Sonntag, 4. September 2016

Die Banalität des Seriösen - 2. Kapitel


Ja, Ja. Wie hoffnungslos verloren die Gedenkstätte Neuengamme tatsächlich ist, zeigt folgendes Beispiel.

2013 habe ich Detlef Garbe den Vorschlag unterbreitet, für die Ehrenamtlichen eine Sonderführung zu den sonst nicht zugänglichen historischen Gebäuden zu machen. Und siehe da, der „Meister aller Klassen“ höchstpersönlich war von dieser Idee derart begeistert, dass er die Führung selbst gemacht hat. Na gut, um ehrlich zu sein, fand sich niemand sonst bereit diesen speziellen Rundgang zu machen, weil der Vorschlag ja von mir kam. Die Teilnahme daran war dennoch ziemlich groß; denn nicht nur Ehrenamtliche sondern auch zahlreiche Mitarbeiter der Gedenkstätte Neuengamme haben daran teilgenommen. Daher konnte man gar nicht anders entscheiden als diese besondere Führung durchzuführen. Tja, bei so einer Wahnsinns-Idee, auf die natürlich nur Intellektuelle wie ich kommen können.

Und jetzt - 2016 - am Tag des Offenen Denkmals, bietet die Gedenkstätte eine solche Führung für jederman an. Heidewitzka Herr Kapitän! Natürlich wird nicht darauf hingewiesen wer der Initiator dieses Rundgangs ist, denn dafür benötigt man Courage, und die hat in Neuengamme niemand.

Ich empfehle allerdings diese Führung nicht mitzumachen, da Nebenwirkungen nicht auszuschließen sind. Es besteht Gefahr für Leib und Leben!

Ach, Herr Garbe, Sie beweisen doch immer wieder, dass Sie und Ihre Leute ohne mich nur hilflose Subjekte ohne jegliche Kreativität sind.

Mein aufrichtiges Beileid.


“Sonderführung” am 19. Oktober 2013

Dienstag, 23. August 2016

Die Banalität des Seriösen

Neben den allgemeinen wissenschaftlichen Arbeiten die von Historikern zum Thema Konzentrationslager publiziert werden, gibt es auch solche, die von einem anderen Blickwinkel aus betrachtet oder „analysiert“ werden - vom soziologischen Standpunkt.

Wolfgang Sofsky, der weder Historiker noch sonst ein Fachmann für die Geschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager ist, hat 1993 eine Publikation unter dem Titel „Die Ordnung des Terrors-Das Konzentrationslager“ herausgebracht. Einen nachhaltigen Eindruck hat dieses Buch nicht hinterlassen, denn es wird verhältnismäßig wenig darauf verwiesen bzw. zitiert.

Die Problematik die sich bei Sofsky ergibt ist, dass er keine eigenen Nachforschungen oder Untersuchungen angestellt hat, sondern seine Rückschlüsse orientieren sich ausschließlich an dem was andere bereits erarbeitet hatten. In diesem Kontext muß jedoch niemand Soziologe sein, um das System, die Gewaltherrschaft, der Konzentrationslager zu verstehen. Ich empfinde es daher als ziemlich anmaßend, wenn jemand Quellen von Dritten heranzieht um sich daraus zu profilieren.

Und damit liegt nämlich das nächste Problemchen schon parat. Wer Forschungsarbeiten von anderen für seine eigene Arbeit heranzieht, ohne sie jedoch zu verifizieren, oder noch schlimmer, ohne eigene Nachforschungen anzustellen, kann damit ziemlich auf die Schnauze fallen.

Die Aufgabe eines Historikers muß es sein eine adäquate Forschungsarbeit abzuliefern, dafür hat er schließlich studiert; dafür wird er bezahlt. Das faktische sollte dabei unantastbar sein. Ist es das nicht, geht die Seriosität verloren. Es versteht sich von selbst, dass die Glaubwürdigkeit des Autors darunter leiden kann.

Ich gehe davon aus, dass es wenigen Menschen auffallen wird, wenn faktische Unstimmigkeiten in der Fachliteratur vorhanden sind, diese überhaupt zu erkennen. Und selbst wenn sie erkannt werden, wird fein säuberlich das Tuch des Schweigens darüber gehüllt, schließlich soll ja keiner der geschätzten Kollegen kritisiert werden. Das jedoch ist unseriös und verstößt gegen den Kodex der Wahrheitsfindung in der Geschichtsforschung.

Beispiel 1.
1997 erschien eine Publikation deren Titel allein schon neugierig machte - „Eine Frau an seiner Seite“ von der Historikern Gudrun Schwarz, die damals am Institut für Sozialgeschichte in Hamburg tätig war.

Ihre Arbeit ist durchweg äußerst akribisch mit zahlreichen faktischen Details. Dennoch ist sie mehreren Unwahrheiten erlegen, die von ihr nicht gegengeprüft wurden, bzw. nicht wahrheitsgemäß von ihr dargestellt werden. Und damit liegt dann leider wieder der „Tatbestand“ des Unseriösen vor.

Frau Schwarz schreibt: „Auch die SS-Führer des Konzentrationslagers Neuengamme bei Hamburg lebten in einer Siedlung in unmittelbarer Nachbarschaft des Lagers. Im Mittelpunkt der Siedlung plätscherte ein Springbrunnen, daneben lag ein kleiner, parkähnlicher Garten mit weißen Holzliegestühlen und Bänken, wie man sie aus Kurorten kennt.“ Ihre Beschreibung ist zwar im Detail vollkommen korrekt, nur handelt es sich dabei eben nicht um die SS-Siedlung des KLs Neuengamme. Diese befand sich nämlich ganz woanders und kann auch nicht als Siedlung bezeichnet werden, wie es von anderen Lagern her bekannt ist.

Das was Frau Schwarz beschreibt befand sich direkt im SS-Lager bei den Unterkünften für die SS-Offiziere. Offensichtlich war die Grundlage dieser Annahme einige Fotos der SS, auf denen genau das zu sehen ist was Frau Schwarz in ihrem Buch beschrieben hat. Sie hat daraus einfach gefolgert, dass es sich hierbei um die SS-Siedlung handeln müsste. Derartige Mutmaßungen haben in der seriösen Forschung nichts verloren. Es muß ein eindeutiger Beweis dafür erbracht werden. Andernfalls muß es so geschildert werden, dass es selbst für Laien unmissverständlich ist.

Aufnahme von 1942
Aufnahme von 2011

Beispiel 2.
Frau Schwarz schreibt: „Kitt wurde von einem britischen Militärgericht wegen in Auschwitz begangener Taten zum Tode verurteilt und am 8. Oktober 1946 in Hameln hingerichtet.“ Bruno Kitt war der letzte Lagerarzt im KL Neuengamme. Seine Dienstzeit dort betrug nur wenige Wochen. Kitt war einer der vierzehn Angeklagten im ersten Neuengamme-Prozeß ab März 1946. Die Verhandlungssache in diesem Verfahren war nicht Auschwitz sondern Neuengamme. Der Staatsanwalt und auch Kitts Verteidiger thematisierten jedoch während der Verhandlung die Dienstzeit des Angeklagten in Auschwitz. Bei der Schuldigkeit und Urteilsfindung durfte das Gericht offiziell nur seine Tätigkeit in Neuengamme heranziehen. Dennoch wurde er von den britischen Richtern zum Tode verurteilt. Es erscheint hierbei klar und deutlich zu sein, dass die Richter die lange Dienstzeit von Kitt als Arzt in Auschwitz von 1942-45 nicht ignorieren wollten und sie daher gar nicht anders entscheiden konnten als ihn durch den Strang zu richten. Juristisch ist diese Entscheidung fragwürdig. Frau Schwarz hat die Fakten hier einfach nach ihrem Dafürhalten verdreht und in einen juristischen Zusammenhang gebracht, der so überhaupt nicht stattgefunden hat.

Beispiel 3.
Manchen Historikern kann man fast jede Geschichte auftischen, die sie blauäugig annehmen, ohne zu hinterfragen, ohne Beweise dafür einzufordern. Frau Schwarz ist einer solchen fabelhaften Geschichte auch aufm Leim gegangen.

Sie behauptet, dass es Zivilisten möglich gewesen wäre die Lagerstraße in Neuengamme mit Kind und Kegel entlang zu flanieren, weil es da so schöne Musik gibt und die Blumen so einladend wirken. Und das wäre von der SS auch noch genehmigt gewesen.

Beim Teutates! Das ist wirklich eines der übelsten Hirngespinste die es gibt.

Jedes Konzentrationslager war Sperrgebiet; ein Hochsicher-heitstrakt der für Zivilisten absolut tabu gewesen ist. Entsprechende Warnhinweise machten unmissverständlich klar, dass dieser Bereich nicht zugänglich ist und das andernfalls von der Schußwaffe gebrauch gemacht werden wird. Beide Seiten der Lagerstraße (Neuengammer Heerweg; heute Jean-Dolidier-Weg) in Neuengamme waren mit Wachposten und Schlagbaum gesichert. Nur mit Sondergenehmigung war es Zulieferern gestattet die Lagerstraße zu passieren.


Es dürfte allgemein bekannt sein, wie es in Berichten von Überlebenden, aber auch in offiziellen Dokumenten, immer wieder vorzufinden ist, dass am Sonntagnachmittag in den KLs nicht zwangsmäßig gearbeitet werden mußte. Ob das durchweg praktiziert wurde lassen wir mal dahingestellt, denn die permanente Arbeitsleistung der KL-Häftlinge, insbesondere ab 1942, war aufgrund des Kriegsverlaufs unerläßlich geworden. Eine Solidarität von seiten des WVHA erscheint dazu eher fragwürdig.

In der Nachkriegszeit haben Anwohner in und um Neuengamme diesen Umstand zum Anlass genommen und diese ungeheuerlichen Geschichten erfunden. Damit sollte suggeriert werden, dass die Konzentrationslager gar nicht so schlimm gewesen sind; die SS-Leute freundliche Menschen waren. Damit wurde versucht von der eigenen Verantwortung abzulenken. So war es den Anwohnern möglich zuzugeben, dass sie viele Dinge gewusst und toleriert haben, und da sie das Lager angeblich sogar von außen besichtigen konnten, wie hätte dann ein negativer Eindruck entstehen sollen? Alles erschien prima.

Dazu noch eine kleine Anekdote die mir in diesem Zusammenhang angemessen erscheint. Während meiner Mitarbeit in diesem dubiosen kirchlichen Arbeitskreis in Neuengamme, gab es dort eine schon recht betagte Kollegin, deren Vater ein SS-Mann gewesen ist, und worauf sie ziemlich stolz zu sein schien, denn immer dann wenn Besucher ins Plattenhaus kamen erzählte sie diese Geschichte mit leuchtenden Augen. Sie wollte mir also weiss machen, dass wenn Häftlinge über den Neuengammer Hausdeich Richtung Bahnhof marschierten oder umgekehrt, die SS alle Deichanwohner aufforderte ihre Fensterläden zu schließen. Diese Behauptung kam mir ziemlich suspekt vor, und ich fragte ob sie das tatsächlich glauben würde? „Natürlich tu ich das!“ antwortete sie mir daraufhin. Diese Naivität stützt sich, wie sie weiterhin ausführte, auf das was Edgar Kupfer („Die Mächtigen und die Hilflosen“) als ehemaliger sechsmonatiger Neuengamme-Häftling später berichtet haben soll. In seinem Erfahrungsbericht ist jedoch eine derartige Beschreibung nicht aufzufinden. Und im „Dorf Neuengamme“ gab und gibt es auch keine Häuser mit Fenster-läden. Für die norddeutsche Flachebene erscheint das auch ungewöhnlich.

Manchmal muß man wirklich an der Zurechnungsfähigkeit von Wissenschaftlern zweifeln, wenn sie das Verständnis für das System der NS-Konzentrationslager nicht aufbringen können oder wollen. Viele Geschichten von Überlebenden und anderen Zeitzeugen werden rigoros geglaubt, auch wenn sie noch so absurd sind. Lange Zeit selbst glaubte tatsächlich die Gedenkstätte Neuengamme, dass Häftlinge die eisernen Loren die Rampe am Klinkerwerk in Neuengamme mit Körperkraft hinaufschieben mußten, bis es jemanden bewusst geworden ist, das so etwas physikalisch vollkommen auszuschließen ist. Diese Absurdität wurde sogar auf einer Info-Tafel bei der Rampe verbreitet; die Tafel ist inzwischen ausgetauscht worden. Diese Einsicht in der Neuengammer Gedenkstättenarbeit ist allerdings eine Rarität.

Die hier vorgetragenen Beispiele beziehen sich nur auf Neuengamme. Sie sind aber gewissermaßen symptomatisch für viele andere Forschungsarbeiten zu verstehen. Ich gehe jedoch in dem hier vorgetragenen Beispiel davon aus, dass noch weitere Unstimmigkeiten vorhanden sind. Frau Schwarz ist in ihrer Arbeit streckenweise wenig objektiv und pauschalisiert immer wieder. Ihre unprofessionellen persönlichen Bewertungen schaden ihrer Arbeit mehr als das sie ihr nutzen.

Das was ich hier beschrieben habe ist ein ganz typisches Dilemma in der deutschen Geschichtsforschung. Es wird auf vorhandene Quellenlage vertraut. Meistens jedoch sehen Historiker keine Veranlassung diese Quellen zu hinterfragen. Das würde nämlich viel Zeit kosten. Am Ende leidet darunter die ganze Forschungsarbeit und das Ansehen des Autors.


Mittwoch, 20. Juli 2016

Das Martyrium der Hildegard K.

Mitte Mai 1947 fand eines der letzten militärischen Gerichtsverfahren in Hamburg im Curiohaus statt. Angeklagt waren sechs Personen, drei Männer und drei Frauen, die im Neuengamme-Außenlager “Drägerwerk” in Wandsbek tätig waren. In diesem nur relativ kleinen und knapp ein Jahr bestehenden Arbeitslager mussten durchschnittlich 500 Frauen, vor allem Osteuropäer, aber auch Deutsche, Gasmasken herstellen.

Eine der Angeklagten Frauen war die ehemalige Aufseherin der SS-Gefolgschaft Hildegard K., bei Kriegsende gerade einmal 23 Jahre jung.

Gewissermaßen bestand das Wandsbek-Verfahren aus zwei Prozessen. Das erste beschäftigte sich mit den SS-Männern, die das Lager leiteten bzw. bewachten. Der zweite Teil mit den Aufseherinnen. Das Verfahren erstreckte sich über fast vier Wochen, vom 16.5.1947 bis 13.6.1947.

Die Anklagepunkte waren nicht pauschal für alle Angeklagten gültig, sondern bezogen sich explizit auf ihre tatsächlichen Tätigkeiten bzw. vermeintlichen Verbrechen (1st charge, 2nd charge etc). Deswegen trennten die Engländer in diesem Fall zwischen Frauen und Männer (innerhalb eines Verfahrens).

Dieser Prozess fällt deshalb aus dem gängigen Rahmen, weil kurz vor Verfahrenseröffnung ein Tatbestand bekannt wurde, der die britische Militärjustiz auch in einem anderen Licht erscheinen ließ - nämlich einem äußerst finsteren.

Dem damaligen Lieutenant-Colonel Gerald Draper, der in einigen Verfahren als Ankläger fungierte, war es nämlich zu Ohren gekommen, dass eine ehemalige SS-Aufseherin von ihrem britischen Vernehmer misshandelt wurde. Daraufhin machte Draper offiziell Meldung bei der Dienststelle für interne Ermittlungen der britischen Rheinarmee.

Diese Angelegenheit muss für die Briten äußerst peinlich gewesen sein, denn man strebte nun zunächst ein Verfahren gegen den Misshandler an, noch bevor der Wandsbek-Prozess beginnen sollte. Das hat aber offenbar nicht stattgefunden. Fairerweise muß jedoch gesagt werden, dass zumindest Lieutenant-Colonel Draper es für ratsam hielt keine Verschleierung in dieser Sache vorzunehmen. Es wurde in Betracht gezogen, dass die Öffentlichkeit nicht vom Wandsbek-Prozess ausgeschlossen werden sollte, obwohl Draper darauf hinwies, dass die besonderen Umstände in diesem Fall in einer geschlossenen Verhandlung durchgeführt werden sollten. Auch die Presse sollte über dieses Ereignis informiert werden. Ob das geschehen ist, müsste noch überprüft werden.

Folgendes war geschehen. Am 21. August 1945 wurde Frau K. von der Kriminalpolizei verhaftet und im Polizeigefängnis Hütten arrestiert. Wenige Tage später wurde sie dann eines späten Nachmittags beim britischen Geheimdienst in der Hamburger Innenstadt von einem niederrangigen britischen Soldaten, einem gewissen Serjeant Dow vernommen. Nach der Vernehmung sollte Frau K. im Untergeschoss warten. Als gegen 19.00h alle anderen Vernehmungen abgeschlossen waren, rief dieser Serjeant Frau K. erneut in sein Büro. Er machte der jungen Frau deutlich, dass sie aufgrund schwerwiegender Verbrechen mit einer Strafe von mindestens zwei Jahren Gefängnis rechnen müsse. Dem könnte sie allerdings entkommen, wenn sie einer, wie der Serjeant es nannte, “Körperstrafe” zustimmen würde. Sie dürfe aber niemanden davon erzählen. Im Angesicht ihrer fortgeschrittenen Schwangerschaft und der Angst ihr Kind im Gefängnis zur Welt bringen zu müssen, stimmte Frau K. der Züchtigung zu. Die Frau musste sich nun nackt ausziehen, und der Serjeant legte sie über sein Knie und versohlte ihr wie wild den Hintern, so dass die arme Frau Blutergüsse davon trug. Danach erhielt sie einen Entlassungsschein und durfte nach Hause gehen.

Eine gute Woche später sollte sich Frau K. erneut bei der FSS (Field Security Section = Militärpolizei) am Alsterufer melden. Sie kam wieder in das gleiche Büro, zu dem gleichen Serjeant, der dann zu ihr sagte, dass sie nicht genug bestraft worden sei, und dass die Bestrafung für die folgenden fünf Wochen fortgesetzt wird. Die schwangere Frau brach daraufhin zusammen und sagte, dass sie das nicht durchhalten könnte. Daraufhin meinte der Serjeant, sie könnte die gesamte Strafe auch auf einmal bekommen. Sie musste sich dann wieder ausziehen und wurde zunächst mit der flachen Hand wie zuvor geschlagen und danach noch mit einer Reiterpeitsche die auf dem Schreibtisch bereit lag.

Ob Frau K. ihr Baby durch diese “Körperstrafe” verloren hat, ist nicht überliefert.

Dieser Bericht einer sadistisch-perversen eigenmächtigen Folterung einer schwangeren Frau durch einen britischen Soldaten, wurde von dem Ermittler Clement Freud im November 1946 verfasst (zu dieser Zeit selbst erst 21 Jahre jung), die auch dem vorsitzenden Präsidenten John Glendinning im Wandsbek-Prozess als Beweisstück vorgelegt wurde.

Frau K. wurde aufgrund ihrer zweiten Schwangerschaft erst am 18. März 1947 erneut verhaftet, eine Woche nach ihrer Niederkunft. Ihr Baby musste sie am darauffolgenden Tag in fremde Hände geben. Der Säugling wurde dann der Schwester der K. vorübergehend in Obhut gegeben.

Frau K. wurde im Wandsbek-Prozess bezichtigt Zwangsarbeiterinnen misshandelt zu haben. Von der Zeugin Ruth Schemmel (die zusammen mit einer Gruppe von Frauen aus dem Stammlager Neuengamme Mitte April1945 nach Wandsbek kam), wurde sie mehrfacher Vergehen belastet, obwohl die Zeugin selbst nur äußerst kurze Zeit in diesem Arbeitslager gewesen ist, und sie die einzige war, die die Beklagte überhaupt derart beschuldigte. Andere Zeugen hatten von der K. einen positiveren Eindruck. Für eine Zeugin war nicht vorstellbar, dass sie überhaupt gewalttätig sein könnte; eine weitere Zeugin attestierte der K. bei Appellen zwar, dass sie Ohrfeigen aus Gründen der Disziplin vergeben hätte, aber diese Zeugin empfand das nicht als Misshandlung. Frau K. selbst gab zu mit einem Stock oder Gummiknüppel für Ordnung in ihrem Lagerbereich gesorgt zu haben, aber auch um sich vor Übergriffen der Häftlinge zu schützen. Der Ermittler Freud, der die K. mehrfach in St. Pauli bei ihrer Freundin aufsuchte, hatte den Eindruck, dass Frau K. nicht in der mentalen Verfassung zu sein schien ein Kriegsverbrechen begangen zu haben.

Am Ende des Verfahrens wurde Frau K. freigesprochen.

Der Freispruch von Frau K. und einer weiteren Angeklagten ist entweder auf eine Reihe von Verfahrensfehler zurückzuführen, wie es der zuständige Staatsanwalt Armstrong nach dem Wandsbek-Prozess in einem offiziellen Schreiben an Lieutenant-Colonel Draper deutlich machte. Oder aber wahrscheinlicher ist es, dass der Freispruch von Frau K. im engen Zusammenhang zu der ihr widerfahrenen Misshandlung erfolgte.

Während des Prozesses machte der Rechtsanwalt von Frau K. im Kreuzverhör des britischen Ermittlers Clement Freud (ein Enkel von Siegmund Freud), der inzwischen zum Leutnant befördert worden war, auf die Misshandlung seiner Klientin durch einen britischen Ermittler aufmerksam. Offiziell hatte das angeblich auf das Verfahren jedoch keinen Einfluss. Clement Freud erzählte während seiner Befragung im Zeugenstand, dass die K. ihm von der Misshandlung durch Serjeant Dow berichtete, wovon Freud dann einen Bericht für seinen Vorgesetzten erstellte. Weiterhin erklärte der Zeuge, dass der Entlassungsschein, den die K. nach der Züchtigung durch Dow erhalten hatte, offenbar eine Fälschung war; weder ein offizieller Stempel noch ein Datum waren auf dem Dokument feststellbar.

Im Januar 1947 gebar Frau K. einen Jungen. Wenige Wochen vor der Prozesseröffnung starb das Kind.

Ob Serjeant Dow, der wegen seines eigentlichen Namens Doppelbaum vermutlich ein Emigrant aus dem deutschsprachigen Raum gewesen ist, jemals für sein abartiges Handeln juristisch belangt wurde, ist mir nicht bekannt. Die Indizien sprechen jedoch dagegen, weil Dow Anfang 1947 aus der britischen Armee entlassen wurde. Bis dahin waren offenbar keinerlei Untersuchungen gegen ihn vorgenommen worden und eine Anklage vor einem Kriegsgericht war damit nicht mehr möglich. Dow wurde lediglich disziplinarisch belangt, indem er einen Verweis erhielt, und an eine andere beaufsichtigte Dienststelle versetzt wurde. Außerdem wurde es ihm verwehrt für die Kontrollkommission für Deutschland (CCG) im zivilen Bereich tätig zu werden.

Diese furchtbare Angelegenheit wäre wahrscheinlich überhaupt nicht bekannt geworden, wenn Frau K. ihrer späteren Bekanntschaft, einem schottischen Soldaten, nicht von ihrer Tortur erzählt hätte, und dieser dann die zuständigen Behörden darüber informiert hat.

Die britische Militärjustiz beabsichtigte, nachdem diese Unsittlichkeit bekannt geworden war, Frau K. gar nicht anzuklagen. Lieutenant-Colonel Draper machte nämlich im Vorlauf des Prozesses seinem Unmut Luft, dass es insgesamt nur dürftige Beweise für ein erfolgreiches Verfahren geben würde. Hauptsächlich die Mordtaten gegen die männlichen Angeklagten hätten Aussicht auf Erfolg. Frau K. nicht anzuklagen stieß aber anscheinend auf einigen Widerstand innerhalb der Kompetenzebene der Staatsanwaltschaft. Insofern ist der Freispruch der K. aus heutiger detaillierter Sicht nicht zu beanstanden.

Noch eine letzte Anmerkung zur Schwangerschaft von Frau K. Es ist nicht eindeutig den Unterlagen zu entnehmen, ob sie während der Misshandlung tatsächlich schwanger gewesen ist. Es gibt zwar Hinweise darauf, jedoch kann es sich hierbei auch um Missverständnisse zwischen den einzelnen zuständigen Stellen gehandelt haben. In einem vertraulichen Schreiben von Brigadier Henry Shapcott vom 28.02.1947 schreibt er bzgl. der Misshandlung durch Sjt. Dow, “… and that this occurred at a time when she was eight month pregnant.” An anderer Stelle vom gleichen Tag, ebenfalls von Shapcott, schreibt er “occurred at an earlier stage of her pregnancy; …” M. E. deutet es hier in beiden Dokumenten darauf hin, dass Frau K. während ihrer Peinigungen schwanger war.

Dienstag, 21. Juni 2016

WER ist WER?

Zu manchen Kriegsverbrechern gibt es Fotos. Dadurch kann man sich einen subjektiven Eindruck einer Person machen. Meistens verbirgt sich hinter einem freundlichen Antlitz jedoch das Böse. Das war nicht nur im Nationalsozialismus der Fall, denn auch in unserer heutigen Zeit trägt so manches Schaf den Pelz eines bösen Wolfs. Naja, abgesehen davon, dass der “echte” Wolf gar nicht so böse ist, wie er immer dargestellt wird, so weiß doch jeder was damit gemeint ist.

Alle Menschen haben zwei Gesichter. Bei manchen kommt es nie zum Vorschein. Bei anderen umso mehr. Dem amerikanischen Serienmörder Ted Bundy hätte kaum jemand diese furchtbaren Taten zugetraut, die er vielen Frauen angetan hat. Er war der typische nette Mann von nebenan. Auch im Gerichtssaal verhielt sich Bundy äußerst gebildet (er verteidigte sich selbst) und stets freundlich, so daß ihm der Richter, nachdem er ihn zum Tode auf dem elektrischen Stuhl verurteilt hatte, ihm noch alles Gute für sein weiteres Leben wünschte!

Dr. Kurt Heißmeyer hatte auch so ein Gesicht. Aber sein Geist war verdorben. Für eine medizinische “Karriere” hätte er alles gegeben. Vor allem um sich zu profilieren. Die Nazis gaben ihm die Möglichkeit dazu, mit Menschen zu experimentieren, die keine Chance hatten sich dagegen zu wehren.

Ich will hier jetzt nicht das furchtbare Kapitel der Menschenversuche im KL Neuengamme darstellen. Der Journalist Günther Schwarberg hat diese Geschichte vor langer Zeit der Öffentlichkeit vor Augen geführt. Ihm ist es zu verdanken, daß es die Gedenkstätte Bullenhuser Damm überhaupt gibt. Und in der Literatur ist das auch alles ausführlich nachzulesen.

Wer aber ist dieser Heißmeyer? Ich meine damit sein Konterfei. Das Foto (Abb. 1) ist wahrscheinlich das bekannteste von ihm (oder ist er das gar nicht?). Es stammt aus einer Akte der Staatssicherheit der ehemaligen DDR.


Ein weniger bekanntes Foto, ebenfalls aus der gleichen Akte, ist die Abbildung 2. Auch das soll Herr Heißmeyer sein. Für mein Empfinden gibt es hier nicht wirklich Ähnlichkeit, oder? Schaut man sich die Gesichtszüge genauer an, so entsteht der Eindruck, dass es sich hierbei um eine ganz andere Person handelt. Oder?

In einem Artikel über Dr. Heißmeyer in einem der Neuengammer Hefte (Band 9) der Gedenkstätte Neuengamme, schreibt der Historiker Herbert Diercks einen gelungenen Bericht über das Abtauchen dieses Arztes in die SBZ; das verstecken brisanter Beweismittel seiner Menschenversuche; die unbemerkte Weiterführung als Arzt in der DDR; seine Festnahme und das Strafverfahren gegen ihn mit Schuldspruch. Alles wunderbar erzählt.

Dann aber dieses Foto (Abb. 2) das dort abgebildet ist. Kann das wirklich Kurt Heißmeyer sein? Ich denke nicht. Oder doch?


Des Foto-Rätsels Lösung

Leider ist Herr Schwarberg einem Irrtum erlegen, wenn er die Abb. 1 als Kurt Heißmeyer ausgegeben hat. Jahrzehntelang wurde also ein falsches Abbild von K. Heißmeyer verbreitet und publiziert. Offensichtlich ist die Abb. 2 der echte Kurt Heißmeyer. Abb. 1 hingegen zeigt den SS-Obergruppenführer August Heißmeyer, den Onkel des Herrn Doktor des Grauens.

STERN Titelstory Folge 5
2011 wurde die Ausstellung am Bullenhuser Damm von der Gedenkstätte Neuengamme neu konzipiert. Dazu erschien eine richtig gut gemachte kleine Broschüre. Und obwohl mindestens seit 2005 das richtige Foto von Dr. Heißmeyer bekannt ist, wurde trotzdem das falsche Foto für diese Broschüre verwendet. Das ist doch ungeheurlich!

Ein Blick in die Kurzbiografie von Kurt Heißmeyer, die in der Ausstellung zur Lager-SS bei der Gedenkstätte Neuengamme einzusehen ist (oder im Offenen Archiv runterladbar), bringt auch einige Fotos hervor. Dort ist eine Abbildung zu sehen, die Heißmeyer selbst nach Kriegsende in einer Kiste auf dem Gelände der Klinik in Hohenlychen vergraben hat. Das Foto zeigt die gleiche Person wie auch in dem bereits erwähnten Neuengamme-Heft. Sorry, aber wie blöd müssen Historiker sein, wenn sie nicht erkennen, daß es sich auf diesen beiden Fotografien um zwei vollkommen unterschiedliche Personen handelt?

Man darf gespannt sein, ob die Wissenschaft ihren Fehler eingesteht und sich dazu bekennt, dass sie einer peinlichen Verwechslung erlegen ist.


Non me pudet fateri nescire, quod nesciam
So könnte man Herrn Garbe verstehen, der mal wieder relativiert und sich keiner Verantwortung bewußt ist. Er kapiert nicht, dass es um die Seriosität der Gedenkstätte Neuengamme geht; um Glaubwürdigkeit, um Vertrauen.


Es kann niemals zwei Dr. Kurt Heißmeyer gegeben haben!

Es ist und bleibt eine Blamage, dass er sich seine eigene Unfähigkeit nicht eingestehen will, weil es sein schwächelndes Ego nicht zuläßt. Seine Stärken liegen eher in der Verunglimpfung und Diskriminierung.

Ach ja, neuerdings bezeichnet Herr Dr. Garbe die Wahrheitsfindung als Krieg gegen ihn bzw. die Gedenkstätte Neuengamme!



Hier noch die jeweils relevante Seite aus der Heißmeyer-Biografie im Offenen Archiv von 2014 und 2006. Die komplette Originaldatei gbt es hier. Denn seit kurzem (siehe unten) gibt es im Offenen Archiv (Internet) nur noch eine manipulierte Fassung ohne den Originalinhalt von Seite 6. Couragiert und angemessen wäre es doch wohl an dieser Stelle den fauxpas einzugestehen, anstatt heimlich den Seiteninhalt zu entfernen. Im Offenen Archiv Vorort wird weiterhin diese Geschichtsverfälschung betrieben.



Seite 8 (2006) mit Beschnittmarken
Seite 6 (2014)
Geschichtsverfälschung im OA


Freitag, 10. Juni 2016

Ein Foto, und seine wahre Identität

Im Ostflügel des Klinkerwerks steht seit langer Zeit eine Vitrine. Zu sehen ist dort u.a. ein Foto, das angeblich die “Modellierwerkstatt” zeigt, wo talentierte Häftlinge verschiedene Gegenstände für die SS hergestellt haben sollen.

Im Ausstellungskatalog von 2014, Band II, Seite 141 sind zwei Fotos abgebildet. Das obere Foto zeigt das gleiche wie im Klinkerwerk. Das Foto darunter soll eine angebliche “Bildhauerwerkstatt” sein. Der Text zu der Überschrift “Die Modellier- und Bildhauerwerkstatt” ist dieser: Im neuen Klinkerwerk befanden sich eine Modellier- und eine Bildhauerwerkstatt, in denen Häftlinge des KZ Neuengamme Auftragsarbeiten für die SS anfertigen mussten. Unter anderem wurden Julleuchter hergestellt, die SS-Angehörige zu besonderen Anlässen als Geschenk erhielten. Soweit die Beschreibung dieser Fotos.

Richtig ist, dass es im Klinkerwerk eine Modellierwerkstatt gegeben hat, die auch heute noch vorhanden ist, natürlich ohne Inventar. Das richtige Foto dazu ist das, welches von der Gedenkstätte Neuengamme als “Bildhauerwerksatt” bezeichnet wird (die hier angegebene Herkunft der Bildquelle ist etwas irritierend, weil es sich zweifelsfrei um eine Aufnahme der SS handelt). Ich würde das als eine etwas misslungene Beschreibung bezeichnen, denn eine “Bildhauerwerkstatt” hat es nicht gegeben. Auf dem Foto sind deutlich die zahlreichen Modellier-Drehteller zu sehen. Dort wurden ausschließlich Gegenstände aus Ton hergestellt, die in den kleineren Öfen gebrannt wurden.

Das andere Foto, welches die Gedenkstätte Neuengamme als “Modellierwerkstatt” bezeichnet, befand sich jedoch nicht im Klinkerwerk.


Eigentlich sollte man davon ausgehen, dass bei der Gedenkstätte Neuengamme Fachleute tätig sind, die mit sensiblen Feingefühl derartige Fotos analysieren. Das Hauptaugenmerk muß auf das Fenster gerichtet sein. Derartige Fenster hat es im gesamten Klinkerwerk nicht gegeben. Es kann sich hierbei nur um die von Häftlingen bezeichnete “Fürstengruft” handeln, die sich nördlich im Schutzhaftlager zwischen den Baracken 18 und 20 befand, und wo Häftlinge besondere Gegenstände hergestellt haben, wie man es auf dem Foto klar erkennen kann. Nebenbei interessant ist auch, dass es in diesem Raum eine Zentralheizung gegeben hat. Das ist nicht besonders verwunderlich, denn Häftlinge, die besondere Fähigkeiten hatten, konnten im einem KL ein besseres Leben haben als wie die meisten anderen Häftlinge. Ich verweise an dieser Stelle an die Literatur “Der Juwelier von Majdanek”.

Und nun wird’s lustig. Werfen wir einen Blick in den bereits erwähnten Ausstellungskatalog von 2014. In Band I auf Seite 181 finden wir - ja, das gibts doch nicht! - das gleiche Foto, das in Band II als Modellierwerkstatt beschrieben wird. In Band I ist es dann auf einmal eine “geheime Kommandanturtischlerei”, die so genannte “Fürstengruft”, die allerdings nicht so geheim gewesen sein kann, wenn das Tageslicht durchs Fenster scheint und jedermann hineinschauen konnte. Hmm, was soll man nun davon halten? Die rechte Hand weiß nicht was die linke macht, oder was?!

Kein Mensch ist vollkommen. Aber so etwas sollte bei einem seriösen und sensiblen Thema, und unter Berücksichtigung gebildeter und hochbezahlter Fachleute nicht geschehen.

Sonst noch Fragen?

:-o

Wenn ich schon einmal dabei bin, dann soll noch ein weiteres Foto vorgestellt werden, das noch absurder beschrieben wird, als die beiden obigen.

1997 erschien der dritte Band der Beiträge zur Geschichte der nationalsozialistischen Verfolgung in Norddeutschland, mit dem Titel Die frühen Nachkriegsprozesse. Im hinteren Teil des Buches, ab Seite 157, werden einige Fotos vorgestellt, wozu folgende einleitende Worte vermerkt werden: “1996 wurde der KZ-Gedenkstätte Neuengamme von einem Mitarbeiter der Hamburger Landesjustizverwaltung ein Fotoalbum überreicht. 50 Aufnahmen eines unbekannten Fotografen dokumentieren Gelände und Gebäude des ehemaligen Konzentrationslagers im Jahre 1948, als die Justizbehörde begann, diesen Ort des Leidens und Sterbens für den Strafvollzug zu nutzen.”

Zu diesem Zeitpunkt war das ehemalige Lager praktisch noch im Zustand vom Mai 1945 erhalten. So daß diese Fotos z.T. einen authentischen Eindruck vermitteln. Der Kommentar zu einem Foto auf Seite 164 ist allerdings ziemlicher Murks. Verantwortlich dafür zeichnet der Historiker Herbert Diercks. Die Bildunterschrift lautet: “… der Eingang in das ehemalige Schutzhaftlager und rechts die Krankenrevierbaracke 4, in der u.a. die medizinischen Versuche an den 20 Kindern durchgeführt worden waren.”


Ich weiß nicht was Herrn Diercks zu dieser Träumerei verleitet hat. Er hätte es eigentlich besser wissen müssen. Daher also jetzt die Richtigstellung zu diesem Foto. Während diese Aufnahme gemacht wurde, stand der Fotograf im so genannten “Prominentenlager”. Die beiden Steingebäude rechts haben nichts mit den Kranken-revieren zu tun, denn die waren aus Holz und befinden sich weiter vorne. Es handelt sich dabei um die Bekleidungs- und Effektenkammer. Davor ist ein kleinerer Teil der Krankenrevier-baracke 4 zu sehen. Dem links gegenüber ist die ehemalige Rapportführerstube. Gegenüber dem Krankenrevier ist ein kleiner Zipfel der Häftlingsunterkünfte Block 1-4 (Steinhaus 1) zu erkennen. Und noch weiter vorne, etwas links, befindet sich die Hauptwache mit dem Wachturm der SS.

Bei all den vielen Gebäuden, die man auf diesem einen Foto sehen kann, sollte der Baum links nicht unbemerkt bleiben - es ist die Trauerweide, die ein stiller Zeuge vieler schrecklicher Vorkommnisse geworden ist, und die auch noch heute ihr Dasein fristet.

Ich möchte nicht respektlos erscheinen, aber wenn ich als “Laie” einem Historiker erklären muß, wie seriöse Forschung praktiziert wird, dann stimmt in dem System, in diesem Fall der Kulturbehörde, etwas ganz und gar nicht! Schlußendlich ist das ja kein Einzelfall.

Samstag, 7. Mai 2016

22. Juni 1941

Der Überfall (“Unternehmen Barbarossa”) auf die Sowjetunion am 22.6.1941 durch die Deutsche Wehrmacht von vor ziemlich genau 75 Jahren, gibt eigentlich keinen Anlaß dieses Ereignis besonders hervorzuheben. So jedenfalls könnte man die Gedenkstätte Neuengamme verstehen, die es offenbar nicht für notwendig erachtet, diesem besonderen Datum und den damit verbundenen Kriegsverbrechen zu gedenken bzw. dafür eine Veranstaltung in Betracht zu ziehen. Im aktuellen Veranstaltungskalender findet sich dazu jedoch nichts. Weshalb eigentlich nicht?

Weil man für die mehr als 1000 sowjetischen kriegsgefangenen Opfer, die im KL Neuengamme zu Tode gekommen sind, keinen Respekt empfindet?

Was muss geschehen, damit nicht nur den Toten und Überlebenden der verschiedenen Nationalitäten gedacht wird, die immer wieder aufs Neue im Fokus des Gedenken zentralisiert werden? Ausgeklammert davon werden allerdings stets die sowjetischen Kriegsgefangenen. Obwohl gerade sie mit einem speziellen Status behaftet sind. Weil ein Teil von ihnen grausam ermordet wurde. Und weil sie eben nicht mit den regulären KL-Häftlingen gleichgestellt werden dürfen.

Verdient das Leid dieser Menschen keine Achtung? Bei der Gedenkstätte Neuengamme offenbar nicht.

Eine akademische Erforschung zu diesem Thema steht bis heute aus. Das Kapitel der sowjetischen Kriegsgefangenen von Neuengamme wird seit Kriegsende äußerst stiefmütterlich behandelt. Warum ist das so?

Die vielfach gepriesene Menschlichkeit gegenüber allen Opfern des KL Neuengamme findet m.E. in der Gedenkstättenarbeit von Neuengamme nicht statt.


Das ist eine Schande, mein lieber Herr Dr. Garbe!

Mittwoch, 20. April 2016

70 Jahre Curiohaus-Prozesse am 19. April 2016 an der Hamburger Uni

Auszug des Flyers
Diese Veranstaltung hätte eigentlich am Ort der juristischen Ereignisse, im Curiohaus, stattfinden müssen. Stattdessen entschied man sich für einen kleinen Raum (das als Saal zu bezeichnen ist ziemlich übertrieben) im Von-Melle-Park. Der Andrang zu dieser Veranstaltung war überraschend “groß”. Schätzungsweise 200 Menschen drängten sich in den viel zu kleinen Raum (Dr. Boor versuchte die Situation dadurch zu entschärfen, dass er bemerkte, dass hierdurch vielleicht etwas Gemütlichkeit aufkommen könnte; das amüsierte einige der Gäste), darunter allerdings auch zahlreiche Mitarbeiter der Gedenkstätte Neuengamme. Einige wenige Leute mussten sich das Ganze stehend anhören. Die Akustik war ziemlich schlecht, obwohl ein Mikrofon zur Verfügung stand, war man nicht in der Lage für eine angemessene Lautstärke zu sorgen. Besonders bei Reimer Möller, der eine sehr flache Stimme hat, musste man äußerst konzentriert lauschen. Wehe dem wenn sich jemand räusperte oder ein Handy klingelte. Selbst wenn die Zuhörer sich über die schlappe Akustik mehrfach beklagten; Herr Möller schaltete einfach auf Durchzug und plapperte unbeirrt weiter.

Die Moderation durch Dr. Doerry (Der Spiegel) ging in Ordnung. Die Vorträge von Dr. Boor (Völkerrechtler) und Herrn Schrimm (ehemaliger Leiter der Zentralen Stelle in Ludwigsburg) waren zwar inhaltlich souverän vorgetragen, jedoch mangelte es am Kontext zum eigentlichen Thema dieser Veranstaltung.

Es überkam einem schnell der Eindruck, dass diese Veranstaltung nicht besonders gut vorbereitet war. Abgesehen von der Akustik, wurde das Thema Curiohaus-Prozesse in seiner Komplexität nicht ausführlich, und vor allem nicht verständlich genug für alle Zuhörer präsentiert.

Um das ganze Spektrum der Curiohaus-Prozesse und ihre Bedeutung vorzutragen, so wie es im obigen Flyer angekündigt wurde, kamen die Akteure, vor allem Dr. Möller (Historiker und Archivar an der Gedenkstätte Neuengamme), nicht nach. Nur Ansatzweise wurden einige Facetten diskutiert, aber das avisierte Ziel einer plastischen Darstellung dieser Prozesse wurde nicht erreicht. Vielmehr wurde in wirrer Weise mit Begriffen jongliert derer eine Chronologie nicht zu erkennen war.

Wenn beispielsweise davon gesprochen wurde, dass die Engländer 10 Verbrechen für das Verfahren herangezogen haben, so wurde nicht auf ein einziges dieser Verbrechen eingegangen bzw. alle zehn Anklagepunkte erörtert. Oder haben etwa die Vergasungen von sowjetischen Kriegsgefangenen keinen Wert? Oder die Ermordung (und die Umstände) der mehreren Dutzend Fuhlsbüttel-Häftlinge, die noch im April 1945 im KL Neuengamme ermordert wurden? Und nicht zu vergessen, die armen kleinen Kinder, mit denen medizinisch experimentiert wurde und die ebenfalls alle ermordet wurden? Hat das alles keinen Wert, um es den Zuhörern zu veranschaulichen wie es von den Engländern im Verfahren behandelt wurde?

Auch die Angeklagten wurden nicht thematisiert. Hauptsächlich war die Rede davon, dass es im Hauptverfahren 14 Angeklagte gegeben hat; dass elf Todesurteile ausgesprochen wurden. Aber wer diese Menschen eigentlich gewesen sind, wurde den Besuchern nicht vermittelt.

Und wer waren die Zeugen beider Seiten? Nach welchen Kriterien wurden sie ausgewählt? Waren sie durchweg glaubwürdig?

Und die intensive Arbeit der britischen Ermittler, und die Schwierigkeiten die damit verbunden gewesen sind? Großes Schweigen dazu. Besonders interessant wäre es auch gewesen, wenn den Besuchern verdeutlicht worden wäre, dass es sich bei diesen Ermittlern um Emigranten verschiedener Nationalität gehandelt hat.

Und wer waren die Rechtsanwälte? Nur Dr. Wessig (der Anwalt von Pauly) wurde angesprochen. Zu den anderen Anwälten, die zum Teil auch in anderen Prozessen tätig waren, kein Wort.

Und auf die Neuengamme-Folgeprozesse, sowie Aussenlagerprozesse wurde erst gar nicht eingegangen.

Im bereits erwähnten Flyer zu dieser Veranstaltung heißt es: “Der Curiohaus-Prozess war ein Meilenstein …” - dieses so genannte “Podiumsgespräch” jedoch war es ganz sicher nicht!