Mittwoch, 20. April 2016

70 Jahre Curiohaus-Prozesse am 19. April 2016 an der Hamburger Uni

Auszug des Flyers
Diese Veranstaltung hätte eigentlich am Ort der juristischen Ereignisse, im Curiohaus, stattfinden müssen. Stattdessen entschied man sich für einen kleinen Raum (das als Saal zu bezeichnen ist ziemlich übertrieben) im Von-Melle-Park. Der Andrang zu dieser Veranstaltung war überraschend “groß”. Schätzungsweise 200 Menschen drängten sich in den viel zu kleinen Raum (Dr. Boor versuchte die Situation dadurch zu entschärfen, dass er bemerkte, dass hierdurch vielleicht etwas Gemütlichkeit aufkommen könnte; das amüsierte einige der Gäste), darunter allerdings auch zahlreiche Mitarbeiter der Gedenkstätte Neuengamme. Einige wenige Leute mussten sich das Ganze stehend anhören. Die Akustik war ziemlich schlecht, obwohl ein Mikrofon zur Verfügung stand, war man nicht in der Lage für eine angemessene Lautstärke zu sorgen. Besonders bei Reimer Möller, der eine sehr flache Stimme hat, musste man äußerst konzentriert lauschen. Wehe dem wenn sich jemand räusperte oder ein Handy klingelte. Selbst wenn die Zuhörer sich über die schlappe Akustik mehrfach beklagten; Herr Möller schaltete einfach auf Durchzug und plapperte unbeirrt weiter.

Die Moderation durch Dr. Doerry (Der Spiegel) ging in Ordnung. Die Vorträge von Dr. Boor (Völkerrechtler) und Herrn Schrimm (ehemaliger Leiter der Zentralen Stelle in Ludwigsburg) waren zwar inhaltlich souverän vorgetragen, jedoch mangelte es am Kontext zum eigentlichen Thema dieser Veranstaltung.

Es überkam einem schnell der Eindruck, dass diese Veranstaltung nicht besonders gut vorbereitet war. Abgesehen von der Akustik, wurde das Thema Curiohaus-Prozesse in seiner Komplexität nicht ausführlich, und vor allem nicht verständlich genug für alle Zuhörer präsentiert.

Um das ganze Spektrum der Curiohaus-Prozesse und ihre Bedeutung vorzutragen, so wie es im obigen Flyer angekündigt wurde, kamen die Akteure, vor allem Dr. Möller (Historiker und Archivar an der Gedenkstätte Neuengamme), nicht nach. Nur Ansatzweise wurden einige Facetten diskutiert, aber das avisierte Ziel einer plastischen Darstellung dieser Prozesse wurde nicht erreicht. Vielmehr wurde in wirrer Weise mit Begriffen jongliert derer eine Chronologie nicht zu erkennen war.

Wenn beispielsweise davon gesprochen wurde, dass die Engländer 10 Verbrechen für das Verfahren herangezogen haben, so wurde nicht auf ein einziges dieser Verbrechen eingegangen bzw. alle zehn Anklagepunkte erörtert. Oder haben etwa die Vergasungen von sowjetischen Kriegsgefangenen keinen Wert? Oder die Ermordung (und die Umstände) der mehreren Dutzend Fuhlsbüttel-Häftlinge, die noch im April 1945 im KL Neuengamme ermordert wurden? Und nicht zu vergessen, die armen kleinen Kinder, mit denen medizinisch experimentiert wurde und die ebenfalls alle ermordet wurden? Hat das alles keinen Wert, um es den Zuhörern zu veranschaulichen wie es von den Engländern im Verfahren behandelt wurde?

Auch die Angeklagten wurden nicht thematisiert. Hauptsächlich war die Rede davon, dass es im Hauptverfahren 14 Angeklagte gegeben hat; dass elf Todesurteile ausgesprochen wurden. Aber wer diese Menschen eigentlich gewesen sind, wurde den Besuchern nicht vermittelt.

Und wer waren die Zeugen beider Seiten? Nach welchen Kriterien wurden sie ausgewählt? Waren sie durchweg glaubwürdig?

Und die intensive Arbeit der britischen Ermittler, und die Schwierigkeiten die damit verbunden gewesen sind? Großes Schweigen dazu. Besonders interessant wäre es auch gewesen, wenn den Besuchern verdeutlicht worden wäre, dass es sich bei diesen Ermittlern um Emigranten verschiedener Nationalität gehandelt hat.

Und wer waren die Rechtsanwälte? Nur Dr. Wessig (der Anwalt von Pauly) wurde angesprochen. Zu den anderen Anwälten, die zum Teil auch in anderen Prozessen tätig waren, kein Wort.

Und auf die Neuengamme-Folgeprozesse, sowie Aussenlagerprozesse wurde erst gar nicht eingegangen.

Im bereits erwähnten Flyer zu dieser Veranstaltung heißt es: “Der Curiohaus-Prozess war ein Meilenstein …” - dieses so genannte “Podiumsgespräch” jedoch war es ganz sicher nicht!

Mittwoch, 23. März 2016

Das Krematorium des KL Neuengamme, der Bestattungsunternehmer und die Leichen der sowjetischen Kriegsgefangenen vom Herbst 1941

Bei diesem Versuch einer semi-wissenschaftlichen Rekonstruktion zu einem Kapitel des KL Neuengamme, welches einerseits schwierig ist, da die Quellenlage nicht besonders viel hergibt; und zum anderen es von der Gedenkstättenseite her keine Intention gibt, diesem Teil der Geschichte mehr Anerkennung zu verleihen, bzw. es wissenschaftlich aufzuarbeiten.

Eine Portion der hier verwendeten Unterlagen stammen von der Gedenkstätte Neuengamme. Inzwischen ist man jedoch nicht mehr bereit meine Arbeit zu unterstützen. Dieser Artikel stellt daher das Ergebnis meiner eigenen Nachforschungen dar und distanziert sich klar und deutlich von den gängigen Behauptungen, die von Historikern aufgestellt worden sind, ohne dass dafür entsprechende Beweise vorgelegt wurden.

Zur Erinnerung: Mitte Oktober 1941 kamen 1000 sowjetische Kriegsgefangene aus dem „Stalag XB Sandbostel“ nach Neuengamme. Das war eine großangelegte Aktion. Denn zu diesem Zeitpunkt wurden gleichfalls 2000 sowjetische Kriegsgefangene ins KL Buchenwald eingeliefert. Die Gefangenen waren gut acht Monate in Neuengamme. Gegen Ende Juni 1942 wurden die noch lebendigen Kriegsgefangenen ins KL Oranienburg (Sachsenhausen) gebracht. Manche von ihnen kamen auf Transport in andere Lager. Nur in Einzelfällen lässt sich ihr Weg des Todes nachzeichnen. In Neuengamme starben 651 plus ein weiterer Kriegsgefangener, der bereits auf dem Transport ins Lager einem Kreislaufkollaps erlegen war, an Krankheit, schwerer körperlicher Arbeit und vorsätzlichen Mord.

In meiner Ausführung geht es um die ersten 42 Leichen die zwischen Oktober und Dezember 1941 von einem Bergedorfer Bestattungsunternehmer aus dem KL Neuengamme abgeholt und nach Ohlsdorf gebracht worden sein sollen, und dort angeblich verbrannt wurden. Es gibt auch Quellen die behaupten, die Leichen der sowjetischen Kriegsgefangenen wären erdbestattet worden.

Von diesen 42 Leichen finden sich auf dem Ohlsdorfer Friedhof elf Namen, die übrigen Namen auf dem Bergedorfer Ehrenfriedhof. Ich spreche ganz bewusst „nur“ von Namen, weil es als äußerst fragwürdig erscheint, dass diese Leichen bestattet wurden, bzw. dass dieser „Ehrenfriedhof“ überhaupt zum Gedenken der Neuengammer Toten eingerichtet wurde. Dazu dann später mehr.

Die elf Namen von Ohlsdorf hätten, wenn sie bestattet worden wären, und das erscheint wenig plausibel, auf dem nächstgelegenen Friedhof bestattet werden müssen - also auf dem Bergedorfer Friedhof, da ihr Sterbeort gemäß dem „Totennachweis der russischen Kriegsgefangenen“ Neuengamme gewesen ist. Das ist nicht geschehen, ihre Namen befinden sie nach wie vor in Ohlsdorf und zwar an zweierlei Orten. Zehn von ihnen auf dem Gräberfeld der sowjetischen Kriegsgefangenen, und ein weiterer, dabei handelt es sich um den ersten offiziellen Toten des Kontingents, auf dem Gräberfeld der verschiedenen Nationen (BP74). Leider ist es so, dass selbst der Ohlsdorfer Friedhof keinen Schimmer davon hat, dass sich ein Kriegsgefangener aus Neuengamme dort befindet. In den Kriegsgräberlisten von Ohlsdorf ist normalerweise der Sterbeort angegeben, was in diesem einen Fall jedoch nicht zutrifft (kein Hinweis auf Neuengamme). Für die zehn von elf Kriegsgefangenen in Ohlsdorf gibt es nicht ein Indiz; weder für eine Erd- noch für eine Feuerbestattung.

Weshalb also wurden diese Leichen nach Ohlsdorf gebracht und nicht auf dem Bergedorfer Friedhof „beerdigt“? Oder wurden sie gar ganz woanders hingebracht? Und waren sie vielleicht noch am Leben?

Ein nicht unerhebliches Indiz ist, dass es für die ersten 12 verstorbenen sowjetischen Kriegsgefangenen keine Todesbescheinigungen („Amtsärztliche Bescheinigung“) des Standortarztes von Neuengamme gibt, also jene 11 Namen davon auf dem Ohlsdorfer Friedhof. In diesem Vordruck des Gesundheitsamts Hamburg wurden alle relevanten Daten des Todes festgehalten. So auch der Standardvermerk, „… hat sich ein Verdacht nicht ergeben, daß der Verstorbene eines nicht natürlichen Todes gestorben sei.“

2015 habe ich die These aufgestellt, dass es durchaus im Rahmen des Möglichen erscheint, dass Leichen von sowjetischen Kriegsgefangenen bzw. lebendigen Kriegsgefangenen zu medizinischen Zwecken an das „Reservelazarett V“ (Standortlazarett) in Wandsbek abgegeben worden sein könnten (in diesem Lazarett wurden ebenso sowjetische Kriegsgefangene wegen Fleckfieber behandelt). Und welche „Probanden“ waren dafür „ideologisch geeigneter„ als die armen Kriegsgefangenen? Zugleich besteht eine weitere Annahme, dass die Leichen auch in die Pathologie des UK Eppendorf gekommen sein könnten.

Mit dieser Annahme bin ich an Detlef Garbe herangetreten, und er fand diesen Gedanken so interessant, dass er renommierte Fachleute dazu herangezogen hat, ob sich meine Annahme vielleicht in irgendeiner Form beweisen lässt. Im Endergebnis kam nicht wirklich viel dabei heraus. Leider. Denn Dokumente des ehemaligen Reservelazarett V gibt es heute offenbar nicht mehr, und auch beim UKE ist die Dokumentenlage schwierig.

Dr. Garbe zog daraus den Schluss, dass meine These damit nicht bestätigt werden könnte. Das sehe ich allerdings etwas anders. Forschung besteht nicht darin ein paar Experten zu befragen und das war’s dann; sondern eine intensive, längerfristige Nachforschung anzuberaumen, sofern überhaupt der Wille dafür vorhanden ist. Es aber einfach so abzutun, als würde dieses Kapitel in der Neuengammer Gedenkstättenarbeit keinen Platz haben, ist den Opfern gegenüber würdelos.

Jedenfalls kam bei diesen Anfragen ein interessanter Hinweis von Prof. van den Bussch hervor. Nämlich dass sowjetische Kriegsgefangene aus dem „Stalag XD Wietzendorf“ in Hamburg für Forschungszwecke an Hungerödemen missbraucht wurden (genau genommen hatte das Götz Aly bereits vor mehr als dreißig Jahren thematisiert). Die Heeressanitätsinspektion beauftragte den Internisten Heinrich Berning mit der Erforschung an Hungerödemen mit der Kernfrage, ob Eiweiß- oder Vitaminmangel bei „normaler Ernährung“ zu derartigen Erkrankungen führen können. Sämtliche Kriegsgefangene aus dem KL Neuengamme vom Herbst 1941, kamen gemäß ihrer Erkennungsmarke aus dem Stalag XD, obwohl sie auf Grund mir vorliegender Beweismittel tatsächlich aus dem Stalag Sandbostel nach Neuengamme überstellt worden sind, wie fast alle kriegsgefangenen „Arbeitssklaven“ in Norddeutschland. Nun gab es in Hamburg eine größere Zahl von sowjetischen Kriegsgefangenen, die zur Zwangsarbeit gezwungen und sehr häufig in diesen Arbeitskommandos gestorben sind. Für 1941 gab es diese Situation aber nur eingeschränkt. Das zeigt sich z.B. eben auch auf dem Ohlsdorfer Friedhof. Auf dem Gräberfeld (AD38) der sowjetischen Kriegsgefangenen sind insgesamt 384 Namen zu finden. Davon aber nur wenige die 1941 verstorben sind. D.h. wenn also medizinische Versuche an mehreren Kriegsgefangenen aus Neuengamme stattgefunden haben, dann wurden sie im Anschluß nicht auf dem Ohlsdorfer Friedhof „bestattet“. Es liegt daher nahe, dass die Leichen im 1932 fertiggestellten Ohlsdorfer Krematorium feuerbestattet wurden. Dafür gibt es leider auch keine Beweise.

Der Bergedorfer Bestattungsunternehmer Hugo Ollrogge, der in einem schnuckeligen Haus (welches mein Großvater ihm in den 1930er Jahren verkauft hatte) in der Gärtnerstraße (Soltaustraße) seine Residenz hatte, holte die erste Leiche aus dem KL Neuengamme am 28.10.1941 ab. In diesem Monat wurden noch insgesamt drei weitere Leichen abgeholt. Zu diesem Zeitpunkt befand sich das lagereigene Krematorium im gerade begonnenen Bau, welches mit Öfen der Berliner Firma Heinrich Kori ausgestattet wurde (wie u.a. auch in Stutthof), und nicht von Topf & Söhne aus Erfurt.

Wie in allen anderen Konzentrationslagern auch führte die SS akribisch schriftliche Aufzeichnungen über ihre Häftlinge. Der Tod jedes Verstorbenen wurde peinlich genau dokumentiert, so auch die abgeholten Leichen. Der letzte (mit Datum) vom Bestatter Ollrogge abgeholte Kriegsgefangene wurde am 8. Dezember 1941 (handschriftliches Datum; regulär per Datumsstempel) verzeichnet. Jedoch sind noch weitere Kriegsgefangene verstorben und abgeholt worden. Es fehlt dafür im Originaldokument das Datum und auch die Quittierung des Abholers. Der letzte abgeholte Kriegsgefangene verstarb am 10.12.1941 und wurde entweder am gleichen Tag oder später abgeholt. Danach wurden aber weiterhin reguläre Leichen von „Schutzhäftlingen“ abtransportiert, und zwar bis zum 01.07.1942. Das könnte das deutlichste Indiz dafür sein, dass das Krematorium im KL Neuengamme Anfang Juli 1942 seinen „Betrieb“ aufgenommen hat.

Bezüglich der elf Namen von sowjetischen Kriegsgefangenen auf dem Ohlsdorfer Friedhof tendiert die Chance eher dahin, dass sie für medizinische Untersuchungen verwendet worden sind. Das wiederum könnte ihren Verbleib auf dem Ohlsdorfer Gräberfeld erklären.

Der auf dem neuen Bergedorfer Friedhof angelegte „Ehrenfriedhof“ für sowjetische Kriegsgefangene weist auf seinem ersten Gedenkstein nicht auf Neuengamme hin. Diese Assoziation wurde erst später vorgenommen, nachdem festgestellt wurde, dass viele sowjetische Kriegsgefangene im KL Neuengamme gestorben waren und angenommen wurde, dass diese Toten auf dem Bergedorfer Friedhof „bestattet“ worden wären, denn dieser Ort war seit Ende der 1940er Jahre bereits als Gedenkort eingerichtet worden, mit dem bereits erwähnten Gedenkstein.

In Realität ist es eher wahrscheinlicher, dass der Hügel mit dem Kreuz ein Massengrab symbolisiert, in dem sowjetische Zwangsarbeiter (Kriegsgefangene) aus Bergedorf verschart worden sind. Siehe hierzu meine Ausführungen an anderer Stelle in diesem Blog.

Meiner Meinung nach ist es widersinnig, dass Leichen abgeholt wurden und nach Ohlsdorf gebracht worden sein sollen, weil es im KL Neuengamme zu diesem Zeitpunkt angeblich keine Möglichkeit gegeben hat, die fast täglichen Leichen der Kriegsgefangenen zu beseitigen. Von den 42 Toten bleiben schließlich noch 31 übrig die, wenn sie nicht nach Ohlsdorf gebracht worden sein sollten, auf dem (noch nicht) vorhandenen nördlichen Bergedorfer Friedhof bestattet worden sein könnten. Auch hierfür gibt es keinerlei Beweise. Es gibt zwar in einigen Fällen einen Hinweis auf den Rückseiten der Totenscheine von Neuengamme. Dort wurde mit Schreibmaschine ein „Bestattungsschein“ ausgestellt, der an die Friedhofsverwaltung Bergedorf adressiert war, und das „umgehend“ eine Grabnachweiskarte nach Neuengamme übersendet werden sollte. Wenn das wirklich praktiziert wurde, stellt sich die Frage, wo diese Bestattungen vorgenommen worden sein sollen. Außerdem müssten die Namen der Bestatteten in den Gräberlisten vom Bergedorfer Friedhof verzeichnet sein. Bei der Friedhofsverwaltung gibt es zwei Beerdingsregister und eine Kriegsgräberliste, die alle einen identischen Inhalt zu den sowjetischen Kriegsgefangenen aufweisen und erst im Mai 1961 erstellt worden sind. Offensichtlich nach dem die Steine mit den Namen der Opfer in den fünfziger Jahren auf dem Ehrenfriedhof platziert wurden. Es existiert jedoch kein Beerdigungsregister aus der Zeit 1941-42. Mehrere Indizien weisen daher darauf hin, dass die Kriegsgefangenen aus Neuengamme, ebenso wenig wie ihre Kameraden in Ohlsdorf, zu keinem Zeitpunkt einer Erdbestattung zugeführt worden sein können. Es ist also nur eine Mutmaßung, dass sich an diesem Ort die Toten von Neuengamme befinden. Diese unseriöse Anmaßung wird auch von der Gedenkstätte Neuengamme weiterhin verbreitet. Die Erforschung zu diesem Kapitel wird, wie man mir zu verstehen gegeben hat, unbeirrt verweigert.

Bei der Erforschung von Hungerödemen durch Dr. Berning im Reservelazarett V, wurden an insgesamt 56 sowjetischen Kriegsgefangenen Versuche durchgeführt. Bei diesen medizinischen Experimenten starben unter Bernings Leitung 12 Kriegsgefangene. Das ist genau die Zahl, für die es keine Todesbescheinigungen gibt, und von denen wiederum 11 auf dem Ohlsdorfer Friedhof zu finden sind. Ist das nun ein Zufall?

Ein berechtigter Einwand wäre natürlich, dass mit lebendigen Kriegsgefangenen in Wandsbek experimentiert wurde. Jedoch gibt es keine Gewissheit dafür, dass sämtliche Tote, die im „Totennachweis der russischen Kriegsgefangenen“ verzeichnet sind, tatsächlich im KL Neuengamme verstarben. Sie könnten auch nachträglich, nachdem sie in Wandsbek verstorben waren, in diesem „Totennachweis“ vermerkt worden sein, weil ihr angestammter „Wohnsitz“ schließlich das Kriegsgefangenenlager in Neuengamme gewesen ist. Ein Rücktransport der Leichen ins KL Neuengamme erscheint hierbei als grotesk.

Montag, 1. Februar 2016

Die Ignoranz des Gedenkens - Das Arbeitserziehungslager Wilhelmsburg

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein würdiger Gedenkort geschaffen werden kann?

Beim ehemaligen Konzentrationslager Neuengamme hat es 60 Jahre gedauert; beim Hannoverschen Bahnhof noch einiges länger. Wovon also ist es abhängig, dass vor allem Politiker es für angemessen erachten, einen Gedenkort für das ehemalige Arbeitserziehungslager Wilhelmsburg zu bewirken?

Mehrere Organisationen, die sich als anti-faschistisch bezeichnen, allen voran die populistische VVN und die Linkspartei, machen reichlich Propaganda. Sie machen Front gegen Rechts, Antisemitismus etc. Bei derartigen Angelegenheiten der Neuzeit sind praktisch kaum Menschen wirklich zu Schaden gekommen. Aber wenn es so ist, dann wird kurzerhand ein Gedenkort eingerichtet. Ohne viel Bürokratie, einfach um zu zeigen, dass es auch anders geht.

Warum ist das jedoch beim Arbeitserziehungslager (AEL) Wilhelmsburg nicht möglich?

Das Gerichtsverfahren der britischen Militärjustiz 1948 hat offen dargelegt, dass im AEL Wilhelmsburg ebenso schreckliche Verbrechen an Leib und Leben von Häftlingen geschehen sind, wie anderenorts auch. Es waren auch nicht nur Deutsche, die dort „umerzogen“ werden sollten und Zwangsarbeit leisten mussten, sondern gleichfalls (mehrheitlich) Ausländer, wie z.B. Chinesen. Trotzdem tut sich die Hamburger Bürgerschaft bzw. der Hamburger Senat sehr schwer damit, diesen Opfern gerecht zu werden.

Ist das fair ?

Am ehemaligen Standort des AEL Wilhelmsburg dürfte es sehr schwierig werden, dort direkt an Ort und Stelle einen Gedenkort einzurichten. Einfach deswegen, weil dieses Areal in der Nachkriegszeit total überbaut wurde. Heute deutet nichts mehr daraufhin, dass sich dort am Langen Morgen (heute Eversween) ein nationalsozialistisches Arbeitslager befunden hat. Lediglich ein Schild gibt Auskunft über diesen Ort der Schande. Die Bundeszentrale für Politische Bildung in Bonn hat diesem Umstand immerhin schon 1995 in ihrem Doppelband „Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus“ Rechnung getragen. Hamburgs Politik scheint das selbst nicht hinzubekommen.

2008 erschien eine überarbeitete Ausgabe eines Leitfadens „Hamburger Gedenkstätten“. Das AEL Wilhelmsburg ist da natürlich nicht drin zu finden, mangels Gedenkort. Es wird aber als „Stätte der Verfolgung und des Widerstandes“ erwähnt. Mit etwas mehr Sensibilität den Opfern gegenüber, hätten die verantwortlichen Autoren Kerstin Klingel und Detlef Garbe in dieser Publikation, die im Auftrag der Hamburger Bürgerschaft und Senat herausgegeben wurde, mit allem Nachdruck darauf hinweisen müssen, wo und was das AEL Wilhelmsburg eigentlich gewesen ist, und dass es für die Opfer keinen Gedenkort gibt. Aber damit hätte sich die Hamburger Politik vermutlich blamiert; und so hat man es lieber nicht thematisiert.

Die historische Aufarbeitung zum AEL Wilhelmsburg ist leider auch nicht von Lorbeeren gekrönt. Es gibt eine „jüngere“ Arbeit von Tobias Frank, die in Heft 8 der „Beiträge zur Geschichte der nationalsozialistischen Verfolgung in Norddeutschland“ 2004 veröffentlicht wurde. Für mein Empfinden ist sie jedoch zu oberflächlich geraten und ist geprägt von Hypothesen und Falschangaben. Der Autor bringt es weiterhin fertig, in einer Fußnote folgendes zu äußern: „Um den Umfang des Beitrags nicht zu sprengen, muss [!] leider auf eine eingehende Betrachtung der Gestapoleitstelle Hamburg, die verantwortlich für die Bewirtschaftung und Verwaltung [und Zwangsarbeit, und Misshandlung, und Schikanierung, und Mord …] des Lagers waren, verzichtet werden.“

So vermerkt dieser Autor ferner, dass das Höchstmass einer vom Militärgericht verhängten zeitigen Strafe 10 Jahre betragen habe. Das ist so nicht richtig. Zweimal wurde die Todesstrafe gefordert und verhängt, u.a. gegen den zuvor im Gefängnis Fuhlsbüttel tätigen Hilfswärter Fritz Ohlmeyer, der 1953 im Gefängnis von Werl zweimal einen Selbstmordversuch unternahm.

In diesem Zusammenhang ist es nicht anders als wie bei Zivilprozessen; das Strafmass muss bestätigt werden, damit es rechtskräftig werden kann. Insbesondere diese Kriegsverbrecherverfahren, und die damit verbundene Bestätigung von höchster militärischer Stelle, hat eine besondere Bedeutung, weil die militärischen Oberbefehlshaber über das letzte Dekret beim Strafmass verfügt haben, ohne jedoch selbst Jurist zu sein. Geleitet wurden sie durch eine Empfehlung eines studierten Rechtsberaters. Dessen ungeachtet haben sie sich wiederholt über einen juristischen Ratschlag hinweggesetzt. Genau so war es bei den Todesstrafen, die im Verfahren des Arbeitserziehungslagers Wilhelmsburg verhängt wurden. Die Todesstrafen wurden auf 15 bzw. 10 Jahre revidiert. Selbst ohne diese Todesurteile war das Höchstmass lebenslange Haft, wie für den damaligen Hamburger Leiter der Staatspolizeileitstelle Dr. Josef Kreuzer. Die höchste vergebene zeitige Haftstrafe war 20 Jahre. Der Autor hat es versäumt auf diese bedeutenden Umstände hinzuweisen. Und es ist auch nicht richtig, dass der letzte Verurteilte 1954 vorzeitig entlassen wurde.

Abgesehen von dem brutalen Schläger Julius Hungerberg, Jahrgang 1906, Katholik, der 1943 als Kriminalsekretär ins AEL Wilhelmsburg strafversetzt wurde (wegen Nudismus, und ein gutes Jahr später wegen wiederholtem Nudismus in Dänemark zu einer neunmonatigen Haftstrafe verurteilt wurde) und der im AEL-Verfahren nur eine fünfjährige Haftstrafe erhielt und im Herbst 1951 wieder in Freiheit kam, war die gröbste Fahrlässigkeit der britischen Militärjustiz in diesem Fall, der Sanitäter Hermann Schmidt; Prokurist im Zivilberuf und damals wohnhaft in der Sierichstraße in Winterhude.

Übereinstimmende Zeugenaussagen legen deutlich dar, dass dieser SS-Oberscharführer die Häftlinge unmenschlich, teilweise sogar grausam behandelt hat. Dennoch kam das Gericht zu dem Schluss, dass Schmidt nicht schuldig sei. In den meisten Prozessen der Alliierten, wo „medizinisches Personal“ der Lager angeklagt waren, gab es wiederholt empfindliche Haftstrafen. Bei Schmidt fand es offenbar Berücksichtigung, dass er schon im 1. Weltkrieg gedient hatte (Sanitäts-Uffz), und dass er gemäß der damals gültigen „Notdienstverordnung“ von 1938 auch im 2. Weltkrieg als Sanitäter dienstverpflichtet wurde (im AEL von Juni 1943 bis zum vernichtenden Bombenangriff des Lagers am 22.3.1945), obwohl er bei Dienstantritt im AEL bereits 48 Jahre alt war. Diese Solidarität der Engländer gegenüber einem SS-Schergen muss sich für die Opfer wie ein Stich ins Herz angefühlt haben.

Nachdem am 28.06.1948 Schmidts Freispruch erfolgt war, forderte er kurze Zeit später von der britischen Militärverwaltung eine Entschädigung für seine Untersuchungshaft in Höhe von 4200 Mark.

Nach Aussage eines chinesischen Häftlings im AEL, der Schmidt als „Lagerarzt“ bezeichnet hat, verhielt sich der von der Hamburger Ärztekammer ab Oktober 1943 für das AEL verpflichtete 33jährige Wilhelmsburger Arzt Dr. Heimbert Wilke ziemlich desinteressiert (er wäre ein vielbeschäftigter Arzt, u.a. stellvertretender Abteilungsleiter des Gesundheitsamts; medizinisch verantwortlich für 6000 Fremdarbeiter; eigene Praxis sowie Schulungen beim Roten Kreuz). Nach Wilkes Darstellung war im AEL alles bestens; gute Unterkünfte; gute Verpflegung; gute Behandlung der Insassen. Wenn ihm bei seinen Inspektionen etwas nicht gefiel, habe er den „Kommandanten“ davon in Kenntnis gesetzt, und die Misere wurde behoben. Wilke, der selbst nicht angeklagt war (Herr Frank behauptet allerdings das Gegenteil), aber im Verfahren als Zeuge ausgesagt hat (interniert u.a. in Neuengamme, und während der Ermittlungen als „potential accused“ eingestuft), fand beim Staatsanwalt kein Wohlwollen. Dieser forderte den Zeugen auf, die Wahrheit zu sagen, und zwar nur die Wahrheit. Es stellte sich dann daraus, dass Wilke zusammen mit anderen Beschuldigten im gleichen Internierungslager untergebracht war. Welche Bedeutung das für das Verfahren gehabt hat, erklärt sich von selbst. Wilke hat den Berichten des Sanitäters Schmidt bedingungslos geglaubt, und sah insofern keine Veranlassung sich selbst von den Zuständen im Lager zu vergewissern. Insbesondere was die medizinische Betreuung anging, hat er sich nur durch Schmidts Reporten leiten lassen. So habe er keine Häftlinge zu Gesicht bekommen, die Anzeichen von Misshandlungen aufwiesen.

Nach Ende des Prozesses wurde gegen Wilke, der seit 1933 der SA angehörte, und ab 1937 Parteimitglied in der NSDAP war, sowie im NSDÄB und NSV, erneut ermittelt, weil ein Zeuge weitere Vorwürfe gegen ihn vorgebracht hatte. Die britische Rechtsabteilung kam jedoch zu dem Ergebnis, dass man ihm kein Verbrechen nachweisen konnte. Wilke wurde daher im Dezember 1948 aus dem Internierungslager Fallingbostel entlassen.

Im übrigen erscheint die Behauptung Franks, dass sich im AEL ebenfalls chinesische Matrosen von aufgebrachten britischen Schiffen befunden hätten, als äußerst fragwürdig; nur ein Zeuge spricht überhaupt davon. Diese Seeleute wären üblicherweise in ein Kriegsgefangenenlager verbracht worden. In einer Anweisung des Chefs der Sipo und des SD vom 28.05.1941 wird darauf hingewiesen, dass die AELs „ausschließlich zur Aufnahme von Arbeitsverweigerern und arbeitsunlustigen Elementen, deren Verhalten einer Arbeitssabotage gleichkommt, bestimmt [sei] … Die Einweisung verfolgt einen Erziehungszweck, sie gilt nicht als Strafmaßnahme und darf als solche auch nicht amtlich vermerkt werden.“

Die verhafteten und im AEL internierten Hamburger Chinesen lebten schon seit längerer Zeit in der Stadt und betrieben eigene Geschäfte oder waren in der Gastronomie der Hansestadt tätig. Welchen Zweck man mit ihrer Verfolgung beabsichtigt hat bleibt unklar (der Vorwurf von Spionage erscheint als absurder Vorwand, weil es sich bei den Chinesen durchweg um ältere Männer gehandelt hat, die in der Hamburger Gesellschaft sozial integriert gewesen sind), und man hätte diese beschuldigten Chinesen wohl kaum, nachdem man sie länger als 56 Tage im AEL festgehalten hat, wieder in Freiheit entlassen. Sie wären in ein Konzentrationslager gekommen. Der eigentliche Grund für die Verfolgung und Verhaftung kann demnach nur die rassistische „Chinesen-Aktion“ vom 13. Mai 1944 gewesen sein, dessen Leitfigur der Kriminalsekretär (SS-Untersturmführer) Erich Hanisch gewesen ist. Seine menschenverachtende Mentalität weist Parallelen zu seinem Kollegen, Kriminalobersekretär Kurt Krause auf, der bereits Jahre zuvor im Mai 1940 zusammen mit seinem Assistenten Wilhelm Everding, eine „Säuberungs-Aktion“ gegen in Hamburg lebende „Zigeuner“ durchführte, die ihm auf Grund seiner Stellung als Leiter im Amt BK2 („Zigeunerdienststelle“) und seines rücksichtslosen Verhaltens, den Beinamen „Zigeuner-Krause“ einbrachte. Die Deportierten dieser Menschen-Verfolgung soll er persönlich in die Konzentrationslager begleitet haben.

Am 7. Dezember 1946 wurde Krause, der nach Kriegsende weiterhin als Oberinspektor bei der Hamburger Polizeileitstelle tätig war, von einem britischen Militärgericht zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren in Fuhlsbüttel (inkl. vorzeitiger Entlassung) wegen „Vergehen gegen die Menschlichkeit“ verurteilt. Die Verhaftung von Krause erfolgte offenbar durch einen Hinweis des ehemaligen Häftlings August W., dessen Familie einst von Krause verhaftet worden war und der die Jahre 1940-45 in Konzentrationslagern verbracht hat. Nach seiner Rückkehr in Hamburg wurde ihm von der zuständigen Zentral-Betreuungsstelle die Aushändigung von Papieren verweigert (u.a. KL-Entlassungsschein, der für die Anerkennung rassisch Verfolgter unerlässlich war). Der zuständige Sachbearbeiter für W. war … Kurt Krause. Dessen damaliger Mitarbeiter Everding erhielt die gleiche Strafe und Begnadigung im so genannten „Hinselmann-Prozess“ (Hamburger Ärzteprozess der britischen Militärjustiz gegen Prof. Hans Hinselmann und vier weiteren Ärzten, die beschuldigt waren Sterilisationen an „Zigeunern“ vorgenommen zu haben). Die Kriegsverbrecher Krause und Everding wurden übrigens 1949 bzw. 1950 in ihren Entnazifizierungsverfahren als „unbelastet“ eingestuft.

Auf Grund der zahlreichen Zeugenaussagen des AEL Wilhelmsburg, ließe sich ein relativ objektives Bild des Lagers und der Personen und Verbrechen nachzeichnen, da sie in vielerlei Hinsicht von Übereinstimmungen erzählen, wie beispielsweise abschließend, dass die Verhafteten zunächst eine längere Zeit im Polizeigefängnis Fuhlsbüttel verbrachten und erst im Anschluss daran an das AEL überstellt wurden. Auch hier hat der Autor Frank nur einige Aussagen herangezogen, wodurch ein verschobenes Bild entstanden ist, das seinen Artikel streckenweise als unseriös erscheinen lässt. Das Militärverfahren des AEL Wilhelmsburg ist vermutlich das einzige, in dem derart viele Aussagen von Überlebenden zur Verfügung stehen. Es bleibt unverständlich weshalb die Gedenkstätte Neuengamme diesen fehlerhaften Artikel von Tobias Frank überhaupt ungeprüft veröffentlicht hat.

Was hat nun das AEL Wilhelmsburg mit der Gedenkstätte Neuengamme zu tun?

Es gibt offizielle historische Quellen die einen Bezug zwischen dem Arbeitserziehungslager Wilhelmsburg und dem Konzentrationslager Neuengamme herstellen. Da es aber an einer außerordentlichen historischen Aufarbeitung fehlt, wird sich dieses Indiz erst belegen oder widerlegen lassen, wenn den Opfern und dem Ort des Arbeitserziehungslagers Wilhelmsburg eine angemessene Anerkennung zuerkannt wird.

In dem zuvor erwähnten „Wegweiser zu den Stätten der Erinnerung in Hamburg“ ist ein interessanter Vermerk zu finden. Auf Seite 105 heißt es: Dass es zu den Aufgaben der KZ-Gedenkstätte Neuengamme gehört, die Geschichte der nationalsozialistischen Verfolgungsstätten zu erforschen und zu vermitteln.

Dazu gehört selbstverständlich auch ein Ort des Gedenkens.


Es ist an der Zeit damit anzufangen!

Donnerstag, 7. Januar 2016

«Tull» Harder - Der aufrechte Deutsche?

In Anbetracht der Rathausausstellung ab dem 14.1.2016 mit dem Thema «Hamburger Fußball im Nationalsozialismus», darf natürlich der Name des deutschen Fußballs jener Zeit nicht fehlen, von dem jahrzehntelang angenommen wurde, er habe sich nichts zu schulden kommen lassen, schon gar nicht während seiner aktiven Zeit als SS-Mann im Konzentrationslager Neuengamme. Diese verblendete Sichtweise ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Aufarbeitung der NS-Verbrechen in Deutschland lange Zeit verdrängt und viel zu spät aufgearbeitet worden ist. Dadurch ist dieses heldenhafte Epos entstanden, an dem so einige heute immer noch festhalten wollen. 

Da ich davon ausgehe, dass die Gedenkstätte Neuengamme diese Person nicht ausführlich thematisieren wird, ist hier nun ist die ganze wahre Geschichte.



Unter den im Konzentrationslager Neuengamme eingesetzten SS-Männern befand sich auch ein «Prominenter», insofern man einen Fußballspieler als prominent bezeichnen kann, der heute im Bewußtsein der Hamburger kaum noch präsent ist.

Otto, genannt «Tull» [1], wie er sich gerne selbst vorstellte, hatte eine beachtliche sportliche Karriere hinter sich gebracht, mit einigen nationalen und internationalen Titeln. Von seinen Sportskameraden wurde ihm immer wieder ein faires Verhalten auf dem Fußballplatz attestiert. Die Karrieren von Sportlern sind in der Regel verhältnismäßig kurz, diese Tatsache mußte Harder auch für sich erkennen, und damit konnte er sich nur schwerlich anfreunden. Seine zivile Tätigkeit als selbständiger Versicherungsmakler schien ihn nicht auszufüllen. Der Erfolg seiner sportlichen Karriere hatte ihn süchtig gemacht, und das sollte für immer vorbei sein?
Denkste! Die Zeichen der Zeit waren längst gestellt. Die nationalsozialistische Bewegung ging an Hamburg nicht vorbei, und schon gar nicht an Harder. So daß er bereits vor der Machtergreifung der NSDAP in diese Partei eintrat, das war im Spätsommer 1932. Wenige Monate später wurde er Mitglied im Schwarzen Korps - der Schutzstaffel der NSDAP [2].

Otto Harder war 1914 freiwillig in den 1. Weltkrieg eingetreten, als bekennender Nationalist war er das Deutschland schuldig. Und sein Tatendrang brachte ihn militärisch immerhin weiter, als diesen aus Österreich stammenden Gefreiten, der später ganz Europa in seinen Bann und damit in sein Verderben führen sollte. Am Ende des Krieges war Harder Unteroffizier, ausgezeichnet mit dem Eisernen Kreuz 1. und 2. Klasse. Ein erfolgreicher Soldat auf der ganzen Linie.

An diese Zeit muß sich der «lange Lulatsch» Harder erinnert haben, als er der SS beitrat. Inzwischen war er vierzig Jahre alt, nicht unbedingt das Alter, welches von der Bürokratie der SS gefordert wurde, aber Harder konnte man propagandistisch für sich nutzen, und sein Alter spielte daher keine Rolle.

Zu dieser Zeit, zu Beginn der 30er Jahre, war eine Mitgliedschaft in der SS für viele junge Männer verlockend, aufgrund der Schmach des verlorenen 1. Weltkriegs und den damit verbundenen Repressalien; diese Männer wollten auf jeden Fall dabei sein, falls es nötig sein sollte Deutschland wieder Ansehen und Charakter zu verleihen. So oder ähnlich hat wohl auch der Harder getickt. Aber die Jahre bis zum Ausbruch des 2. Weltkriegs bestanden hauptsächlich darin, die Schutzstaffel bei Aufmärschen oder Kundgebungen zu repräsentieren, was ja auch ihre eigentliche Funktion in dieser Zeit gewesen ist. Dann aber deutete sich das an, was viele Menschen in Deutschland und anderenorts bereits befürchtet hatten - der 2. Weltkrieg stand unmittelbar bevor. Und endlich, Harder konnte jetzt wieder etwas tun, für sich selbst und natürlich für sein faschistisches Heimatland. Nach eigener Aussage sei er Ende August 1939 zur Waffen-SS eingezogen worden. Die unbelegbaren Fakten dürften sich aber anders darstellen. Als langjähriges Mitglied der Allgemeinen SS hat Harder sich natürlich wieder freiwillig zum Krieg gemeldet, und kam so in das 1936 errichtete Konzentrationslager Oranienburg (Sachsenhausen). Das Harder behauptet hat, er wäre in die Waffen-SS eingezogen worden, ist unsinnig, weil es die zu diesem Termin noch gar nicht gab, jedenfalls nicht offiziell [3], außerdem war der Dienst in der SS und später auch in der Waffen-SS bis 1943 freiwillig. Und er war fast 48 Jahre alt. Zu diesem Zeitpunkt wurden solche «alten Säcke» für den Krieg kaum herangezogen, aber durchaus für den Dienst in einem KL. Dass Harder von der Waffen-SS gesprochen hat, mag mit seiner langjährigen Tätigkeit in den KLs zu tun gehabt haben, denn die Konzentrationslager wurden mit Kriegsausbruch Sache der Waffen-SS, und dieses latente Bewußtsein hat bei Harder ganz offensichtlich eine Rolle gespielt [4]. Weiterhin hat Harder später, während seiner Internierungshaft, zu Protokoll gegeben, er wäre nach wenigen Wochen im KL Oranienburg bereits zum Rottenführer befördert worden. Das wird auch so gewesen sein. Was aber hat der Mann getan, daß er so schnell befördert wurde? War das ein Prominenten-Bonus? Während seiner untätigen Zeit in der Allgemeinen SS hatte er es bis zum Unterscharführer gebracht, oder anders gesagt, das waren obligatorische Beförderungen in einem Zeitraum von sechs Jahren. Die SS brauchte «Führer», mit ranglosen SS-Männern konnte man nicht viel anfangen. Das galt jetzt aber nicht mehr. Jetzt begann ein neues Kapitel für Harder, d.h. er fing wieder ganz unten an. Aber, wie sich zeigen wird, benötigte er für seine strebsame Karriere bis zum Offizier diesmal nicht besonders lange. Woran das wohl gelegen haben mag?

Bereits Anfang November 1939 kam Harder nach Neuengamme; nach eigenen Angaben soll es sein Wunsch gewesen sein, in die Nähe von Hamburg dienstversetzt zu werden. Das Lager existierte zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Seine Tätigkeit dort bezeichnete er dann auch selbst als Wachdienst. Nachdem das KL Neuengamme schrittweise von Häftlingen errichtet wurde und im Juni 1940 zum eigenständigen Lager deklariert wurde, bekam Harder einen Arbeitsplatz in der Verwaltung der Kommandantur des KL Neuengamme. Seine Tätigkeit hatte nichts mit den Häftlingen bzw. mit dem Schutzhaftlager zu tun. Nichtsdestotrotz wurde er kontinuierlich befördert. Nachdem Max Pauly seinen Dienst im Spätsommer 1942 in Neuengamme als Kommandant angetreten hatte, beförderte er Harder Anfang 1943 zum Hauptscharführer. So hatte Harder sich das vorgestellt. Die erfolgreiche Linie seines Lebens setzte sich auch im totalitären System der Nationalsozialisten fort. Entsprechend seinem Naturell hat er wesentlich dazu beigetragen, daß er diese Karriereleiter emporgestiegen ist. Denn von nichts kommt bekanntlich auch nichts. Ob ihm das aber ausgereicht hat ist fraglich. Zunächst jedenfalls war mit Beförderungen Schluß. Im damaligen Nazideutschland war bekanntermaßen einiges anders als heutzutage. Wer Offizier bei der Bundeswehr werden will braucht Abitur, ansonsten muß man sich mit dem Rang eines Hauptfeldwebels zufrieden geben. Damals spielte das keine Geige. Entscheidend war der Wille. Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg.

Otto Harder hat in einem Brief, während seiner Mindener Haft, auch sein Buch erwähnt, «Tull Harder stürmt für Deutschlands Fußballruhm» [5]. Der Stolz in seinen Worten ist unmißverständlich: «…30000 Exemplare waren sofort bestellt und ausverkauft. Weitere Bücher konnten infolge der Papierknappheit nicht gedruckt werden.» Es ist zum einen die ruhmreiche Geschichte des Fußballers Tull Harder, der seine großen Erfolge in den 1920er Jahren feiern konnte; zum anderen ist der Titel dieses 1942 erschienenen Buches eine Metapher. Die NS-Propaganda verstand es, das einstige Idol der deutschen Jugend für sich zu instrumentalisieren, so wie sie es auch gegen Kriegsende mit Veit Harlans Film «Kolberg» versucht hatten. Der Tenor ist auch hier mehr als deutlich: Die jungen deutschen Männer sollten ihm nacheifern. Ein Draufgänger der den ersten Weltkrieg kraft seines ganzen Einsatzes überlebt hat und dafür mehrfach ausgezeichnet worden ist (dieses Kapitel wird im Buch sehr ausführlich dargestellt, wenn auch in einer glorifizierenden Dramaturgie). Ein Mann, für den nur der Erfolg einen Wert hatte. Und selbst nach Beendigung seiner sportlichen Laufbahn verwertete er sich weiterhin für sein geliebtes Deutschland. Kein Wenn, kein Aber. Am Ende des Buches philosophiert der Autor Fritz Peters zur Charakterisierung Harders: «Nein, er hat nichts zu bereuen. Er hat es richtig gemacht. Er sieht die Fahne des neuen Reiches wehen. Er sieht eine stolze, starke Jugend. Das da, die Fahne und die Jugend, ist das Glück! Das ist die Erfüllung! Das ist Deutschland!»

Dass dieses Buch zu einem Zeitpunkt erschienen ist, als Harder seine sportliche Karriere bereits fünfzehn Jahre hinter ihm lag, hat nur den einzigen Grund, daß er das Trikot des HSV für die Uniform der Waffen-SS getauscht hatte, und damit war Harder das symbolische Aushängeschild, das mit der Aufforderung an die Jugend verbunden war, es ihm gleich zu tun.

Seine Tätigkeit 1942 im Konzentrationslager Neuengamme wird im Buch mit keiner Silbe erwähnt. Angesprochen wird lediglich, daß er als uniformierter Oberscharführer der Waffen-SS bei größeren Spielen des HSV im Stadion anwesend war. Sofern das der Wahrheit entsprechen sollte, dann dürfte auch das eine propagandistische Zurschaustellung gewesen sein, ganz im Sinne des fettgedruckten Teils des Buchtitels: «Tull Harder stürmt».

Im Sommer 1944 wurde Harder als Kommandoführer zu einem Außenlager des KL Neuengamme nach Hannover-Stöcken versetzt. Was mag der Grund gewesen sein, daß man einem Bürokraten der Kommandantur Neuengamme ein Kommando anvertraute, der gar keine Qualifizierung für eine derartige Tätigkeit vorweisen konnte? War es Harder selbst, der diese Arbeit machen wollte, um in der KL-Hierarchie weiter voranzukommen? Oder sollte er sich damit für eine «Offizierslaufbahn» qualifizieren?

In Hannover machte er dann Bekanntschaft mit dem Leid und Elend von Zwangsarbeitern. Nur wenige Zeit später fand er sich dann ab Dezember 1944 als Lagerführer in Hannover-Ahlem wieder. Dieses Arbeitslager war verhältnismäßig klein und überschaubar. Die polnischen Juden mußten dort unterirdische Stollen ausheben für die Rüstungsindustrie. In Harders Arbeitslager ging aber einiges nicht mit rechten Dingen zu. Das hatte vor allem damit zu tun, daß Harder null Interesse an dem Lagerleben der Häftlinge zeigte. Diese Tatsache brachte Otto Harder 1946 und 1947 vor britischen Militärgerichten in Schwulitäten. Er konnte nämlich nicht erklären, daß er von all dem Terror in seinem Arbeitslager nichts mitbekommen hat. Ein deutscher Kapo namens Heinrich Wexler (Hans genannt; 34 Jahre alt) und ein ehemaliger Gärtner namens Wilhelm Dammann (ebenfalls 34 Jahre alt), Rapportführer im Rang eines Rottenführers, hatten das Sagen im Lager und terrorisierten die Häftlinge nach Gutdünken. Harder gab sich lieber die Kante, um von diesen Verbrechen bloß nichts mitzubekommen. Einem aber gefiel das überhaupt nicht. Der Spieß Hans Harden, von der Wehrmacht überstellt, 50 Jahre alt und damit etwa im gleichen Alter wie Harder, platzte der Kragen als er Harder wieder besoffen im Lager antraf. In einem Brief an seine Frau schrieb Harden, daß der Lagerführer sich nur für sich selbst und seine Leute interessiert, aber für die Häftlinge würde er nichts tun. Als Harden das dem Lagerführer an den Kopf warf, soll der ganz klein mit Hut geworden sein. Trotz allem wurde Harder am 31. Januar 1945 zum Untersturmführer befördert. Er war jetzt Offizier, und das ohne jemals eine Junkerschule von innen gesehen zu haben. Max Pauly muß mit der Arbeit von Harder sehr zufrieden gewesen sein, daß er ihn für eine Beförderung vorgeschlagen hat, die dann auch angenommen wurde. Wieder ein Bonus? Ohne aber eine angemessene Ausbildung als Junker erhalten zu haben, war Harder mit den katastrophalen Zuständen in Ahlem vollkommen überfordert. Nachdem das Lager geschlossen wurde, war Harder noch kurze Zeit in Uelzen tätig, bis er sich dann mit anderen Schergen nach Schleswig-Holstein absetzte. Am 9. Mai 1945 wurde er von den «Tommys» verhaftet.

Otto Harder verbrachte neun Monate im Internierungslager Neumünster, bis er dann im Februar 1946 von dort entlassen wurde. Der Grund für seine Entlassung ist nicht nachvollziehbar. Zwar litt Harder schon seit längerem unter einem Magenleiden, aber das kann nicht der Grund für die Entlassung gewesen sein. Harder war Mitglied der SS, der NSDAP, er war Offizier, und damit galt für ihn der so genannte «Automatic Arrest», und als Führer eines KL-Arbeitslagers hätte er nicht entlassen werden dürfen bis seine Verantwortlichkeit dafür geklärt worden war. Aber das dicke Ende sollte erst noch kommen.

Der Hauptprozeß gegen vierzehn Angehörige der Kommandantur des Konzentrationslagers Neuengamme begann im März 1946 im Curiohaus in Hamburg, in der Nähe von dem Sportplatz, wo Harder einst für den Hamburger SV kickte. Max Pauly und sein Anwalt Dr. Wessig waren offenbar der Meinung, daß Otto Harder ein guter Entlastungszeuge für ihn wäre. Und so erschien Harder am Donnerstag den 4. April 1946 voller Stolz und einer gewissen Arroganz im Gerichtssaal dieser morgendlichen Sitzung als Zeuge. Ein schlechter Zeuge wie sich dann herausstellte. Meine Name ist Harder-ich weiß von nichts, war das Ergebnis seiner Befragung [6]. Harder machte einen derart dümmlichen Eindruck auf das Gericht, daß der Staatsanwalt Major Stewart offenbar so erbost über diesen Zeugen war, daß er dessen sofortige Verhaftung veranlaßte.

Ein britischer Offizier, der zur Abteilung «Haystack» gehörte, wurde beauftragt Harder in seinem Zuhause in Bendestorf, südlich von Harburg, aufzusuchen. Als der Captain an der Tür klingelte öffnete ihm Frau Harder. Der Offizier verschaffte sich unter einem Vorwand Zutritt ins Haus. Er sei selbst ein begeisterter Fußballfan und wollte gerne Tull Harder kennenlernen. Seine Frau mußte aber sagen, daß ihr Mann zur Zeit nicht da wäre. Aber die beiden unterhielten sich dennoch angeregt und Frau Harder soll dem britischen Offizier gegenüber sehr freundlich aufgetreten sein. Einige Zeit später verabschiedete sich der Engländer von Frau Harder um die Bushaltestelle zu beobachten an der Tull Harder ankommen sollte. Das geschah auch. Der Offizier ging zurück zum Hause Harder und traf ihn dort im Garten an. Beide unterhielten sich über Fußball, die SS und das Harder froh sei, endlich wieder in Freiheit zu sein und das damit wohl auch seine Unschuldigkeit geklärt wäre. Der britische Captain Park hatte später einen Bericht angefertigt, in dem er zum Ausdruck brachte, daß wenn er nicht gewußt hätte, daß Harder eines Kriegsverbrechens bezichtigt würde, er nicht verstehen könnte warum dieser ältere, freundliche Herr dafür verantwortlich sein sollte. So aber mußte dieser Captain Otto Harder klarmachen, daß er erneut verhaftet sei. Er wurde zunächst wieder nach Neumünster gebracht, und dann in das Internierungslager Nr. 7 nach Hemer überstellt, ein ehemaliges Stalag für Kriegsgefangene. Als dieses Lager im September 1946 aufgelöst wurde, kamen alle Insassen in das Internierungslager Eselheide bei Paderborn (weiterhin CIC Nr. 7), auch ein ehemaliges Stalag (326 Senne) [7]. Hier machte Harder am 4.12.1946 eine weitere schriftliche Erklärung, die aber nichts anderes hervorbrachte, als die Vernehmung, die er in Minden vor Captain Freud abgegeben hatte.

Mehr als ein Jahr nach seiner Verhaftung, im April 1947, fand der Prozeß gegen Harder und vier weitere Angeklagte in Hannover statt [8]. Harder hatte man bereits im April 1946 vorübergehend in das britische Verhörzentrum nach Minden gebracht (WCHC No. 1 [9]), wo militärische Funktionsträger vernommen wurden, ähnlich wie in Bad Nenndorf, wo die politischen Führer verhört worden sind. In Minden gab Harder am 12.4.1946 eine Eidesstattliche Erklärung ab. Der Tenor war bei Harder immer der gleiche - verantwortlich waren die anderen, aber nicht Harder. Schuldig waren seiner Meinung nach der Stützpunktleiter von Hannover - Hauptsturmführer Kurt Klebeck, der Kommandant von Neuengamme - Obersturmbannführer Max Pauly, oder die Herrschaften in Berlin. Keine Einsicht, keine Reue, nichts dergleichen. Die zahlreichen Morde die der Kapo Heinrich Wexler und der Rapportführer Wilhelm Dammann begangen haben, all das kann nicht in seinem Lager passiert sein, er müßte das dann doch mitgekommen haben. Aber der Supertyp Harder ist unschuldig im Sinne der Anklage. Leider nicht. Während seiner Untersuchungshaft in Minden schrieb Harder ein zehnseitiges Rechtfertigungsschreiben (siehe Fußnote 3), mit dem er das Gericht davon zu überzeugen versuchte, daß er kein Verbrechen begangen habe, sondern alles in seinen Möglichkeiten für die Häftlinge getan hätte. Am Endes des Briefes schreibt er: «Es trifft mich daher doppelt schwer, bei meiner großen Popularität im In- und Auslande, hier als Häftling zu sitzen und ich hoffe, das bald eine Wendung zum Guten für mich eintritt, damit ich meinen Anhängern und Freunden wieder als der Alte unter die Augen treten kann.» Das Gericht gelangte zu der Auffassung, daß Harder und seine vier Mitangeklagten schuldig seien. Harder erhielt 15 Jahre Haft; Klebeck 10 Jahre; Harden 1 Jahr; Dammann und Stefan Streit [10] (ein slowakischer Volksdeutscher; Mitglied der NSDAP und Waffen-SS) wurden zum Tode verurteilt und aufgehängt. Aber wie so oft erhielt Harder auch diesmal einen Bonus. Die Strafe wurde auf zehn Jahre reduziert. Der damalige oberste Rechtsberater der britischen Rheinarmee, Lord Russell of Liverpool, brachte es in seiner Empfehlung an den Oberbefehlshaber auf den Punkt: «Harder scheint nur deswegen einer Todesstrafe entkommen zu sein, weil er ein angesehener Sportsmann war ... und sich in den Augen der Häftlinge nicht jenseits von Fair Play bewegt hat.»

Der Kapo, der massenweise an Mißhandlungen und Morden im Lager Ahlem beteiligt war -Heinrich Wexler- wurde am 2.1.1976 vom Landgericht Hannover zu einer lebenslangen Haft verurteilt (das Revisionsverfahren beim BGH wurde abgewiesen und das Urteil vom LG ist mit Wirkung vom 19.10.1976 rechtskräftig [11]), Anfang der achtziger Jahre ist er verstorben [12].

In Ahlem haben furchtbare Zustände geherrscht, mit häufigen Gewaltexzessen auch von anderen Kapos, wie z.B. Hans Olschewski, ein Österreicher («Wiener Seppl»), der 1946 von einem britischen Militärgericht zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Oder Ferdinand Grosse, der in Ahlem Blockältester war («Lagerhenker») und für seine Verbrechen hingerichtet wurde. Und Ludwig Knorr, ein anderer Österreicher, der durch zahlreiche Lager ging (Dachau-Mauthausen-Herzogenbusch-Sachsenhausen) bis er nach Neuengamme kam und zu den brutalsten Kapos neben Wexler in Ahlem gehörte. Auch er wurde hingerichtet [13]. Diese Männer haben unter der wissentlichen Obacht des Lagerführers Otto Harder mißhandelt und gemordet.

Otto Fritz Harder wurde am 21.12.1951 aus der Strafanstalt in Werl vorzeitig entlassen. Mal wieder ein Bonus. Keine 4 ½ Jahre später ist er tot. Angeblich hat der Krebs ihn aufgefressen, oder sein Gewissen? Insgesamt war Harder 2372 Tage in Haft, einschließlich Internierungszeit, das entspricht 6 ½ Jahre.

Fußnoten
[1] Geboren am 25. November 1892 in Braunschweig [2] Partei-Mitglieds-Nr. 1345616; SS-Nr. 179446 [3] Der Begriff Waffen-SS wird erstmals im November 1939 offiziell in einem Dokument erwähnt. Erst im Laufe des Jahres 1940 hat sich diese neue Bezeichnung im Bewußtsein der Menschen etabliert. Harder hat, während er in Minden in U-Haft saß, in einem handgeschriebenen Brief, der in seinem späteren Verfahren 1947 als Beweismittel zugelassen wurde, auch selbst von einer Mobilmachung gesprochen, also der Übergang in den aktiven SS-Dienst. [4] Vgl. Hans Buchheim «Die SS in der Verfassung des Dritten Reiches» in: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte, 1955 Heft 2, S. 142, dort heißt es: «Zur Bewachung der Konzentrationslager wurden aus zum Teil nicht kriegsdienstfähigen Angehörigen der Allgemeinen SS die ‹Totenkopfwachsturmbanne› gebildet, die (im Gegensatz zu den Totenkopf-Standarten vor 1939) den jeweiligen KZ-Kommandanturen unmittelbar unterstellt waren.» [5] Fritz Peters: «Tull Harder stürmt für Deutschlands Fußballruhm», Falken-Verlag, Hamburg, 1942. Aus dem Buchtext geht auch hervor, daß Harder an diesem Druckwerk maßgeblich mitgewirkt hat. [6] Vgl. Curiohaus-Prozeß PRO/TNA WO 235-163 (16. Prozeßtag). Harder wurde unmittelbar im Anschluß der Vernehmung des Angeklagten Nr. 1 (Max Pauly) in den Zeugenstand gerufen. [7] Zur Geschichte der Internierungslager in der Britischen Zone, vgl. Heiner Wember, Umerziehung im Lager, Klartext, 1990. [8] Vgl. PRO/TNA WO 235-348 [9] War Criminals Holding Centre. Das WCHC Nr. 2 befand sich in der ehemaligen SS-Kaserne in Hamburg-Fischbek, wo es auch ein Lazarett gegeben hat. [10] S. wurde bereits am 9.3.1946 von einem faschistischen Bezirksgericht in Bratislava/Slowakei wegen seiner freiwilligen Zugehörigkeit zur Waffen-SS, zur NSDAP und seinem Dienst im KL Neuengamme freigesprochen. [11] Aktenzeichen LG Hannover 11 Ks 1/74; Aktenzeichen BGH 5 StR 371/76 [12] W. war schon im Juni 1946 festgenommen worden, konnte aber im Dezember 1946 aus einem Krankenhaus in Hornberg flüchten, weil man ihn unbewacht ins Krankenhaus gehen ließ, wo er wegen einer angeblichen Syphilis behandelt werden sollte. Fortan stand W. auf der Fahndungsliste der Alliierten, und konnte sich jahrzehntelang einer frühzeitigen Verantwortung entziehen. W. mordete nicht nur im KL, sondern war nebenbei ein notorischer Berufsverbrecher, der skrupellos jeden Vorteil für sich einnahm, und es verstand sich das Vertrauen von Menschen zu erschleichen um sie dann auszunehmen, wobei er vor Gewalt nicht zurückschreckte, und angeblich auch eine Frau vergewaltigt haben soll. [13] Vgl. PRO/TNA WO 235-129 (Olschewski); WO 235-151 (Knorr); WO 235-173 (Grosse)

Dienstag, 22. Dezember 2015

Verbirgt das Klinkerwerk Neuengamme ein „Geheimnis“?

Die Gedenkstätte Neuengamme hat den Vorteil, dass das komplette Klinkerwerk heute noch vorhanden ist, zumindest seine „Hülle“. Anders als wie das Klinkerwerk Oranienburg, das praktisch ausgelöscht wurde. Gleichwohl gibt es über das Werk Oranienburg eine wissenschaftliche Arbeit von Christel Trouvé, die damit 2011 ihre Dissertation vorgelegt hat.

Das Klinkerwerk Neuengamme war die größte Ziegelei zur damaligen Zeit in Europa, nachdem das Werk Oranienburg ein wirtschaftliches Desaster für die SS wurde. Insofern fällt es einem schwer nachzuvollziehen, warum es über das fast 17.000 qm große Werk, in dem es auch ohne Inventar noch einiges zu entdecken gibt, bislang keine wissenschaftliche Arbeit vorgelegt wurde. Das gilt gleichermaßen ebenso für das Stammlager Neuengamme. Auch hier gibt es nach 70 Jahren immer noch keine vollständige historische Gesamtdarstellung des einstigen KLs der Lagerstufe II. Zu den Außenlagern hingegen gibt es mehrere wissenschaftliche Arbeiten. Vor einigen Jahren meinte der Leiter des Archivs zu mir, dass es im Grunde seine Aufgabe sei Bücher zu schreiben. Schaut man sich die relativ beträchtliche Zahl von Publikationen anderer Gedenkstätten an, so lässt sich feststellen, dass die hochbezahlten Historiker der Gedenkstätte Neuengamme ihrem eigentlichen Auftrag nicht nachkommen. Es gibt viel Laber-Rhabarber, es mangelt jedoch vor allem an Konstruktivität.

Die Ziegelei in Neuengamme ist für jeden Besucher mit einer Art Mystik behaftet, denn besichtigen kann man das seit 1984 unter Denkmalschutz stehende Gebäude nicht. Ich werde an dieser Stelle nicht wiederholen, was ich bereits in meinen Unmutsbekundungen erörtert habe.

Interessant ist gewiss auch die Tatsache, dass sich die Arbeitskommandos des KL Neuengamme innerhalb des Lagers befunden haben. Die (Zwangs)Arbeitsstätten Klinkerwerk, die DAW, Messap, Jastram oder die Fertigungsstelle Metallwerk (Waltherwerk), lagen unweit der Unterkunftsblöcke im Schutzhaftlager. Das hatte den besonderen Nutzen, dass die Arbeitskraft der Häftlinge zu einem höheren Maß als wie in anderen Lagern ausgeschöpft werden konnte, denn lange Fußmärsche zu den Arbeitskommandos gab es nicht. Und für die größte Produktionsstätte in Neuengamme hatte das eine außerordentlich effiziente Bedeutung.

Der damalige Werksleiter Werner Kahn hat Mitte der 80er Jahre in einem Interview erzählt, dass man in der Endphase des Krieges Unterlagen aus Berlin im Klinkerwerk irgendwo eingemauert hätte. Welchen Sinn das gehabt haben soll erscheint reichlich suspekt. Jedenfalls wurde nach dem Krieg danach gesucht, gefunden hat man allerdings nichts. Ob diese Behauptung der Wahrheit entspricht, wird sich nur klären lassen, wenn das Werk gründlich erforscht wird.

Aber das Klinkerwerk hat noch ein anderes „Geheimnis“ zu offenbaren, welches bis zum heutigen Tag undokumentiert geblieben ist. Wiederum stammt es aus dem Munde von Herrn Kahn. Er sagt, dass sich unterhalb des Klinkerwerks, und zwar dort wo sich der so genannte Sumpf befindet, ein Magazin (Materiallager) mit „riesigen Sälen“ befunden habe (wo auch die Dokumente aus Berlin versteckt worden sein sollen). Zunächst stutzt man vielleicht über diesen Hinweis. Aber man kann, wenn man sich die Örtlichkeiten etwas genauer anschaut, dieser Aussage durchaus glauben schenken. Zwischen den beiden Sumpfbecken befindet sich nämlich ein Gang der in die Tiefe führt, und dort gibt es womöglich ein Problem mit dem Grundwasserspiegel. Deswegen wurde wohl auch der Zugang verrammelt, weil es für „Eindringlinge“ einfach viel zu gefährlich werden könnte. Das kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass keine Untersuchungen bisweilen dazu eingeleitet worden sind. Oberstes Gebot der Gedenkstättenforschung sollte es sein, alle Bereiche des ehemaligen KLs zu erforschen und zu dokumentieren.

Vor einigen Jahren beispielsweise hat man im ehemaligen Schutzhaftlager eine Art Kanalisationssystem entdeckt oder wiederentdeckt. Derartige Funde sind für das Verständnis des lokalen Lagersystems von elementarer Bedeutung, und ermöglichen dadurch einen anderen oder besseren Blickwinkel auf die historische Geschichte des KL Neuengamme. Beim Klinkerwerk wäre das ebenso der Fall. Die Fachleute müssen einfach nur tätig werden …

Freitag, 4. Dezember 2015

Unbekannte Fotos?

Ich habe bereits vor einigen Jahren von Fotos berichtet, die über Jahrzehnte hinweg einem ehemaligen Häftling zugeschrieben wurden. Deswegen war in Publikationen auch immer wieder der Name Heinrich Masseth in diesem Zusammenhang zu finden. Der hat diese Fotos aber nicht gemacht, sondern Fotografen der SS, darunter Josef Schmitt.

Masseth hat diese Fotos zusammen mit einem anderen Häftling während der Evakuierung des Stammlagers Neuengamme „gestohlen“. In der Nachkriegszeit hat er dann mehrfach versucht, aus diesen Fotos Kapital zu schlagen. Auch bei der Hamburger Kulturbehörde hat er es vesucht, die aber zunächst ablehnte. Später (1981) kaufte man die Fotos aber doch. Vom historischen Standpunkt aus war das sicherlich die richtige Entscheidung. Diese Fotos sind nämlich sehr hilfreich, weil sie zum Teil die Aufbauphase des Lagers Neuengamme zeigen.

Kürzlich wurde auf der Webseite der Gedenkstätte Neuengamme unter der Rubrik „Aktuelles“ die Frage gestellt: In welchem Außenlager entstanden diese Fotos? Dabei handelt es sich um eine Reihe von Aufnahmen, die diesen ominösen Stempel vom Masseth tragen. Sie zeigen aber definitiv nicht das KL Neuengamme, und auch kein Aussenlager.

Ich kann es mir einfach nicht verkneifen die Frage zu stellen, was die Historiker der Gedenkstätte Neuengamme in den letzten fast 35 Jahren eigentlich gemacht haben, dass sie bis heute nicht herausgefunden haben, dass es sich bei den Aufnahmen zweifelsfrei um das Lager Stutthof handelt (wo Max Pauly bekanntlich längere Zeit Kommandant gewesen ist).

Also ich habe das ratzfatz schon vor einigen Jahren klarstellen können (und dabei habe ich nicht einmal einen akademischen Titel ;-)

Hier der Link zu den Fotos

Sonntag, 29. November 2015

Besucherzahlen

In der Vergangenheitsgeschichte des ehemaligen Konzentrationslagers Neuengamme war immer wieder die Rede von einem „vergessenen“ oder „unbekannten“ Lager. Inzwischen hat sich das grundsätzlich geändert, weil sich Neuengamme in einer Weise weiterentwickelt hat, die man als positiv bewerten muss, wenngleich es auch ein schwieriger Weg gewesen ist. Die Gefängnisse haben wesentlich dazu beigetragen, dass Menschen sich gescheut haben diesen Ort aufzusuchen, zumal selbst das immer wieder mit Schwierigkeiten verbunden war. Daher waren die Besucherzahlen seinerzeit in einem Bereich angesiedelt, den man als wenig bedeutsam bezeichnen kann.

Seit zehn Jahren gibt es nun eine Gedenkstätte, die sich diese Bezeichnung auch verdient hat, und die durch eine erforderliche Umgestaltung mit Ausstellungen, Archiv, Verwaltung etc zentral auf dem Gedenkstättengelände untergebracht ist (zuvor gab es nur „Asyl-Container“, in denen die Mitarbeiter der Gedenkstätte einquartiert wurden). Diese Umgestaltung bedeutet natürlich auch mehr Attraktivität für die Besucher.

Das Gelände lässt sich selbständig erkunden (indes ist es neuerdings verboten das Gelände mit Fahrrädern zu befahren. Gegenüber den Besuchern ist das eine nicht hinzunehmende Intoleranz), oder man lässt sich von so genannten „Guides“ (ein ziemlich dämliches Wort; weil die Mitarbeiter der Gedenkstätte ein Problem mit dem Wort „Führer“ haben) die verschiedenen Anlaufpunkte erklären. Das bekommt man allerdings nicht für lau. Jedoch gibt es auch kostenlose Angebote von verschiedenen Institutionen. Oder man nutzt die sonntäglichen thematischen Führungen, die ebenfalls kostenfrei sind. Allerdings wird jeder feststellen können, je häufiger dieses Angebot in Anspruch genommen wird, dass diese thematischen Rundgänge sich meist nicht bzw. nur bedingt ums eigentliche Thema drehen. Wenn beispielsweise „Juden“ das Thema sind, dann ist es praktisch ausgeschlossen darüber zwei Stunden oder länger zu lamentieren. Einfach deswegen, weil es im KL Neuengamme verhältnismäßig wenige Juden gegeben hat; ab Herbst 1942 überhaupt keine mehr. Erst ab 1944 gab es wieder Juden in Neuengamme, die meisten von ihnen allerdings in den Außenlagern.

Das Thema „Lager-SS“, das gelegentlich auch angeboten wird, ist schwierig. Entweder kommen kaum Besucher zu einer solchen Führung, weil sie befürchten durch ihr Interesse stigmatisiert zu werden. Oder aber die Führung ist derart plump gestaltet, dass man mit den Interessierten einfach in die „Ausstellung“ zur Lager-SS geht (dazu bedarf es jedoch keiner Führung). Und auch gezielte Fragen werden nicht oder nur oberflächlich, oder unwissend beantwortet. Dass bei Gedenkstätten dieser Art die Opfer im Vordergrund stehen müssen, erfordert keine Rechtfertigung. Sich aber nicht den Tätern angemessen zu widmen, zeigt sich nicht nur in der mangelhaften Darstellung auf dem Gelände, sondern auch in der unzureichenden Vorstellung in den ehemaligen SS-Garagen, als auch in der Fachliteratur. Dass das wiederum nicht so sein muss, hat z.B. die Gedenkstätte Sachsenhausen mit ihren Publikationen deutlich herausgestellt. In Neuengamme gibt es aber immer noch die dezimierte Haltung, den ehemaligen Angehörigen der Lager-Kommandantur kein Podium zu bieten. Für das historisch-geschichtliche Verständnis ist das allerdings der falsche Weg. Auf diese Weise kann man den Besuchern wenig davon vermitteln, wie das „Verhältnis“ zwischen Häftling und Bewacher tatsächlich gewesen ist.

Zahlen stellen für die Gedenkstätte Neuengamme offenbar etwas machtvolles dar. Denn als man 2014 die Grenze der Besucherzahl von 100.000 überschritt, war man darauf ziemlich stolz. Durch die Besucherzahl wird oder soll vermittelt werden, dass die Gedenkstätte gute Arbeit leistet. Das lässt sich aber m.E. nicht an den Besucherzahlen messen, weil damit suggeriert wird, dass alle Besucher aus eigenem Antrieb die Gedenkstätte aufsuchen würden.

Die Zahlen der Besucher sind im „Jahresbericht 2014“ veröffentlicht worden. Demnach besuchten 102.322 Menschen die Gedenkstätte Neuengamme und ihre Außenstellen, d.h. 94.594 davon besuchten Neuengamme direkt. Die größte Besuchergruppe jedoch stellen die Schulklassen mit 37.965 Schülern dar. Diese Zahl in die Besucherstatistik einfließen zu lassen ist jedoch irreal.

1613 Schulkassen (das entspricht durchschnittlich 23 Schüler per Gruppe) besuchten 2014 die Gedenkstätte Neuengamme. Diese Besuche sind aber forciert, weil hier niemand von freiwilliger Selbstbestimmung reden kann. Dabei darf nicht ungeachtet bleiben, dass die Schulklassen einen immer höherwerdenden Anteil an fremd-ethnischen Schülern zu verzeichnen haben. D.h. dieses besondere Kapitel der deutschen Geschichte, ist nicht die Geschichte der nicht deutschstämmigen Schüler. Ihnen fehlt der Bezug zu diesem Geschichtskapitel. Deswegen interessiert sich der Grossteil von ihnen auch nicht dafür. Oder man könnte auch sagen, die vermeintlichen Zuwanderer werden zur Ausschmückung von Statistiken missbraucht. Während meiner jahrelangen Gedenkstättenarbeit hat es sich gerade so konstatiert. Von den Menschen, die ich über die Geschichte von Neuengamme aufgeklärt habe, waren weniger als 1% nicht deutschstämmig. Hinzu kommt dann noch, dass die Pädagogen ihre Schulklassen entweder gar nicht oder nur unangemessen vorbereiten. Oder wie soll man sich Äußerungen erklären, wenn Schüler bei der Ankunft in Neuengamme hitzig fragen: „Wo sind denn hier die Gaskammern?“

Worauf man überhaupt keinen Wert in Neuengamme zu legen scheint, ist das Alter der Kinder und Jugendlichen. In Polen ist das beispielsweise gesetzlich geregelt, dass Kinder bis dreizehn Jahre eine Gedenkstätte wie Stutthof oder Auschwitz nicht betreten dürfen. Das zeugt von einem hohen Verantwortungsbewusstsein gegenüber der Sensibilität eines Kindes.

Die Gesamtbesucherzahl von Neuengamme muss differenzierter gemustert werden. Abzüglich der Schulklassen bleibt eine realistische Zahl von insgesamt rund 65.000 (für 2014) die sich unaufgefordert der Geschichte stellen und sich damit auseinander setzen wollen. Alles andere ist nur eine farblose Beschönigung.