkerschule Braunschweig Taktik lehrte und bei Kriegsende an der Kriegsakademie tätig war.

Sein Platz auf dem Bergedorfer Friedhof als Kriegsopfer
ist jedoch widerrechtlich.


Mittwoch, 26. Juli 2017

Sachen gibts …


… die gibts tatsächlich.

Auf dem Bergedorfer Friedhof, bei den sowjetischen Kriegsgräbern, gibt es neuerdings einen weiteren Gedenkstein. Weshalb und zu welchem Zweck bleibt rätselhaft. Und das was darauf eingeritzt ist, stellt eine ziemlich anmassende Behauptung dar.


Der letzte Satz auf diesem Stein lautet: “Die Anzahl der hier beerdigten Opfer ist nach heutigem Forschungsstand höher als angegeben”

Hallelujah! Nach heutigem Forschungsstand? So lange es diesen Gedenkort gibt, ist zu keinem Zeitpunkt geforscht worden. Noch niemals. Seit 70 Jahren nicht!

Für jeden gesunden Menschen ist es vollkommen logisch, dass (1) auf diesem “Friedhof” niemand beerdigt worden sein kann, und (2) die Opferzahl demnach auch nicht höher sein kann. An diesem Ort wurde niemand beerdigt, schon gar nicht aus dem Konzentrationslager Neuengamme. Es ist ein schlichter Erinnerungsort, geprägt von Euphemismus.

Die Kosten für diesen überflüssigen Gedenkstein wären besser in eine Forschungsarbeit investiert gewesen!

Verantwortlich in dieser diffizilen Sache ist der Generalkonsul der Ukraine in Hamburg.


Dienstag, 4. Juli 2017

Keine thematischen Rundgänge mehr in Neuengamme!


Einige Jahre lang gab es bei der Gedenkstätte Neuengamme fast jeden Sonntag so genannte thematische Rundgänge zu einem bestimmten Thema, oder allgemeine Führungen über das weitläufige Gelände (mit einer maximalen Dauer von zwei Stunden).

Schaut man sich nun den aktuellen Quartalskalender an, so gibt es diese Rundgänge nicht mehr. Stattdessen jeweils samstags “Öffentliche Kurzführungen für Einzelbesucher” die auf 45 Minuten begrenzt sind.

Von der Gedenkstätte heißt es dazu: “Sie erhalten einen ersten informativen Eindruck von der KZ-Gedenkstätte Neuengamme sowie eine Einführung in die Geschichte des ehemaligen Konzentrationslagers.”

Daraus ergibt sich natürlich die Frage, wie will man dem interessierten Besucher in 45 Minuten 50 Hektar Konzentrationslager mit allen seinen furchtbaren Facetten erklären? Es war und ist schon schwierig genug den Besuchern innerhalb von zwei oder drei Stunden das ehemalige Lager plastisch zu vermitteln.

Die neuerliche Gedenkstättenpolitik ist ein Rückschritt zur Stagnation.

Oder will man hiermit erreichen, dass die Besucher kostenpflichtige Führungen buchen? Das wird nicht funktionieren.

Freitag, 30. Juni 2017

Hubert Zafke


Bereits seit 2015 läuft beim Landgericht Neubrandenburg ein Gerichtsverfahren gegen den ehemaligen SS-Sanitöter Hubert Zafke. Dieses Verfahren hat insbesonders deswegen Aufsehen erregt, da der vorsitzende Richter diesen Prozess mehrfach vorsätzlich verschleppt hat, offenbar aus Symphatie für das damalige NS-Regime.

SIE können online eine Petiton unterschreiben, damit dieses Verfahren vielleicht doch noch einen gütlichen Abschluß für die Opfer und Hinterbliebenen nimmt.

Lesen Sie bitte den Offenen Brief und unterzeichnen Sie die Petition.


Am 14.7.2017 findet hierzu in Hamburg eine Veranstaltung statt. Näheres dazu finden Sie hier.



Zafke wird auch im Neuengammer Hauptprozeß (1946) mehrfach erwähnt, weil er als SDG, zunächst im Rang eines Rottenführers, im Labor der Krankenrevierbaracke I tätig gewesen ist, und dort das Gift (Phenol) für die Tötungen von Häftlingen und Kriegsgefangenen zubereitet haben soll.

Anders verhielt es sich im Frankfurter Auschwitz-Prozess. Sein Name findet dort keine Erwähnung, obwohl er dort der gleichen Tätigkeit nachgegangen sein soll wie in Neuengamme.

Eine juristische Ahndung, weder durch die britische Militärjustiz, noch durch die Bundesrepublik Deutschland, wurde seinerzeit nicht in Betracht gezogen.

Tatsache jedoch bleibt, dass sich der Volksdeutsche Z. im Gewahrsam der Briten befunden hat und in Neuengamme interniert wurde. Es war den Briten also bewusst, dass sie Z. habhaft waren, und auf Grund des Hauptprozesses hätten sie gegen ihn ermitteln können. Offenbar wurde Z. jedoch von den britischen Ermittlern in Neuengamme als “Minor War Criminal” eingestuft.

Bei Kriegsende gehörte der 24jährige SS-Unterscharführer aus Pommern zu der so genannten “Kampfgruppe Weber” (wahrscheinlich Hauptsturmführer Hans Weber), die im Raum Eutin umherirrte. Bereits am 4.5.1945 wurde Z. in Bargteheide festgenommen.

Montag, 13. März 2017

Wie war das noch gleich …?



… wenn ein ehemaliger KL-Häftling nach dem Zweiten Weltkrieg seinen Anspruch als politisch- oder rassisch Verfolgter geltend machen wollte, so mußte einerseits ein Beweis dafür erbracht werden, zum anderen durfte der Verfolgte nicht belastet sein; sprich: Keine Vorstrafen, oder Verbindung zu einer NS-Organisation.

Kürzlich erschien nun ein Artikel im Hamburger Abendblatt (8.3.2017) über den wirtschaftlichen Guru Hamburg-Bergedorfs - Kurt A. Körber, dem man nach seinem Tod gleich eine ganze Straße namentlich hinterließ, obwohl es schon seinerzeit bekannt gewesen ist, dass Körber Mitglied in der NSDAP gewesen ist, und damit die Nationalsozialisten finanziell und ideologisch unerstützt hat. Hinzu kommt seine mutmaßliche Kenntnis und Beteiligung von Zwangsarbeit während seiner Tätigkeit für ein Berliner Unternehmen.

2016 wurde eine Kommission gebildet, die diese ganze Angelegenheit genauer untersuchen sollte, und jetzt, wie im HA berichtet, zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Kurt.-A.-Körber-Chaussee wieder umbenannt werden sollte. Das letzte Wort ist hierzu natürlich noch nicht gesprochen, denn die Politik und ebenso die Wirtschaft Hamburgs üben ja bekanntlich in solchen Dingen eine gewisse Autonomie aus.

Eine interessante Parallele ist hierzu auch Jean Dolidier. Nach ihm wurde Ende der achtziger Jahre ein Teil des Neuengammer Heerwegs benannt (entlang der KZ-Gedenkstätte). Viele Jahre später wurde jedoch festgestellt, dass Dolidier vorbestraft gewesen ist. D.h. er hätte weder als Verfolgter anerkannt werden dürfen, und ebensowenig zum Präsidenten der Amicale bestimmt werden. Aber auch diese einst gefällte Entscheidung wird natürlich niemand zurücknehmen. Der Grund dafür ist klar: Damit würden alle an dieser Entscheidung Beteiligten ihr Gesicht verlieren!

Übrigens, der Grabstein der Familie von Kurt Körber, auf dem Bergedorfer Friedhof, trägt lediglich den Nachnamen; warum wohl?


U P D A T E. 7.2017

Wie zu erwarten gewesen ist, wird die Kurt.-A.-Körber-Chaussee nicht umbenannt. Die SPD im Bezirk Bergedorf hat nun einmal keinen Respekt vor den Opfern des Nationalsozialismus, die Herr Körber unterstützt hat. Hieraus kann man lernen, dass selbst tote Nazis immer noch eine gewisse Macht ausüben.

Herzlichen Glückwunsch an die Verleumder Genosse Dornquast und seine Grünen Opportunisten!

Samstag, 14. Januar 2017

Rathausausstellung 2017


Manchmal sind die Herrschaften der Gedenkstätte Neuengamme doch nicht ganz so doof wie sie ausschauen :) Jedenfalls sind die Schautafeln der Rathausausstellung vom 19.1.2017-9.2.2017 auch im Internet verfügbar. Sicherlich wird die Ausstellung im Anschluß auch in der Hauptausstellung bei der Gedenkstätte Neuengamme zu sehen sein.

Für diejenigen, die jedoch nicht nach Hamburg kommen können, sind 48 Tafeln der Rathausausstellung “Die Hamburger Curiohaus-Prozesse. Kriegsverbrechen vor britischen Militärgerichten” über das Offene Archiv erreichbar, bzw. runterladbar (ca. 285MB).

Gute Sache.



Zu einigen dieser Tafeln muss besonders hingewiesen werden, weil sie entweder inhaltlich nicht richtig sind, bzw. Dinge behauptet werden, die nicht nachweisbar sind. Also lediglich eine Mutmaßung darstellen.

Zunächst die Tafel 35. Die Datei lässt sich zwar runterladen, allerdings ist sie ohne Inhalt. Die Datei ist offenbar korrupt (348 Bytes). Update! Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt hat es die Gedenkstätte nicht geschafft, die mangelhafte Datei auszutauschen. Siehe hier.
Wow! Nach etlichen Monaten ist die mangelhafte Datei nun endlich online. Wahnsinnsleistung!

Tafel 4. Auf dem Foto rechts unten ist angeblich Paul Staszek zu sehen, der im Hof des Altonaer Gefängnisses den Hauptange-klagten im ersten Neuengamme-Prozess Wilhelm Warnke identifiziert. Aus dieser Aufnahme-Perspektive ist nicht erkennbar auf wen Staszek tatsächlich zeigt. Das Profil des vermeintlichen Warnke lässt einen definitiven Rückschluss auf seine Identität nicht zu. Außerdem ist die ganze Situation sowieso fragwürdig, da die Angeklagten im ersten Neuengamme-Prozesse erst dann in das Altonaer Gefängnis gebracht wurden, als der Hauptprozess begann. Die Anklage gegen Warnke war also längst manifestiert.

Tafel 7. Links letzter Absatz ist noch eine Korrekturmarke von Frau Beßman zu sehen. Kein Drama. Hat dort aber nichts zu suchen.

Tafel 9. Links letzter Absatz. Die Gesamtzahl der Verfahren zum Stammlager Neuengamme einschließlich Außenlager wird dort mit 33 angegeben. Definitiv sind es jedoch 37.

Die Anzahl der männlichen- und weiblichen Angeklagten wird dort mit 99 und 19 angegeben. Definitiv sind es 107 Männer und 21 Frauen.

Was bei diesen Zahlen nicht berücksichtigt wurde ist, dass auch die Verfahren “Tesch & Stabenow” wegen Zulieferung von Zyklon B an das KL Neuengamme, und das 1. Fuhlsbüttel-Verfahren wegen der Evakuierung des Lagers und der Ermordung von 71 Häftlingen aus dem Gefängnis Fuhlsbüttel hätten mit einfließen müssen. Und selbst wenn nicht, stimmen die angegebenen Zahlen auf der Tafel nimmer.

Tafel 12. Bildunterschrift zu Rechtsanwalt Müller. Aus den Prozessunterlagen geht klar und deutlich hervor, dass er nicht Rudolf sondern Reimbert heißt.

Tafel 13. Das Gruppenfoto in der Mitte zeigt angeblich wie angegeben Wilhelm Bahr. Kann sein. Interessant ist ein weiteres Foto wo Himmler und Eicke (1941 oder 42) zu sehen sind, und wo im Hintergrund ein Soldat der Waffen-SS in die Kamera grinst, der eine frappierende Ähnlichkeit zu Bahr erkennen lässt. Dienstrangmäßig passt es allerdings nicht zueinander.

Weiterhin Tafel 13. Links letzter Absatz. Die drei zu zeitigen Gefängnisstrafen Verurteilten aus dem Neuengamme Hauptprozess wären bereits 1954 in Freiheit gekommen stimmt nicht ganz. Karl Totzauer war der letzte Verurteilte der aus der Haft vorzeitig entlassen wurde; aber erst 1958.

Tafel 17. Bildunterschrift unteres Foto Mitte. Dort wird beschrieben, dass nach dem öffnen einer Büchse Zyklon B die Blausäure sofort austreten würde. Richtig hingegen muss es lauten, dass die Kristalle erst dann ihre tödliche Substanz freigeben, wenn sie mit Wärme in Berührung kommen. (Der Ofen der 1942 im Bunker von Neuengamme installiert wurde, hatte ja nicht den Zweck, dass es den Gefangenen mollig gemütlich sein sollte, sondern es war eine Vorkehrung für die Massenermordung mit Zyklon B an sowjetischen Kriegsgefangenen.)


Natürlich gibt auch wieder eine Begleit-Broschüre mit Texten, Fotos und Dokumenten der Ausstellung.

Diese Broschüre wurde von der Bundesregierug Deutschlands unterstützt, daher ist der Preis von 5€ etwas vermessen. Bislang kosteten diese Broschüren, sofern sie politisch unterstützt wurden, gerade einmal 2€. Die Auflage ist auf 1000 Stück begrenzt.



Dienstag, 20. Dezember 2016

“Doppelgänger” gesucht!


Der oder die Lagerältesten in einem Konzentrationslager tragen eine besondere Verantwortung. Ihre Position ist nicht autonom. Der Lagerälteste hat für Ordnung und Sauberkeit und ähnlichen Dingen im Lager zu sorgen. Wenn der SS etwas nicht gefällt, dann kann auch der Lagerälteste dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Es liegt also in seinem Interesse, dass im Schutzhaftlager möglichst alles in Ordnung sein sollte.

Der Hamburger Kommunist Harry Naujoks kam bereits erstmals 1937 in das KL Oranienburg. 1939 wurde er zum Lagerältesten bestimmt. Der langjährige 1. Lagerschreiber im KL Neuengamme - Herbert Schemmel - hatte sein Leben Naujoks zu verdanken, weil es ihm mit geschicktem handeln gelang, dass Schemmel, der zu dieser Zeit zwischen Leben und Tod schwebte, von Oranienburg nach Neuengamme auf Transport kam, wo er dann von den Mithäftlingen wieder aufgepäppelt wurde.

Das Konzentrationslager Neuengamme wird häufig als das größte Lager in Nordwestdeutschland bezeichnet. Das KL Oranienburg war jedoch um einiges größer, und aus diesem Grund gab es dort nicht nur einen Lagerältesten, sondern gleich drei. Als Naujoks Lagerältester wurde, war es der politischen Selbstverwaltung der Häftlinge möglich gewesen, zwei weitere Häftlinge, die sie für geeignet hielten, der SS als Lagerälteste vorzuschlagen, die dann auch akzeptiert wurden. Einer von ihnen war der BVer Jakob Groß - “Köbes” genannt.

In Neuengamme war ab Januar 1941 Jakob Fetz der Lagerälteste - auch “Köbes” genannt.

Nanünanu, was war denn da los?

Über Jakob Fetz gibt es eigentlich ziemlich gesichterte Erkenntnisse, dass er von 1941-1944 im KL Neuengamme der Lagerälteste gewesen ist. Seine Position dort kann nicht gerade als rühmlich bezeichnet werden, da er sich zu sehr auf die Seite der Runenträger gestellt haben soll. Das dürfte auch der Grund gewesen sein, weshalb er die Stellung als Lagerältester so lange halten konnte. Gegen Ende 1944 wurde er jedoch in das Bewährungsbattalion- bzw. Brigade “Dirlewanger” versetzt. Unklar hierbei ist, ob er in diese Einheit befohlen oder strafversetzt wurde. Da er in Neuengamme die höchste hierarchische Funktion unter den Häftlingen hatte, erscheint eine Rekrutierung eher unwahrscheinlich. Für eine Strafversetzung müsste dann allerdings irgendetwas vorgefallen sein, dass er seiner Stellung als Lagerältester enthoben wurde und deshalb eine Chance der “Bewährung” erhielt.

Aus: Todesurteile sowjetischer Militärtribunale gegen Deutsche

Die Bezeichnung Lagerältester hat übrigens nichts mit dem Alter des Häftlings zu tun, sondern bezieht sich i.d.R. auf die Haftzeit des Gefangenen, also seine Lagererfahrung.

Fetz war, bevor er nach Neuengamme kam, zunächst im KL Esterwegen, und dann zweimal für eine kurze Zeit im KL Oranienburg - 1937 und 1939; seine Stellung dort ist leider nicht sehr deutlich überliefert. Wahrscheinlich war er Blockführer.

Wie soll man es also verstehen, dass es in beiden Lagern einen Lagerältesten mit dem Vornamen Jakob gegeben hat, und beide den Spitznamen “Köbes” trugen? Dass Naujoks sich vielleicht im Namen geirrt hat, erscheint nicht unbedingt plausibel, weil die Lagerältesten täglich und über einen längeren Zeitraum miteinander zu tun hatten.

Der Oranienburger “Köbes” soll nach Naujoks Angaben in seinem Buch “Mein Leben im KZ Sachsenhausen 1939-1942” (1987) im Februar 1942 an Typhus gestorben sein. Anfang Oktober des gleichen Jahres wurde eine ganze Gruppe von Häftlingen, darunter auch Harry Naujoks, in das KL Flossenbürg gebracht. Nach Ansicht der SS hatten diese Gefangenen zu viel Einfluß im Lager und waren daher eine Gefahr für den Kommandanten und seine Autorität.

Die Briten hatten ein Interesse ein Jakob Fetz, der sich nach Kriegsende in der SBZ befand. Und es gab auch Verhandlungen darüber mit der Sowjetunion. Ausgeliefert wurde Fetz dennoch nicht. Die Sowjets machten ihm selbst den Prozess und verurteilten ihn zum Tode. Ein äußerst seltenes Vorkommnis, dass ein ehemaliger KL-Funktionshäftling ein Opfer seiner eigenen Ignoranz wurde.

Zu weiteren Erkenntnissen über “Köbes” wäre ich sehr dankbar :)