Mitte Mai 1947 fand eines der letzten militärischen Gerichtsverfahren in Hamburg im Curiohaus statt. Angeklagt waren sechs Personen, drei Männer und drei Frauen, die im Neuengamme-Außenlager “Drägerwerk” in Wandsbek tätig waren. In diesem nur relativ kleinen und knapp ein Jahr bestehenden Arbeitslager mussten durchschnittlich 500 Frauen, vor allem Osteuropäer, aber auch Deutsche, Gasmasken herstellen.
Eine der Angeklagten Frauen war die ehemalige Aufseherin der SS-Gefolgschaft Hildegard K., bei Kriegsende gerade einmal 23 Jahre jung.
Gewissermaßen bestand das Wandsbek-Verfahren aus zwei Prozessen. Das erste beschäftigte sich mit den SS-Männern, die das Lager leiteten bzw. bewachten. Der zweite Teil mit den Aufseherinnen. Das Verfahren erstreckte sich über fast vier Wochen, vom 16.5.1947 bis 13.6.1947.
Die Anklagepunkte waren nicht pauschal für alle Angeklagten gültig, sondern bezogen sich explizit auf ihre tatsächlichen Tätigkeiten bzw. vermeintlichen Verbrechen (1st charge, 2nd charge etc). Deswegen trennten die Engländer in diesem Fall zwischen Frauen und Männer (innerhalb eines Verfahrens).
Dieser Prozess fällt deshalb aus dem gängigen Rahmen, weil kurz vor Verfahrenseröffnung ein Tatbestand bekannt wurde, der die britische Militärjustiz auch in einem anderen Licht erscheinen ließ - nämlich einem äußerst finsteren.
Dem damaligen Lieutenant-Colonel Gerald Draper, der in einigen Verfahren als Ankläger fungierte, war es nämlich zu Ohren gekommen, dass eine ehemalige SS-Aufseherin von ihrem britischen Vernehmer misshandelt wurde. Daraufhin machte Draper offiziell Meldung bei der Dienststelle für interne Ermittlungen der britischen Rheinarmee.
Diese Angelegenheit muss für die Briten äußerst peinlich gewesen sein, denn man strebte nun zunächst ein Verfahren gegen den Misshandler an, noch bevor der Wandsbek-Prozess beginnen sollte. Das hat aber offenbar nicht stattgefunden. Fairerweise muß jedoch gesagt werden, dass zumindest Lieutenant-Colonel Draper es für ratsam hielt keine Verschleierung in dieser Sache vorzunehmen. Es wurde in Betracht gezogen, dass die Öffentlichkeit nicht vom Wandsbek-Prozess ausgeschlossen werden sollte, obwohl Draper darauf hinwies, dass die besonderen Umstände in diesem Fall in einer geschlossenen Verhandlung durchgeführt werden sollten. Auch die Presse sollte über dieses Ereignis informiert werden. Ob das geschehen ist, müsste noch überprüft werden.
Folgendes war geschehen. Am 21. August 1945 wurde Frau K. von der Kriminalpolizei verhaftet und im Polizeigefängnis Hütten arrestiert. Wenige Tage später wurde sie dann eines späten Nachmittags beim britischen Geheimdienst in der Hamburger Innenstadt von einem niederrangigen britischen Soldaten, einem gewissen Serjeant Dow vernommen. Nach der Vernehmung sollte Frau K. im Untergeschoss warten. Als gegen 19.00h alle anderen Vernehmungen abgeschlossen waren, rief dieser Serjeant Frau K. erneut in sein Büro. Er machte der jungen Frau deutlich, dass sie aufgrund schwerwiegender Verbrechen mit einer Strafe von mindestens zwei Jahren Gefängnis rechnen müsse. Dem könnte sie allerdings entkommen, wenn sie einer, wie der Serjeant es nannte, “Körperstrafe” zustimmen würde. Sie dürfe aber niemanden davon erzählen. Im Angesicht ihrer fortgeschrittenen Schwangerschaft und der Angst ihr Kind im Gefängnis zur Welt bringen zu müssen, stimmte Frau K. der Züchtigung zu. Die Frau musste sich nun nackt ausziehen, und der Serjeant legte sie über sein Knie und versohlte ihr wie wild den Hintern, so dass die arme Frau Blutergüsse davon trug. Danach erhielt sie einen Entlassungsschein und durfte nach Hause gehen.
Eine gute Woche später sollte sich Frau K. erneut bei der FSS (Field Security Section = Militärpolizei) am Alsterufer melden. Sie kam wieder in das gleiche Büro, zu dem gleichen Serjeant, der dann zu ihr sagte, dass sie nicht genug bestraft worden sei, und dass die Bestrafung für die folgenden fünf Wochen fortgesetzt wird. Die schwangere Frau brach daraufhin zusammen und sagte, dass sie das nicht durchhalten könnte. Daraufhin meinte der Serjeant, sie könnte die gesamte Strafe auch auf einmal bekommen. Sie musste sich dann wieder ausziehen und wurde zunächst mit der flachen Hand wie zuvor geschlagen und danach noch mit einer Reiterpeitsche die auf dem Schreibtisch bereit lag.
Ob Frau K. ihr Baby durch diese “Körperstrafe” verloren hat, ist nicht überliefert.
Dieser Bericht einer sadistisch-perversen eigenmächtigen Folterung einer schwangeren Frau durch einen britischen Soldaten, wurde von dem Ermittler Clement Freud im November 1946 verfasst (zu dieser Zeit selbst erst 21 Jahre jung), die auch dem vorsitzenden Präsidenten John Glendinning im Wandsbek-Prozess als Beweisstück vorgelegt wurde.
Frau K. wurde aufgrund ihrer zweiten Schwangerschaft erst am 18. März 1947 erneut verhaftet, eine Woche nach ihrer Niederkunft. Ihr Baby musste sie am darauffolgenden Tag in fremde Hände geben. Der Säugling wurde dann der Schwester der K. vorübergehend in Obhut gegeben.
Frau K. wurde im Wandsbek-Prozess bezichtigt Zwangsarbeiterinnen misshandelt zu haben. Von der Zeugin Ruth Schemmel (die zusammen mit einer Gruppe von Frauen aus dem Stammlager Neuengamme Mitte April1945 nach Wandsbek kam), wurde sie mehrfacher Vergehen belastet, obwohl die Zeugin selbst nur äußerst kurze Zeit in diesem Arbeitslager gewesen ist, und sie die einzige war, die die Beklagte überhaupt derart beschuldigte. Andere Zeugen hatten von der K. einen positiveren Eindruck. Für eine Zeugin war nicht vorstellbar, dass sie überhaupt gewalttätig sein könnte; eine weitere Zeugin attestierte der K. bei Appellen zwar, dass sie Ohrfeigen aus Gründen der Disziplin vergeben hätte, aber diese Zeugin empfand das nicht als Misshandlung. Frau K. selbst gab zu mit einem Stock oder Gummiknüppel für Ordnung in ihrem Lagerbereich gesorgt zu haben, aber auch um sich vor Übergriffen der Häftlinge zu schützen. Der Ermittler Freud, der die K. mehrfach in St. Pauli bei ihrer Freundin aufsuchte, hatte den Eindruck, dass Frau K. nicht in der mentalen Verfassung zu sein schien ein Kriegsverbrechen begangen zu haben.
Am Ende des Verfahrens wurde Frau K. freigesprochen.
Der Freispruch von Frau K. und einer weiteren Angeklagten ist entweder auf eine Reihe von Verfahrensfehler zurückzuführen, wie es der zuständige Staatsanwalt Armstrong nach dem Wandsbek-Prozess in einem offiziellen Schreiben an Lieutenant-Colonel Draper deutlich machte. Oder aber wahrscheinlicher ist es, dass der Freispruch von Frau K. im engen Zusammenhang zu der ihr widerfahrenen Misshandlung erfolgte.
Während des Prozesses machte der Rechtsanwalt von Frau K. im Kreuzverhör des britischen Ermittlers Clement Freud (ein Enkel von Siegmund Freud), der inzwischen zum Leutnant befördert worden war, auf die Misshandlung seiner Klientin durch einen britischen Ermittler aufmerksam. Offiziell hatte das angeblich auf das Verfahren jedoch keinen Einfluss. Clement Freud erzählte während seiner Befragung im Zeugenstand, dass die K. ihm von der Misshandlung durch Serjeant Dow berichtete, wovon Freud dann einen Bericht für seinen Vorgesetzten erstellte. Weiterhin erklärte der Zeuge, dass der Entlassungsschein, den die K. nach der Züchtigung durch Dow erhalten hatte, offenbar eine Fälschung war; weder ein offizieller Stempel noch ein Datum waren auf dem Dokument feststellbar.
Im Januar 1947 gebar Frau K. einen Jungen. Wenige Wochen vor der Prozesseröffnung starb das Kind.
Ob Serjeant Dow, der wegen seines eigentlichen Namens Doppelbaum vermutlich ein Emigrant aus dem deutschsprachigen Raum gewesen ist, jemals für sein abartiges Handeln juristisch belangt wurde, ist mir nicht bekannt. Die Indizien sprechen jedoch dagegen, weil Dow Anfang 1947 aus der britischen Armee entlassen wurde. Bis dahin waren offenbar keinerlei Untersuchungen gegen ihn vorgenommen worden und eine Anklage vor einem Kriegsgericht war damit nicht mehr möglich. Dow wurde lediglich disziplinarisch belangt, indem er einen Verweis erhielt, und an eine andere beaufsichtigte Dienststelle versetzt wurde. Außerdem wurde es ihm verwehrt für die Kontrollkommission für Deutschland (CCG) im zivilen Bereich tätig zu werden.
Diese furchtbare Angelegenheit wäre wahrscheinlich überhaupt nicht bekannt geworden, wenn Frau K. ihrer späteren Bekanntschaft, einem schottischen Soldaten, nicht von ihrer Tortur erzählt hätte, und dieser dann die zuständigen Behörden darüber informiert hat.
Die britische Militärjustiz beabsichtigte, nachdem diese Unsittlichkeit bekannt geworden war, Frau K. gar nicht anzuklagen. Lieutenant-Colonel Draper machte nämlich im Vorlauf des Prozesses seinem Unmut Luft, dass es insgesamt nur dürftige Beweise für ein erfolgreiches Verfahren geben würde. Hauptsächlich die Mordtaten gegen die männlichen Angeklagten hätten Aussicht auf Erfolg. Frau K. nicht anzuklagen stieß aber anscheinend auf einigen Widerstand innerhalb der Kompetenzebene der Staatsanwaltschaft. Insofern ist der Freispruch der K. aus heutiger detaillierter Sicht nicht zu beanstanden.
Noch eine letzte Anmerkung zur Schwangerschaft von Frau K. Es ist nicht eindeutig den Unterlagen zu entnehmen, ob sie während der Misshandlung tatsächlich schwanger gewesen ist. Es gibt zwar Hinweise darauf, jedoch kann es sich hierbei auch um Missverständnisse zwischen den einzelnen zuständigen Stellen gehandelt haben. In einem vertraulichen Schreiben von Brigadier Henry Shapcott vom 28.02.1947 schreibt er bzgl. der Misshandlung durch Sjt. Dow, “… and that this occurred at a time when she was eight month pregnant.” An anderer Stelle vom gleichen Tag, ebenfalls von Shapcott, schreibt er “occurred at an earlier stage of her pregnancy; …” M. E. deutet es hier in beiden Dokumenten darauf hin, dass Frau K. während ihrer Peinigungen schwanger war.
Mittwoch, 20. Juli 2016
Dienstag, 21. Juni 2016
WER ist WER?
Zu manchen Kriegsverbrechern gibt es Fotos. Dadurch kann man sich einen subjektiven Eindruck einer Person machen. Meistens verbirgt sich hinter einem freundlichen Antlitz jedoch das Böse. Das war nicht nur im Nationalsozialismus der Fall, denn auch in unserer heutigen Zeit trägt so manches Schaf den Pelz eines bösen Wolfs. Naja, abgesehen davon, dass der “echte” Wolf gar nicht so böse ist, wie er immer dargestellt wird, so weiß doch jeder was damit gemeint ist.
Alle Menschen haben zwei Gesichter. Bei manchen kommt es nie zum Vorschein. Bei anderen umso mehr. Dem amerikanischen Serienmörder Ted Bundy hätte kaum jemand diese furchtbaren Taten zugetraut, die er vielen Frauen angetan hat. Er war der typische nette Mann von nebenan. Auch im Gerichtssaal verhielt sich Bundy äußerst gebildet (er verteidigte sich selbst) und stets freundlich, so daß ihm der Richter, nachdem er ihn zum Tode auf dem elektrischen Stuhl verurteilt hatte, ihm noch alles Gute für sein weiteres Leben wünschte!
Dr. Kurt Heißmeyer hatte auch so ein Gesicht. Aber sein Geist war verdorben. Für eine medizinische “Karriere” hätte er alles gegeben. Vor allem um sich zu profilieren. Die Nazis gaben ihm die Möglichkeit dazu, mit Menschen zu experimentieren, die keine Chance hatten sich dagegen zu wehren.
Ich will hier jetzt nicht das furchtbare Kapitel der Menschenversuche im KL Neuengamme darstellen. Der Journalist Günther Schwarberg hat diese Geschichte vor langer Zeit der Öffentlichkeit vor Augen geführt. Ihm ist es zu verdanken, daß es die Gedenkstätte Bullenhuser Damm überhaupt gibt. Und in der Literatur ist das auch alles ausführlich nachzulesen.
Wer aber ist dieser Heißmeyer? Ich meine damit sein Konterfei. Das Foto (Abb. 1) ist wahrscheinlich das bekannteste von ihm (oder ist er das gar nicht?). Es stammt aus einer Akte der Staatssicherheit der ehemaligen DDR.
Ein weniger bekanntes Foto, ebenfalls aus der gleichen Akte, ist die Abbildung 2. Auch das soll Herr Heißmeyer sein. Für mein Empfinden gibt es hier nicht wirklich Ähnlichkeit, oder? Schaut man sich die Gesichtszüge genauer an, so entsteht der Eindruck, dass es sich hierbei um eine ganz andere Person handelt. Oder?
In einem Artikel über Dr. Heißmeyer in einem der Neuengammer Hefte (Band 9) der Gedenkstätte Neuengamme, schreibt der Historiker Herbert Diercks einen gelungenen Bericht über das Abtauchen dieses Arztes in die SBZ; das verstecken brisanter Beweismittel seiner Menschenversuche; die unbemerkte Weiterführung als Arzt in der DDR; seine Festnahme und das Strafverfahren gegen ihn mit Schuldspruch. Alles wunderbar erzählt.
Dann aber dieses Foto (Abb. 2) das dort abgebildet ist. Kann das wirklich Kurt Heißmeyer sein? Ich denke nicht. Oder doch?
Des Foto-Rätsels Lösung
Leider ist Herr Schwarberg einem Irrtum erlegen, wenn er die Abb. 1 als Kurt Heißmeyer ausgegeben hat. Jahrzehntelang wurde also ein falsches Abbild von K. Heißmeyer verbreitet und publiziert. Offensichtlich ist die Abb. 2 der echte Kurt Heißmeyer. Abb. 1 hingegen zeigt den SS-Obergruppenführer August Heißmeyer, den Onkel des Herrn Doktor des Grauens.
2011 wurde die Ausstellung am Bullenhuser Damm von der Gedenkstätte Neuengamme neu konzipiert. Dazu erschien eine richtig gut gemachte kleine Broschüre. Und obwohl mindestens seit 2005 das richtige Foto von Dr. Heißmeyer bekannt ist, wurde trotzdem das falsche Foto für diese Broschüre verwendet. Das ist doch ungeheurlich!
Ein Blick in die Kurzbiografie von Kurt Heißmeyer, die in der Ausstellung zur Lager-SS bei der Gedenkstätte Neuengamme einzusehen ist (oder im Offenen Archiv runterladbar), bringt auch einige Fotos hervor. Dort ist eine Abbildung zu sehen, die Heißmeyer selbst nach Kriegsende in einer Kiste auf dem Gelände der Klinik in Hohenlychen vergraben hat. Das Foto zeigt die gleiche Person wie auch in dem bereits erwähnten Neuengamme-Heft. Sorry, aber wie blöd müssen Historiker sein, wenn sie nicht erkennen, daß es sich auf diesen beiden Fotografien um zwei vollkommen unterschiedliche Personen handelt?
Man darf gespannt sein, ob die Wissenschaft ihren Fehler eingesteht und sich dazu bekennt, dass sie einer peinlichen Verwechslung erlegen ist.
Non me pudet fateri nescire, quod nesciam
So könnte man Herrn Garbe verstehen, der mal wieder relativiert und sich keiner Verantwortung bewußt ist. Er kapiert nicht, dass es um die Seriosität der Gedenkstätte Neuengamme geht; um Glaubwürdigkeit, um Vertrauen.
Es kann niemals zwei Dr. Kurt Heißmeyer gegeben haben!
Es ist und bleibt eine Blamage, dass er sich seine eigene Unfähigkeit nicht eingestehen will, weil es sein schwächelndes Ego nicht zuläßt. Seine Stärken liegen eher in der Verunglimpfung und Diskriminierung.
Ach ja, neuerdings bezeichnet Herr Dr. Garbe die Wahrheitsfindung als Krieg gegen ihn bzw. die Gedenkstätte Neuengamme!
Hier noch die jeweils relevante Seite aus der Heißmeyer-Biografie im Offenen Archiv von 2014 und 2006. Die komplette Originaldatei gbt es hier. Denn seit kurzem (siehe unten) gibt es im Offenen Archiv (Internet) nur noch eine manipulierte Fassung ohne den Originalinhalt von Seite 6. Couragiert und angemessen wäre es doch wohl an dieser Stelle den fauxpas einzugestehen, anstatt heimlich den Seiteninhalt zu entfernen. Im Offenen Archiv Vorort wird weiterhin diese Geschichtsverfälschung betrieben.
Alle Menschen haben zwei Gesichter. Bei manchen kommt es nie zum Vorschein. Bei anderen umso mehr. Dem amerikanischen Serienmörder Ted Bundy hätte kaum jemand diese furchtbaren Taten zugetraut, die er vielen Frauen angetan hat. Er war der typische nette Mann von nebenan. Auch im Gerichtssaal verhielt sich Bundy äußerst gebildet (er verteidigte sich selbst) und stets freundlich, so daß ihm der Richter, nachdem er ihn zum Tode auf dem elektrischen Stuhl verurteilt hatte, ihm noch alles Gute für sein weiteres Leben wünschte!
Dr. Kurt Heißmeyer hatte auch so ein Gesicht. Aber sein Geist war verdorben. Für eine medizinische “Karriere” hätte er alles gegeben. Vor allem um sich zu profilieren. Die Nazis gaben ihm die Möglichkeit dazu, mit Menschen zu experimentieren, die keine Chance hatten sich dagegen zu wehren.
Ich will hier jetzt nicht das furchtbare Kapitel der Menschenversuche im KL Neuengamme darstellen. Der Journalist Günther Schwarberg hat diese Geschichte vor langer Zeit der Öffentlichkeit vor Augen geführt. Ihm ist es zu verdanken, daß es die Gedenkstätte Bullenhuser Damm überhaupt gibt. Und in der Literatur ist das auch alles ausführlich nachzulesen.
Wer aber ist dieser Heißmeyer? Ich meine damit sein Konterfei. Das Foto (Abb. 1) ist wahrscheinlich das bekannteste von ihm (oder ist er das gar nicht?). Es stammt aus einer Akte der Staatssicherheit der ehemaligen DDR.
Ein weniger bekanntes Foto, ebenfalls aus der gleichen Akte, ist die Abbildung 2. Auch das soll Herr Heißmeyer sein. Für mein Empfinden gibt es hier nicht wirklich Ähnlichkeit, oder? Schaut man sich die Gesichtszüge genauer an, so entsteht der Eindruck, dass es sich hierbei um eine ganz andere Person handelt. Oder?
In einem Artikel über Dr. Heißmeyer in einem der Neuengammer Hefte (Band 9) der Gedenkstätte Neuengamme, schreibt der Historiker Herbert Diercks einen gelungenen Bericht über das Abtauchen dieses Arztes in die SBZ; das verstecken brisanter Beweismittel seiner Menschenversuche; die unbemerkte Weiterführung als Arzt in der DDR; seine Festnahme und das Strafverfahren gegen ihn mit Schuldspruch. Alles wunderbar erzählt.
Dann aber dieses Foto (Abb. 2) das dort abgebildet ist. Kann das wirklich Kurt Heißmeyer sein? Ich denke nicht. Oder doch?
Des Foto-Rätsels Lösung
Leider ist Herr Schwarberg einem Irrtum erlegen, wenn er die Abb. 1 als Kurt Heißmeyer ausgegeben hat. Jahrzehntelang wurde also ein falsches Abbild von K. Heißmeyer verbreitet und publiziert. Offensichtlich ist die Abb. 2 der echte Kurt Heißmeyer. Abb. 1 hingegen zeigt den SS-Obergruppenführer August Heißmeyer, den Onkel des Herrn Doktor des Grauens.
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| STERN Titelstory Folge 5 |
Ein Blick in die Kurzbiografie von Kurt Heißmeyer, die in der Ausstellung zur Lager-SS bei der Gedenkstätte Neuengamme einzusehen ist (oder im Offenen Archiv runterladbar), bringt auch einige Fotos hervor. Dort ist eine Abbildung zu sehen, die Heißmeyer selbst nach Kriegsende in einer Kiste auf dem Gelände der Klinik in Hohenlychen vergraben hat. Das Foto zeigt die gleiche Person wie auch in dem bereits erwähnten Neuengamme-Heft. Sorry, aber wie blöd müssen Historiker sein, wenn sie nicht erkennen, daß es sich auf diesen beiden Fotografien um zwei vollkommen unterschiedliche Personen handelt?
Man darf gespannt sein, ob die Wissenschaft ihren Fehler eingesteht und sich dazu bekennt, dass sie einer peinlichen Verwechslung erlegen ist.
Non me pudet fateri nescire, quod nesciam
So könnte man Herrn Garbe verstehen, der mal wieder relativiert und sich keiner Verantwortung bewußt ist. Er kapiert nicht, dass es um die Seriosität der Gedenkstätte Neuengamme geht; um Glaubwürdigkeit, um Vertrauen.
Es kann niemals zwei Dr. Kurt Heißmeyer gegeben haben!
Es ist und bleibt eine Blamage, dass er sich seine eigene Unfähigkeit nicht eingestehen will, weil es sein schwächelndes Ego nicht zuläßt. Seine Stärken liegen eher in der Verunglimpfung und Diskriminierung.
Ach ja, neuerdings bezeichnet Herr Dr. Garbe die Wahrheitsfindung als Krieg gegen ihn bzw. die Gedenkstätte Neuengamme!
Hier noch die jeweils relevante Seite aus der Heißmeyer-Biografie im Offenen Archiv von 2014 und 2006. Die komplette Originaldatei gbt es hier. Denn seit kurzem (siehe unten) gibt es im Offenen Archiv (Internet) nur noch eine manipulierte Fassung ohne den Originalinhalt von Seite 6. Couragiert und angemessen wäre es doch wohl an dieser Stelle den fauxpas einzugestehen, anstatt heimlich den Seiteninhalt zu entfernen. Im Offenen Archiv Vorort wird weiterhin diese Geschichtsverfälschung betrieben.
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| Seite 8 (2006) mit Beschnittmarken |
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| Seite 6 (2014) |
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| Geschichtsverfälschung im OA |
Freitag, 10. Juni 2016
Ein Foto, und seine wahre Identität
Im Ostflügel des Klinkerwerks steht seit langer Zeit eine Vitrine. Zu sehen ist dort u.a. ein Foto, das angeblich die “Modellierwerkstatt” zeigt, wo talentierte Häftlinge verschiedene Gegenstände für die SS hergestellt haben sollen.
Im Ausstellungskatalog von 2014, Band II, Seite 141 sind zwei Fotos abgebildet. Das obere Foto zeigt das gleiche wie im Klinkerwerk. Das Foto darunter soll eine angebliche “Bildhauerwerkstatt” sein. Der Text zu der Überschrift “Die Modellier- und Bildhauerwerkstatt” ist dieser: Im neuen Klinkerwerk befanden sich eine Modellier- und eine Bildhauerwerkstatt, in denen Häftlinge des KZ Neuengamme Auftragsarbeiten für die SS anfertigen mussten. Unter anderem wurden Julleuchter hergestellt, die SS-Angehörige zu besonderen Anlässen als Geschenk erhielten. Soweit die Beschreibung dieser Fotos.
Richtig ist, dass es im Klinkerwerk eine Modellierwerkstatt gegeben hat, die auch heute noch vorhanden ist, natürlich ohne Inventar. Das richtige Foto dazu ist das, welches von der Gedenkstätte Neuengamme als “Bildhauerwerksatt” bezeichnet wird (die hier angegebene Herkunft der Bildquelle ist etwas irritierend, weil es sich zweifelsfrei um eine Aufnahme der SS handelt). Ich würde das als eine etwas misslungene Beschreibung bezeichnen, denn eine “Bildhauerwerkstatt” hat es nicht gegeben. Auf dem Foto sind deutlich die zahlreichen Modellier-Drehteller zu sehen. Dort wurden ausschließlich Gegenstände aus Ton hergestellt, die in den kleineren Öfen gebrannt wurden.
Das andere Foto, welches die Gedenkstätte Neuengamme als “Modellierwerkstatt” bezeichnet, befand sich jedoch nicht im Klinkerwerk.
Eigentlich sollte man davon ausgehen, dass bei der Gedenkstätte Neuengamme Fachleute tätig sind, die mit sensiblen Feingefühl derartige Fotos analysieren. Das Hauptaugenmerk muß auf das Fenster gerichtet sein. Derartige Fenster hat es im gesamten Klinkerwerk nicht gegeben. Es kann sich hierbei nur um die von Häftlingen bezeichnete “Fürstengruft” handeln, die sich nördlich im Schutzhaftlager zwischen den Baracken 18 und 20 befand, und wo Häftlinge besondere Gegenstände hergestellt haben, wie man es auf dem Foto klar erkennen kann. Nebenbei interessant ist auch, dass es in diesem Raum eine Zentralheizung gegeben hat. Das ist nicht besonders verwunderlich, denn Häftlinge, die besondere Fähigkeiten hatten, konnten im einem KL ein besseres Leben haben als wie die meisten anderen Häftlinge. Ich verweise an dieser Stelle an die Literatur “Der Juwelier von Majdanek”.
Und nun wird’s lustig. Werfen wir einen Blick in den bereits erwähnten Ausstellungskatalog von 2014. In Band I auf Seite 181 finden wir - ja, das gibts doch nicht! - das gleiche Foto, das in Band II als Modellierwerkstatt beschrieben wird. In Band I ist es dann auf einmal eine “geheime Kommandanturtischlerei”, die so genannte “Fürstengruft”, die allerdings nicht so geheim gewesen sein kann, wenn das Tageslicht durchs Fenster scheint und jedermann hineinschauen konnte. Hmm, was soll man nun davon halten? Die rechte Hand weiß nicht was die linke macht, oder was?!
Kein Mensch ist vollkommen. Aber so etwas sollte bei einem seriösen und sensiblen Thema, und unter Berücksichtigung gebildeter und hochbezahlter Fachleute nicht geschehen.
Sonst noch Fragen?
:-o
Wenn ich schon einmal dabei bin, dann soll noch ein weiteres Foto vorgestellt werden, das noch absurder beschrieben wird, als die beiden obigen.
1997 erschien der dritte Band der Beiträge zur Geschichte der nationalsozialistischen Verfolgung in Norddeutschland, mit dem Titel Die frühen Nachkriegsprozesse. Im hinteren Teil des Buches, ab Seite 157, werden einige Fotos vorgestellt, wozu folgende einleitende Worte vermerkt werden: “1996 wurde der KZ-Gedenkstätte Neuengamme von einem Mitarbeiter der Hamburger Landesjustizverwaltung ein Fotoalbum überreicht. 50 Aufnahmen eines unbekannten Fotografen dokumentieren Gelände und Gebäude des ehemaligen Konzentrationslagers im Jahre 1948, als die Justizbehörde begann, diesen Ort des Leidens und Sterbens für den Strafvollzug zu nutzen.”
Zu diesem Zeitpunkt war das ehemalige Lager praktisch noch im Zustand vom Mai 1945 erhalten. So daß diese Fotos z.T. einen authentischen Eindruck vermitteln. Der Kommentar zu einem Foto auf Seite 164 ist allerdings ziemlicher Murks. Verantwortlich dafür zeichnet der Historiker Herbert Diercks. Die Bildunterschrift lautet: “… der Eingang in das ehemalige Schutzhaftlager und rechts die Krankenrevierbaracke 4, in der u.a. die medizinischen Versuche an den 20 Kindern durchgeführt worden waren.”
Ich weiß nicht was Herrn Diercks zu dieser Träumerei verleitet hat. Er hätte es eigentlich besser wissen müssen. Daher also jetzt die Richtigstellung zu diesem Foto. Während diese Aufnahme gemacht wurde, stand der Fotograf im so genannten “Prominentenlager”. Die beiden Steingebäude rechts haben nichts mit den Kranken-revieren zu tun, denn die waren aus Holz und befinden sich weiter vorne. Es handelt sich dabei um die Bekleidungs- und Effektenkammer. Davor ist ein kleinerer Teil der Krankenrevier-baracke 4 zu sehen. Dem links gegenüber ist die ehemalige Rapportführerstube. Gegenüber dem Krankenrevier ist ein kleiner Zipfel der Häftlingsunterkünfte Block 1-4 (Steinhaus 1) zu erkennen. Und noch weiter vorne, etwas links, befindet sich die Hauptwache mit dem Wachturm der SS.
Bei all den vielen Gebäuden, die man auf diesem einen Foto sehen kann, sollte der Baum links nicht unbemerkt bleiben - es ist die Trauerweide, die ein stiller Zeuge vieler schrecklicher Vorkommnisse geworden ist, und die auch noch heute ihr Dasein fristet.
Ich möchte nicht respektlos erscheinen, aber wenn ich als “Laie” einem Historiker erklären muß, wie seriöse Forschung praktiziert wird, dann stimmt in dem System, in diesem Fall der Kulturbehörde, etwas ganz und gar nicht! Schlußendlich ist das ja kein Einzelfall.
Im Ausstellungskatalog von 2014, Band II, Seite 141 sind zwei Fotos abgebildet. Das obere Foto zeigt das gleiche wie im Klinkerwerk. Das Foto darunter soll eine angebliche “Bildhauerwerkstatt” sein. Der Text zu der Überschrift “Die Modellier- und Bildhauerwerkstatt” ist dieser: Im neuen Klinkerwerk befanden sich eine Modellier- und eine Bildhauerwerkstatt, in denen Häftlinge des KZ Neuengamme Auftragsarbeiten für die SS anfertigen mussten. Unter anderem wurden Julleuchter hergestellt, die SS-Angehörige zu besonderen Anlässen als Geschenk erhielten. Soweit die Beschreibung dieser Fotos.
Richtig ist, dass es im Klinkerwerk eine Modellierwerkstatt gegeben hat, die auch heute noch vorhanden ist, natürlich ohne Inventar. Das richtige Foto dazu ist das, welches von der Gedenkstätte Neuengamme als “Bildhauerwerksatt” bezeichnet wird (die hier angegebene Herkunft der Bildquelle ist etwas irritierend, weil es sich zweifelsfrei um eine Aufnahme der SS handelt). Ich würde das als eine etwas misslungene Beschreibung bezeichnen, denn eine “Bildhauerwerkstatt” hat es nicht gegeben. Auf dem Foto sind deutlich die zahlreichen Modellier-Drehteller zu sehen. Dort wurden ausschließlich Gegenstände aus Ton hergestellt, die in den kleineren Öfen gebrannt wurden.
Das andere Foto, welches die Gedenkstätte Neuengamme als “Modellierwerkstatt” bezeichnet, befand sich jedoch nicht im Klinkerwerk.
Eigentlich sollte man davon ausgehen, dass bei der Gedenkstätte Neuengamme Fachleute tätig sind, die mit sensiblen Feingefühl derartige Fotos analysieren. Das Hauptaugenmerk muß auf das Fenster gerichtet sein. Derartige Fenster hat es im gesamten Klinkerwerk nicht gegeben. Es kann sich hierbei nur um die von Häftlingen bezeichnete “Fürstengruft” handeln, die sich nördlich im Schutzhaftlager zwischen den Baracken 18 und 20 befand, und wo Häftlinge besondere Gegenstände hergestellt haben, wie man es auf dem Foto klar erkennen kann. Nebenbei interessant ist auch, dass es in diesem Raum eine Zentralheizung gegeben hat. Das ist nicht besonders verwunderlich, denn Häftlinge, die besondere Fähigkeiten hatten, konnten im einem KL ein besseres Leben haben als wie die meisten anderen Häftlinge. Ich verweise an dieser Stelle an die Literatur “Der Juwelier von Majdanek”.
Und nun wird’s lustig. Werfen wir einen Blick in den bereits erwähnten Ausstellungskatalog von 2014. In Band I auf Seite 181 finden wir - ja, das gibts doch nicht! - das gleiche Foto, das in Band II als Modellierwerkstatt beschrieben wird. In Band I ist es dann auf einmal eine “geheime Kommandanturtischlerei”, die so genannte “Fürstengruft”, die allerdings nicht so geheim gewesen sein kann, wenn das Tageslicht durchs Fenster scheint und jedermann hineinschauen konnte. Hmm, was soll man nun davon halten? Die rechte Hand weiß nicht was die linke macht, oder was?!
Kein Mensch ist vollkommen. Aber so etwas sollte bei einem seriösen und sensiblen Thema, und unter Berücksichtigung gebildeter und hochbezahlter Fachleute nicht geschehen.
Sonst noch Fragen?
:-o
Wenn ich schon einmal dabei bin, dann soll noch ein weiteres Foto vorgestellt werden, das noch absurder beschrieben wird, als die beiden obigen.
1997 erschien der dritte Band der Beiträge zur Geschichte der nationalsozialistischen Verfolgung in Norddeutschland, mit dem Titel Die frühen Nachkriegsprozesse. Im hinteren Teil des Buches, ab Seite 157, werden einige Fotos vorgestellt, wozu folgende einleitende Worte vermerkt werden: “1996 wurde der KZ-Gedenkstätte Neuengamme von einem Mitarbeiter der Hamburger Landesjustizverwaltung ein Fotoalbum überreicht. 50 Aufnahmen eines unbekannten Fotografen dokumentieren Gelände und Gebäude des ehemaligen Konzentrationslagers im Jahre 1948, als die Justizbehörde begann, diesen Ort des Leidens und Sterbens für den Strafvollzug zu nutzen.”
Zu diesem Zeitpunkt war das ehemalige Lager praktisch noch im Zustand vom Mai 1945 erhalten. So daß diese Fotos z.T. einen authentischen Eindruck vermitteln. Der Kommentar zu einem Foto auf Seite 164 ist allerdings ziemlicher Murks. Verantwortlich dafür zeichnet der Historiker Herbert Diercks. Die Bildunterschrift lautet: “… der Eingang in das ehemalige Schutzhaftlager und rechts die Krankenrevierbaracke 4, in der u.a. die medizinischen Versuche an den 20 Kindern durchgeführt worden waren.”
Ich weiß nicht was Herrn Diercks zu dieser Träumerei verleitet hat. Er hätte es eigentlich besser wissen müssen. Daher also jetzt die Richtigstellung zu diesem Foto. Während diese Aufnahme gemacht wurde, stand der Fotograf im so genannten “Prominentenlager”. Die beiden Steingebäude rechts haben nichts mit den Kranken-revieren zu tun, denn die waren aus Holz und befinden sich weiter vorne. Es handelt sich dabei um die Bekleidungs- und Effektenkammer. Davor ist ein kleinerer Teil der Krankenrevier-baracke 4 zu sehen. Dem links gegenüber ist die ehemalige Rapportführerstube. Gegenüber dem Krankenrevier ist ein kleiner Zipfel der Häftlingsunterkünfte Block 1-4 (Steinhaus 1) zu erkennen. Und noch weiter vorne, etwas links, befindet sich die Hauptwache mit dem Wachturm der SS.
Bei all den vielen Gebäuden, die man auf diesem einen Foto sehen kann, sollte der Baum links nicht unbemerkt bleiben - es ist die Trauerweide, die ein stiller Zeuge vieler schrecklicher Vorkommnisse geworden ist, und die auch noch heute ihr Dasein fristet.
Ich möchte nicht respektlos erscheinen, aber wenn ich als “Laie” einem Historiker erklären muß, wie seriöse Forschung praktiziert wird, dann stimmt in dem System, in diesem Fall der Kulturbehörde, etwas ganz und gar nicht! Schlußendlich ist das ja kein Einzelfall.
Samstag, 7. Mai 2016
22. Juni 1941
Der Überfall (“Unternehmen Barbarossa”) auf die Sowjetunion am 22.6.1941 durch die Deutsche Wehrmacht von vor ziemlich genau 75 Jahren, gibt eigentlich keinen Anlaß dieses Ereignis besonders hervorzuheben. So jedenfalls könnte man die Gedenkstätte Neuengamme verstehen, die es offenbar nicht für notwendig erachtet, diesem besonderen Datum und den damit verbundenen Kriegsverbrechen zu gedenken bzw. dafür eine Veranstaltung in Betracht zu ziehen. Im aktuellen Veranstaltungskalender findet sich dazu jedoch nichts. Weshalb eigentlich nicht?
Weil man für die mehr als 1000 sowjetischen kriegsgefangenen Opfer, die im KL Neuengamme zu Tode gekommen sind, keinen Respekt empfindet?
Was muss geschehen, damit nicht nur den Toten und Überlebenden der verschiedenen Nationalitäten gedacht wird, die immer wieder aufs Neue im Fokus des Gedenken zentralisiert werden? Ausgeklammert davon werden allerdings stets die sowjetischen Kriegsgefangenen. Obwohl gerade sie mit einem speziellen Status behaftet sind. Weil ein Teil von ihnen grausam ermordet wurde. Und weil sie eben nicht mit den regulären KL-Häftlingen gleichgestellt werden dürfen.
Verdient das Leid dieser Menschen keine Achtung? Bei der Gedenkstätte Neuengamme offenbar nicht.
Eine akademische Erforschung zu diesem Thema steht bis heute aus. Das Kapitel der sowjetischen Kriegsgefangenen von Neuengamme wird seit Kriegsende äußerst stiefmütterlich behandelt. Warum ist das so?
Die vielfach gepriesene Menschlichkeit gegenüber allen Opfern des KL Neuengamme findet m.E. in der Gedenkstättenarbeit von Neuengamme nicht statt.
Das ist eine Schande, mein lieber Herr Dr. Garbe!
Weil man für die mehr als 1000 sowjetischen kriegsgefangenen Opfer, die im KL Neuengamme zu Tode gekommen sind, keinen Respekt empfindet?
Was muss geschehen, damit nicht nur den Toten und Überlebenden der verschiedenen Nationalitäten gedacht wird, die immer wieder aufs Neue im Fokus des Gedenken zentralisiert werden? Ausgeklammert davon werden allerdings stets die sowjetischen Kriegsgefangenen. Obwohl gerade sie mit einem speziellen Status behaftet sind. Weil ein Teil von ihnen grausam ermordet wurde. Und weil sie eben nicht mit den regulären KL-Häftlingen gleichgestellt werden dürfen.
Verdient das Leid dieser Menschen keine Achtung? Bei der Gedenkstätte Neuengamme offenbar nicht.
Eine akademische Erforschung zu diesem Thema steht bis heute aus. Das Kapitel der sowjetischen Kriegsgefangenen von Neuengamme wird seit Kriegsende äußerst stiefmütterlich behandelt. Warum ist das so?
Die vielfach gepriesene Menschlichkeit gegenüber allen Opfern des KL Neuengamme findet m.E. in der Gedenkstättenarbeit von Neuengamme nicht statt.
Das ist eine Schande, mein lieber Herr Dr. Garbe!
Mittwoch, 20. April 2016
70 Jahre Curiohaus-Prozesse am 19. April 2016 an der Hamburger Uni
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| Auszug des Flyers |
Die Moderation durch Dr. Doerry (Der Spiegel) ging in Ordnung. Die Vorträge von Dr. Boor (Völkerrechtler) und Herrn Schrimm (ehemaliger Leiter der Zentralen Stelle in Ludwigsburg) waren zwar inhaltlich souverän vorgetragen, jedoch mangelte es am Kontext zum eigentlichen Thema dieser Veranstaltung.
Es überkam einem schnell der Eindruck, dass diese Veranstaltung nicht besonders gut vorbereitet war. Abgesehen von der Akustik, wurde das Thema Curiohaus-Prozesse in seiner Komplexität nicht ausführlich, und vor allem nicht verständlich genug für alle Zuhörer präsentiert.
Um das ganze Spektrum der Curiohaus-Prozesse und ihre Bedeutung vorzutragen, so wie es im obigen Flyer angekündigt wurde, kamen die Akteure, vor allem Dr. Möller (Historiker und Archivar an der Gedenkstätte Neuengamme), nicht nach. Nur Ansatzweise wurden einige Facetten diskutiert, aber das avisierte Ziel einer plastischen Darstellung dieser Prozesse wurde nicht erreicht. Vielmehr wurde in wirrer Weise mit Begriffen jongliert derer eine Chronologie nicht zu erkennen war.
Wenn beispielsweise davon gesprochen wurde, dass die Engländer 10 Verbrechen für das Verfahren herangezogen haben, so wurde nicht auf ein einziges dieser Verbrechen eingegangen bzw. alle zehn Anklagepunkte erörtert. Oder haben etwa die Vergasungen von sowjetischen Kriegsgefangenen keinen Wert? Oder die Ermordung (und die Umstände) der mehreren Dutzend Fuhlsbüttel-Häftlinge, die noch im April 1945 im KL Neuengamme ermordert wurden? Und nicht zu vergessen, die armen kleinen Kinder, mit denen medizinisch experimentiert wurde und die ebenfalls alle ermordet wurden? Hat das alles keinen Wert, um es den Zuhörern zu veranschaulichen wie es von den Engländern im Verfahren behandelt wurde?
Auch die Angeklagten wurden nicht thematisiert. Hauptsächlich war die Rede davon, dass es im Hauptverfahren 14 Angeklagte gegeben hat; dass elf Todesurteile ausgesprochen wurden. Aber wer diese Menschen eigentlich gewesen sind, wurde den Besuchern nicht vermittelt.
Und wer waren die Zeugen beider Seiten? Nach welchen Kriterien wurden sie ausgewählt? Waren sie durchweg glaubwürdig?
Und die intensive Arbeit der britischen Ermittler, und die Schwierigkeiten die damit verbunden gewesen sind? Großes Schweigen dazu. Besonders interessant wäre es auch gewesen, wenn den Besuchern verdeutlicht worden wäre, dass es sich bei diesen Ermittlern um Emigranten verschiedener Nationalität gehandelt hat.
Und wer waren die Rechtsanwälte? Nur Dr. Wessig (der Anwalt von Pauly) wurde angesprochen. Zu den anderen Anwälten, die zum Teil auch in anderen Prozessen tätig waren, kein Wort.
Und auf die Neuengamme-Folgeprozesse, sowie Aussenlagerprozesse wurde erst gar nicht eingegangen.
Im bereits erwähnten Flyer zu dieser Veranstaltung heißt es: “Der Curiohaus-Prozess war ein Meilenstein …” - dieses so genannte “Podiumsgespräch” jedoch war es ganz sicher nicht!
Mittwoch, 23. März 2016
Das Krematorium des KL Neuengamme, der Bestattungsunternehmer und die Leichen der sowjetischen Kriegsgefangenen vom Herbst 1941
Bei diesem Versuch einer semi-wissenschaftlichen Rekonstruktion zu einem Kapitel des KL Neuengamme, welches einerseits schwierig ist, da die Quellenlage nicht besonders viel hergibt; und zum anderen es von der Gedenkstättenseite her keine Intention gibt, diesem Teil der Geschichte mehr Anerkennung zu verleihen, bzw. es wissenschaftlich aufzuarbeiten.
Eine Portion der hier verwendeten Unterlagen stammen von der Gedenkstätte Neuengamme. Inzwischen ist man jedoch nicht mehr bereit meine Arbeit zu unterstützen. Dieser Artikel stellt daher das Ergebnis meiner eigenen Nachforschungen dar und distanziert sich klar und deutlich von den gängigen Behauptungen, die von Historikern aufgestellt worden sind, ohne dass dafür entsprechende Beweise vorgelegt wurden.
Zur Erinnerung: Mitte Oktober 1941 kamen 1000 sowjetische Kriegsgefangene aus dem „Stalag XB Sandbostel“ nach Neuengamme. Das war eine großangelegte Aktion. Denn zu diesem Zeitpunkt wurden gleichfalls 2000 sowjetische Kriegsgefangene ins KL Buchenwald eingeliefert. Die Gefangenen waren gut acht Monate in Neuengamme. Gegen Ende Juni 1942 wurden die noch lebendigen Kriegsgefangenen ins KL Oranienburg (Sachsenhausen) gebracht. Manche von ihnen kamen auf Transport in andere Lager. Nur in Einzelfällen lässt sich ihr Weg des Todes nachzeichnen. In Neuengamme starben 651 plus ein weiterer Kriegsgefangener, der bereits auf dem Transport ins Lager einem Kreislaufkollaps erlegen war, an Krankheit, schwerer körperlicher Arbeit und vorsätzlichen Mord.
In meiner Ausführung geht es um die ersten 42 Leichen die zwischen Oktober und Dezember 1941 von einem Bergedorfer Bestattungsunternehmer aus dem KL Neuengamme abgeholt und nach Ohlsdorf gebracht worden sein sollen, und dort angeblich verbrannt wurden. Es gibt auch Quellen die behaupten, die Leichen der sowjetischen Kriegsgefangenen wären erdbestattet worden.
Von diesen 42 Leichen finden sich auf dem Ohlsdorfer Friedhof elf Namen, die übrigen Namen auf dem Bergedorfer Ehrenfriedhof. Ich spreche ganz bewusst „nur“ von Namen, weil es als äußerst fragwürdig erscheint, dass diese Leichen bestattet wurden, bzw. dass dieser „Ehrenfriedhof“ überhaupt zum Gedenken der Neuengammer Toten eingerichtet wurde. Dazu dann später mehr.
Die elf Namen von Ohlsdorf hätten, wenn sie bestattet worden wären, und das erscheint wenig plausibel, auf dem nächstgelegenen Friedhof bestattet werden müssen - also auf dem Bergedorfer Friedhof, da ihr Sterbeort gemäß dem „Totennachweis der russischen Kriegsgefangenen“ Neuengamme gewesen ist. Das ist nicht geschehen, ihre Namen befinden sie nach wie vor in Ohlsdorf und zwar an zweierlei Orten. Zehn von ihnen auf dem Gräberfeld der sowjetischen Kriegsgefangenen, und ein weiterer, dabei handelt es sich um den ersten offiziellen Toten des Kontingents, auf dem Gräberfeld der verschiedenen Nationen (BP74). Leider ist es so, dass selbst der Ohlsdorfer Friedhof keinen Schimmer davon hat, dass sich ein Kriegsgefangener aus Neuengamme dort befindet. In den Kriegsgräberlisten von Ohlsdorf ist normalerweise der Sterbeort angegeben, was in diesem einen Fall jedoch nicht zutrifft (kein Hinweis auf Neuengamme). Für die zehn von elf Kriegsgefangenen in Ohlsdorf gibt es nicht ein Indiz; weder für eine Erd- noch für eine Feuerbestattung.
Weshalb also wurden diese Leichen nach Ohlsdorf gebracht und nicht auf dem Bergedorfer Friedhof „beerdigt“? Oder wurden sie gar ganz woanders hingebracht? Und waren sie vielleicht noch am Leben?
Ein nicht unerhebliches Indiz ist, dass es für die ersten 12 verstorbenen sowjetischen Kriegsgefangenen keine Todesbescheinigungen („Amtsärztliche Bescheinigung“) des Standortarztes von Neuengamme gibt, also jene 11 Namen davon auf dem Ohlsdorfer Friedhof. In diesem Vordruck des Gesundheitsamts Hamburg wurden alle relevanten Daten des Todes festgehalten. So auch der Standardvermerk, „… hat sich ein Verdacht nicht ergeben, daß der Verstorbene eines nicht natürlichen Todes gestorben sei.“
2015 habe ich die These aufgestellt, dass es durchaus im Rahmen des Möglichen erscheint, dass Leichen von sowjetischen Kriegsgefangenen bzw. lebendigen Kriegsgefangenen zu medizinischen Zwecken an das „Reservelazarett V“ (Standortlazarett) in Wandsbek abgegeben worden sein könnten (in diesem Lazarett wurden ebenso sowjetische Kriegsgefangene wegen Fleckfieber behandelt). Und welche „Probanden“ waren dafür „ideologisch geeigneter„ als die armen Kriegsgefangenen? Zugleich besteht eine weitere Annahme, dass die Leichen auch in die Pathologie des UK Eppendorf gekommen sein könnten.
Mit dieser Annahme bin ich an Detlef Garbe herangetreten, und er fand diesen Gedanken so interessant, dass er renommierte Fachleute dazu herangezogen hat, ob sich meine Annahme vielleicht in irgendeiner Form beweisen lässt. Im Endergebnis kam nicht wirklich viel dabei heraus. Leider. Denn Dokumente des ehemaligen Reservelazarett V gibt es heute offenbar nicht mehr, und auch beim UKE ist die Dokumentenlage schwierig.
Dr. Garbe zog daraus den Schluss, dass meine These damit nicht bestätigt werden könnte. Das sehe ich allerdings etwas anders. Forschung besteht nicht darin ein paar Experten zu befragen und das war’s dann; sondern eine intensive, längerfristige Nachforschung anzuberaumen, sofern überhaupt der Wille dafür vorhanden ist. Es aber einfach so abzutun, als würde dieses Kapitel in der Neuengammer Gedenkstättenarbeit keinen Platz haben, ist den Opfern gegenüber würdelos.
Jedenfalls kam bei diesen Anfragen ein interessanter Hinweis von Prof. van den Bussch hervor. Nämlich dass sowjetische Kriegsgefangene aus dem „Stalag XD Wietzendorf“ in Hamburg für Forschungszwecke an Hungerödemen missbraucht wurden (genau genommen hatte das Götz Aly bereits vor mehr als dreißig Jahren thematisiert). Die Heeressanitätsinspektion beauftragte den Internisten Heinrich Berning mit der Erforschung an Hungerödemen mit der Kernfrage, ob Eiweiß- oder Vitaminmangel bei „normaler Ernährung“ zu derartigen Erkrankungen führen können. Sämtliche Kriegsgefangene aus dem KL Neuengamme vom Herbst 1941, kamen gemäß ihrer Erkennungsmarke aus dem Stalag XD, obwohl sie auf Grund mir vorliegender Beweismittel tatsächlich aus dem Stalag Sandbostel nach Neuengamme überstellt worden sind, wie fast alle kriegsgefangenen „Arbeitssklaven“ in Norddeutschland. Nun gab es in Hamburg eine größere Zahl von sowjetischen Kriegsgefangenen, die zur Zwangsarbeit gezwungen und sehr häufig in diesen Arbeitskommandos gestorben sind. Für 1941 gab es diese Situation aber nur eingeschränkt. Das zeigt sich z.B. eben auch auf dem Ohlsdorfer Friedhof. Auf dem Gräberfeld (AD38) der sowjetischen Kriegsgefangenen sind insgesamt 384 Namen zu finden. Davon aber nur wenige die 1941 verstorben sind. D.h. wenn also medizinische Versuche an mehreren Kriegsgefangenen aus Neuengamme stattgefunden haben, dann wurden sie im Anschluß nicht auf dem Ohlsdorfer Friedhof „bestattet“. Es liegt daher nahe, dass die Leichen im 1932 fertiggestellten Ohlsdorfer Krematorium feuerbestattet wurden. Dafür gibt es leider auch keine Beweise.
Der Bergedorfer Bestattungsunternehmer Hugo Ollrogge, der in einem schnuckeligen Haus (welches mein Großvater ihm in den 1930er Jahren verkauft hatte) in der Gärtnerstraße (Soltaustraße) seine Residenz hatte, holte die erste Leiche aus dem KL Neuengamme am 28.10.1941 ab. In diesem Monat wurden noch insgesamt drei weitere Leichen abgeholt. Zu diesem Zeitpunkt befand sich das lagereigene Krematorium im gerade begonnenen Bau, welches mit Öfen der Berliner Firma Heinrich Kori ausgestattet wurde (wie u.a. auch in Stutthof), und nicht von Topf & Söhne aus Erfurt.
Wie in allen anderen Konzentrationslagern auch führte die SS akribisch schriftliche Aufzeichnungen über ihre Häftlinge. Der Tod jedes Verstorbenen wurde peinlich genau dokumentiert, so auch die abgeholten Leichen. Der letzte (mit Datum) vom Bestatter Ollrogge abgeholte Kriegsgefangene wurde am 8. Dezember 1941 (handschriftliches Datum; regulär per Datumsstempel) verzeichnet. Jedoch sind noch weitere Kriegsgefangene verstorben und abgeholt worden. Es fehlt dafür im Originaldokument das Datum und auch die Quittierung des Abholers. Der letzte abgeholte Kriegsgefangene verstarb am 10.12.1941 und wurde entweder am gleichen Tag oder später abgeholt. Danach wurden aber weiterhin reguläre Leichen von „Schutzhäftlingen“ abtransportiert, und zwar bis zum 01.07.1942. Das könnte das deutlichste Indiz dafür sein, dass das Krematorium im KL Neuengamme Anfang Juli 1942 seinen „Betrieb“ aufgenommen hat.
Bezüglich der elf Namen von sowjetischen Kriegsgefangenen auf dem Ohlsdorfer Friedhof tendiert die Chance eher dahin, dass sie für medizinische Untersuchungen verwendet worden sind. Das wiederum könnte ihren Verbleib auf dem Ohlsdorfer Gräberfeld erklären.
Der auf dem neuen Bergedorfer Friedhof angelegte „Ehrenfriedhof“ für sowjetische Kriegsgefangene weist auf seinem ersten Gedenkstein nicht auf Neuengamme hin. Diese Assoziation wurde erst später vorgenommen, nachdem festgestellt wurde, dass viele sowjetische Kriegsgefangene im KL Neuengamme gestorben waren und angenommen wurde, dass diese Toten auf dem Bergedorfer Friedhof „bestattet“ worden wären, denn dieser Ort war seit Ende der 1940er Jahre bereits als Gedenkort eingerichtet worden, mit dem bereits erwähnten Gedenkstein.
In Realität ist es eher wahrscheinlicher, dass der Hügel mit dem Kreuz ein Massengrab symbolisiert, in dem sowjetische Zwangsarbeiter (Kriegsgefangene) aus Bergedorf verschart worden sind. Siehe hierzu meine Ausführungen an anderer Stelle in diesem Blog.
Meiner Meinung nach ist es widersinnig, dass Leichen abgeholt wurden und nach Ohlsdorf gebracht worden sein sollen, weil es im KL Neuengamme zu diesem Zeitpunkt angeblich keine Möglichkeit gegeben hat, die fast täglichen Leichen der Kriegsgefangenen zu beseitigen. Von den 42 Toten bleiben schließlich noch 31 übrig die, wenn sie nicht nach Ohlsdorf gebracht worden sein sollten, auf dem (noch nicht) vorhandenen nördlichen Bergedorfer Friedhof bestattet worden sein könnten. Auch hierfür gibt es keinerlei Beweise. Es gibt zwar in einigen Fällen einen Hinweis auf den Rückseiten der Totenscheine von Neuengamme. Dort wurde mit Schreibmaschine ein „Bestattungsschein“ ausgestellt, der an die Friedhofsverwaltung Bergedorf adressiert war, und das „umgehend“ eine Grabnachweiskarte nach Neuengamme übersendet werden sollte. Wenn das wirklich praktiziert wurde, stellt sich die Frage, wo diese Bestattungen vorgenommen worden sein sollen. Außerdem müssten die Namen der Bestatteten in den Gräberlisten vom Bergedorfer Friedhof verzeichnet sein. Bei der Friedhofsverwaltung gibt es zwei Beerdingsregister und eine Kriegsgräberliste, die alle einen identischen Inhalt zu den sowjetischen Kriegsgefangenen aufweisen und erst im Mai 1961 erstellt worden sind. Offensichtlich nach dem die Steine mit den Namen der Opfer in den fünfziger Jahren auf dem Ehrenfriedhof platziert wurden. Es existiert jedoch kein Beerdigungsregister aus der Zeit 1941-42. Mehrere Indizien weisen daher darauf hin, dass die Kriegsgefangenen aus Neuengamme, ebenso wenig wie ihre Kameraden in Ohlsdorf, zu keinem Zeitpunkt einer Erdbestattung zugeführt worden sein können. Es ist also nur eine Mutmaßung, dass sich an diesem Ort die Toten von Neuengamme befinden. Diese unseriöse Anmaßung wird auch von der Gedenkstätte Neuengamme weiterhin verbreitet. Die Erforschung zu diesem Kapitel wird, wie man mir zu verstehen gegeben hat, unbeirrt verweigert.
Bei der Erforschung von Hungerödemen durch Dr. Berning im Reservelazarett V, wurden an insgesamt 56 sowjetischen Kriegsgefangenen Versuche durchgeführt. Bei diesen medizinischen Experimenten starben unter Bernings Leitung 12 Kriegsgefangene. Das ist genau die Zahl, für die es keine Todesbescheinigungen gibt, und von denen wiederum 11 auf dem Ohlsdorfer Friedhof zu finden sind. Ist das nun ein Zufall?
Ein berechtigter Einwand wäre natürlich, dass mit lebendigen Kriegsgefangenen in Wandsbek experimentiert wurde. Jedoch gibt es keine Gewissheit dafür, dass sämtliche Tote, die im „Totennachweis der russischen Kriegsgefangenen“ verzeichnet sind, tatsächlich im KL Neuengamme verstarben. Sie könnten auch nachträglich, nachdem sie in Wandsbek verstorben waren, in diesem „Totennachweis“ vermerkt worden sein, weil ihr angestammter „Wohnsitz“ schließlich das Kriegsgefangenenlager in Neuengamme gewesen ist. Ein Rücktransport der Leichen ins KL Neuengamme erscheint hierbei als grotesk.
Eine Portion der hier verwendeten Unterlagen stammen von der Gedenkstätte Neuengamme. Inzwischen ist man jedoch nicht mehr bereit meine Arbeit zu unterstützen. Dieser Artikel stellt daher das Ergebnis meiner eigenen Nachforschungen dar und distanziert sich klar und deutlich von den gängigen Behauptungen, die von Historikern aufgestellt worden sind, ohne dass dafür entsprechende Beweise vorgelegt wurden.
Zur Erinnerung: Mitte Oktober 1941 kamen 1000 sowjetische Kriegsgefangene aus dem „Stalag XB Sandbostel“ nach Neuengamme. Das war eine großangelegte Aktion. Denn zu diesem Zeitpunkt wurden gleichfalls 2000 sowjetische Kriegsgefangene ins KL Buchenwald eingeliefert. Die Gefangenen waren gut acht Monate in Neuengamme. Gegen Ende Juni 1942 wurden die noch lebendigen Kriegsgefangenen ins KL Oranienburg (Sachsenhausen) gebracht. Manche von ihnen kamen auf Transport in andere Lager. Nur in Einzelfällen lässt sich ihr Weg des Todes nachzeichnen. In Neuengamme starben 651 plus ein weiterer Kriegsgefangener, der bereits auf dem Transport ins Lager einem Kreislaufkollaps erlegen war, an Krankheit, schwerer körperlicher Arbeit und vorsätzlichen Mord.
In meiner Ausführung geht es um die ersten 42 Leichen die zwischen Oktober und Dezember 1941 von einem Bergedorfer Bestattungsunternehmer aus dem KL Neuengamme abgeholt und nach Ohlsdorf gebracht worden sein sollen, und dort angeblich verbrannt wurden. Es gibt auch Quellen die behaupten, die Leichen der sowjetischen Kriegsgefangenen wären erdbestattet worden.
Von diesen 42 Leichen finden sich auf dem Ohlsdorfer Friedhof elf Namen, die übrigen Namen auf dem Bergedorfer Ehrenfriedhof. Ich spreche ganz bewusst „nur“ von Namen, weil es als äußerst fragwürdig erscheint, dass diese Leichen bestattet wurden, bzw. dass dieser „Ehrenfriedhof“ überhaupt zum Gedenken der Neuengammer Toten eingerichtet wurde. Dazu dann später mehr.
Die elf Namen von Ohlsdorf hätten, wenn sie bestattet worden wären, und das erscheint wenig plausibel, auf dem nächstgelegenen Friedhof bestattet werden müssen - also auf dem Bergedorfer Friedhof, da ihr Sterbeort gemäß dem „Totennachweis der russischen Kriegsgefangenen“ Neuengamme gewesen ist. Das ist nicht geschehen, ihre Namen befinden sie nach wie vor in Ohlsdorf und zwar an zweierlei Orten. Zehn von ihnen auf dem Gräberfeld der sowjetischen Kriegsgefangenen, und ein weiterer, dabei handelt es sich um den ersten offiziellen Toten des Kontingents, auf dem Gräberfeld der verschiedenen Nationen (BP74). Leider ist es so, dass selbst der Ohlsdorfer Friedhof keinen Schimmer davon hat, dass sich ein Kriegsgefangener aus Neuengamme dort befindet. In den Kriegsgräberlisten von Ohlsdorf ist normalerweise der Sterbeort angegeben, was in diesem einen Fall jedoch nicht zutrifft (kein Hinweis auf Neuengamme). Für die zehn von elf Kriegsgefangenen in Ohlsdorf gibt es nicht ein Indiz; weder für eine Erd- noch für eine Feuerbestattung.
Weshalb also wurden diese Leichen nach Ohlsdorf gebracht und nicht auf dem Bergedorfer Friedhof „beerdigt“? Oder wurden sie gar ganz woanders hingebracht? Und waren sie vielleicht noch am Leben?
Ein nicht unerhebliches Indiz ist, dass es für die ersten 12 verstorbenen sowjetischen Kriegsgefangenen keine Todesbescheinigungen („Amtsärztliche Bescheinigung“) des Standortarztes von Neuengamme gibt, also jene 11 Namen davon auf dem Ohlsdorfer Friedhof. In diesem Vordruck des Gesundheitsamts Hamburg wurden alle relevanten Daten des Todes festgehalten. So auch der Standardvermerk, „… hat sich ein Verdacht nicht ergeben, daß der Verstorbene eines nicht natürlichen Todes gestorben sei.“
2015 habe ich die These aufgestellt, dass es durchaus im Rahmen des Möglichen erscheint, dass Leichen von sowjetischen Kriegsgefangenen bzw. lebendigen Kriegsgefangenen zu medizinischen Zwecken an das „Reservelazarett V“ (Standortlazarett) in Wandsbek abgegeben worden sein könnten (in diesem Lazarett wurden ebenso sowjetische Kriegsgefangene wegen Fleckfieber behandelt). Und welche „Probanden“ waren dafür „ideologisch geeigneter„ als die armen Kriegsgefangenen? Zugleich besteht eine weitere Annahme, dass die Leichen auch in die Pathologie des UK Eppendorf gekommen sein könnten.
Mit dieser Annahme bin ich an Detlef Garbe herangetreten, und er fand diesen Gedanken so interessant, dass er renommierte Fachleute dazu herangezogen hat, ob sich meine Annahme vielleicht in irgendeiner Form beweisen lässt. Im Endergebnis kam nicht wirklich viel dabei heraus. Leider. Denn Dokumente des ehemaligen Reservelazarett V gibt es heute offenbar nicht mehr, und auch beim UKE ist die Dokumentenlage schwierig.
Dr. Garbe zog daraus den Schluss, dass meine These damit nicht bestätigt werden könnte. Das sehe ich allerdings etwas anders. Forschung besteht nicht darin ein paar Experten zu befragen und das war’s dann; sondern eine intensive, längerfristige Nachforschung anzuberaumen, sofern überhaupt der Wille dafür vorhanden ist. Es aber einfach so abzutun, als würde dieses Kapitel in der Neuengammer Gedenkstättenarbeit keinen Platz haben, ist den Opfern gegenüber würdelos.
Jedenfalls kam bei diesen Anfragen ein interessanter Hinweis von Prof. van den Bussch hervor. Nämlich dass sowjetische Kriegsgefangene aus dem „Stalag XD Wietzendorf“ in Hamburg für Forschungszwecke an Hungerödemen missbraucht wurden (genau genommen hatte das Götz Aly bereits vor mehr als dreißig Jahren thematisiert). Die Heeressanitätsinspektion beauftragte den Internisten Heinrich Berning mit der Erforschung an Hungerödemen mit der Kernfrage, ob Eiweiß- oder Vitaminmangel bei „normaler Ernährung“ zu derartigen Erkrankungen führen können. Sämtliche Kriegsgefangene aus dem KL Neuengamme vom Herbst 1941, kamen gemäß ihrer Erkennungsmarke aus dem Stalag XD, obwohl sie auf Grund mir vorliegender Beweismittel tatsächlich aus dem Stalag Sandbostel nach Neuengamme überstellt worden sind, wie fast alle kriegsgefangenen „Arbeitssklaven“ in Norddeutschland. Nun gab es in Hamburg eine größere Zahl von sowjetischen Kriegsgefangenen, die zur Zwangsarbeit gezwungen und sehr häufig in diesen Arbeitskommandos gestorben sind. Für 1941 gab es diese Situation aber nur eingeschränkt. Das zeigt sich z.B. eben auch auf dem Ohlsdorfer Friedhof. Auf dem Gräberfeld (AD38) der sowjetischen Kriegsgefangenen sind insgesamt 384 Namen zu finden. Davon aber nur wenige die 1941 verstorben sind. D.h. wenn also medizinische Versuche an mehreren Kriegsgefangenen aus Neuengamme stattgefunden haben, dann wurden sie im Anschluß nicht auf dem Ohlsdorfer Friedhof „bestattet“. Es liegt daher nahe, dass die Leichen im 1932 fertiggestellten Ohlsdorfer Krematorium feuerbestattet wurden. Dafür gibt es leider auch keine Beweise.
Der Bergedorfer Bestattungsunternehmer Hugo Ollrogge, der in einem schnuckeligen Haus (welches mein Großvater ihm in den 1930er Jahren verkauft hatte) in der Gärtnerstraße (Soltaustraße) seine Residenz hatte, holte die erste Leiche aus dem KL Neuengamme am 28.10.1941 ab. In diesem Monat wurden noch insgesamt drei weitere Leichen abgeholt. Zu diesem Zeitpunkt befand sich das lagereigene Krematorium im gerade begonnenen Bau, welches mit Öfen der Berliner Firma Heinrich Kori ausgestattet wurde (wie u.a. auch in Stutthof), und nicht von Topf & Söhne aus Erfurt.
Wie in allen anderen Konzentrationslagern auch führte die SS akribisch schriftliche Aufzeichnungen über ihre Häftlinge. Der Tod jedes Verstorbenen wurde peinlich genau dokumentiert, so auch die abgeholten Leichen. Der letzte (mit Datum) vom Bestatter Ollrogge abgeholte Kriegsgefangene wurde am 8. Dezember 1941 (handschriftliches Datum; regulär per Datumsstempel) verzeichnet. Jedoch sind noch weitere Kriegsgefangene verstorben und abgeholt worden. Es fehlt dafür im Originaldokument das Datum und auch die Quittierung des Abholers. Der letzte abgeholte Kriegsgefangene verstarb am 10.12.1941 und wurde entweder am gleichen Tag oder später abgeholt. Danach wurden aber weiterhin reguläre Leichen von „Schutzhäftlingen“ abtransportiert, und zwar bis zum 01.07.1942. Das könnte das deutlichste Indiz dafür sein, dass das Krematorium im KL Neuengamme Anfang Juli 1942 seinen „Betrieb“ aufgenommen hat.
Bezüglich der elf Namen von sowjetischen Kriegsgefangenen auf dem Ohlsdorfer Friedhof tendiert die Chance eher dahin, dass sie für medizinische Untersuchungen verwendet worden sind. Das wiederum könnte ihren Verbleib auf dem Ohlsdorfer Gräberfeld erklären.
Der auf dem neuen Bergedorfer Friedhof angelegte „Ehrenfriedhof“ für sowjetische Kriegsgefangene weist auf seinem ersten Gedenkstein nicht auf Neuengamme hin. Diese Assoziation wurde erst später vorgenommen, nachdem festgestellt wurde, dass viele sowjetische Kriegsgefangene im KL Neuengamme gestorben waren und angenommen wurde, dass diese Toten auf dem Bergedorfer Friedhof „bestattet“ worden wären, denn dieser Ort war seit Ende der 1940er Jahre bereits als Gedenkort eingerichtet worden, mit dem bereits erwähnten Gedenkstein.
In Realität ist es eher wahrscheinlicher, dass der Hügel mit dem Kreuz ein Massengrab symbolisiert, in dem sowjetische Zwangsarbeiter (Kriegsgefangene) aus Bergedorf verschart worden sind. Siehe hierzu meine Ausführungen an anderer Stelle in diesem Blog.
Meiner Meinung nach ist es widersinnig, dass Leichen abgeholt wurden und nach Ohlsdorf gebracht worden sein sollen, weil es im KL Neuengamme zu diesem Zeitpunkt angeblich keine Möglichkeit gegeben hat, die fast täglichen Leichen der Kriegsgefangenen zu beseitigen. Von den 42 Toten bleiben schließlich noch 31 übrig die, wenn sie nicht nach Ohlsdorf gebracht worden sein sollten, auf dem (noch nicht) vorhandenen nördlichen Bergedorfer Friedhof bestattet worden sein könnten. Auch hierfür gibt es keinerlei Beweise. Es gibt zwar in einigen Fällen einen Hinweis auf den Rückseiten der Totenscheine von Neuengamme. Dort wurde mit Schreibmaschine ein „Bestattungsschein“ ausgestellt, der an die Friedhofsverwaltung Bergedorf adressiert war, und das „umgehend“ eine Grabnachweiskarte nach Neuengamme übersendet werden sollte. Wenn das wirklich praktiziert wurde, stellt sich die Frage, wo diese Bestattungen vorgenommen worden sein sollen. Außerdem müssten die Namen der Bestatteten in den Gräberlisten vom Bergedorfer Friedhof verzeichnet sein. Bei der Friedhofsverwaltung gibt es zwei Beerdingsregister und eine Kriegsgräberliste, die alle einen identischen Inhalt zu den sowjetischen Kriegsgefangenen aufweisen und erst im Mai 1961 erstellt worden sind. Offensichtlich nach dem die Steine mit den Namen der Opfer in den fünfziger Jahren auf dem Ehrenfriedhof platziert wurden. Es existiert jedoch kein Beerdigungsregister aus der Zeit 1941-42. Mehrere Indizien weisen daher darauf hin, dass die Kriegsgefangenen aus Neuengamme, ebenso wenig wie ihre Kameraden in Ohlsdorf, zu keinem Zeitpunkt einer Erdbestattung zugeführt worden sein können. Es ist also nur eine Mutmaßung, dass sich an diesem Ort die Toten von Neuengamme befinden. Diese unseriöse Anmaßung wird auch von der Gedenkstätte Neuengamme weiterhin verbreitet. Die Erforschung zu diesem Kapitel wird, wie man mir zu verstehen gegeben hat, unbeirrt verweigert.
Bei der Erforschung von Hungerödemen durch Dr. Berning im Reservelazarett V, wurden an insgesamt 56 sowjetischen Kriegsgefangenen Versuche durchgeführt. Bei diesen medizinischen Experimenten starben unter Bernings Leitung 12 Kriegsgefangene. Das ist genau die Zahl, für die es keine Todesbescheinigungen gibt, und von denen wiederum 11 auf dem Ohlsdorfer Friedhof zu finden sind. Ist das nun ein Zufall?
Ein berechtigter Einwand wäre natürlich, dass mit lebendigen Kriegsgefangenen in Wandsbek experimentiert wurde. Jedoch gibt es keine Gewissheit dafür, dass sämtliche Tote, die im „Totennachweis der russischen Kriegsgefangenen“ verzeichnet sind, tatsächlich im KL Neuengamme verstarben. Sie könnten auch nachträglich, nachdem sie in Wandsbek verstorben waren, in diesem „Totennachweis“ vermerkt worden sein, weil ihr angestammter „Wohnsitz“ schließlich das Kriegsgefangenenlager in Neuengamme gewesen ist. Ein Rücktransport der Leichen ins KL Neuengamme erscheint hierbei als grotesk.
Montag, 1. Februar 2016
Die Ignoranz des Gedenkens - Das Arbeitserziehungslager Wilhelmsburg
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein würdiger Gedenkort geschaffen werden kann?
Beim ehemaligen Konzentrationslager Neuengamme hat es 60 Jahre gedauert; beim Hannoverschen Bahnhof noch einiges länger. Wovon also ist es abhängig, dass vor allem Politiker es für angemessen erachten, einen Gedenkort für das ehemalige Arbeitserziehungslager Wilhelmsburg zu bewirken?
Mehrere Organisationen, die sich als anti-faschistisch bezeichnen, allen voran die populistische VVN und die Linkspartei, machen reichlich Propaganda. Sie machen Front gegen Rechts, Antisemitismus etc. Bei derartigen Angelegenheiten der Neuzeit sind praktisch kaum Menschen wirklich zu Schaden gekommen. Aber wenn es so ist, dann wird kurzerhand ein Gedenkort eingerichtet. Ohne viel Bürokratie, einfach um zu zeigen, dass es auch anders geht.
Warum ist das jedoch beim Arbeitserziehungslager (AEL) Wilhelmsburg nicht möglich?
Das Gerichtsverfahren der britischen Militärjustiz 1948 hat offen dargelegt, dass im AEL Wilhelmsburg ebenso schreckliche Verbrechen an Leib und Leben von Häftlingen geschehen sind, wie anderenorts auch. Es waren auch nicht nur Deutsche, die dort „umerzogen“ werden sollten und Zwangsarbeit leisten mussten, sondern gleichfalls (mehrheitlich) Ausländer, wie z.B. Chinesen. Trotzdem tut sich die Hamburger Bürgerschaft bzw. der Hamburger Senat sehr schwer damit, diesen Opfern gerecht zu werden.
Ist das fair ?
Am ehemaligen Standort des AEL Wilhelmsburg dürfte es sehr schwierig werden, dort direkt an Ort und Stelle einen Gedenkort einzurichten. Einfach deswegen, weil dieses Areal in der Nachkriegszeit total überbaut wurde. Heute deutet nichts mehr daraufhin, dass sich dort am Langen Morgen (heute Eversween) ein nationalsozialistisches Arbeitslager befunden hat. Lediglich ein Schild gibt Auskunft über diesen Ort der Schande. Die Bundeszentrale für Politische Bildung in Bonn hat diesem Umstand immerhin schon 1995 in ihrem Doppelband „Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus“ Rechnung getragen. Hamburgs Politik scheint das selbst nicht hinzubekommen.
2008 erschien eine überarbeitete Ausgabe eines Leitfadens „Hamburger Gedenkstätten“. Das AEL Wilhelmsburg ist da natürlich nicht drin zu finden, mangels Gedenkort. Es wird aber als „Stätte der Verfolgung und des Widerstandes“ erwähnt. Mit etwas mehr Sensibilität den Opfern gegenüber, hätten die verantwortlichen Autoren Kerstin Klingel und Detlef Garbe in dieser Publikation, die im Auftrag der Hamburger Bürgerschaft und Senat herausgegeben wurde, mit allem Nachdruck darauf hinweisen müssen, wo und was das AEL Wilhelmsburg eigentlich gewesen ist, und dass es für die Opfer keinen Gedenkort gibt. Aber damit hätte sich die Hamburger Politik vermutlich blamiert; und so hat man es lieber nicht thematisiert.
Die historische Aufarbeitung zum AEL Wilhelmsburg ist leider auch nicht von Lorbeeren gekrönt. Es gibt eine „jüngere“ Arbeit von Tobias Frank, die in Heft 8 der „Beiträge zur Geschichte der nationalsozialistischen Verfolgung in Norddeutschland“ 2004 veröffentlicht wurde. Für mein Empfinden ist sie jedoch zu oberflächlich geraten und ist geprägt von Hypothesen und Falschangaben. Der Autor bringt es weiterhin fertig, in einer Fußnote folgendes zu äußern: „Um den Umfang des Beitrags nicht zu sprengen, muss [!] leider auf eine eingehende Betrachtung der Gestapoleitstelle Hamburg, die verantwortlich für die Bewirtschaftung und Verwaltung [und Zwangsarbeit, und Misshandlung, und Schikanierung, und Mord …] des Lagers waren, verzichtet werden.“
So vermerkt dieser Autor ferner, dass das Höchstmass einer vom Militärgericht verhängten zeitigen Strafe 10 Jahre betragen habe. Das ist so nicht richtig. Zweimal wurde die Todesstrafe gefordert und verhängt, u.a. gegen den zuvor im Gefängnis Fuhlsbüttel tätigen Hilfswärter Fritz Ohlmeyer, der 1953 im Gefängnis von Werl zweimal einen Selbstmordversuch unternahm.
In diesem Zusammenhang ist es nicht anders als wie bei Zivilprozessen; das Strafmass muss bestätigt werden, damit es rechtskräftig werden kann. Insbesondere diese Kriegsverbrecherverfahren, und die damit verbundene Bestätigung von höchster militärischer Stelle, hat eine besondere Bedeutung, weil die militärischen Oberbefehlshaber über das letzte Dekret beim Strafmass verfügt haben, ohne jedoch selbst Jurist zu sein. Geleitet wurden sie durch eine Empfehlung eines studierten Rechtsberaters. Dessen ungeachtet haben sie sich wiederholt über einen juristischen Ratschlag hinweggesetzt. Genau so war es bei den Todesstrafen, die im Verfahren des Arbeitserziehungslagers Wilhelmsburg verhängt wurden. Die Todesstrafen wurden auf 15 bzw. 10 Jahre revidiert. Selbst ohne diese Todesurteile war das Höchstmass lebenslange Haft, wie für den damaligen Hamburger Leiter der Staatspolizeileitstelle Dr. Josef Kreuzer. Die höchste vergebene zeitige Haftstrafe war 20 Jahre. Der Autor hat es versäumt auf diese bedeutenden Umstände hinzuweisen. Und es ist auch nicht richtig, dass der letzte Verurteilte 1954 vorzeitig entlassen wurde.
Abgesehen von dem brutalen Schläger Julius Hungerberg, Jahrgang 1906, Katholik, der 1943 als Kriminalsekretär ins AEL Wilhelmsburg strafversetzt wurde (wegen Nudismus, und ein gutes Jahr später wegen wiederholtem Nudismus in Dänemark zu einer neunmonatigen Haftstrafe verurteilt wurde) und der im AEL-Verfahren nur eine fünfjährige Haftstrafe erhielt und im Herbst 1951 wieder in Freiheit kam, war die gröbste Fahrlässigkeit der britischen Militärjustiz in diesem Fall, der Sanitäter Hermann Schmidt; Prokurist im Zivilberuf und damals wohnhaft in der Sierichstraße in Winterhude.
Übereinstimmende Zeugenaussagen legen deutlich dar, dass dieser SS-Oberscharführer die Häftlinge unmenschlich, teilweise sogar grausam behandelt hat. Dennoch kam das Gericht zu dem Schluss, dass Schmidt nicht schuldig sei. In den meisten Prozessen der Alliierten, wo „medizinisches Personal“ der Lager angeklagt waren, gab es wiederholt empfindliche Haftstrafen. Bei Schmidt fand es offenbar Berücksichtigung, dass er schon im 1. Weltkrieg gedient hatte (Sanitäts-Uffz), und dass er gemäß der damals gültigen „Notdienstverordnung“ von 1938 auch im 2. Weltkrieg als Sanitäter dienstverpflichtet wurde (im AEL von Juni 1943 bis zum vernichtenden Bombenangriff des Lagers am 22.3.1945), obwohl er bei Dienstantritt im AEL bereits 48 Jahre alt war. Diese Solidarität der Engländer gegenüber einem SS-Schergen muss sich für die Opfer wie ein Stich ins Herz angefühlt haben.
Nachdem am 28.06.1948 Schmidts Freispruch erfolgt war, forderte er kurze Zeit später von der britischen Militärverwaltung eine Entschädigung für seine Untersuchungshaft in Höhe von 4200 Mark.
Nach Aussage eines chinesischen Häftlings im AEL, der Schmidt als „Lagerarzt“ bezeichnet hat, verhielt sich der von der Hamburger Ärztekammer ab Oktober 1943 für das AEL verpflichtete 33jährige Wilhelmsburger Arzt Dr. Heimbert Wilke ziemlich desinteressiert (er wäre ein vielbeschäftigter Arzt, u.a. stellvertretender Abteilungsleiter des Gesundheitsamts; medizinisch verantwortlich für 6000 Fremdarbeiter; eigene Praxis sowie Schulungen beim Roten Kreuz). Nach Wilkes Darstellung war im AEL alles bestens; gute Unterkünfte; gute Verpflegung; gute Behandlung der Insassen. Wenn ihm bei seinen Inspektionen etwas nicht gefiel, habe er den „Kommandanten“ davon in Kenntnis gesetzt, und die Misere wurde behoben. Wilke, der selbst nicht angeklagt war (Herr Frank behauptet allerdings das Gegenteil), aber im Verfahren als Zeuge ausgesagt hat (interniert u.a. in Neuengamme, und während der Ermittlungen als „potential accused“ eingestuft), fand beim Staatsanwalt kein Wohlwollen. Dieser forderte den Zeugen auf, die Wahrheit zu sagen, und zwar nur die Wahrheit. Es stellte sich dann daraus, dass Wilke zusammen mit anderen Beschuldigten im gleichen Internierungslager untergebracht war. Welche Bedeutung das für das Verfahren gehabt hat, erklärt sich von selbst. Wilke hat den Berichten des Sanitäters Schmidt bedingungslos geglaubt, und sah insofern keine Veranlassung sich selbst von den Zuständen im Lager zu vergewissern. Insbesondere was die medizinische Betreuung anging, hat er sich nur durch Schmidts Reporten leiten lassen. So habe er keine Häftlinge zu Gesicht bekommen, die Anzeichen von Misshandlungen aufwiesen.
Nach Ende des Prozesses wurde gegen Wilke, der seit 1933 der SA angehörte, und ab 1937 Parteimitglied in der NSDAP war, sowie im NSDÄB und NSV, erneut ermittelt, weil ein Zeuge weitere Vorwürfe gegen ihn vorgebracht hatte. Die britische Rechtsabteilung kam jedoch zu dem Ergebnis, dass man ihm kein Verbrechen nachweisen konnte. Wilke wurde daher im Dezember 1948 aus dem Internierungslager Fallingbostel entlassen.
Im übrigen erscheint die Behauptung Franks, dass sich im AEL ebenfalls chinesische Matrosen von aufgebrachten britischen Schiffen befunden hätten, als äußerst fragwürdig; nur ein Zeuge spricht überhaupt davon. Diese Seeleute wären üblicherweise in ein Kriegsgefangenenlager verbracht worden. In einer Anweisung des Chefs der Sipo und des SD vom 28.05.1941 wird darauf hingewiesen, dass die AELs „ausschließlich zur Aufnahme von Arbeitsverweigerern und arbeitsunlustigen Elementen, deren Verhalten einer Arbeitssabotage gleichkommt, bestimmt [sei] … Die Einweisung verfolgt einen Erziehungszweck, sie gilt nicht als Strafmaßnahme und darf als solche auch nicht amtlich vermerkt werden.“
Die verhafteten und im AEL internierten Hamburger Chinesen lebten schon seit längerer Zeit in der Stadt und betrieben eigene Geschäfte oder waren in der Gastronomie der Hansestadt tätig. Welchen Zweck man mit ihrer Verfolgung beabsichtigt hat bleibt unklar (der Vorwurf von Spionage erscheint als absurder Vorwand, weil es sich bei den Chinesen durchweg um ältere Männer gehandelt hat, die in der Hamburger Gesellschaft sozial integriert gewesen sind), und man hätte diese beschuldigten Chinesen wohl kaum, nachdem man sie länger als 56 Tage im AEL festgehalten hat, wieder in Freiheit entlassen. Sie wären in ein Konzentrationslager gekommen. Der eigentliche Grund für die Verfolgung und Verhaftung kann demnach nur die rassistische „Chinesen-Aktion“ vom 13. Mai 1944 gewesen sein, dessen Leitfigur der Kriminalsekretär (SS-Untersturmführer) Erich Hanisch gewesen ist. Seine menschenverachtende Mentalität weist Parallelen zu seinem Kollegen, Kriminalobersekretär Kurt Krause auf, der bereits Jahre zuvor im Mai 1940 zusammen mit seinem Assistenten Wilhelm Everding, eine „Säuberungs-Aktion“ gegen in Hamburg lebende „Zigeuner“ durchführte, die ihm auf Grund seiner Stellung als Leiter im Amt BK2 („Zigeunerdienststelle“) und seines rücksichtslosen Verhaltens, den Beinamen „Zigeuner-Krause“ einbrachte. Die Deportierten dieser Menschen-Verfolgung soll er persönlich in die Konzentrationslager begleitet haben.
Am 7. Dezember 1946 wurde Krause, der nach Kriegsende weiterhin als Oberinspektor bei der Hamburger Polizeileitstelle tätig war, von einem britischen Militärgericht zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren in Fuhlsbüttel (inkl. vorzeitiger Entlassung) wegen „Vergehen gegen die Menschlichkeit“ verurteilt. Die Verhaftung von Krause erfolgte offenbar durch einen Hinweis des ehemaligen Häftlings August W., dessen Familie einst von Krause verhaftet worden war und der die Jahre 1940-45 in Konzentrationslagern verbracht hat. Nach seiner Rückkehr in Hamburg wurde ihm von der zuständigen Zentral-Betreuungsstelle die Aushändigung von Papieren verweigert (u.a. KL-Entlassungsschein, der für die Anerkennung rassisch Verfolgter unerlässlich war). Der zuständige Sachbearbeiter für W. war … Kurt Krause. Dessen damaliger Mitarbeiter Everding erhielt die gleiche Strafe und Begnadigung im so genannten „Hinselmann-Prozess“ (Hamburger Ärzteprozess der britischen Militärjustiz gegen Prof. Hans Hinselmann und vier weiteren Ärzten, die beschuldigt waren Sterilisationen an „Zigeunern“ vorgenommen zu haben). Die Kriegsverbrecher Krause und Everding wurden übrigens 1949 bzw. 1950 in ihren Entnazifizierungsverfahren als „unbelastet“ eingestuft.
Auf Grund der zahlreichen Zeugenaussagen des AEL Wilhelmsburg, ließe sich ein relativ objektives Bild des Lagers und der Personen und Verbrechen nachzeichnen, da sie in vielerlei Hinsicht von Übereinstimmungen erzählen, wie beispielsweise abschließend, dass die Verhafteten zunächst eine längere Zeit im Polizeigefängnis Fuhlsbüttel verbrachten und erst im Anschluss daran an das AEL überstellt wurden. Auch hier hat der Autor Frank nur einige Aussagen herangezogen, wodurch ein verschobenes Bild entstanden ist, das seinen Artikel streckenweise als unseriös erscheinen lässt. Das Militärverfahren des AEL Wilhelmsburg ist vermutlich das einzige, in dem derart viele Aussagen von Überlebenden zur Verfügung stehen. Es bleibt unverständlich weshalb die Gedenkstätte Neuengamme diesen fehlerhaften Artikel von Tobias Frank überhaupt ungeprüft veröffentlicht hat.
Was hat nun das AEL Wilhelmsburg mit der Gedenkstätte Neuengamme zu tun?
Es gibt offizielle historische Quellen die einen Bezug zwischen dem Arbeitserziehungslager Wilhelmsburg und dem Konzentrationslager Neuengamme herstellen. Da es aber an einer außerordentlichen historischen Aufarbeitung fehlt, wird sich dieses Indiz erst belegen oder widerlegen lassen, wenn den Opfern und dem Ort des Arbeitserziehungslagers Wilhelmsburg eine angemessene Anerkennung zuerkannt wird.
In dem zuvor erwähnten „Wegweiser zu den Stätten der Erinnerung in Hamburg“ ist ein interessanter Vermerk zu finden. Auf Seite 105 heißt es: Dass es zu den Aufgaben der KZ-Gedenkstätte Neuengamme gehört, die Geschichte der nationalsozialistischen Verfolgungsstätten zu erforschen und zu vermitteln.
Dazu gehört selbstverständlich auch ein Ort des Gedenkens.
Es ist an der Zeit damit anzufangen!
Beim ehemaligen Konzentrationslager Neuengamme hat es 60 Jahre gedauert; beim Hannoverschen Bahnhof noch einiges länger. Wovon also ist es abhängig, dass vor allem Politiker es für angemessen erachten, einen Gedenkort für das ehemalige Arbeitserziehungslager Wilhelmsburg zu bewirken?
Mehrere Organisationen, die sich als anti-faschistisch bezeichnen, allen voran die populistische VVN und die Linkspartei, machen reichlich Propaganda. Sie machen Front gegen Rechts, Antisemitismus etc. Bei derartigen Angelegenheiten der Neuzeit sind praktisch kaum Menschen wirklich zu Schaden gekommen. Aber wenn es so ist, dann wird kurzerhand ein Gedenkort eingerichtet. Ohne viel Bürokratie, einfach um zu zeigen, dass es auch anders geht.
Warum ist das jedoch beim Arbeitserziehungslager (AEL) Wilhelmsburg nicht möglich?
Das Gerichtsverfahren der britischen Militärjustiz 1948 hat offen dargelegt, dass im AEL Wilhelmsburg ebenso schreckliche Verbrechen an Leib und Leben von Häftlingen geschehen sind, wie anderenorts auch. Es waren auch nicht nur Deutsche, die dort „umerzogen“ werden sollten und Zwangsarbeit leisten mussten, sondern gleichfalls (mehrheitlich) Ausländer, wie z.B. Chinesen. Trotzdem tut sich die Hamburger Bürgerschaft bzw. der Hamburger Senat sehr schwer damit, diesen Opfern gerecht zu werden.
Ist das fair ?
Am ehemaligen Standort des AEL Wilhelmsburg dürfte es sehr schwierig werden, dort direkt an Ort und Stelle einen Gedenkort einzurichten. Einfach deswegen, weil dieses Areal in der Nachkriegszeit total überbaut wurde. Heute deutet nichts mehr daraufhin, dass sich dort am Langen Morgen (heute Eversween) ein nationalsozialistisches Arbeitslager befunden hat. Lediglich ein Schild gibt Auskunft über diesen Ort der Schande. Die Bundeszentrale für Politische Bildung in Bonn hat diesem Umstand immerhin schon 1995 in ihrem Doppelband „Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus“ Rechnung getragen. Hamburgs Politik scheint das selbst nicht hinzubekommen.
2008 erschien eine überarbeitete Ausgabe eines Leitfadens „Hamburger Gedenkstätten“. Das AEL Wilhelmsburg ist da natürlich nicht drin zu finden, mangels Gedenkort. Es wird aber als „Stätte der Verfolgung und des Widerstandes“ erwähnt. Mit etwas mehr Sensibilität den Opfern gegenüber, hätten die verantwortlichen Autoren Kerstin Klingel und Detlef Garbe in dieser Publikation, die im Auftrag der Hamburger Bürgerschaft und Senat herausgegeben wurde, mit allem Nachdruck darauf hinweisen müssen, wo und was das AEL Wilhelmsburg eigentlich gewesen ist, und dass es für die Opfer keinen Gedenkort gibt. Aber damit hätte sich die Hamburger Politik vermutlich blamiert; und so hat man es lieber nicht thematisiert.
Die historische Aufarbeitung zum AEL Wilhelmsburg ist leider auch nicht von Lorbeeren gekrönt. Es gibt eine „jüngere“ Arbeit von Tobias Frank, die in Heft 8 der „Beiträge zur Geschichte der nationalsozialistischen Verfolgung in Norddeutschland“ 2004 veröffentlicht wurde. Für mein Empfinden ist sie jedoch zu oberflächlich geraten und ist geprägt von Hypothesen und Falschangaben. Der Autor bringt es weiterhin fertig, in einer Fußnote folgendes zu äußern: „Um den Umfang des Beitrags nicht zu sprengen, muss [!] leider auf eine eingehende Betrachtung der Gestapoleitstelle Hamburg, die verantwortlich für die Bewirtschaftung und Verwaltung [und Zwangsarbeit, und Misshandlung, und Schikanierung, und Mord …] des Lagers waren, verzichtet werden.“
So vermerkt dieser Autor ferner, dass das Höchstmass einer vom Militärgericht verhängten zeitigen Strafe 10 Jahre betragen habe. Das ist so nicht richtig. Zweimal wurde die Todesstrafe gefordert und verhängt, u.a. gegen den zuvor im Gefängnis Fuhlsbüttel tätigen Hilfswärter Fritz Ohlmeyer, der 1953 im Gefängnis von Werl zweimal einen Selbstmordversuch unternahm.
In diesem Zusammenhang ist es nicht anders als wie bei Zivilprozessen; das Strafmass muss bestätigt werden, damit es rechtskräftig werden kann. Insbesondere diese Kriegsverbrecherverfahren, und die damit verbundene Bestätigung von höchster militärischer Stelle, hat eine besondere Bedeutung, weil die militärischen Oberbefehlshaber über das letzte Dekret beim Strafmass verfügt haben, ohne jedoch selbst Jurist zu sein. Geleitet wurden sie durch eine Empfehlung eines studierten Rechtsberaters. Dessen ungeachtet haben sie sich wiederholt über einen juristischen Ratschlag hinweggesetzt. Genau so war es bei den Todesstrafen, die im Verfahren des Arbeitserziehungslagers Wilhelmsburg verhängt wurden. Die Todesstrafen wurden auf 15 bzw. 10 Jahre revidiert. Selbst ohne diese Todesurteile war das Höchstmass lebenslange Haft, wie für den damaligen Hamburger Leiter der Staatspolizeileitstelle Dr. Josef Kreuzer. Die höchste vergebene zeitige Haftstrafe war 20 Jahre. Der Autor hat es versäumt auf diese bedeutenden Umstände hinzuweisen. Und es ist auch nicht richtig, dass der letzte Verurteilte 1954 vorzeitig entlassen wurde.
Abgesehen von dem brutalen Schläger Julius Hungerberg, Jahrgang 1906, Katholik, der 1943 als Kriminalsekretär ins AEL Wilhelmsburg strafversetzt wurde (wegen Nudismus, und ein gutes Jahr später wegen wiederholtem Nudismus in Dänemark zu einer neunmonatigen Haftstrafe verurteilt wurde) und der im AEL-Verfahren nur eine fünfjährige Haftstrafe erhielt und im Herbst 1951 wieder in Freiheit kam, war die gröbste Fahrlässigkeit der britischen Militärjustiz in diesem Fall, der Sanitäter Hermann Schmidt; Prokurist im Zivilberuf und damals wohnhaft in der Sierichstraße in Winterhude.
Übereinstimmende Zeugenaussagen legen deutlich dar, dass dieser SS-Oberscharführer die Häftlinge unmenschlich, teilweise sogar grausam behandelt hat. Dennoch kam das Gericht zu dem Schluss, dass Schmidt nicht schuldig sei. In den meisten Prozessen der Alliierten, wo „medizinisches Personal“ der Lager angeklagt waren, gab es wiederholt empfindliche Haftstrafen. Bei Schmidt fand es offenbar Berücksichtigung, dass er schon im 1. Weltkrieg gedient hatte (Sanitäts-Uffz), und dass er gemäß der damals gültigen „Notdienstverordnung“ von 1938 auch im 2. Weltkrieg als Sanitäter dienstverpflichtet wurde (im AEL von Juni 1943 bis zum vernichtenden Bombenangriff des Lagers am 22.3.1945), obwohl er bei Dienstantritt im AEL bereits 48 Jahre alt war. Diese Solidarität der Engländer gegenüber einem SS-Schergen muss sich für die Opfer wie ein Stich ins Herz angefühlt haben.
Nachdem am 28.06.1948 Schmidts Freispruch erfolgt war, forderte er kurze Zeit später von der britischen Militärverwaltung eine Entschädigung für seine Untersuchungshaft in Höhe von 4200 Mark.
Nach Aussage eines chinesischen Häftlings im AEL, der Schmidt als „Lagerarzt“ bezeichnet hat, verhielt sich der von der Hamburger Ärztekammer ab Oktober 1943 für das AEL verpflichtete 33jährige Wilhelmsburger Arzt Dr. Heimbert Wilke ziemlich desinteressiert (er wäre ein vielbeschäftigter Arzt, u.a. stellvertretender Abteilungsleiter des Gesundheitsamts; medizinisch verantwortlich für 6000 Fremdarbeiter; eigene Praxis sowie Schulungen beim Roten Kreuz). Nach Wilkes Darstellung war im AEL alles bestens; gute Unterkünfte; gute Verpflegung; gute Behandlung der Insassen. Wenn ihm bei seinen Inspektionen etwas nicht gefiel, habe er den „Kommandanten“ davon in Kenntnis gesetzt, und die Misere wurde behoben. Wilke, der selbst nicht angeklagt war (Herr Frank behauptet allerdings das Gegenteil), aber im Verfahren als Zeuge ausgesagt hat (interniert u.a. in Neuengamme, und während der Ermittlungen als „potential accused“ eingestuft), fand beim Staatsanwalt kein Wohlwollen. Dieser forderte den Zeugen auf, die Wahrheit zu sagen, und zwar nur die Wahrheit. Es stellte sich dann daraus, dass Wilke zusammen mit anderen Beschuldigten im gleichen Internierungslager untergebracht war. Welche Bedeutung das für das Verfahren gehabt hat, erklärt sich von selbst. Wilke hat den Berichten des Sanitäters Schmidt bedingungslos geglaubt, und sah insofern keine Veranlassung sich selbst von den Zuständen im Lager zu vergewissern. Insbesondere was die medizinische Betreuung anging, hat er sich nur durch Schmidts Reporten leiten lassen. So habe er keine Häftlinge zu Gesicht bekommen, die Anzeichen von Misshandlungen aufwiesen.
Nach Ende des Prozesses wurde gegen Wilke, der seit 1933 der SA angehörte, und ab 1937 Parteimitglied in der NSDAP war, sowie im NSDÄB und NSV, erneut ermittelt, weil ein Zeuge weitere Vorwürfe gegen ihn vorgebracht hatte. Die britische Rechtsabteilung kam jedoch zu dem Ergebnis, dass man ihm kein Verbrechen nachweisen konnte. Wilke wurde daher im Dezember 1948 aus dem Internierungslager Fallingbostel entlassen.
Im übrigen erscheint die Behauptung Franks, dass sich im AEL ebenfalls chinesische Matrosen von aufgebrachten britischen Schiffen befunden hätten, als äußerst fragwürdig; nur ein Zeuge spricht überhaupt davon. Diese Seeleute wären üblicherweise in ein Kriegsgefangenenlager verbracht worden. In einer Anweisung des Chefs der Sipo und des SD vom 28.05.1941 wird darauf hingewiesen, dass die AELs „ausschließlich zur Aufnahme von Arbeitsverweigerern und arbeitsunlustigen Elementen, deren Verhalten einer Arbeitssabotage gleichkommt, bestimmt [sei] … Die Einweisung verfolgt einen Erziehungszweck, sie gilt nicht als Strafmaßnahme und darf als solche auch nicht amtlich vermerkt werden.“
Die verhafteten und im AEL internierten Hamburger Chinesen lebten schon seit längerer Zeit in der Stadt und betrieben eigene Geschäfte oder waren in der Gastronomie der Hansestadt tätig. Welchen Zweck man mit ihrer Verfolgung beabsichtigt hat bleibt unklar (der Vorwurf von Spionage erscheint als absurder Vorwand, weil es sich bei den Chinesen durchweg um ältere Männer gehandelt hat, die in der Hamburger Gesellschaft sozial integriert gewesen sind), und man hätte diese beschuldigten Chinesen wohl kaum, nachdem man sie länger als 56 Tage im AEL festgehalten hat, wieder in Freiheit entlassen. Sie wären in ein Konzentrationslager gekommen. Der eigentliche Grund für die Verfolgung und Verhaftung kann demnach nur die rassistische „Chinesen-Aktion“ vom 13. Mai 1944 gewesen sein, dessen Leitfigur der Kriminalsekretär (SS-Untersturmführer) Erich Hanisch gewesen ist. Seine menschenverachtende Mentalität weist Parallelen zu seinem Kollegen, Kriminalobersekretär Kurt Krause auf, der bereits Jahre zuvor im Mai 1940 zusammen mit seinem Assistenten Wilhelm Everding, eine „Säuberungs-Aktion“ gegen in Hamburg lebende „Zigeuner“ durchführte, die ihm auf Grund seiner Stellung als Leiter im Amt BK2 („Zigeunerdienststelle“) und seines rücksichtslosen Verhaltens, den Beinamen „Zigeuner-Krause“ einbrachte. Die Deportierten dieser Menschen-Verfolgung soll er persönlich in die Konzentrationslager begleitet haben.
Am 7. Dezember 1946 wurde Krause, der nach Kriegsende weiterhin als Oberinspektor bei der Hamburger Polizeileitstelle tätig war, von einem britischen Militärgericht zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren in Fuhlsbüttel (inkl. vorzeitiger Entlassung) wegen „Vergehen gegen die Menschlichkeit“ verurteilt. Die Verhaftung von Krause erfolgte offenbar durch einen Hinweis des ehemaligen Häftlings August W., dessen Familie einst von Krause verhaftet worden war und der die Jahre 1940-45 in Konzentrationslagern verbracht hat. Nach seiner Rückkehr in Hamburg wurde ihm von der zuständigen Zentral-Betreuungsstelle die Aushändigung von Papieren verweigert (u.a. KL-Entlassungsschein, der für die Anerkennung rassisch Verfolgter unerlässlich war). Der zuständige Sachbearbeiter für W. war … Kurt Krause. Dessen damaliger Mitarbeiter Everding erhielt die gleiche Strafe und Begnadigung im so genannten „Hinselmann-Prozess“ (Hamburger Ärzteprozess der britischen Militärjustiz gegen Prof. Hans Hinselmann und vier weiteren Ärzten, die beschuldigt waren Sterilisationen an „Zigeunern“ vorgenommen zu haben). Die Kriegsverbrecher Krause und Everding wurden übrigens 1949 bzw. 1950 in ihren Entnazifizierungsverfahren als „unbelastet“ eingestuft.
Auf Grund der zahlreichen Zeugenaussagen des AEL Wilhelmsburg, ließe sich ein relativ objektives Bild des Lagers und der Personen und Verbrechen nachzeichnen, da sie in vielerlei Hinsicht von Übereinstimmungen erzählen, wie beispielsweise abschließend, dass die Verhafteten zunächst eine längere Zeit im Polizeigefängnis Fuhlsbüttel verbrachten und erst im Anschluss daran an das AEL überstellt wurden. Auch hier hat der Autor Frank nur einige Aussagen herangezogen, wodurch ein verschobenes Bild entstanden ist, das seinen Artikel streckenweise als unseriös erscheinen lässt. Das Militärverfahren des AEL Wilhelmsburg ist vermutlich das einzige, in dem derart viele Aussagen von Überlebenden zur Verfügung stehen. Es bleibt unverständlich weshalb die Gedenkstätte Neuengamme diesen fehlerhaften Artikel von Tobias Frank überhaupt ungeprüft veröffentlicht hat.
Was hat nun das AEL Wilhelmsburg mit der Gedenkstätte Neuengamme zu tun?
Es gibt offizielle historische Quellen die einen Bezug zwischen dem Arbeitserziehungslager Wilhelmsburg und dem Konzentrationslager Neuengamme herstellen. Da es aber an einer außerordentlichen historischen Aufarbeitung fehlt, wird sich dieses Indiz erst belegen oder widerlegen lassen, wenn den Opfern und dem Ort des Arbeitserziehungslagers Wilhelmsburg eine angemessene Anerkennung zuerkannt wird.
In dem zuvor erwähnten „Wegweiser zu den Stätten der Erinnerung in Hamburg“ ist ein interessanter Vermerk zu finden. Auf Seite 105 heißt es: Dass es zu den Aufgaben der KZ-Gedenkstätte Neuengamme gehört, die Geschichte der nationalsozialistischen Verfolgungsstätten zu erforschen und zu vermitteln.
Dazu gehört selbstverständlich auch ein Ort des Gedenkens.
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