Dienstag, 4. Juli 2017

Keine thematischen Rundgänge mehr in Neuengamme!


Einige Jahre lang gab es bei der Gedenkstätte Neuengamme fast jeden Sonntag so genannte thematische Rundgänge zu einem bestimmten Thema, oder allgemeine Führungen über das weitläufige Gelände (mit einer maximalen Dauer von zwei Stunden).

Schaut man sich nun den aktuellen Quartalskalender an, so gibt es diese Rundgänge nicht mehr. Stattdessen jeweils samstags “Öffentliche Kurzführungen für Einzelbesucher” die auf 45 Minuten begrenzt sind.

Von der Gedenkstätte heißt es dazu: “Sie erhalten einen ersten informativen Eindruck von der KZ-Gedenkstätte Neuengamme sowie eine Einführung in die Geschichte des ehemaligen Konzentrationslagers.”

Daraus ergibt sich natürlich die Frage, wie will man dem interessierten Besucher in 45 Minuten 50 Hektar Konzentrationslager mit allen seinen furchtbaren Facetten erklären? Es war und ist schon schwierig genug den Besuchern innerhalb von zwei oder drei Stunden das ehemalige Lager plastisch zu vermitteln.

Die neuerliche Gedenkstättenpolitik ist ein Rückschritt zur Stagnation.

Oder will man hiermit erreichen, dass die Besucher kostenpflichtige Führungen buchen? Das wird nicht funktionieren.

Freitag, 30. Juni 2017

Hubert Zafke


Bereits seit 2015 läuft beim Landgericht Neubrandenburg ein Gerichtsverfahren gegen den ehemaligen SS-Sanitöter Hubert Zafke. Dieses Verfahren hat insbesonders deswegen Aufsehen erregt, da der vorsitzende Richter diesen Prozess mehrfach vorsätzlich verschleppt hat, offenbar aus Symphatie für das damalige NS-Regime.

SIE können online eine Petiton unterschreiben, damit dieses Verfahren vielleicht doch noch einen gütlichen Abschluß für die Opfer und Hinterbliebenen nimmt.

Lesen Sie bitte den Offenen Brief und unterzeichnen Sie die Petition.


Am 14.7.2017 findet hierzu in Hamburg eine Veranstaltung statt. Näheres dazu finden Sie hier.



Zafke wird auch im Neuengammer Hauptprozeß (1946) mehrfach erwähnt, weil er als SDG, zunächst im Rang eines Rottenführers, im Labor der Krankenrevierbaracke I tätig gewesen ist, und dort das Gift (Phenol) für die Tötungen von Häftlingen und Kriegsgefangenen zubereitet haben soll.

Anders verhielt es sich im Frankfurter Auschwitz-Prozess. Sein Name findet dort keine Erwähnung, obwohl er dort der gleichen Tätigkeit nachgegangen sein soll wie in Neuengamme.

Eine juristische Ahndung, weder durch die britische Militärjustiz, noch durch die Bundesrepublik Deutschland, wurde seinerzeit nicht in Betracht gezogen.

Tatsache jedoch bleibt, dass sich der Volksdeutsche Z. im Gewahrsam der Briten befunden hat und in Neuengamme interniert wurde. Es war den Briten also bewusst, dass sie Z. habhaft waren, und auf Grund des Hauptprozesses hätten sie gegen ihn ermitteln können. Offenbar wurde Z. jedoch von den britischen Ermittlern in Neuengamme als “Minor War Criminal” eingestuft.

Bei Kriegsende gehörte der 24jährige SS-Unterscharführer aus Pommern zu der so genannten “Kampfgruppe Weber” (wahrscheinlich Hauptsturmführer Hans Weber), die im Raum Eutin umherirrte. Bereits am 4.5.1945 wurde Z. in Bargteheide festgenommen.

Montag, 13. März 2017

Wie war das noch gleich …?



… wenn ein ehemaliger KL-Häftling nach dem Zweiten Weltkrieg seinen Anspruch als politisch- oder rassisch Verfolgter geltend machen wollte, so mußte einerseits ein Beweis dafür erbracht werden, zum anderen durfte der Verfolgte nicht belastet sein; sprich: Keine Vorstrafen, oder Verbindung zu einer NS-Organisation.

Kürzlich erschien nun ein Artikel im Hamburger Abendblatt (8.3.2017) über den wirtschaftlichen Guru Hamburg-Bergedorfs - Kurt A. Körber, dem man nach seinem Tod gleich eine ganze Straße namentlich hinterließ, obwohl es schon seinerzeit bekannt gewesen ist, dass Körber Mitglied in der NSDAP gewesen ist, und damit die Nationalsozialisten finanziell und ideologisch unerstützt hat. Hinzu kommt seine mutmaßliche Kenntnis und Beteiligung von Zwangsarbeit während seiner Tätigkeit für ein Berliner Unternehmen.

2016 wurde eine Kommission gebildet, die diese ganze Angelegenheit genauer untersuchen sollte, und jetzt, wie im HA berichtet, zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Kurt.-A.-Körber-Chaussee wieder umbenannt werden sollte. Das letzte Wort ist hierzu natürlich noch nicht gesprochen, denn die Politik und ebenso die Wirtschaft Hamburgs üben ja bekanntlich in solchen Dingen eine gewisse Autonomie aus.

Eine interessante Parallele ist hierzu auch Jean Dolidier. Nach ihm wurde Ende der achtziger Jahre ein Teil des Neuengammer Heerwegs benannt (entlang der KZ-Gedenkstätte). Viele Jahre später wurde jedoch festgestellt, dass Dolidier vorbestraft gewesen ist. D.h. er hätte weder als Verfolgter anerkannt werden dürfen, und ebensowenig zum Präsidenten der Amicale bestimmt werden. Aber auch diese einst gefällte Entscheidung wird natürlich niemand zurücknehmen. Der Grund dafür ist klar: Damit würden alle an dieser Entscheidung Beteiligten ihr Gesicht verlieren!

Übrigens, der Grabstein der Familie von Kurt Körber, auf dem Bergedorfer Friedhof, trägt lediglich den Nachnamen; warum wohl?


U P D A T E. 7.2017

Wie zu erwarten gewesen ist, wird die Kurt.-A.-Körber-Chaussee nicht umbenannt. Die SPD im Bezirk Bergedorf hat nun einmal keinen Respekt vor den Opfern des Nationalsozialismus, die Herr Körber unterstützt hat. Hieraus kann man lernen, dass selbst tote Nazis immer noch eine gewisse Macht ausüben.

Herzlichen Glückwunsch an die Verleumder Genosse Dornquast und seine Grünen Opportunisten!

Samstag, 14. Januar 2017

Rathausausstellung 2017


Manchmal sind die Herrschaften der Gedenkstätte Neuengamme doch nicht ganz so doof wie sie ausschauen :) Jedenfalls sind die Schautafeln der Rathausausstellung vom 19.1.2017-9.2.2017 auch im Internet verfügbar. Sicherlich wird die Ausstellung im Anschluß auch in der Hauptausstellung bei der Gedenkstätte Neuengamme zu sehen sein.

Für diejenigen, die jedoch nicht nach Hamburg kommen können, sind 48 Tafeln der Rathausausstellung “Die Hamburger Curiohaus-Prozesse. Kriegsverbrechen vor britischen Militärgerichten” über das Offene Archiv erreichbar, bzw. runterladbar (ca. 285MB).

Gute Sache.



Zu einigen dieser Tafeln muss besonders hingewiesen werden, weil sie entweder inhaltlich nicht richtig sind, bzw. Dinge behauptet werden, die nicht nachweisbar sind. Also lediglich eine Mutmaßung darstellen.

Zunächst die Tafel 35. Die Datei lässt sich zwar runterladen, allerdings ist sie ohne Inhalt. Die Datei ist offenbar korrupt (348 Bytes). Update! Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt hat es die Gedenkstätte nicht geschafft, die mangelhafte Datei auszutauschen. Siehe hier.
Wow! Nach etlichen Monaten ist die mangelhafte Datei nun endlich online. Wahnsinnsleistung!

Tafel 4. Auf dem Foto rechts unten ist angeblich Paul Staszek zu sehen, der im Hof des Altonaer Gefängnisses den Hauptange-klagten im ersten Neuengamme-Prozess Wilhelm Warnke identifiziert. Aus dieser Aufnahme-Perspektive ist nicht erkennbar auf wen Staszek tatsächlich zeigt. Das Profil des vermeintlichen Warnke lässt einen definitiven Rückschluss auf seine Identität nicht zu. Außerdem ist die ganze Situation sowieso fragwürdig, da die Angeklagten im ersten Neuengamme-Prozesse erst dann in das Altonaer Gefängnis gebracht wurden, als der Hauptprozess begann. Die Anklage gegen Warnke war also längst manifestiert.

Tafel 7. Links letzter Absatz ist noch eine Korrekturmarke von Frau Beßman zu sehen. Kein Drama. Hat dort aber nichts zu suchen.

Tafel 9. Links letzter Absatz. Die Gesamtzahl der Verfahren zum Stammlager Neuengamme einschließlich Außenlager wird dort mit 33 angegeben. Definitiv sind es jedoch 37.

Die Anzahl der männlichen- und weiblichen Angeklagten wird dort mit 99 und 19 angegeben. Definitiv sind es 107 Männer und 21 Frauen.

Was bei diesen Zahlen nicht berücksichtigt wurde ist, dass auch die Verfahren “Tesch & Stabenow” wegen Zulieferung von Zyklon B an das KL Neuengamme, und das 1. Fuhlsbüttel-Verfahren wegen der Evakuierung des Lagers und der Ermordung von 71 Häftlingen aus dem Gefängnis Fuhlsbüttel hätten mit einfließen müssen. Und selbst wenn nicht, stimmen die angegebenen Zahlen auf der Tafel nimmer.

Tafel 12. Bildunterschrift zu Rechtsanwalt Müller. Aus den Prozessunterlagen geht klar und deutlich hervor, dass er nicht Rudolf sondern Reimbert heißt.

Tafel 13. Das Gruppenfoto in der Mitte zeigt angeblich wie angegeben Wilhelm Bahr. Kann sein. Interessant ist ein weiteres Foto wo Himmler und Eicke (1941 oder 42) zu sehen sind, und wo im Hintergrund ein Soldat der Waffen-SS in die Kamera grinst, der eine frappierende Ähnlichkeit zu Bahr erkennen lässt. Dienstrangmäßig passt es allerdings nicht zueinander.

Weiterhin Tafel 13. Links letzter Absatz. Die drei zu zeitigen Gefängnisstrafen Verurteilten aus dem Neuengamme Hauptprozess wären bereits 1954 in Freiheit gekommen stimmt nicht ganz. Karl Totzauer war der letzte Verurteilte der aus der Haft vorzeitig entlassen wurde; aber erst 1958.

Tafel 17. Bildunterschrift unteres Foto Mitte. Dort wird beschrieben, dass nach dem öffnen einer Büchse Zyklon B die Blausäure sofort austreten würde. Richtig hingegen muss es lauten, dass die Kristalle erst dann ihre tödliche Substanz freigeben, wenn sie mit Wärme in Berührung kommen. (Der Ofen der 1942 im Bunker von Neuengamme installiert wurde, hatte ja nicht den Zweck, dass es den Gefangenen mollig gemütlich sein sollte, sondern es war eine Vorkehrung für die Massenermordung mit Zyklon B an sowjetischen Kriegsgefangenen.)


Natürlich gibt auch wieder eine Begleit-Broschüre mit Texten, Fotos und Dokumenten der Ausstellung.

Diese Broschüre wurde von der Bundesregierug Deutschlands unterstützt, daher ist der Preis von 5€ etwas vermessen. Bislang kosteten diese Broschüren, sofern sie politisch unterstützt wurden, gerade einmal 2€. Die Auflage ist auf 1000 Stück begrenzt.



Dienstag, 20. Dezember 2016

“Doppelgänger” gesucht!


Der oder die Lagerältesten in einem Konzentrationslager tragen eine besondere Verantwortung. Ihre Position ist nicht autonom. Der Lagerälteste hat für Ordnung und Sauberkeit und ähnlichen Dingen im Lager zu sorgen. Wenn der SS etwas nicht gefällt, dann kann auch der Lagerälteste dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Es liegt also in seinem Interesse, dass im Schutzhaftlager möglichst alles in Ordnung sein sollte.

Der Hamburger Kommunist Harry Naujoks kam bereits erstmals 1937 in das KL Oranienburg. 1939 wurde er zum Lagerältesten bestimmt. Der langjährige 1. Lagerschreiber im KL Neuengamme - Herbert Schemmel - hatte sein Leben Naujoks zu verdanken, weil es ihm mit geschicktem handeln gelang, dass Schemmel, der zu dieser Zeit zwischen Leben und Tod schwebte, von Oranienburg nach Neuengamme auf Transport kam, wo er dann von den Mithäftlingen wieder aufgepäppelt wurde.

Das Konzentrationslager Neuengamme wird häufig als das größte Lager in Nordwestdeutschland bezeichnet. Das KL Oranienburg war jedoch um einiges größer, und aus diesem Grund gab es dort nicht nur einen Lagerältesten, sondern gleich drei. Als Naujoks Lagerältester wurde, war es der politischen Selbstverwaltung der Häftlinge möglich gewesen, zwei weitere Häftlinge, die sie für geeignet hielten, der SS als Lagerälteste vorzuschlagen, die dann auch akzeptiert wurden. Einer von ihnen war der BVer Jakob Groß - “Köbes” genannt.

In Neuengamme war ab Januar 1941 Jakob Fetz der Lagerälteste - auch “Köbes” genannt.

Nanünanu, was war denn da los?

Über Jakob Fetz gibt es eigentlich ziemlich gesichterte Erkenntnisse, dass er von 1941-1944 im KL Neuengamme der Lagerälteste gewesen ist. Seine Position dort kann nicht gerade als rühmlich bezeichnet werden, da er sich zu sehr auf die Seite der Runenträger gestellt haben soll. Das dürfte auch der Grund gewesen sein, weshalb er die Stellung als Lagerältester so lange halten konnte. Gegen Ende 1944 wurde er jedoch in das Bewährungsbattalion- bzw. Brigade “Dirlewanger” versetzt. Unklar hierbei ist, ob er in diese Einheit befohlen oder strafversetzt wurde. Da er in Neuengamme die höchste hierarchische Funktion unter den Häftlingen hatte, erscheint eine Rekrutierung eher unwahrscheinlich. Für eine Strafversetzung müsste dann allerdings irgendetwas vorgefallen sein, dass er seiner Stellung als Lagerältester enthoben wurde und deshalb eine Chance der “Bewährung” erhielt.

Aus: Todesurteile sowjetischer Militärtribunale gegen Deutsche

Die Bezeichnung Lagerältester hat übrigens nichts mit dem Alter des Häftlings zu tun, sondern bezieht sich i.d.R. auf die Haftzeit des Gefangenen, also seine Lagererfahrung.

Fetz war, bevor er nach Neuengamme kam, zunächst im KL Esterwegen, und dann zweimal für eine kurze Zeit im KL Oranienburg - 1937 und 1939; seine Stellung dort ist leider nicht sehr deutlich überliefert. Wahrscheinlich war er Blockführer.

Wie soll man es also verstehen, dass es in beiden Lagern einen Lagerältesten mit dem Vornamen Jakob gegeben hat, und beide den Spitznamen “Köbes” trugen? Dass Naujoks sich vielleicht im Namen geirrt hat, erscheint nicht unbedingt plausibel, weil die Lagerältesten täglich und über einen längeren Zeitraum miteinander zu tun hatten.

Der Oranienburger “Köbes” soll nach Naujoks Angaben in seinem Buch “Mein Leben im KZ Sachsenhausen 1939-1942” (1987) im Februar 1942 an Typhus gestorben sein. Anfang Oktober des gleichen Jahres wurde eine ganze Gruppe von Häftlingen, darunter auch Harry Naujoks, in das KL Flossenbürg gebracht. Nach Ansicht der SS hatten diese Gefangenen zu viel Einfluß im Lager und waren daher eine Gefahr für den Kommandanten und seine Autorität.

Die Briten hatten ein Interesse ein Jakob Fetz, der sich nach Kriegsende in der SBZ befand. Und es gab auch Verhandlungen darüber mit der Sowjetunion. Ausgeliefert wurde Fetz dennoch nicht. Die Sowjets machten ihm selbst den Prozess und verurteilten ihn zum Tode. Ein äußerst seltenes Vorkommnis, dass ein ehemaliger KL-Funktionshäftling ein Opfer seiner eigenen Ignoranz wurde.

Zu weiteren Erkenntnissen über “Köbes” wäre ich sehr dankbar :)

Donnerstag, 10. November 2016

Die Banalität des Seriösen - 4. Kapitel





 Für die Mitarbeiter der Gedenkstätte Neuengamme und ebenso für die Ehrenamtlichen (sofern sie Geländeführungen machen), gibt es didaktische Materialien, denn das Personal wird in Neuengamme nicht geschult. Jeder muss sich sein Wissen selbst erarbeiten. Es ist einleuchtend, dass dadurch massenweise falsche Informationen vermittelt werden, weil es sich bei den „Führern“ nicht um Historiker handelt und auch nicht um Pädagogen, obwohl einige sich selbst so bezeichnen.

Nach der Umgestaltung der Gedenkstätte Neuengamme 2005, kam jemand auf die glorreiche Idee eine Arbeitsmappe zu erstellen, die, wenn sie professionell erarbeitet worden wäre, sicherlich hilfreich hätte sein können. Diese veraltete Arbeitsmappe wird auch heute noch verwendet; inklusive aller, gelinde ausgedrückt, Unstimmigkeiten. Eine Überarbeitung hat bis heute nicht stattgefunden. Es wird also mit einem „antiquierten“ Wissensstand gearbeitet, und mit Verbreitung dieser Arbeitsmappe (z.B. für die Ehrenamtlichen), wird den Gedenkstättenbesuchern treuloses Wissen vermittelt!

Die Mappe beinhaltet auch zahlreiche Abbildungen verschiedener Art; Fotos, Zeichnungen, zeitgenössische Dokumente etc. Die thematischen Texte stammen von verschiedenen Autoren, die als „Experten“ bezeichnet werden. Des weiteren gibt es Hilfestellungen, in Form von Fragenstellungen, die sich durch Führungen mit Schulklassen ergeben haben (mit Stand bis 2005).

Wenn ein derartiges Hilfsmittel für die „Führer“ erstellt wird, dann muss es inhaltlich fehlerfrei sein. Und es darf auch keine Suggestionen oder Meinungen enthalten. Es sollte so gestaltet sein, dass Fragen aufgeworfen werden, die dann mit den Besuchern erörtert werden können. Das Problem ist jedoch, dass diese Mappe meistens gar nicht bei den Führungen mitgeführt wird. Es wird also versucht aus dem „Geist“ heraus Wissen zu vermitteln. Dafür bräuchte aber jeder „Führer“ ein fotografisches Gedächtnis. Das ist ein Grund, warum viel Blödsinn verbreitet wird.

Und diese Arbeitsmappe ist eben nicht frei von Fehlern. Darum soll es nun gehen.

Auffällig ist, dass die Texte teilweise sehr pleonastisch sind. So wird ein Zitat von dem SS-Arzt Alfred Trzebinski gleich dreimal wiederholt. Und auch andere Zitate oder Aussagen wiederholen sich häufig. Das zeugt von Desinteresse an der Thematik und einer gewissen Gleichgültigkeit diesem Arbeitsmaterial mehr Niveau und Nachdruck zu verleihen, schließlich sollen die Führungen ja nicht trostlos gestaltet werden, sondern unterhaltsam.

Natürlich werde ich hier nicht auf sämtlichen Murks in dieser Arbeitsmappe eingehen. Aber einige Beispiele müssen  vorgestellt werden, um zu verdeutlichen, wie unsensibel selbst Gedenkstätten-„Pädagogen“ arbeiten.

Unter dem Kapitel „Klinkerwerk - Rampe“ geht es dann auch gleich mit fehlendem Sachverstand los. Dort heißt es: „Im Kopfbau hinter der Rampe befanden sich Vorrichtungen zum Schreddern und Tauchbecken zum Wässern des über die Rampe ins Klinkerwerk gezogenen Tons.“
Das was hier als Tauchbecken bezeichnet wird, ist der sogenannte „Sumpf“. Er diente als Ton-Reservoir für die Klinkerproduktion. Wasser hat sich darin nie befunden. Die notwendige Befeuchtung des Tons wurde mit mehreren Wasserpumpen erreicht, die sich zwischen dem Sumpf und den Kollern befanden.

Unter dem Kapitel „Krankenrevier 4A“, wo die zwanzig jüdischen Kinder aus Auschwitz für Tuberkel-Experimente missbraucht wurden, wird unter der Überschrift „Täteraussagen (Britisches Militärtribunal Curiohaus)“ die oben bereits erwähnte Aussage von Trzebinski zitiert, mit dem Verweis auf eine schriftliche Aussage vom 24.03.1946. Trzebinski wurde aber erst ab dem 23. April 1946 vom Gericht befragt. Auch eine schriftliche Erklärung von Trzebinski gibt es nicht, da er als einziger Angeklagter eine schriftliche Aussage (Eides Statt) verweigerte. Erst nach seinem Schuldspruch holte er diese Aussage nach. Und selbst darin steht nicht ein Wort dieses vermeintlichen Zitates. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es dieses Dokument überhaupt gibt. Weder in der englischsprachigen noch der deutschen Mitschrift des Verfahrens gibt es diesen Wortlaut: „Ich kann mir keinen Vorwurf machen, daß ich den Kindern vor ihrer Hinrichtung eine barmherzige Morphiumspritze gemacht habe. Diese war im Gegenteil eine humane Tat, der ich mich nicht zu schämen brauche.“ Es handelt sich hierbei offenbar um eine willkürliche Darstellung, die so nicht protokolliert wurde.

Noch einmal gleiches Kapitel. Wieder Trzebinski. Es geht um die Ermordung der Kinder in der Schule am Bullenhuser Damm. Trzebinski erzählt am 24. April 1946 dem Gericht wovon er selbst Augenzeuge war. Der „Experte“ in der Mappe behauptet nun, dass der Arzt von der Ermordung des Jungen Georges Kohn erzählt. Trzebinski jedoch erwähnt im ganzen Prozess nicht einen Namen von den Kindern (die ihm wahrscheinlich auch gar nicht bekannt gewesen sind).

Unter dem Kapitel „Krematorium“ wird es dann richtig peinlich. Dort kann man nachlesen, „Die ersten Einäscherungen im KZ Neuengamme fanden im Herbst 1942 in einem provisorischen, mobilen Krematorium, das sich neben dem Schießstand befand, statt. Zuvor waren die Toten zur Einäscherung auf den Friedhof Ohlsdorf gebracht worden. Die Transporte führte ein Bergedorfer Beerdigungsunternehmer durch. Der Bau des massiven Krematoriums begann im Winter 1944.“

Der „Experte“ dieses Kapitels kann nicht als „Leuchte des Nordens“ bezeichnet werden. Vielleicht weiß er wie man einen Grundriss liest, aber von den Krematorien in Neuengamme hat er keine Ahnung. In der Tat soll es vorübergehend mobile Verbrennungsöfen gegeben haben. Der Bau des gemauerten Krematoriums begann bereits im Herbst 1941. Etwa Mitte 1942 war es fertiggestellt. Die absurde Behauptung, die Errichtung des Krematoriums ausschließlich auf das Jahr 1944 zu datieren, zeugt nicht nur von Unkenntnis, sondern widerspricht auch den historischen Ereignissen. Fritz Bringmann hat das Erlebnis der Vergasung von sowjetischen Kriegsgefangenen im Herbst 1942 zu seinem Thema gemacht, und mehrfach darüber ausführlich berichtet. Er sagt, die Toten wären im Krematorium verbrannt worden.

Wenn solche Lügen wirklich den Besuchern erzählt werden, dann sollte man die Gedenkstätte Neuengamme besser schließen, und die Verantwortlichen einer Psycho-Therapie unterziehen.

Zeitzeugenberichte sind immer kritisch zu beäugeln. Die Dramaturgie hat meistens mit der Realität wenig gemeinsam. So auch in dieser Arbeitsmappe. Das hängt damit zusammen, dass wenn ein ehemaliger KL-Häftling auch in anderen Lagern gewesen ist, er aus der Erinnerung heraus nicht mehr unterscheiden kann, welches Ereignis in welchem Lager stattgefunden hat und welche Personen daran beteiligt waren. Denn meistens wussten die Häftlinge die Namen ihrer Peiniger nicht. Dort wird ein ehemaliger osteuropäischer Häftling zitiert, der „Dub“ genannt wurde. Er erzählt: „Meine Kameraden luden den Anhänger aus, brachten Leichen in das Gebäude hinein … Dort war es warm. Im Haus gab es drei Öfen, vor jedem Ofen stand ein kleiner Transporter. Ein sehr kräftiger Mann von unbekannter Nationalität nahm oft von der Wand einen Haken, mit dem er die Leichen anhakte und in den Transporter legte, dann drückte er einen Knopf und die Leiche wurde in den Ofen geschoben.“

Dieser Häftling hat das Krematorium offensichtlich nie von innen gesehen. Ob zwei oder drei Öfen, gemessen an der Gefühlsintensität wenn Kameraden verbrannt werden, kann es dem Gedächtnis nicht entrinnen, dass es nur zwei Öfen in Neuengamme gegeben hat. Ebenso wenig wie einen Druckknopf, der dann etwas vollautomatisches in Gang gesetzt hätte. Der „Experte“ scheint zu naiv zu sein, um diese Unwahrheit überhaupt zu erkennen.

Noch einmal das Krematorium. Der ehemalige italienische Häftling Rinaldo Rinaldi, wird dazu ebenfalls zitiert (Übersetzung). „Wir wussten viele Dinge über die Krematoriumsöfen, da es Häftlinge aus unserem Schlafsaal waren, welche die Aufgabe hatten, die Leichen zu verbrennen. … Der Körper, den es zu verbrennen galt, wurde auf einem Handkarren liegend, mit dem Kopf nach vorne an die Klappe angenähert; dann wurde er mit einer Eisenschaufel, die mit einer Metallplatte in T-Form endete, in den Ofen geschoben. … In diesem Augenblick ging ein Leben mehr in Rauch über, aber für diejenigen, der am Ofen arbeitete, war es nur ein Körper mehr. Nach einigen Minuten öffnete der Menschenbäcker die Klappe und kehrte den Staub in einen Sack. Das war es, was von einem Leben über blieb: eine handvoll anonymer Asche.“

Allgemein bekannt wird es wahrscheinlich nicht sein, aber die Verbrennung einer Leiche dauert mindestens zwei Stunden.

Unter dem Kapitel „Kriegsgefangenen-Arbeitslager“ wird tatsächlich immer noch (2005; bis heute hat sich daran nichts verändert) der Unsinn erzählt, dass die sowjetischen Kriegsgefangenen im Oktober 1941 aus dem Stalag XD nach Neuengamme gekommen wären. Und in der Mappe fehlt natürlich ebenso der Hinweis auf den Russischen Ehrenfriedhof in Bergedorf.

In den Kapiteln zur Lager-SS zeigt sich mehrfach die fachliche Unkenntnis der selbsternannten „Experten“. Es werden Dienstränge genannt, die noch erst erfunden werden müssten. Oder was soll ein „Untersturmbannführer“ gewesen sein?

Bei Zeitzeugenberichten kann man etwas gnädiger sein, wenn SS-Leuten Dienstränge zuerkannt werden, die Fiktion sind. Anton Thumann wird zum Hauptsturmführer ernannt oder gar zum „Oberst“ erhoben. Wilhelm Dreimann zum Oberscharführer befördert.

Unter dem Kapitel „Hauptwache und Zaunrekonstruktion“ wird der Realitätsverlust der „Experten“ nochmals deutlich. Es heißt dort folgendermaßen: „Zwischen Winter 1942 und Frühjahr 1943 Errichtung der SS-Hauptwache. Diese bildete nach Fertigstellung zusammen mit zwei Fahnenmasten und einer ins SS-Lager führenden Pappelallee einen ansatzweise repräsentativen Eingang in das SS-Lager. Ab 1943 wurde der Zaun von hier aus mit Strom gespeist. Die Pappelallee wurde wahrscheinlich bereits 1940 angelegt und markierte die Zufahrt zum SS-Lager.“

Weder im Lager noch außerhalb gab es irgendwelche Bäume; keine Pappeln weit und breit. Nur die Trauerweide an der Zufahrt zum Industriehof gab und gibt es heute noch.

Weiterhin heißt es „Die Hauptwache diente als Eingang ins SS-Lager und als Wachturm, enthielt Diensträume der Wachmannschaften, wahrscheinlich eine Waffenkammer sowie Arrestzellen für Wachleute.“ Diese Rhetorik ist erbärmlich.

Das ist eine ziemlich unpräzise Beschreibung. „Diente als Eingang“. Es gab nur diesen einen offiziellen Zugang zum SS-Lager. „wahrscheinlich eine Waffenkammer“. In militärischen Einrichtungen gab und gibt es niemals eine Waffenkammer im Wachlokal. Allenfalls einen Waffenschrank für die Pistolen der Wachhabenden und vor allem für die Munition. Die Waffen des Wachpersonals werden zum Dienst mitgebracht. „Arrestzellen für Wachleute“. In der Hauptwache gab es lediglich eine Arrestzelle, mit praktisch kaum Tageslicht. „Die Hauptwache diente … als Wachturm“. Wache ist Wache; und Wachturm ist Wachturm. Als die geziegelte Wache errichtet wurde gab es keinen Wachturm; keine Arrestzelle; beides wurde erst später dem Gebäude zugefügt.

Dann wird aus einem Brief von Max Pauly an Richard Hildebrandt zitiert, vom 30.12.1944. Pauly wird dort als Obersturmbannführer ausgewiesen. Hildebrandt (HSSPF Weichsel in Danzig; Disziplinarvorgesetzter von Pauly als dieser Kommandant des zivilen Internierungslagers in Stuffhof gewesen ist) und Pauly waren befreundet. 1944 war Pauly immer noch Sturmbannführer.

Unter dem Kapitel „Springbrunnen  und Ziermauer“ weiß der „Experte“ nicht einmal wo Westen ist. Der ganze Absatz zeugt von Unverständnis in der Sache, und ist weit entfernt von der Realität. „1940 wurde das Klinkermäuerchen an Nord- und Ostseite des SS-Lagers errichtet, um es optisch repräsentativer zu gestalten. Zwischen den Klinkerpfeilern wurden weiß gestrichene Holzlatten angebracht, an der Westseite des SS-Lagers ein kleiner Ziergarten mit Springbrunnen eingerichtet, der der Erholung der SS-Leute dienen sollte. Zusätzlich wurde ein Heilkräutergarten angepflanzt, der von Häftlingen gepflegt werden musste.“

Da es nur schwarz-weiß-Fotos gibt, ist die Behauptung „weiß gestrichene Holzlatten“ reine Fantasie. „Erholung der SS-Leute dienen sollte“ oder „zur Erholung der SS-Wachleute“. Dieser Ziergarten stand ausschließlich den SS-Offizieren zu; keinesfalls irgendwelchen Wachleuten. Auf den Gipfel getrieben wird das Ganze dann noch mit „Abstumpfung oder Brutalisierung der SS-Wachmannschaften durch den täglichen Umgang mit Leid. Aus diesem Grund war ihnen eine kurze Erholung im Ziergarten möglich, obwohl dieser sich in Sichtweite zum Schutzhaftlager befand.“ (Unterstreichung von mir)

Unter dem Kapitel „Trafohäuschen und Fenstergitter“ wird etwas thematisiert was nie richtig geklärt wurde. Neben den beiden Zapfsäulen befand sich ein kleines flaches Gebäude (heute immer noch vorhanden). An der nördlichen und östlichen Seite des Gebäudes sind Fenster mit Vergitterungen zu sehen. Dazu heißt es: „Die Fenstervergitterungen sind die einzigen Gebäudeteile im SS-Lager, die mit einem Hakenkreuzornament versehen sind.“

Anhand von historischen Fotos lässt sich belegen, dass diese Vergitterungen zwischen 1940 und 1945 entweder gar nicht vorhanden gewesen sind, bzw. es sich um andere Gitter gehandelt hat, wie man sie auch im Klinkerwerk und den SS-LKW-Garagen finden kann. Diese angeblichen „Hakenkreuze“, dessen „Haken“ verkehrt herum sind, wurden in der Nachkriegszeit durch die Gefängnisverwaltung angebracht. Von den Gedenkstätten-„Pädagogen“ werden sie jedoch gerne zur Verunglimpfung und Geschichtsverfälschung benutzt.

Unter dem Kapitel „Stichkanal und Dove Elbe“ wird eine traumhafte Behauptung aufgestellt, wo es heißt, die Dove Elbe hätte zwischen Stichkanal und Krapphofschleuse eine „durchschnittliche Breite von 25 Metern“.

Donnerwetter. Derartige Behauptungen aufzustellen ist eine Kleinigkeit. Sie nachgeprüft zu vermitteln ist viel schwieriger. Jedoch muss man kein Prophet sein, um zu erkennen, dass die Dove Elbe an keiner besagten Stelle derart breit ist.

Unter dem Kapitel „Tongruben“ wird eine verklärte Sichtweise betrieben, wo man an der geistigen Verfassung der „Experten“ zweifeln muss. In der Gedenkstättenarbeit gibt es leider einige Mitarbeiter die eine Haltung einnehmen, die mit Objektivität nicht mehr viel zu tun hat. Die selbsternannten „Anti-Faschisten“ und ihr bedeutungslos gewordener Kampf gegen alles was nicht ihren ideologischen Vorstellungen entspricht. Sie sehen nur mit ihrem Tunnelblick. Es geht dabei nicht um Rechts oder Links, sondern sie orientieren sich nur an dem was in Nazi-Deutschland (und Europa) an Leid Menschen widerfahren ist und projizieren das auf die Gegenwart. Dabei sind ihnen Deutsche vollkommen gleichgültig. Das wir in einem demokratischen Rechtsstaat leben ist diesen Leuten vollends entgangen. Sie sind derart verbissen in ihrem Geist, dass sie keine Gegenargumente zulassen wollen. Genau genommen sind diese Anti-Faschisten die wahren Faschisten.

Folgende Bemerkung ist dort also angegeben: „… daß dies nicht der Besuch eines KZ ist (auch nicht eines ehemaligen), sondern einer KZ-Gedenkstätte.“

Ersteres bedarf keines Kommentars. Natürlich handelt es sich bei dem Besuch der Gedenkstätte Neuengamme um ein ehemaliges Konzentrationslager. Wenn das nicht vermittelt wird, dann ist der ganze Aufwand zum Erhalt des Geländes mit seinen historischen Gebäuden, und vor allem seiner Geschichte über Unmenschlichkeit, nichts weiter als verfehlter Pragmatismus.

Unter dem Kapitel „Unterkunftsbaracken“ wird es dann wieder recht abenteuerlich, weil alles pauschalisiert wird. „Die Baracken wurden je in zwei Blocks aufgeteilt, die einzelnen Blocks durchnummeriert. Ein Block bestand aus je zwei Räumen. Dem kleineren Tagesraum, im dem Tische und Bänke sowie die Schlafplätze von Funktionshäftlingen waren, und dem größeren Schlafraum, in dem sich die Reihen der dreistöckigen mit Strohsäcken belegten Holzpritschen befanden. Weiter enthielt jeder Block nur zwei bis drei Öfen. Die Baracken waren ständig überfüllt. In der Anfangszeit waren nur primitive Waschmöglichkeiten vorhanden. Erst 1941 wurden ausreichende Wasserversorgung, Kanalisation und Kläranlage fertig gestellt. In diesem Jahr wurde auch der Bereich zwischen den Baracken mit Klinker- und Estrichboden befestigt und überbaut. Dort wurden dann für je zwei Blocks gemeinsame Waschräume und Latrinen eingerichtet.“ (Unterstreichungen von mir)

„Die Baracken wurden je in zwei Blocks aufgeteilt“. Das ist wieder Nonsens. In Neuengamme standen jeweils zwei Baracken hintereinander. Sie waren nicht miteinander verbunden. Das wurde erst später gemacht als die Latrinen zwischen die Baracken gesetzt wurden. Jede Baracke war ein Block. „… in dem sich die Reihen der dreistöckigen mit Strohsäcken belegten Holzpritschen befanden“. Das ist zu pauschal und widerspricht z.B. dem was Edgar Kupfer in seinem Buch „Die Mächtigen und die Hilflosen“ beschreibt. Denn als er 1941 nach Neuengamme kam, gab es überhaupt keine „Betten“; nur Strohmatratzen. Ob und ab wann es diese dreistöckigen Pritschen gegeben hat, ist nicht belegbar. „Die Baracken waren ständig überfüllt.“ Wieder nur pauschal. In dem Zeitraum 1940 bis 1942 kann davon nicht die Rede sein. Die Überfüllung der Häftlingsunterkünfte bezieht sich auf einen späteren Zeitraum.

Im gleichen Kapitel dann „Die damals noch vorhandenen Entwässerungsgräben zwischen den Baracken wurden bei Fertigstellung verfüllt.“ Der ehemalige Häftling Ewald Gondzik erzählt das anders und plausibler. Das erste was gemacht werden musste, damit man sich auf dem Gelände überhaupt bewegen konnte, war die Zuschüttung der Wassergräben.

Unter dem Kapitel „Gedenkbereich“ befindet sich der „Experte“ auf dem Holzweg. „Auch der Umstand, daß die in die Gedenktafel eingemeißelte falsche Ermordetenzahl (5500) am Vorabend der Mahnmalseinweihung durch das Überkleben mit der (damals angenommenen) richtigen Zahl (55000) korrigiert werden mußte, läßt Rückschlüsse auf die Mentalität hinsichtlich des Umgangs mit der Geschichte des KZ Neuengamme in der Nachkriegszeit bzw. in den 1960er Jahren zu“.

Befremdlich ist zunächst einmal, dass hier rigoros von Ermordeten gesprochen wird. Die wenigsten Häftlinge sind ermordet worden. Die Bedingungen im Lager, die Zwangsarbeit und manche Willkür, vor allem von Vorarbeitern und Kapos, haben zum Tode von Häftlingen geführt. Das ist im juristischen Sinn kein Mord, sondern Totschlag.

Die falschen Zahlen auf der Tafel mit den Orten wo Häftlinge zu Tode gekommen sind, war wie beschrieben fehlerhaft. Die Überklebung mit den „richtigen“ Zahlen fand nicht in den sechziger Jahren statt, sondern erst 1981, kurz bevor das Dokumentenhaus eingeweiht wurde. Bis dahin hatte man eine „0“ an die fehlerhafte „5500“ angefügt. Insofern ist der Kommentar auf die Mentalität mit dem Umgang der Geschichte des KLs Neuengamme in diesem Fall ad absurdum geführt.

Die Zahlen der Häftlinge insgesamt (inkl. Außenlager), und die Zahlen der Opfer (inkl. Außenlager) sind nach heutigem Stand nicht mehr aktuell. Es wird in beiden Fällen von weniger ausgegangen. Eine Korrektur darf aber nicht mehr vorgenommen werden, weil die gesamte Gedenkanlage unter Denkmalschutz steht.

Unter dem Kapitel „Haus des Gedenkens - Modelle“ befinden sich einige Ungereimtheiten. Das dort zu bewundernde alte Modell des Lagerkomplexes stammt visuell aus der Zeit als britisches Internierungslager 1947/48. Es wurde aber erst viel später in den fünfziger Jahren gebastelt. Und zwar von Häftlingen des 1949 errichteten Gefängnisses. Das ist insofern interessant, weil das Modell noch das Krematorium zeigt (die Eisenbahngleise hingegen fehlen). Dem entgegen wird behauptet, das Krematorium wäre noch zur Zeit des Internierungslagers abgerissen worden. Dem konnte eigentlich nie richtig glauben geschenkt werden, weil es als unvorstellbar erscheint, dass ausgerechnet die Briten das Krematorium haben abreißen lassen, wo es doch einen besonderen Status für die an Menschen begangenen Verbrechen dargestellt hat.

Und zum guten Schluss muss festgestellt werden, dass zahlreiche Bereiche schlichtweg nicht berücksichtigt werden. So lässt sich keine vernünftige Aufklärung betreiben.

Angora-Kaninchenaufzucht,
Begrenzungspfeiler beim Stichkanal,
DAW,
Effekten und Bekleidungskammer,
Eisenbahnanschluss,
Fertigungsstelle Metallwerk,
Geheimwerkstatt,
Hammerwerk,
Industriehof,
Jastram,
JVA-Fragment 2,
Krankenrevier I,
Lagerstrasse und Bunker auf der westlichen Seite,
Lagerzaun-Postenkette-Wachtürme,
Messap,
Modellierwerkstatt,
Schießstand der SS,
SS-Siedlung,
Zivilarbeiterlager

Ingesamt würde ich dieser Arbeitsmappe eine 4minus verpassen. Sie ist einfach zu lieblos zusammengekleistert; zu unvollständig, mit zu viel Polemik und überschätztem „Fachwissen“.

Diejenigen Menschen die ein aufrichtiges Interesse an der Geschichte des ehemaligen KLs Neuengamme haben, möchte ich mal einen gut gemeinten Ratschlag mitgeben. Bereiten Sie sich auf eine Führung gut vor. Überlegen Sie sich gezielte Fragen, möglichst keine Oberflächlichkeiten, sondern Fragen die substanziell sind. Nehmen Sie dann an einer oder besser mehreren Führungen teil (zwecks Vergleich), z.B. sonntags, dann gibt es immer wieder thematische Führungen, die von Mitarbeitern der Gedenkstätte durchgeführt werden. Achten Sie dabei genau auf das was Ihnen erzählt wird, und auf die Qualität der Antworten die Sie auf Ihre Fragen erhalten. Sind Sie unzufrieden mit einer Antwort, haken Sie solange nach bis dem „Führer“ der Schweiß auf der Stirn steht. Trauen Sie sich zu widersprechen, wenn Sie anderer Meinung sind, oder ihr Wissensstand akkurater ist. Sie werden dann wahrscheinlich Erfahrungen machen, wie ich sie immer wieder machen konnte, wenn ich an diesen Führungen teilgenommen habe. Das Fachwissen ist meist mangelhaft. Teilweise banal an den Haaren herbeigezogen. Für die „Führer“ ist es nur ein Job, wofür sie bezahlt werden, unabhängig davon ob sie sich ins Zeug legen oder den Besuchern nur Langweiliges zu erzählen haben. Es ist eine Erfahrung, die es einem sehr deutlich macht, dass bei einer sensiblen Thematik wie einem Konzentrationslager, die Mitarbeiter der Gedenkstätte Neuengamme keine Schulung erfahren, wie schrecklich diese Gedenkstättenpolitik tatsächlich ist.

Das muss ja nicht so sein. Wer in der Gedenkstättenarbeit tätig ist, von dem sollte man eigentlich erwarten, dass er oder sie dazu stehen, und es nicht nur als eine bezahlte Tätigkeit erachten. Und was die Güte der Führungen angeht, so wird es in Neuengamme niemals so sein wie beispielsweise bei der Gedenkstätte Sachsenhausen, wo Prof. Dr. Morsch auch selbst Führungen macht. Das ist eine gesunde Einstellung.

Es gibt manchmal, zu bestimmten Anlässen, „Führungen“  oder auch „Vorträge“ von der akademischen Seite. Ich habe in diesem Blog schon mehrfach darüber berichtet. Und es zeigt eben auch, dass sich die Führungskräfte nur dann bereit erklären sich von ihrem Schreibtisch zu erheben, wenn z.B. Bundeswehrangehörige oder Polizisten nach Neuengamme kommen. Also immer dann, wenn man sicherstellen will, dass den Besuchern wirkliches „know-how“ vermittelt wird. Den konventionellen „Führern“ traut man das dann offensichtlich nicht zu. Und selbst bei den Akademikern kann festgestellt werden, dass sie sich für das, was von ihnen erwartet wird (und wofür sie letztendlich bezahlt werden), kaum vorbereiten und zum Teil nur floskelartiges von sich geben. Das hat auch häufig viel mit „Klugscheißerei“ zu tun, wobei aber die eigentlich avisierte Thematik auf der Strecke bleibt.

Wünschenswert wäre es natürlich in der Sache, wenn die „Führer“ durch professionell gestaltete Referate geleitet würden. Das könnte hilfreich sein, bzw. es wäre angemessen in Bezug auf die sensible Gesamt-Thematik. Großschnäuzigkeit und Übermut haben in der Gedenkstättenarbeit keinen Platz. Diesem Ort und seinen Opfern mit Achtung und Verständnis im historischen Kontext zu begegnen, dafür ist vor allem ein gesunder Grat von Courage erforderlich, und selbstverständlich ist damit ebenso verbunden, das unabdingbare Wissen über die Wahrheit – und zwar nur die Wahrheit. Wenn das von den „Pädagogen“ nicht verstanden und vermittelt wird, dann werden sie mit ihrer Arbeit niemals irgend etwas bei den Besuchern erreichen können.

Montag, 3. Oktober 2016

„1935 wurde der §175 erheblich verschärft“

Effekthascherei hat in der Gedenkstättenarbeit einen besonderen Stellenwert. Es werden Dinge behauptet, die entweder zu keinem Zeitpunkt stattgefunden haben, oder sich schlichtweg nicht beweisen lassen, oder aus dem Zusammenhang gerissen werden. D.h. es werden Lügen verbreitet, mit dem Ziel, den Gedenk-stättenbesuchern in eine Dramaturgie zu verführen, die das Leid der Betroffenen nochmals in eine Dimension befördert, aus der sich die Besucher nicht mehr befreien können, weil das was die Gedenkstätten-„Pädagogen“ den Menschen vermitteln, als etwas seriöses angenommen wird.

Am 1. Januar 1872 trat das deutsche Strafgesetzbuch in Kraft. Es beinhaltete bereits den Paragraphen 175, der zunächst bis zum 1. September 1935 seine Gültigkeit behielt.

Die Formulierung von §175 war folgendermaßen:
„Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Thieren begangen wird, ist mit Gefängniß zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.“

Dieser §175 bezog sich, so lange er existent war, ausschließlich auf das männliche Geschlecht. Daran hat sich auch bis zu seiner Abschaffung im Jahre 1994 nichts verändert.

Weibliche Homosexualität war demnach nicht strafbar. Das ergibt sich auch daraus, dass Frauen im Dritten Reich immer noch unterprivilegiert waren. Tätigkeiten in gehobenen Stellungen waren relativ selten. Die klassische Unterdrückung des Feminismus wurde gesteuert von der Potenz des Maskulinen. In Nazi-Deutschland waren den „Weibern“ keine entscheidungsträchtigen Positionen zugedacht; sie kamen dafür überhaupt nicht in Betracht. Trotzdem werden Behauptungen aufgestellt, dass auch lesbische Frauen verfolgt worden wären und deshalb in Konzentrationslager gekommen sind, jedoch mangelt es dafür an Beweiskraft. Von Prostituierten ist das bekannt. Sie wurden als „asozial“ stigmatisiert; aus der Gesellschaft entfernt und in die Lager gesteckt, wo sie den Schwarzen Winkel erhielten.

Wenn anfangs davon die Rede war, dass Unwahrheiten in der Gedenkstättenarbeit verbreitet werden, so läßt sich diese Tatsache anhand von schriftlich niedergelegten Materialien belegen.

In einem Ausstellungstext bei der Gedenkstätte Neuengamme zu den unterschiedlichen Gruppen von Verfolgten im Dritten Reich heißt es: „1935 wurde der §175 erheblich verschärft.“ Einfach so. Ganz nackt und ohne Gummi. Keine Begründung; nix.

„Erheblich verschärft“ - was soll das eigentlich heißen? Diese Formulierung setzt eine drastische Verschärfung von §175 voraus.

Schauen wir uns nun diesen Paragraphen einmal genau an, der mit Wirkung ab dem 1. September 1935 „überarbeitet“ wurde und bis 1969 unverändert geblieben ist. Zur Erinnerung: Der Zweite Weltkrieg endete am 8. Mai 1945 und damit auch vorübergehend das deutsche Strafgesetz. Dennoch wurde der §175 mit Ausrufung der Bundesrepublik Deutschland 1949 zunächst beibehalten. Nach 1969 wurde die Voraussetzung für den Tatbestand von Unzucht präzisiert und das mögliche Strafmaß genauer beziffert.

Ein vermeintliches Nazi-Relikt geisterte also weiterhin im deutschen Strafgesetzbuch umher.

Die „erhebliche Verschärfung“ des §175 von 1935 im Reichsstrafgesetzbuch lautete folgendermaßen:
„(1) Ein Mann, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen läßt, wird mit Gefängnis bestraft.
(2) Bei einem Beteiligten, der zur Zeit der Tat noch nicht einundzwanzig Jahre alt war, kann das Gericht in besonders leichten Fällen von Strafe absehen.“


Das ist wirklich scharf! Es gab nicht das geringste Anzeichen einer gesetzlichen Verschärfung zum §175. Eigentlich wurde er sogar gemildert. Der Gesetztext ist praktisch identisch mit dem von 1872.

Das Strafgesetzbuch stellte zwischen 1935 und 1945 nicht wirklich etwas rechtliches dar. Denn wie in jeder Diktatur herrscht nur ein Gesetz - nämlich das der reinen Willkür!

Die Verfolgung der Homosexuellen im Dritten Reich ist schlimm genug für die Betroffenen gewesen. Sie kamen auch in die Konzentrationslager und erhielten dort den Rosa Winkel. Dieses Faktum ist unbestritten, obwohl diese Verfolgtengruppe ebenso in den Lagern leiden mussten, wurden sie von der BRD nicht anerkannt. Entschädigungsansprüche konnten offiziell nicht geltend gemacht werden, nichtsdestotrotz haben auch diese Verfolgten Zwangsarbeit geleistet.

Was hat jetzt aber die Gedenkstätte Neuengamme dazu verleitet eine solche Stupidität in ihrer Ausstellung zu manifestieren? Anhand der Ausstellungstexte läßt sich nicht ermitteln wer das zu verantworten hat. Niemand hat sich die Gesetzestexte überhaupt angeschaut. Es wird stattdessen mal wieder eine Verunglimpfung vorgenommen, die mit der Realität nicht in Einklang zu bringen ist.


Abschließend soll noch auf die Erweiterung von §175 eingegangen werden. 1935 wurde der Paragraph 175a eingeführt (1969 wieder abgeschafft). Weder bei der Gedenkstätte Neuengamme noch in der Literatur wird darauf Bezug genommen. Die Rede ist ausschließlich vom §175.

In der Enzyklopädie des Nationalsozialismus (1997) wird von einem der Autoren aus dem §175a wie folgt zitiert: „schwere Unzucht zwischen Männern“. Das ist alles. Mehr nicht. Diesen Wortlaut gibt es im kompletten Paragraphen nicht. Dass es in diesem Zusatzparagraphen um Gewalt, Zwang und Nötigung zu homosexuellen Handlungen geht, kapiert nicht nur dieser Autor nicht, sondern die gesamte Riege der Geschichtsforschung ist derart verblendet, dass sie es sich so hindreht wie sie es gerade braucht.

In diesem Zusatzparagraphen geht es also in der Tat um eine „Verschärfung“, die jedoch den Heterosexuellen vor Übergriffen schützen sollte. Inwiefern dieser Paragraph dann mit Verfolgung von Homosexuellen in Verbindung gebracht werden kann, ist nicht nachvollziehbar. Eine Verschärfung in diesem Zusammenhang läßt sich nicht erkennen.

Wenn die Wissenschaft von einer „Verschärfung“ des besagten Paragraphen spricht, dann muß dem auch eine unmissverständliche Erörterung folgen.

Zahlreiche Paragraphen im StGB hatten im Dritten Reich Zusatzparagraphen. Z.B. hatte §223 die Zusatzparagraphen 223a und 223b. Wird dann in einer wissenschaftlichen Arbeit über Körperverletzung referiert, und lediglich der Hauptparagraph 223 (physische Gewalt) dafür herangezogen, dann kann dadurch keine Verständlichkeit erreicht werden, indem die Zusatzparagraphen 223a (Gewalt mit einer Waffe) und 223b (Gewalt gegen Kinder) unberücksichtigt bleiben.

„1935 wurde der §175 erheblich verschärft“ - Faktisch ist das falsch. Und die Menschen dann mit einem solchen Satz allein zu lassen, das kann nur zu Missverständnissen führen.

So funktioniert wissenschaftlich-historische Aufklärung jedenfalls nicht. Also, zurück auf die Schulbank!