Mittwoch, 25. Oktober 2017

Klinkerproduktion im KL Neuengamme

Die “Rampe” des neuen Klinkwerks
Die Treppe stammt aus der Nachkriegszeit

Die größte Arbeitsstelle des KL Neuengamme mit Zwangsarbeit war das neue Klinkerwerk, dass innerhalb kurzer Zeit von Häftlingen und zivilen Facharbeitern errichtet wurde. Es hat eine Grundfläche von 18593qm. Die Bauzeit erstreckte sich von 1941 bis 1943; mit der Klinkerproduktion wurde jedoch in der westlichen Betriebsstätte bereits im Sommer 1942 begonnen.

Bevor die Entscheidung getroffen wurde ein neues Klinkerwerk zu errichten, die das alte Werk am Hausdeich ersetzen sollte, wurden umfangreiche geologische Untersuchungen durchgeführt. Das Ergebnis war, dass es im Bereich des KLs hervorragende Vorkommnisse an Ton gegeben hat, die sich für das avisierte Nasspressverfahren ebenso ausgezeichnet verwenden lassen konnte.

Das Klinkerwerk Neuengamme wird in der historischen Geschichte als das größte und modernste Werk in Europa der damaligen Zeit dargestellt. Ein Rang dem es sich praktisch dadurch erworben hat, weil das Klinkerwerk in Oranienburg, dass zwar wesentlich monströser gewesen ist, aber sich wirtschaftlich zu einem Fiasko entwickelt hatte.

Eine von der Wissenschaft offiziell dargestellte Arbeit inwiefern Klinker im KL Neuengamme hergestellt wurden, gibt es nicht. Deshalb soll das Folgende jetzt ein Versuch sein die Klinkerproduktion vom Abziegeln bis zum Endprodukt zu vermitteln. Ebenso muß auch mit «fantasiehaften Mythen» aufgeräumt werden, die zu keinem Zeitpunkt stattgefunden haben bzw. die sich bis heute nicht beweisen lassen.

Der Abbau des Tons (im Volksmund; eigentlich Kleierde) erfolgte nicht ausschließlich in der Tongrube vor dem Klinkerwerk, sondern zuvor bereits z.B. im Bereich des späteren Kommandantenhauses oder der Lagergärtnerei, aber auch an anderen Stellen im Lager. Dass es das schlimmste Arbeitskommando gewesen ist, bedarf hier keiner genaueren Erläuterung. Der Abbau des Tons war kräftezehrend für die Häftlinge, und führte schnell zum körperlichen Verschleiß.

Drehweiche

Es gab ein spezielles Gleis-Kommando welches damit beschäftigt war, die Schienen dort zu verlegen, wo der Ton abgeziegelt wurde. Waren die Loren gefüllt, so mußten die Loren, die dann ein Gesamtgewicht von ungefähr einer Tonne hatten, in Richtung Rampe per Körperkraft geschoben werden. Zirka 60 Meter südlich von der Rampe entfernt, befand sich eine so genannte Drehweiche (heute immer noch sichtbar). Bis dahin mußte die Lore geschoben werden, danach übernahm eine kleine Lokomotive den weiteren Transport. Dazu wurden mehrere Loren aneinandergehakt und von der Lok zur Rampe geschoben, wo sie wieder enthakt und einzeln mittels eines Kettenaufzugs in das Klinkerwerk gezogen wurden. Das bedeutet aber auch, dass die Häftlinge gar nicht in die Nähe der Rampe gekommen sind, und die damit von Zeitzeugen erschaffene Dramaturgie, Häftlinge hätten die vollen Loren von Hand die Rampe raufschieben müssen, eine geschichts-verfremdende Suggestion  sind - ganz zu schweigen von der physischen Unmöglichkeit dieser Behauptung. Die Gedenkstätte hat sich, wie bekannt sein dürfte, von dieser verklärten Darstellung unlängst distanziert.

Jeder Flügel des Klinkerwerks war gewissermaßen eine selbständige Ziegelei: mit Lorenaufzug; Kastenbeschicker; Kollergang; Sumpfbecken; Pressenhaus; Trockenkammern und den Öfen. Angeblich soll im östlichen Flügel die Klinkerproduktion nie aufgenommen worden sein. Ein Foto zeigt aber, dass die Loren auf beiden Seiten der Rampe benutzt wurden. Das muss allerdings nicht bedeuten, dass der Ostflügel auch tatsächlich verwendet wurde.

Wenn die Lore den obigen Bereich des Mitteltrakts erreichte, wurde sie entleert und auf der gleichen Seite der Rampe wieder heruntergefahren. Man mag vielleicht glauben, dass die Lore einmal durch das mittlere Klinkerwerk bewegt wurde, und dann auf der anderen Seite wieder herunterkam, dem ist aber nicht so. Der Gleisverlauf ist im Stirngebäude noch deutlich zu sehen, und der Weg der Lore endet nach etwa 40 Metern an einem Prellbock.

Vorne das Loch wo der “Koller” eingelassen war
Eine Etage tiefer lagern heute explosive Propangasflaschen
und anderer Unrat

Die Entladung der Lore erfolgte in einem «Kastenbeschicker», in dem die erste Aufbereitung des Tons geschah. Dem Ton wurden weitere Substanzen zugefügt: vor allem Sand, manchmal auch noch Wasser, je nach dem, ob der Ton «fett» oder «mager» war. In Neuengamme war der Ton besonders fett und daher für das angewendete Nasspressverfahren hervorragend geeignet. In diesem Beschicker kam immer eine bestimmte Menge, die dann dem «Kollergang» zugeführt wurde. Der Koller war ein riesiger kesselartiger Behälter, in dem der Ton «durchgemengt» wurde, bis eine gewisse Konsistenz erreicht war und der Ton dann weitertransportiert werden konnte. Die großen Löcher, wo sich die Koller einst befanden, sind heute noch im Betonboden zu sehen.

Als nächster Schritt wurde der Ton über Transportbänder, die durch Öffnungen im Mauerwerk führten, in den Sumpf weitergeleitet. Dafür gab es eine Art Hängevorrichtung, die den Ton gleichermaßen im gesamten Sumpf verteilte. Diese zwei Becken (Fassungsvermögen je 1800cbm) dienten als Reservoir. Eine alte Ziegler-Weisheit besagt: Je schonender der Ton behandelt wird, desto besser wird der Klinker. Im Sumpf musste der Ton ruhen, feucht gehalten und umgeschichtet werden. Die Feuchtigkeit wurde durch mehrere Pumpen erreicht, die sich in einem Schacht zwischen den Kollern und Sumpf befanden.

Der ehemalige “Sumpf”
Seit Jahren wird dieser Ort für allerlei Gerümpel
von Hamburger Behörden und Institutionen missbraucht

Über weitere Transportbänder, die wiederum durch Öffnungen im Mauerwerk führten, kam der Ton dann in das Pressenhaus. Dort wurde der Ton in große Trichter geleitet und kam so in die «Schneckenpressen», die den Ton rotierend zusammenpressten. Durch das drehende Pressen wurde die Luft aus dem Ton gedrückt, und im weiteren Verlauf dieses Vorgangs entstand ein endloser rechteckiger Strang, der beim austreten aus dem Pressenmund, mittels eines automatischen Abtrenners, die gewünschten Klinkerformate fertigte. Von da an mussten dann die Häftlinge die Rohlinge entnehmen und auf große etagenartige Wagen stapeln. Diese «Absetzwagen» wurden bereits 1894 von Carl Keller erfunden und patentiert (Patentschrift Nr. 79301; Keller erfand auch die künstliche Trocknung durch heiße Dampfluft). Auf ihnen ließen sich auf je zehn Ablagen, zehn Rohlinge anordnen. Diese Wagen wurden manuell - nicht elektrisch - zu den Trockenkammern bewegt. In diesem Zusammenhang bleibt es schleierhaft wie man eine Behauptung aufstellen kann, dass diese Absetzwagen elektronisch bewegt werden konnten. Dafür gibt es keinen Beweis. Diese Wagen hätten mit einem kleinen Elektromotor ausgestattet sein müssen. Auf Fotos ist jedoch keiner zu erkennen. Diese Vermutung ist wahrscheinlich darin begründet, da oberhalb entlang den Trockenkammern sich Stromleitungen befunden haben, die jedoch einen anderen Zweck erfüllten.

Das ehemalige “Pressenhaus”
Hier wird der respektlose Umgang mit dieser Zwangarbeitsstätte
besonders deutlich; Gerümpel wohin man auch schaut
Die Betonkonstruktion in der Mitte stammt aus der Nachkriegszeit

Im Pressenhaus gab es wahrscheinlich zwei Maschinen, die die Rohlinge formten (der französische Häftling Robert Pinçon, der kurze Zeit an einer solchen Presse gearbeitet hat, erwähnt zwei solche Maschinen; es könnten aber auch vier gewesen sein). Die Trockenkammern konnten von beiden Seiten, also von Norden und von Süden aus, befüllt werden (oder von Norden befüllt und im Süden entleert). Wie diese Befüllungen genau vor sich gegangen sind, ist nicht dokumentiert. Die Gedenkstätte Neuengamme erklärt es so, dass auch die Befüllung automatisiert war. Diese «These» ist aber anzuzweifeln, da nichts darauf schließen lässt, dass die Absetzwagen mit den Rohlingen auch in die Kammern hinein bewegt werden konnten. Innerhalb der Kammern waren keine Gleise. Diese Absetzwagen hätten anderenfalls über eine Drehmechanik verfügen müssen, um die Absetzwagen zu und in die Kammern hineinzubefördern. Zu diesem Zeitpunkt gab es in der Ziegelindustrie schon seit längerem solche Absetzwagen, die in die Kammern einfahren konnten. Für Neuengamme lässt sich nicht rekonstruieren, wie das genau gemacht worden sein soll. Auch der Betriebsleiter Werner Kahn spricht in diesem Zusammenhang von einer Automatik, allerdings wenig konkret. Die einzige Möglichkeit die vorstellbar ist, vorausgesetzt der Absetzwagen war schwenkbar und konnte die Ablagen in Richtung Trockenkammer bewegen, um sie auf den ersten Absätzen mechanisch abzulegen, damit sie dann von Häftlingen weiter ins Innere der Kammer befördet werden konnten. Das dann aber als «Automation» zu bezeichnen ist absurd. Andererseits wäre eine manuelle Befüllung zeitraubend gewesen und damit nicht wirklich effizient. Arbeitskräfte gab es aber genug, und Zeit eigentlich auch, solange die Öfen Rohlinge brannten. Das Klinkerwerk war ein Schichtbetrieb, der 24 Stunden am Tag aufrecht erhalten werden musste. Und die Häftlinge wurden auch im Klinkerwerk untergebracht und versorgt, d.h. arbeiten, essen, schlafen; bis zum Schichtwechsel. Im Klinkerwerk wurden Hunderte von Häftlingen eingesetzt. Es wäre also ein Widerspruch zu behaupten das Werk wäre weitgehend automatisiert gewesen. Ab dem Zeitpunkt wo die Rohlinge die Pressen verlassen haben gab es nur noch manuelle Tätigkeiten, sowohl bei den Trockenkammern als auch bei der Be- und Entladung der Öfen.

Soweit die Arbeitsprozesse vom Tonabbau bis zum Rohling. Jetzt wird es mathematisch.
Leider gibt es keine Zahlen, die belegen, wie viele Rohlinge in einer Trockenkammer untergebracht werden konnten. Es gibt keine präzisen Werte zur Trocknungszeit.

Die Beschickung der Trockenkammern lässt sich aber einigermaßen berechnen. Vorteilhaft wäre es natürlich, wenn genauere Angaben vorliegen würden, wie z.B. der Abstand zwischen den Rohlingen oder wie hoch der Schwund war. Anhand einer Klinkergröße soll nun versucht werden, die Anzahl von Rohlingen zu ermitteln, die in einer Trockenkammer untergebracht werden konnten. Der größte Klinkerstein, der auch oft an Gebäuden im Lager Neuengamme zu finden ist, hat etwa eine Länge von 22cm, zuzüglich 3cm Schwund. Die Trockenkammern sind 22 Meter lang. Auf dieser Länge konnte man etwa 81 Rohlinge unterbringen, mit einer geschätzten Lücke von 2cm (selbst wenn der Abstand etwas größer gewesen sein sollte, hätte das nur geringen Einfluß auf die Gesamtkapazität von abzüglich etwa 30.000 Rohlingen). Für eine Kammer ergibt das eine Summe von 8.100 Rohlingen. Sowohl im West- wie auch im Ostflügel gab es 41 Trockenkammern. Insgesamt konnten pro Flügel ca. 332.100 Rohlinge deponiert werden. Dann aber heißt es, der Ostflügel wäre nicht in Betrieb genommen worden. Also belassen wir es zunächst bei 41 Trockenkammern.

Die nächste Frage, die auch nicht eindeutig beantwortet werden kann ist, wie lange hat die Trocknung gedauert? Eines muss immer im Vordergrund stehen: Es konnten nur so viele Rohlinge gebrannt werden, wie es die Trockenkammern hergaben. Bei einer Trocknungszeit von 7 Tagen, ließen sich praktisch 17,2 Millionen Klinker jährlich herstellen. War die Trocknungszeit aber länger, z.B. 10 Tage, so reduziert sich die Summe an Klinker schon auf runde 12,1 Millionen, und damit konnte die Produktionsleistung mit 41 Kammern nicht erreicht werden. Und das zeitliche Brennen der Klinker ist hierbei noch nicht mit eingeschlossen. Auf diese Weise könnte man munter weitermachen, bis man auf die Zahlen kommt, die z.B. im Jahresbericht für 1943 angegeben sind - allerdings wäre das Ergebnis nicht authentisch.

Die Wärme, die für die Trockenkammern benötigt wurde, kam aus dem Kesselhaus, das sich rechts von der Rampe befand, wo der große Schornstein ist. Dort wurde mit Kohle der heiße Dampf erzeugt, der zu den Trockenkammern geleitet wurde und so die Rohlinge bei zirka 100-110°C trocknete. Die Wärme kam von unten in die Trockenkammern hinein, und die Feuchtigkeit entwich durch zahlreiche Schlitze oberhalb der Trockenkammern.

Außerdem verfügte das Klinkerwerk über eine eigene Stromerzeugung. Links von der Rampe befand sich das Maschinenhaus. Dort befanden sich drei Schwungrad-Generatoren, die für die Energie des Werkes sorgten. Das Klinkerwerk war also auch in dieser wirtschaftlichen Hinsicht absolut unabhängig.

Nach der Trocknung mussten die Rohlinge manuell in die Öfen gebracht werden. Hier ist es noch schwieriger zu rekonstruieren, wie dies vor sich gegangen ist. Die in Neuengamme verwendeten «Zick-Zack-Öfen» sind zwar in der Methode ähnlich wie ein Ringofen, aber doch nicht gleich. Der erste Ringofen wurde 1859 nach dem Friedrich Hoffmannschen-Prinzip in Betrieb genommen. So ist es schwer zu verstehen, wie oder wo genau die Klinker in den Brennkammern gesetzt wurden. Ein Zick-Zack-Ofen ist in sich nicht geschlossen. Man könnte, wenn man einen solchen Ofen von Süden aus betritt, auf der anderen Seite im Norden wieder hinausgehen. So etwas geht bei einem Ringofen nicht. Dort sind die Brennkammern für sich geschlossen, d.h. eine Kammer wird links und rechts hinten mit den vorgetrockneten Rohlingen gefüllt, und dann wird der Zugang vermauert. Die Befeuerung wird entfacht und durch Schürschächte auf dem Ringofen wird das Feuer kontrolliert. Das Feuer - bei etwa 1200°C - wandert also einmal im Ring herum. Diese Prozedur dauert mehrere Wochen (je nach Größe des Ringofens). Dass man sich in Neuengamme für das Prinzip des Zick-Zack-Ofens entschlossen hatte, mag in wirtschaftlichen Belangen begründet gelegen haben. Diese Öfen hatten erheblich mehr Kapazitäten als ein Ringofen. Die Energie, die für die Befeuerung notwendig war, konnte mit diesen Öfen beträchtlich reduziert werden. Damit wiederum verbunden ist, dass auch die Brennzeit verhältnismäßig kurz gewesen sein muss - in diesem Zusammenhang wird daher auch von einem «Schnellbrennofen» gesprochen (durch Rauchgasventilation).

Der Zick-Zack-Ofen wurde von Jakob Bührer Ende des 19. Jahrhunderts erfunden und wurde bis nach dem Zweiten Weltkrieg verwendet, bis sich mehr und mehr die Wirtschaftlichkeit der Tunnelöfen durchsetzen konnte. Wenn also die Rede davon ist, dass der Ostflügel des Klinkerwerks nicht benutzt, bzw. nur partiell verwendet worden ist, so kann das damit zusammenhängen, dass nicht genügend Rohlinge geformt und getrocknet werden konnten, und somit die vorhandenen Fassungsvermögen der Öfen nicht ausgeschöpft werden konnten. Leider lässt sich aber eben nicht ermitteln, wie viele Rohlinge sich in einem solchen Ofen einsetzen ließen. De facto spielt das auch keine Rolle; maßgebend für das Produktionsvolumen waren die Trockenkammern. Es gibt ein Foto, aus dem sich grob hochrechnen lässt, wie viele Brennkammern es in den zwei größeren Zick-Zack-Öfen gegeben hat: zirka 50-60, wobei die zwei kleineren Öfen vermutlich einen anderen Zweck erfüllten, und nicht zwingend für die Klinkerherstellung bestimmt waren.

Der Vollständigkeit halber soll an dieser Stelle noch darauf hingewiesen werden, dass das Klinkerwerk Neuengamme hauptsächlich auf die technischen Pläne des Diplom-Ingenieurs Erduin Schondorff zurückzuführen sind. Schondorff war ein so genannter «Sonderführer» der Waffen-SS, im Rang eines Hauptsturmführers. Er gehörte zur gleichen Abteilung (W1) unter Karl Mummenthey im WVHA. Zwischen Schondorff und Werner Kahn hat es eine engere Verbindung gegeben, da Kahn während seines Studiums zum Ziegelei-Ingenieur gewissermaßen das «Zieh-Kind» von Schondorff gewesen ist, der seinen Schützling während des Aufbau des Klinkerwerks öfters in Neuengamme besucht haben soll, nicht zuletzt um sich auch von der technischen Umsetzung seiner konkreten Werksplanung zu überzeugen.

Aussagen des Betriebsleiters Werner Kahn besagen, dass die Zweckmäßigkeit der Klinkerherstellung überhaupt nicht gegeben war, sondern sekundär gewesen sei, auf Grund der großflächigen Vernichtung von Wohnraum in Hamburg im Sommer 1943. Weiterhin gab er an, dass ebenso wenig die monströsen Führerbauten begonnen worden sind; die ja auch erst nach dem Krieg errichtet werden sollten. Die Hauptproduktion lag bei der Betonherstellung. Das Klinkerwerk war wegweisend was die Herstellung der Notunterkünfte der Plattenbauten anging, die in Neuengamme erfunden worden sind (sagt Kahn). Wozu dann das neue Klinkerwerk in Neuengamme? Welchen Zweck kann es dann eigentlich noch gehabt haben? (Außer der Betonherstellung.) Kahn sagt auch, dass über den Wasserweg der Dove Elbe kaum Transporte von Klinker in die Hamburger Innenstadt stattgefunden haben, und es nur wenige Schuten gegeben habe, obwohl aus diesem Grund der Stichkanal überhaupt entstanden ist. Eine Luftaufnahme vom April 1945 zeigt allerdings zahlreiche Schuten im Hafenbecken des Klinkerwerks.

Das Verbleiben der Millionen von Klinker lässt sich nicht belegen, weil bislang keine Dokumente aufgefunden wurden, die darüber Zeugnis ablegen könnten. Es ist zweifelhaft, ob die Klinker, die Neuengamme verlassen haben, ausschließlich in der Hansestadt Hamburg verkauft worden sind. Genauso können die Klinker überall in Deutschland, oder sogar ins Ausland, verkauft worden sein. Vernachlässigen darf man dabei auch nicht die Tatsache, dass diverse Gebäude im KL Neuengamme mit Klinker aus dem neuen Ziegelwerk gebaut wurden, wie die Häftlings-Blöcke 1-4 und 21-24 (Steinhaus 1 und 2), die Hauptwache, die vier Wachtürme, das Waltherwerk, das Hammerwerk und einige kleinere Bauwerke - allein bei diesen Konstruktionen sind Unsummen von Klinker verbraucht worden.

Der Jahresbericht des Klinkerwerks für 1943 gibt Auskunft darüber, dass 17,2 Millionen Tonprodukte durch die Trockenkammern gefahren worden sind, davon waren rund 1,4 Millionen Bruch, das entspricht 7,9%. Die 17,2 Millionen sind wahrscheinlich nicht akkurat, weil diese Zahl auch die Dachziegel beinhaltet. Kahn aber sagt, dass es sich dabei um die von ihm erfundenen Betonziegel handelt (Frantişek Setina, ein tschechischer Häftling, 23 Jahre alt (1943), der für den technischen Bereich im Werk zuständig war, behauptet, er hätte diese Ziegel erfunden). Warum aber erscheinen die Dachziegel dann (immerhin mehr als 700.000 Stück) in dem eingefahrenen Bestand in die Trockenkammern? De facto wurden für 1943 rund 14,5 Millionen Klinker hergestellt.

Der Kohleverbrauch ist schwierig rekonstruierbar. Folgt man der Meinung von Kaienburg, so verschlang das Klinkerwerk 40 Tonnen Kohle pro Tag - das sind allein bei einem wöchentlichen Brennvorgang mehr als 8000 Tonnen im Jahr. Hinzu kommt dann noch das Kesselhaus, wobei der Kohleverbrauch aber in keinem Verhältnis zu den Brennöfen gestanden haben kann. Diese These erscheint sehr fragwürdig, auf Grund dieses hochmodernen Werks und der Leistung der Öfen. Daher ist es ebenso anzuzweifeln, dass die Klinkerproduktion wegen Kohlemangels 1945 eingestellt wurde - der wahre Grund dürfte ein anderer gewesen sein.

Ein paar Worte noch zum Umsatz: 1943 wurden rund 14,7 Millionen Tonprodukte verkauft, mit einem Gesamtwert von fast 1 Million Reichsmark. Zur Erinnerung: Das erste Darlehen der Stadt Hamburg für das KL Neuengamme belief sich ebenso auf eine Million RM (Verhältnis zur D-Mark etwa 1:7). Man hätte also bereits 1944 einen größeren Anteil des Kredits zurückzahlen können, was aber vermutlich bis Kriegsende nicht geschehen ist. Dazu vollkommen konträr ist die Behauptung, dass die DESt das Darlehen durch Klinker an die Stadt Hamburg zurückzahlen sollte. Das wurde zwar vertraglich so manifestiert, aber auch dafür gibt es keine Beweise. Da aber angeblich Millionen von Klinker produziert und verkauft worden sind, müssen diese Einnahmen irgendwo verbucht worden sein. Auf dem Reichsbankkonto des KLs Neuengamme befand sich beispielsweise im April 1945 ein Betrag von einer knappen Million Reichsmark. Diese Summe wurde auf einem Reichsbankscheck eingetragen, der aber nach Aussage des damaligen Kassenleiters des KL Neuengamme nie eingelöst worden ist.

Abschließend noch einige interessante Dinge zu dem Betriebsleiter Werner Kahn und dem Nürnberger Verfahren gegen Karl Mummenthey, dem so genannten Pohl-Prozess, gegen das Wirtschaftsverwaltungshauptamt in Berlin.

Kahn, 30 Jahre alt (1943), war gegenüber dem Amt W1 (Steine und Erde im Reich) verantwortlich. Die Lager-SS konnte ihm aber Weisungen zur Arbeitsleistung im Werk erteilen, und die SS war für die Häftlinge zuständig.

Es verwundert daher, dass Kahn in diesem Nürnberger Folgeprozess aussagen wollte. Er machte eine Aussage, die auch schriftlich niedergelegt wurde, sowie einige Fotos, die beweisen sollten, dass das Klinkerwerk Neuengamme nicht zum Zweck von Vernichtung durch Arbeit geschaffen wurde, sondern dass in seinem Werk moderate Bedingungen geherrscht haben. Das Gericht hat das zur Kenntnis genommen, als Zeuge wurde er jedoch nicht einberufen. Ebenso wenig wollten sie auch nicht den Häftling Frantişek Karel Setina, der zu dieser Zeit in Kirchwerder wohnte.

Ein ehemaliger Häftling (Kapo; grüner Winkel; 1943 36 Jahre alt) des Klinkerwerks Neuengamme, hat in dem zuvor erwähnten Prozess für Mummenthey ausgesagt, also für jenen SS-Offizier, der maßgeblich verantwortlich gewesen ist für die Zwangsarbeit in den Klinkerwerken und Steinbrüchen. Diesen Zeugen der Verteidigung kann man nur als grotesk bezeichnen; jeder andere Zeitzeuge wäre glaubhafter gewesen als ausgerechnet Helmut Bickel, oder der Werksleiter Kahn. Die Amerikaner hatten keinen Schimmer wen sie da im Zeugenstand vor sich hatten; sie wurden von einem skrupellosen (wenn auch intelligenten) Berufsverbrecher vorgeführt. Man muss sich daher fragen, wie glaubwürdig Kahn den Amerikanern vorgekommen ist. Dass sie ihn nicht als Zeuge haben wollten, deutet klar darauf hin, dass sie ihm keinen Glauben zu schenken vermochten. Denn wenn das Klinkerwerk so human gewesen ist, wie er es darlegen wollte, dann hat er offenbar das Elend, dass sich wenige Meter vor dem Klinkerwerk Tag für Tag abspielte, vollkommen aus seiner Wahrnehmung verdrängt. Kahn behauptet weiter, «… dass alle Leute, die bei uns gearbeitet haben, das gerne getan haben.» Damit entsteht der Anschein, dass Kahn sich reinwaschen wollte - in «seinem» Klinkerwerk war alles in Ordnung; in seiner Scheinwelt gab es keine Zwangsarbeit.

Zwei Häftlinge des Klinkerwerks, die für den technischen- bzw. kaufmännischen Bereich zuständig waren, schenkten Kahn zu dessen Geburtstag, im Oktober 1944, ein Album mit Fotos und Zeichnungen, die sie mit zynischen Bemerkungen apostrophierten, so als wäre das Klinkerwerk ein Erholungsheim gewesen. Sie taten das aber nur, um sich beim Werkleiter «einzuschleimen». Und das fruchtete später tatsächlich darin, dass Kahn die Entlassung des einen Häftlings aus dem KL Neuengamme befürwortete - dennoch konnte der Kommandant Pauly diese Entlassung verhindern, wie der ehemalige Häftling selbst, im erwähnten Pohl-Prozess, zu Protokoll gegeben hat.

Werner Kahn wollte nach eigener Aussage so lange im Klinkerwerk bleiben, er wohnte am Hausdeich beim alten Klinkerwerk (im neuen Klinkerwerk hatte er ein großzügiges Büro), bis die Engländer dort eintrafen. Trotzdem haben sie ihn kurze Zeit später verhaftet und interniert. Ein Spruchgerichtsverfahren war angeblich nachher nicht anhängig, da er kein Wehrmachtsangehöriger war. Das ist eine aberwitzige Begründung. Kahn war Mitglied der Waffen-SS, arbeitete in Neuengamme aber angeblich in Zivil. Und obwohl er dem Kommandanten zumindest disziplinarisch unterstellt war, konnte ihm die SS bzw. der Kommandant Weisungen erteilen (vgl. Befehl von Pohl v. 30.4.1942), nicht nur in Hinsicht auf das Klinkerwerk. Ob Kahn sich aber tatsächlich bei einem Zechgelage des Kommandanten so couragiert verhalten hat, wie er es in einer Befragung dargestellt hat, indem er Pauly die Stirn geboten haben will und ihn zurechtwies, dass er ihm keine Befehle zu erteilen habe, wirkt wenig glaubhaft und wird sich nicht beweisen lassen. Es könnte aber auch darauf hinweisen, dass Kahn mit einer solchen Darstellung, wovon es zahlreiche gibt, sein Ansehen als schneidiger Werksleiter des Klinkerwerks festigen wollte.

Es bedarf wohl keiner besonderen Erwähnung, dass Karl Mummenthey bereits 1953 wieder aus der Haft entlassen wurde, obwohl er Ende 1947 zu lebenslangem Gefängnis (auf 20 Jahre reduziert) verurteilt worden war.

In dem Interview, dass Kahn 1984 gegeben hat, wird leider kaum auf die Trockenkammern eingegangen, bzw. finden sich in der zusammenfassenden Niederschrift, die meiner Meinung nach etwas dilettantisch geraten ist, keine plausiblen Erklärungen zu bestimmten Vorgehensweisen der Trocken- und Brennkammern.

Und es stimmt übrigens nicht ganz, dass die Stadt Hamburg sich gegen die Bestrebungen der DESt in Neuengamme nicht gewehrt hätte. Als es 1939 darum ging eine Gewerbeberechtigung für das alte Klinkerwerk zu erteilen, lehnte das Hamburgische Verwaltungsgericht das ab, weil die baupolizeilichen Bestimmungen nicht eingehalten wurden. Man war zu der Auffassung gelangt, dass die im Klinkerwerk eingesetzten Häftlinge, im Falle eines Brands, nicht sicher dagegen untergebracht werden konnten. Es gab seinerzeit einen sehr heftigen Streit zwischen der DESt und der Stadt Hamburg, der nur durch massiven Druck der Reichsregierung bzw. dem Reichsführer SS, zu dessen Gunsten «entschieden» werden konnte.

Mein Fazit zur gesamten Produktionsleistung für 365 Tage lautet: Wenn das Jahr über alles rund im Klinkerwerk gelaufen wäre, dann hätte man theoretisch bei voller Leistung der Trockenkammern (7 Tage Trocknungszeit) etwa 34,5 Millionen Klinker per Jahr trocknen können. Diese Zahl hätte man wahrscheinlich auch brennen können (bei 4 Tagen Brennzeit). Aber wie bekannt ist, wurden diese Zahlen zu keinem Zeitpunkt erreicht. Und mehr Klinker, als zuvor erwähnt, hätte man für mein Dafürhalten nicht herstellen können, und das auch nur mit beiden Produktionsstätten des Klinkerwerks. Hermann Kaienburgs Vision von 60 Millionen Klinker jährlich, ist eine Illusion. Eine Steigerung der Jahresproduktion wäre aus werktechnischen Gründen nicht möglich gewesen.

Wenn aber tatsächlich für 1944 eine Summe von 22 Millionen Klinker fabriziert worden sind, dann kann das nur mit der gesamten Kapazität des Werkes bewerkstelligt worden sein.

Donnerstag, 19. Oktober 2017

Woche des Gedenkens in Bergedorf 2017


Die Woche des Gedenkens hat sich inzwischen in Bergedorf etabliert, und unterstreicht damit ihre Mitverantwortung in Aufklärung und Bewußtsein für das was eben auch in Bergedorf und Umgebung im Dritten Reich geschehen ist - in Bergedorf war gar nichts anders als sonstwo in Nazi-Deutschland.

Die Veranstaltungen im Programmheft zur Woche des Gedenkens sind durchweg fast kostenfrei. Denn leider fällt mal wieder einer aus dem Rahmen, und zwar Christian Römmer vom Kultur- und Geschichtskontor Bergedorf.

Seit dem Herr Römmer Geschäftsführer des Kontors geworden ist, zeichnete sich eine gewisse finanzielle Gier ab. Die Führungen durch Bergedorf, dem Friedhof etc. sind gebührenpflichtig  Schön und gut. Aber in einem unangemessenen Umfang (durchschnittlich 8 Euro; 16 Deutsche Mark), was die inhaltliche Mittelmäßigkeit seiner Führungen angeht.

Bei einer Woche des Gedenkens, wo alle Veranstalter auf finanzielle Einnahmen verzichten, sollte Herr Römmer vielleicht einmal in sich gehen, und nicht nur an seinen Profit denken, sondern es sich bewußt machen, dass die Woche des Gedenkens eine Mahnung der Geschichte ist, und wo kommerzielle Interessen fehlplatziert sind.

Respekt den Opfern gegenüber geht anders!

Sonntag, 27. August 2017

Neuengamme Hauptprozess (Frühjahr 1946)


Bislang gibt es nur ein britisches Kriegsverbrecherverfahren im Internet (abgesehen von dem Verfahren des Neuengamme-Aussenlagers Schandelah, das jedoch unvollständig im Netz zu finden ist; in einer deutsch-übersetzten Zusammenfassung) - der Belsen-Prozess, der wiederum etwas aus dem Rahmen fällt, da nicht nur das Gericht und Staatsanwaltschaft aus juristischem Armee-Personal bestand, sondern auch die Verteidiger der Angeklagten waren Engländer.

Beim Neuengamme-Prozess war das anders. Die deutschen Kriegsverbrecher wurden von deutschen Rechtsanwälten vertreten. Auf das Endergebnis hatte das keinen Einfluß.

Ein Mitarbeiter der Gedenkstätte Neuengamme meinte einmal, daß das Potential, inbesondere der Konzentrationslagerprozesse, von der Wissenschaft bislang nicht angemessen erkannt worden ist. Und das ist vollkommen richtig. Denn auch in der Literatur gibt es nicht ein Verfahren welches vollständig aufbereitet und zugänglich gemacht wurde.

So ein Projekt ist ziemlich aufwendig. Die Mitschriften der größeren KL-Prozesse sind sehr umfassend, wie auch beim Neuengamme-Hauptprozess. Die Digitalisierung ist nur ein Teil davon; die Überarbeitung des kompletten Textes ist nervenaufreibend. Zudem müssen Namen und Orte identifiziert werden, die im Protokoll meistens falsch geschrieben sind. Und letztendlich muß das Ganze am Ende in ein Layout verpackt werden. Das alles sind jedoch nur einzelne Schritte der Aufbereitung. Was dann vielleicht noch aufwendiger wäre ist die wissenschaftliche Kommentierung dieses Verfahrens.

Ich habe eine ganze Reihe von Jahren damit verbracht das Gerichtsprotkoll adäquat aufzubereiten. Die letzte Fassung ist m.E. nahezu fehlerfrei, was den Text angeht. Natürlich liegt mir sehr viel daran, daß dieses aufschlußreiche Gerichtsprotokoll für die Allgemeinheit zugänglich gemacht werden sollte. Und ich glaube daß auch die Wissenschaft eine Publizierung begrüssen würde. Es würde zumindest den Anstoß für die Aufarbeitung weiterer KL-Prozesse liefern.

Originalseite der Prozessmitschrift

Da ich meine Aufbereitung des Neuengamme-Prozesses für druckreif halte, habe ich es Detlef Garbe natürlich angeboten (unentgeltlich). Es ist nur leider so, daß Garbe diesen 1200seitigen Prozess wissenschaftlich kommentieren will. Das ist einerseits nachvollziehbar. Andererseits unrealistisch. Denn wer die Personalzustände in Neuengamme kennt, der weiß auch daß so etwas wahrscheinlich zehn oder mehr Jahre dauern würde. Eine Kommentierung halte ich persönlich nicht für zwingend erforderlich, allein schon wegen des zeitlichen Aufwandes könnte eine ausführliche Einleitung einen ähnlichen Zweck erfüllen.

Digitalisierte Relevanz

Leider scheint die Gedenkstätte Neuengamme kein wirkliches Interesse an einer Veröffentlichung dieses Verfahrens zu haben. Ebensowenig wie die Landesstelle für politische Bildung, die zwar zunächst recht interessiert daran gewesen ist, aber nachdem die Leiterin der Landesstelle mit Garbe gesprochen hat, wurde plötzlich jegliche Kommunikation ohne Begründung eingestellt. Der offensichtliche Grund ist, dass Garbe mal wieder gegen mich gehetzt hat!

Auf diese Art und Weise wird der Neuengamme-Prozess in seiner Komplexität natürlich niemals das Licht der Welt erblicken. Das ist schade und zugleich eine Schande!

Sicherlich könnte ich diese Prozessmitschrift hier zum runterladen anbieten. Aufgrund respektloser Missachtung meiner Arbeit durch die Gedenkstätte Neuengamme ist das leider nicht möglich.

Freitag, 28. Juli 2017

KZ-Häftlinge auf dem Bergedorfer Friedhof


Was haben KZ-Häftlinge auf dem Bergedorfer Friedhof verloren?

Folgt man dem Gräbergesetz, so ist die Sachlage vollkommen klar. Nur wer ein Kriegsopfer gewesen ist, hat einen Anspruch auf dem Gräberfeld des Zweiten Weltkriegs ein Kreuz zu bekommen.

Ein Kriegsopfer (im Sinne des Gräbergesetzes) ist jedoch nur, wer durch Kriegseinwirkungen (z.B. Bombenangriff) sein Leben gelassen hat. Diejenigen Menschen, die unter der Gewaltherrschaft der Nationalsozialisten gelitten haben, müssen durch Gewalt zu Tode gekommen sein, um sie als Kriegsopfer anzuerkennen. Es reicht nicht aus, dass sie z.B. Zwangsarbeit für Deutschland geleistet haben und gewaltlos gestorben sind. Wenn dem so wäre, dann müsste es auf dem Bergedorfer Friedhof Hunderte von Zwangsarbeitergräbern geben. Das ist nicht der Fall.

Insgesamt sieben KZ-Häftlinge sind auf dem Gräberfeld zu finden. Es sind die einzigen KZ-Häftlinge überhaupt, die auf dem Bergedorfer Friedhof “beerdigt” wurden.

Sie starben an drei aufeinanderfolgenden Tagen - dem 24., 25. und 26. April 1945.

Dem Neuengammer Totenbuch zufolge sind sie im Stammlager Neuengamme gestorben. Das würde allerdings bedeuten, dass diese Häftlinge keine Kriegsopfer sind, und damit keinen Anspruch auf einen Platz auf dem Gräberfeld haben. Es sei denn, diese Häftlinge sind gewaltsam zu Tode gebracht worden.

Das klingt natürlich alles recht nüchtern. Aber der Gesetzgeber hat das einst genau so formuliert, beschlossen und verkündet.

Es lassen sich also Hypothesen anstellen, welche Umstände zum Tod dieser ausschließlich ausländischen Häftlinge geführt haben.

Am 20. April 1945 begann die Evakuierung des Stammlagers Neuengamme.

HYPO1: Als diese sieben Häftlinge gestorben sind, dürften die Krankenreviere bereits geräumt gewesen sein. Daher waren es wahrscheinlich keine Kranken die an den genannten drei Tagen gestorben sind.

Sollten die Krankenreviere jedoch noch nicht vollständig evakuiert gewesen sein, so wäre es relativ möglich, dass sie alle kurz hintereinander gestorben sind. Das ist jedoch mehr als zweifelhaft.

Außerdem stellt sich die zwingende Frage: Weshalb wurden ausschließlich diese sieben Häftlinge dem Bergedorfer Friedhof zugeführt, obwohl in dem Zeitraum Mitte bis Ende April 1945 noch weitere Häftlinge verstorben sind?

Es erscheint hierbei etwas makaber, wenn maßgebend für eine “Beerdigung” auf einem Friedhof, der letzte Wohnort eines Häftlings entscheidend gewesen ist. Und die Meldeadresse sämtlicher KL-Häftlinge war das Konzentrationslager Neuengamme. D.h. insofern die Leichen der Häftlinge nicht im lagereigenen Krematorium verbrannt worden sind, hätten die Häftlinge auf dem Bergedorfer Friedhof beerdigt werden müssen. Solche Erdbestattungen sind grundsätzlich anzuzweifeln, weil es bis zum heutigen Tag einer umfangreichen Forschungsarbeit mangelt. Parallel verhält es sich ebenso zu den Zwangsarbeitern die in Bergedorfer Betrieben gearbeitet haben. Einige Dutzend von ihnen wurden ebenfalls bei den Kriegsgräbern des Zweiten Weltkriegs platziert. Aufgrund mangelnder Forschung läßt sich aber nicht belegen woran diese Zwangsarbeiter gestorben sind. Bombenopfer können es nicht sein, da Bergedorf zu keinem Zeitpunkt attackiert wurde. Es kommen also nur Gründe wie Fleckfieber oder andere Krankheiten, Unterernährung, Entkräftung in Betracht. Aber das sind dann eben keine Kriegsopfer im rechtlichen Sinn.

HYPO2: Die sieben Häftlinge gehörten zum Rest- bzw. Räumungskommando des KL Neuengamme und unternahmen gemeinsam einen Fluchtversuch oder Plünderungen; wurden gefaßt und “standrechtlich” füsiliert. Auszuschließen ist es nicht.

Auffällig bei diesen sieben Häftlingen ist, dass von ihnen keine Geburtsdaten vorliegen. Nirgendwo. Nicht auf dem Friedhof; nicht beim Volksbund, und auch nicht in der offiziellen Gräberliste (ungewöhnlich ist das nicht unbedingt, insbesondere bei widerrechtlichen Hinrichtungen). Bei allen anderen in diesem Zeitraum verstorbenen Häftlingen liegen diese Daten vor.

HYPO3: KZ-Häftlinge und Zwangsarbeiter wurden häufig, insbesondere nach dem fatalen Bombenangriff auf Hamburg im Sommer 1943, in Bombenräumkommandos eingesetzt (so genannte “Baubrigaden”), wobei immer wieder Häftlinge gestorben sind. In diesem Kontext wäre es durchaus möglich, dass die sieben Häftlinge bei einer solchen Zwangsmaßnahme ums Leben kamen. Allerdings wird der Sterbeort der Häftlinge mit Neuengamme angegeben.

HYPO4: Letztendlich bleibt die grausame Vorstellung übrig, dass diese sieben Häftlinge exekutiert worden sein könnten. Deutliche Hinweise darauf gibt es keine. Da es sich bei diesen Häftlingen um unterschiedliche Nationalitäten gehandelt hat, können es auch nicht die russischen Kriegsgefangenen sein die bei der Ermordung der zwanzig jüdischen Kinder in der Schule am Bullenhuser Damm geflohen und teilweise wieder ergriffen worden sind. Kriegsgefangene wurden in den KLs nicht als Häftlinge geführt, bekamen also keine Häftlingsnummer. Es kann sich aber um Häftlinge gehandelt haben, deren Exekution bereits vom RSHA angeordnet gewesen ist, und die dann womöglich die letzten Delinquenten des Stammlagers Neuengamme gewesen sind. Gewissheit hierzu wird es nimmer geben.

Unverständlich bleibt nach wie vor weshalb diese sieben KZ-Häftlinge als Kriegsopfer angesehen und behandelt wurden. Dafür muss es einen Grund geben.

Dass es auf diesem Gräberfeld des Zweiten Weltkriegs noch weitere Namen gibt, die nachweislich keine Kriegsopfer gewesen sind, spricht für eine gewisse Mentalität, wie man in der Nachkriegszeit mit den Opfern umgegangen ist. Einerseits wollte man, wie vermutlich im Fall der sieben KZ-Häftlinge, diesen NS-Opfern etwas Würdigung entgegen bringen. Andererseits wurden Nazis auf den Friedhöfen glorifiziert, in dem man sie einfach als Kriegsopfer angesehen hat.

Das sicherlich beste Beispiel dafür ist Richard Pauly. Er wird als Kriegsopfer geführt und befindet sich beim Gräberfeld des Zweiten Weltkriegs, obwohl er kein Opfer des Krieges gewesen ist, sondern nach Aburteilung eines dubiosen Gerichtsverfahrens in Polen zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde, und Ende 1951, zwei Wochen vor seinem 38. Geburtstag, in Danziger Haft verstorben ist.

Richard Pauly steht in keinem Zusammenhang zum ehemaligen Kommandanten von Neuengamme - Max Pauly.

Richard Pauly, der am Harz geboren wurde verzog es mit seiner Familie später nach Hamburg-Bergedorf wo er sein Abitur machte und anschließend eine Ausbildung zum Dekorateur absolvierte. Bereits im jugendlichen Alter war er lokal politisch aktiv, und heiratete später eine bildhübsche Frau mit der er drei Kinder hatte und in einem herrschaftlichen Haus im Bergedorfer Villenviertel wohnte.

Pauly war an den Kämpfen um Gdin beteiligt, und gehörte daher zeitweilig zur “Heimwehr Danzig”. Aber er ist kein Kriegsverbrecher, wie man es ihm nach dem Krieg anzudichten versuchte. Vielmehr war er ein zielstrebiger SS-Offizier der u.a. an der Junkerschule Braunschweig Taktik lehrte und bei Kriegsende an der Kriegsakademie tätig war.

Sein Platz auf dem Bergedorfer Friedhof als Kriegsopfer
ist jedoch widerrechtlich.


Mittwoch, 26. Juli 2017

Sachen gibts …


… die gibts tatsächlich.

Auf dem Bergedorfer Friedhof, bei den sowjetischen Kriegsgräbern, gibt es neuerdings einen weiteren Gedenkstein. Weshalb und zu welchem Zweck bleibt rätselhaft. Und das was darauf eingeritzt ist, stellt eine ziemlich anmassende Behauptung dar.


Der letzte Satz auf diesem Stein lautet: “Die Anzahl der hier beerdigten Opfer ist nach heutigem Forschungsstand höher als angegeben”

Hallelujah! Nach heutigem Forschungsstand? So lange es diesen Gedenkort gibt, ist zu keinem Zeitpunkt geforscht worden. Noch niemals. Seit 70 Jahren nicht!

Für jeden gesunden Menschen ist es vollkommen logisch, dass (1) auf diesem “Friedhof” niemand beerdigt worden sein kann, und (2) die Opferzahl demnach auch nicht höher sein kann. An diesem Ort wurde niemand beerdigt, schon gar nicht aus dem Konzentrationslager Neuengamme. Es ist ein schlichter Erinnerungsort, geprägt von Euphemismus.

Die Kosten für diesen überflüssigen Gedenkstein wären besser in eine Forschungsarbeit investiert gewesen!

Verantwortlich in dieser diffizilen Sache ist der Generalkonsul der Ukraine in Hamburg.


Dienstag, 4. Juli 2017

Keine thematischen Rundgänge mehr in Neuengamme!


Einige Jahre lang gab es bei der Gedenkstätte Neuengamme fast jeden Sonntag so genannte thematische Rundgänge zu einem bestimmten Thema, oder allgemeine Führungen über das weitläufige Gelände (mit einer maximalen Dauer von zwei Stunden).

Schaut man sich nun den aktuellen Quartalskalender an, so gibt es diese Rundgänge nicht mehr. Stattdessen jeweils samstags “Öffentliche Kurzführungen für Einzelbesucher” die auf 45 Minuten begrenzt sind.

Von der Gedenkstätte heißt es dazu: “Sie erhalten einen ersten informativen Eindruck von der KZ-Gedenkstätte Neuengamme sowie eine Einführung in die Geschichte des ehemaligen Konzentrationslagers.”

Daraus ergibt sich natürlich die Frage, wie will man dem interessierten Besucher in 45 Minuten 50 Hektar Konzentrationslager mit allen seinen furchtbaren Facetten erklären? Es war und ist schon schwierig genug den Besuchern innerhalb von zwei oder drei Stunden das ehemalige Lager plastisch zu vermitteln.

Die neuerliche Gedenkstättenpolitik ist ein Rückschritt zur Stagnation.

Oder will man hiermit erreichen, dass die Besucher kostenpflichtige Führungen buchen? Das wird nicht funktionieren.

Freitag, 30. Juni 2017

Hubert Zafke


Bereits seit 2015 läuft beim Landgericht Neubrandenburg ein Gerichtsverfahren gegen den ehemaligen SS-Sanitöter Hubert Zafke. Dieses Verfahren hat insbesonders deswegen Aufsehen erregt, da der vorsitzende Richter diesen Prozess mehrfach vorsätzlich verschleppt hat, offenbar aus Symphatie für das damalige NS-Regime.

SIE können online eine Petiton unterschreiben, damit dieses Verfahren vielleicht doch noch einen gütlichen Abschluß für die Opfer und Hinterbliebenen nimmt.

Lesen Sie bitte den Offenen Brief und unterzeichnen Sie die Petition.


Am 14.7.2017 findet hierzu in Hamburg eine Veranstaltung statt. Näheres dazu finden Sie hier.



Zafke wird auch im Neuengammer Hauptprozeß (1946) mehrfach erwähnt, weil er als SDG, zunächst im Rang eines Rottenführers, im Labor der Krankenrevierbaracke I tätig gewesen ist, und dort das Gift (Phenol) für die Tötungen von Häftlingen und Kriegsgefangenen zubereitet haben soll.

Anders verhielt es sich im Frankfurter Auschwitz-Prozess. Sein Name findet dort keine Erwähnung, obwohl er dort der gleichen Tätigkeit nachgegangen sein soll wie in Neuengamme.

Eine juristische Ahndung, weder durch die britische Militärjustiz, noch durch die Bundesrepublik Deutschland, wurde seinerzeit nicht in Betracht gezogen.

Tatsache jedoch bleibt, dass sich der Volksdeutsche Z. im Gewahrsam der Briten befunden hat und in Neuengamme interniert wurde. Es war den Briten also bewusst, dass sie Z. habhaft waren, und auf Grund des Hauptprozesses hätten sie gegen ihn ermitteln können. Offenbar wurde Z. jedoch von den britischen Ermittlern in Neuengamme als “Minor War Criminal” eingestuft.

Bei Kriegsende gehörte der 24jährige SS-Unterscharführer aus Pommern zu der so genannten “Kampfgruppe Weber” (wahrscheinlich Hauptsturmführer Hans Weber), die im Raum Eutin umherirrte. Bereits am 4.5.1945 wurde Z. in Bargteheide festgenommen.

Montag, 13. März 2017

Wie war das noch gleich …?



… wenn ein ehemaliger KL-Häftling nach dem Zweiten Weltkrieg seinen Anspruch als politisch- oder rassisch Verfolgter geltend machen wollte, so mußte einerseits ein Beweis dafür erbracht werden, zum anderen durfte der Verfolgte nicht belastet sein; sprich: Keine Vorstrafen, oder Verbindung zu einer NS-Organisation.

Kürzlich erschien nun ein Artikel im Hamburger Abendblatt (8.3.2017) über den wirtschaftlichen Guru Hamburg-Bergedorfs - Kurt A. Körber, dem man nach seinem Tod gleich eine ganze Straße namentlich hinterließ, obwohl es schon seinerzeit bekannt gewesen ist, dass Körber Mitglied in der NSDAP gewesen ist, und damit die Nationalsozialisten finanziell und ideologisch unerstützt hat. Hinzu kommt seine mutmaßliche Kenntnis und Beteiligung von Zwangsarbeit während seiner Tätigkeit für ein Berliner Unternehmen.

2016 wurde eine Kommission gebildet, die diese ganze Angelegenheit genauer untersuchen sollte, und jetzt, wie im HA berichtet, zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Kurt.-A.-Körber-Chaussee wieder umbenannt werden sollte. Das letzte Wort ist hierzu natürlich noch nicht gesprochen, denn die Politik und ebenso die Wirtschaft Hamburgs üben ja bekanntlich in solchen Dingen eine gewisse Autonomie aus.

Eine interessante Parallele ist hierzu auch Jean Dolidier. Nach ihm wurde Ende der achtziger Jahre ein Teil des Neuengammer Heerwegs benannt (entlang der KZ-Gedenkstätte). Viele Jahre später wurde jedoch festgestellt, dass Dolidier vorbestraft gewesen ist. D.h. er hätte weder als Verfolgter anerkannt werden dürfen, und ebensowenig zum Präsidenten der Amicale bestimmt werden. Aber auch diese einst gefällte Entscheidung wird natürlich niemand zurücknehmen. Der Grund dafür ist klar: Damit würden alle an dieser Entscheidung Beteiligten ihr Gesicht verlieren!

Übrigens, der Grabstein der Familie von Kurt Körber, auf dem Bergedorfer Friedhof, trägt lediglich den Nachnamen; warum wohl?


U P D A T E. 7.2017

Wie zu erwarten gewesen ist, wird die Kurt.-A.-Körber-Chaussee nicht umbenannt. Die SPD im Bezirk Bergedorf hat nun einmal keinen Respekt vor den Opfern des Nationalsozialismus, die Herr Körber unterstützt hat. Hieraus kann man lernen, dass selbst tote Nazis immer noch eine gewisse Macht ausüben.

Herzlichen Glückwunsch an die Verleumder Genosse Dornquast und seine Grünen Opportunisten!

Samstag, 14. Januar 2017

Rathausausstellung 2017


Manchmal sind die Herrschaften der Gedenkstätte Neuengamme doch nicht ganz so doof wie sie ausschauen :) Jedenfalls sind die Schautafeln der Rathausausstellung vom 19.1.2017-9.2.2017 auch im Internet verfügbar. Sicherlich wird die Ausstellung im Anschluß auch in der Hauptausstellung bei der Gedenkstätte Neuengamme zu sehen sein.

Für diejenigen, die jedoch nicht nach Hamburg kommen können, sind 48 Tafeln der Rathausausstellung “Die Hamburger Curiohaus-Prozesse. Kriegsverbrechen vor britischen Militärgerichten” über das Offene Archiv erreichbar, bzw. runterladbar (ca. 285MB).

Gute Sache.



Zu einigen dieser Tafeln muss besonders hingewiesen werden, weil sie entweder inhaltlich nicht richtig sind, bzw. Dinge behauptet werden, die nicht nachweisbar sind. Also lediglich eine Mutmaßung darstellen.

Zunächst die Tafel 35. Die Datei lässt sich zwar runterladen, allerdings ist sie ohne Inhalt. Die Datei ist offenbar korrupt (348 Bytes). Update! Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt hat es die Gedenkstätte nicht geschafft, die mangelhafte Datei auszutauschen. Siehe hier.
Wow! Nach etlichen Monaten ist die mangelhafte Datei nun endlich online. Wahnsinnsleistung!

Tafel 4. Auf dem Foto rechts unten ist angeblich Paul Staszek zu sehen, der im Hof des Altonaer Gefängnisses den Hauptange-klagten im ersten Neuengamme-Prozess Wilhelm Warnke identifiziert. Aus dieser Aufnahme-Perspektive ist nicht erkennbar auf wen Staszek tatsächlich zeigt. Das Profil des vermeintlichen Warnke lässt einen definitiven Rückschluss auf seine Identität nicht zu. Außerdem ist die ganze Situation sowieso fragwürdig, da die Angeklagten im ersten Neuengamme-Prozesse erst dann in das Altonaer Gefängnis gebracht wurden, als der Hauptprozess begann. Die Anklage gegen Warnke war also längst manifestiert.

Tafel 7. Links letzter Absatz ist noch eine Korrekturmarke von Frau Beßman zu sehen. Kein Drama. Hat dort aber nichts zu suchen.

Tafel 9. Links letzter Absatz. Die Gesamtzahl der Verfahren zum Stammlager Neuengamme einschließlich Außenlager wird dort mit 33 angegeben. Definitiv sind es jedoch 37.

Die Anzahl der männlichen- und weiblichen Angeklagten wird dort mit 99 und 19 angegeben. Definitiv sind es 107 Männer und 21 Frauen.

Was bei diesen Zahlen nicht berücksichtigt wurde ist, dass auch die Verfahren “Tesch & Stabenow” wegen Zulieferung von Zyklon B an das KL Neuengamme, und das 1. Fuhlsbüttel-Verfahren wegen der Evakuierung des Lagers und der Ermordung von 71 Häftlingen aus dem Gefängnis Fuhlsbüttel hätten mit einfließen müssen. Und selbst wenn nicht, stimmen die angegebenen Zahlen auf der Tafel nimmer.

Tafel 12. Bildunterschrift zu Rechtsanwalt Müller. Aus den Prozessunterlagen geht klar und deutlich hervor, dass er nicht Rudolf sondern Reimbert heißt.

Tafel 13. Das Gruppenfoto in der Mitte zeigt angeblich wie angegeben Wilhelm Bahr. Kann sein. Interessant ist ein weiteres Foto wo Himmler und Eicke (1941 oder 42) zu sehen sind, und wo im Hintergrund ein Soldat der Waffen-SS in die Kamera grinst, der eine frappierende Ähnlichkeit zu Bahr erkennen lässt. Dienstrangmäßig passt es allerdings nicht zueinander.

Weiterhin Tafel 13. Links letzter Absatz. Die drei zu zeitigen Gefängnisstrafen Verurteilten aus dem Neuengamme Hauptprozess wären bereits 1954 in Freiheit gekommen stimmt nicht ganz. Karl Totzauer war der letzte Verurteilte der aus der Haft vorzeitig entlassen wurde; aber erst 1958.

Tafel 17. Bildunterschrift unteres Foto Mitte. Dort wird beschrieben, dass nach dem öffnen einer Büchse Zyklon B die Blausäure sofort austreten würde. Richtig hingegen muss es lauten, dass die Kristalle erst dann ihre tödliche Substanz freigeben, wenn sie mit Wärme in Berührung kommen. (Der Ofen der 1942 im Bunker von Neuengamme installiert wurde, hatte ja nicht den Zweck, dass es den Gefangenen mollig gemütlich sein sollte, sondern es war eine Vorkehrung für die Massenermordung mit Zyklon B an sowjetischen Kriegsgefangenen.)


Natürlich gibt auch wieder eine Begleit-Broschüre mit Texten, Fotos und Dokumenten der Ausstellung.

Diese Broschüre wurde von der Bundesregierug Deutschlands unterstützt, daher ist der Preis von 5€ etwas vermessen. Bislang kosteten diese Broschüren, sofern sie politisch unterstützt wurden, gerade einmal 2€. Die Auflage ist auf 1000 Stück begrenzt.



Dienstag, 20. Dezember 2016

“Doppelgänger” gesucht!


Der oder die Lagerältesten in einem Konzentrationslager tragen eine besondere Verantwortung. Ihre Position ist nicht autonom. Der Lagerälteste hat für Ordnung und Sauberkeit und ähnlichen Dingen im Lager zu sorgen. Wenn der SS etwas nicht gefällt, dann kann auch der Lagerälteste dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Es liegt also in seinem Interesse, dass im Schutzhaftlager möglichst alles in Ordnung sein sollte.

Der Hamburger Kommunist Harry Naujoks kam bereits erstmals 1937 in das KL Oranienburg. 1939 wurde er zum Lagerältesten bestimmt. Der langjährige 1. Lagerschreiber im KL Neuengamme - Herbert Schemmel - hatte sein Leben Naujoks zu verdanken, weil es ihm mit geschicktem handeln gelang, dass Schemmel, der zu dieser Zeit zwischen Leben und Tod schwebte, von Oranienburg nach Neuengamme auf Transport kam, wo er dann von den Mithäftlingen wieder aufgepäppelt wurde.

Das Konzentrationslager Neuengamme wird häufig als das größte Lager in Nordwestdeutschland bezeichnet. Das KL Oranienburg war jedoch um einiges größer, und aus diesem Grund gab es dort nicht nur einen Lagerältesten, sondern gleich drei. Als Naujoks Lagerältester wurde, war es der politischen Selbstverwaltung der Häftlinge möglich gewesen, zwei weitere Häftlinge, die sie für geeignet hielten, der SS als Lagerälteste vorzuschlagen, die dann auch akzeptiert wurden. Einer von ihnen war der BVer Jakob Groß - “Köbes” genannt.

In Neuengamme war ab Januar 1941 Jakob Fetz der Lagerälteste - auch “Köbes” genannt.

Nanünanu, was war denn da los?

Über Jakob Fetz gibt es eigentlich ziemlich gesichterte Erkenntnisse, dass er von 1941-1944 im KL Neuengamme der Lagerälteste gewesen ist. Seine Position dort kann nicht gerade als rühmlich bezeichnet werden, da er sich zu sehr auf die Seite der Runenträger gestellt haben soll. Das dürfte auch der Grund gewesen sein, weshalb er die Stellung als Lagerältester so lange halten konnte. Gegen Ende 1944 wurde er jedoch in das Bewährungsbattalion- bzw. Brigade “Dirlewanger” versetzt. Unklar hierbei ist, ob er in diese Einheit befohlen oder strafversetzt wurde. Da er in Neuengamme die höchste hierarchische Funktion unter den Häftlingen hatte, erscheint eine Rekrutierung eher unwahrscheinlich. Für eine Strafversetzung müsste dann allerdings irgendetwas vorgefallen sein, dass er seiner Stellung als Lagerältester enthoben wurde und deshalb eine Chance der “Bewährung” erhielt.

Aus: Todesurteile sowjetischer Militärtribunale gegen Deutsche

Die Bezeichnung Lagerältester hat übrigens nichts mit dem Alter des Häftlings zu tun, sondern bezieht sich i.d.R. auf die Haftzeit des Gefangenen, also seine Lagererfahrung.

Fetz war, bevor er nach Neuengamme kam, zunächst im KL Esterwegen, und dann zweimal für eine kurze Zeit im KL Oranienburg - 1937 und 1939; seine Stellung dort ist leider nicht sehr deutlich überliefert. Wahrscheinlich war er Blockführer.

Wie soll man es also verstehen, dass es in beiden Lagern einen Lagerältesten mit dem Vornamen Jakob gegeben hat, und beide den Spitznamen “Köbes” trugen? Dass Naujoks sich vielleicht im Namen geirrt hat, erscheint nicht unbedingt plausibel, weil die Lagerältesten täglich und über einen längeren Zeitraum miteinander zu tun hatten.

Der Oranienburger “Köbes” soll nach Naujoks Angaben in seinem Buch “Mein Leben im KZ Sachsenhausen 1939-1942” (1987) im Februar 1942 an Typhus gestorben sein. Anfang Oktober des gleichen Jahres wurde eine ganze Gruppe von Häftlingen, darunter auch Harry Naujoks, in das KL Flossenbürg gebracht. Nach Ansicht der SS hatten diese Gefangenen zu viel Einfluß im Lager und waren daher eine Gefahr für den Kommandanten und seine Autorität.

Die Briten hatten ein Interesse ein Jakob Fetz, der sich nach Kriegsende in der SBZ befand. Und es gab auch Verhandlungen darüber mit der Sowjetunion. Ausgeliefert wurde Fetz dennoch nicht. Die Sowjets machten ihm selbst den Prozess und verurteilten ihn zum Tode. Ein äußerst seltenes Vorkommnis, dass ein ehemaliger KL-Funktionshäftling ein Opfer seiner eigenen Ignoranz wurde.

Zu weiteren Erkenntnissen über “Köbes” wäre ich sehr dankbar :)

Donnerstag, 10. November 2016

Die Banalität des Seriösen - 4. Kapitel





 Für die Mitarbeiter der Gedenkstätte Neuengamme und ebenso für die Ehrenamtlichen (sofern sie Geländeführungen machen), gibt es didaktische Materialien, denn das Personal wird in Neuengamme nicht geschult. Jeder muss sich sein Wissen selbst erarbeiten. Es ist einleuchtend, dass dadurch massenweise falsche Informationen vermittelt werden, weil es sich bei den „Führern“ nicht um Historiker handelt und auch nicht um Pädagogen, obwohl einige sich selbst so bezeichnen.

Nach der Umgestaltung der Gedenkstätte Neuengamme 2005, kam jemand auf die glorreiche Idee eine Arbeitsmappe zu erstellen, die, wenn sie professionell erarbeitet worden wäre, sicherlich hilfreich hätte sein können. Diese veraltete Arbeitsmappe wird auch heute noch verwendet; inklusive aller, gelinde ausgedrückt, Unstimmigkeiten. Eine Überarbeitung hat bis heute nicht stattgefunden. Es wird also mit einem „antiquierten“ Wissensstand gearbeitet, und mit Verbreitung dieser Arbeitsmappe (z.B. für die Ehrenamtlichen), wird den Gedenkstättenbesuchern treuloses Wissen vermittelt!

Die Mappe beinhaltet auch zahlreiche Abbildungen verschiedener Art; Fotos, Zeichnungen, zeitgenössische Dokumente etc. Die thematischen Texte stammen von verschiedenen Autoren, die als „Experten“ bezeichnet werden. Des weiteren gibt es Hilfestellungen, in Form von Fragenstellungen, die sich durch Führungen mit Schulklassen ergeben haben (mit Stand bis 2005).

Wenn ein derartiges Hilfsmittel für die „Führer“ erstellt wird, dann muss es inhaltlich fehlerfrei sein. Und es darf auch keine Suggestionen oder Meinungen enthalten. Es sollte so gestaltet sein, dass Fragen aufgeworfen werden, die dann mit den Besuchern erörtert werden können. Das Problem ist jedoch, dass diese Mappe meistens gar nicht bei den Führungen mitgeführt wird. Es wird also versucht aus dem „Geist“ heraus Wissen zu vermitteln. Dafür bräuchte aber jeder „Führer“ ein fotografisches Gedächtnis. Das ist ein Grund, warum viel Blödsinn verbreitet wird.

Und diese Arbeitsmappe ist eben nicht frei von Fehlern. Darum soll es nun gehen.

Auffällig ist, dass die Texte teilweise sehr pleonastisch sind. So wird ein Zitat von dem SS-Arzt Alfred Trzebinski gleich dreimal wiederholt. Und auch andere Zitate oder Aussagen wiederholen sich häufig. Das zeugt von Desinteresse an der Thematik und einer gewissen Gleichgültigkeit diesem Arbeitsmaterial mehr Niveau und Nachdruck zu verleihen, schließlich sollen die Führungen ja nicht trostlos gestaltet werden, sondern unterhaltsam.

Natürlich werde ich hier nicht auf sämtlichen Murks in dieser Arbeitsmappe eingehen. Aber einige Beispiele müssen  vorgestellt werden, um zu verdeutlichen, wie unsensibel selbst Gedenkstätten-„Pädagogen“ arbeiten.

Unter dem Kapitel „Klinkerwerk - Rampe“ geht es dann auch gleich mit fehlendem Sachverstand los. Dort heißt es: „Im Kopfbau hinter der Rampe befanden sich Vorrichtungen zum Schreddern und Tauchbecken zum Wässern des über die Rampe ins Klinkerwerk gezogenen Tons.“
Das was hier als Tauchbecken bezeichnet wird, ist der sogenannte „Sumpf“. Er diente als Ton-Reservoir für die Klinkerproduktion. Wasser hat sich darin nie befunden. Die notwendige Befeuchtung des Tons wurde mit mehreren Wasserpumpen erreicht, die sich zwischen dem Sumpf und den Kollern befanden.

Unter dem Kapitel „Krankenrevier 4A“, wo die zwanzig jüdischen Kinder aus Auschwitz für Tuberkel-Experimente missbraucht wurden, wird unter der Überschrift „Täteraussagen (Britisches Militärtribunal Curiohaus)“ die oben bereits erwähnte Aussage von Trzebinski zitiert, mit dem Verweis auf eine schriftliche Aussage vom 24.03.1946. Trzebinski wurde aber erst ab dem 23. April 1946 vom Gericht befragt. Auch eine schriftliche Erklärung von Trzebinski gibt es nicht, da er als einziger Angeklagter eine schriftliche Aussage (Eides Statt) verweigerte. Erst nach seinem Schuldspruch holte er diese Aussage nach. Und selbst darin steht nicht ein Wort dieses vermeintlichen Zitates. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es dieses Dokument überhaupt gibt. Weder in der englischsprachigen noch der deutschen Mitschrift des Verfahrens gibt es diesen Wortlaut: „Ich kann mir keinen Vorwurf machen, daß ich den Kindern vor ihrer Hinrichtung eine barmherzige Morphiumspritze gemacht habe. Diese war im Gegenteil eine humane Tat, der ich mich nicht zu schämen brauche.“ Es handelt sich hierbei offenbar um eine willkürliche Darstellung, die so nicht protokolliert wurde.

Noch einmal gleiches Kapitel. Wieder Trzebinski. Es geht um die Ermordung der Kinder in der Schule am Bullenhuser Damm. Trzebinski erzählt am 24. April 1946 dem Gericht wovon er selbst Augenzeuge war. Der „Experte“ in der Mappe behauptet nun, dass der Arzt von der Ermordung des Jungen Georges Kohn erzählt. Trzebinski jedoch erwähnt im ganzen Prozess nicht einen Namen von den Kindern (die ihm wahrscheinlich auch gar nicht bekannt gewesen sind).

Unter dem Kapitel „Krematorium“ wird es dann richtig peinlich. Dort kann man nachlesen, „Die ersten Einäscherungen im KZ Neuengamme fanden im Herbst 1942 in einem provisorischen, mobilen Krematorium, das sich neben dem Schießstand befand, statt. Zuvor waren die Toten zur Einäscherung auf den Friedhof Ohlsdorf gebracht worden. Die Transporte führte ein Bergedorfer Beerdigungsunternehmer durch. Der Bau des massiven Krematoriums begann im Winter 1944.“

Der „Experte“ dieses Kapitels kann nicht als „Leuchte des Nordens“ bezeichnet werden. Vielleicht weiß er wie man einen Grundriss liest, aber von den Krematorien in Neuengamme hat er keine Ahnung. In der Tat soll es vorübergehend mobile Verbrennungsöfen gegeben haben. Der Bau des gemauerten Krematoriums begann bereits im Herbst 1941. Etwa Mitte 1942 war es fertiggestellt. Die absurde Behauptung, die Errichtung des Krematoriums ausschließlich auf das Jahr 1944 zu datieren, zeugt nicht nur von Unkenntnis, sondern widerspricht auch den historischen Ereignissen. Fritz Bringmann hat das Erlebnis der Vergasung von sowjetischen Kriegsgefangenen im Herbst 1942 zu seinem Thema gemacht, und mehrfach darüber ausführlich berichtet. Er sagt, die Toten wären im Krematorium verbrannt worden.

Wenn solche Lügen wirklich den Besuchern erzählt werden, dann sollte man die Gedenkstätte Neuengamme besser schließen, und die Verantwortlichen einer Psycho-Therapie unterziehen.

Zeitzeugenberichte sind immer kritisch zu beäugeln. Die Dramaturgie hat meistens mit der Realität wenig gemeinsam. So auch in dieser Arbeitsmappe. Das hängt damit zusammen, dass wenn ein ehemaliger KL-Häftling auch in anderen Lagern gewesen ist, er aus der Erinnerung heraus nicht mehr unterscheiden kann, welches Ereignis in welchem Lager stattgefunden hat und welche Personen daran beteiligt waren. Denn meistens wussten die Häftlinge die Namen ihrer Peiniger nicht. Dort wird ein ehemaliger osteuropäischer Häftling zitiert, der „Dub“ genannt wurde. Er erzählt: „Meine Kameraden luden den Anhänger aus, brachten Leichen in das Gebäude hinein … Dort war es warm. Im Haus gab es drei Öfen, vor jedem Ofen stand ein kleiner Transporter. Ein sehr kräftiger Mann von unbekannter Nationalität nahm oft von der Wand einen Haken, mit dem er die Leichen anhakte und in den Transporter legte, dann drückte er einen Knopf und die Leiche wurde in den Ofen geschoben.“

Dieser Häftling hat das Krematorium offensichtlich nie von innen gesehen. Ob zwei oder drei Öfen, gemessen an der Gefühlsintensität wenn Kameraden verbrannt werden, kann es dem Gedächtnis nicht entrinnen, dass es nur zwei Öfen in Neuengamme gegeben hat. Ebenso wenig wie einen Druckknopf, der dann etwas vollautomatisches in Gang gesetzt hätte. Der „Experte“ scheint zu naiv zu sein, um diese Unwahrheit überhaupt zu erkennen.

Noch einmal das Krematorium. Der ehemalige italienische Häftling Rinaldo Rinaldi, wird dazu ebenfalls zitiert (Übersetzung). „Wir wussten viele Dinge über die Krematoriumsöfen, da es Häftlinge aus unserem Schlafsaal waren, welche die Aufgabe hatten, die Leichen zu verbrennen. … Der Körper, den es zu verbrennen galt, wurde auf einem Handkarren liegend, mit dem Kopf nach vorne an die Klappe angenähert; dann wurde er mit einer Eisenschaufel, die mit einer Metallplatte in T-Form endete, in den Ofen geschoben. … In diesem Augenblick ging ein Leben mehr in Rauch über, aber für diejenigen, der am Ofen arbeitete, war es nur ein Körper mehr. Nach einigen Minuten öffnete der Menschenbäcker die Klappe und kehrte den Staub in einen Sack. Das war es, was von einem Leben über blieb: eine handvoll anonymer Asche.“

Allgemein bekannt wird es wahrscheinlich nicht sein, aber die Verbrennung einer Leiche dauert mindestens zwei Stunden.

Unter dem Kapitel „Kriegsgefangenen-Arbeitslager“ wird tatsächlich immer noch (2005; bis heute hat sich daran nichts verändert) der Unsinn erzählt, dass die sowjetischen Kriegsgefangenen im Oktober 1941 aus dem Stalag XD nach Neuengamme gekommen wären. Und in der Mappe fehlt natürlich ebenso der Hinweis auf den Russischen Ehrenfriedhof in Bergedorf.

In den Kapiteln zur Lager-SS zeigt sich mehrfach die fachliche Unkenntnis der selbsternannten „Experten“. Es werden Dienstränge genannt, die noch erst erfunden werden müssten. Oder was soll ein „Untersturmbannführer“ gewesen sein?

Bei Zeitzeugenberichten kann man etwas gnädiger sein, wenn SS-Leuten Dienstränge zuerkannt werden, die Fiktion sind. Anton Thumann wird zum Hauptsturmführer ernannt oder gar zum „Oberst“ erhoben. Wilhelm Dreimann zum Oberscharführer befördert.

Unter dem Kapitel „Hauptwache und Zaunrekonstruktion“ wird der Realitätsverlust der „Experten“ nochmals deutlich. Es heißt dort folgendermaßen: „Zwischen Winter 1942 und Frühjahr 1943 Errichtung der SS-Hauptwache. Diese bildete nach Fertigstellung zusammen mit zwei Fahnenmasten und einer ins SS-Lager führenden Pappelallee einen ansatzweise repräsentativen Eingang in das SS-Lager. Ab 1943 wurde der Zaun von hier aus mit Strom gespeist. Die Pappelallee wurde wahrscheinlich bereits 1940 angelegt und markierte die Zufahrt zum SS-Lager.“

Weder im Lager noch außerhalb gab es irgendwelche Bäume; keine Pappeln weit und breit. Nur die Trauerweide an der Zufahrt zum Industriehof gab und gibt es heute noch.

Weiterhin heißt es „Die Hauptwache diente als Eingang ins SS-Lager und als Wachturm, enthielt Diensträume der Wachmannschaften, wahrscheinlich eine Waffenkammer sowie Arrestzellen für Wachleute.“ Diese Rhetorik ist erbärmlich.

Das ist eine ziemlich unpräzise Beschreibung. „Diente als Eingang“. Es gab nur diesen einen offiziellen Zugang zum SS-Lager. „wahrscheinlich eine Waffenkammer“. In militärischen Einrichtungen gab und gibt es niemals eine Waffenkammer im Wachlokal. Allenfalls einen Waffenschrank für die Pistolen der Wachhabenden und vor allem für die Munition. Die Waffen des Wachpersonals werden zum Dienst mitgebracht. „Arrestzellen für Wachleute“. In der Hauptwache gab es lediglich eine Arrestzelle, mit praktisch kaum Tageslicht. „Die Hauptwache diente … als Wachturm“. Wache ist Wache; und Wachturm ist Wachturm. Als die geziegelte Wache errichtet wurde gab es keinen Wachturm; keine Arrestzelle; beides wurde erst später dem Gebäude zugefügt.

Dann wird aus einem Brief von Max Pauly an Richard Hildebrandt zitiert, vom 30.12.1944. Pauly wird dort als Obersturmbannführer ausgewiesen. Hildebrandt (HSSPF Weichsel in Danzig; Disziplinarvorgesetzter von Pauly als dieser Kommandant des zivilen Internierungslagers in Stuffhof gewesen ist) und Pauly waren befreundet. 1944 war Pauly immer noch Sturmbannführer.

Unter dem Kapitel „Springbrunnen  und Ziermauer“ weiß der „Experte“ nicht einmal wo Westen ist. Der ganze Absatz zeugt von Unverständnis in der Sache, und ist weit entfernt von der Realität. „1940 wurde das Klinkermäuerchen an Nord- und Ostseite des SS-Lagers errichtet, um es optisch repräsentativer zu gestalten. Zwischen den Klinkerpfeilern wurden weiß gestrichene Holzlatten angebracht, an der Westseite des SS-Lagers ein kleiner Ziergarten mit Springbrunnen eingerichtet, der der Erholung der SS-Leute dienen sollte. Zusätzlich wurde ein Heilkräutergarten angepflanzt, der von Häftlingen gepflegt werden musste.“

Da es nur schwarz-weiß-Fotos gibt, ist die Behauptung „weiß gestrichene Holzlatten“ reine Fantasie. „Erholung der SS-Leute dienen sollte“ oder „zur Erholung der SS-Wachleute“. Dieser Ziergarten stand ausschließlich den SS-Offizieren zu; keinesfalls irgendwelchen Wachleuten. Auf den Gipfel getrieben wird das Ganze dann noch mit „Abstumpfung oder Brutalisierung der SS-Wachmannschaften durch den täglichen Umgang mit Leid. Aus diesem Grund war ihnen eine kurze Erholung im Ziergarten möglich, obwohl dieser sich in Sichtweite zum Schutzhaftlager befand.“ (Unterstreichung von mir)

Unter dem Kapitel „Trafohäuschen und Fenstergitter“ wird etwas thematisiert was nie richtig geklärt wurde. Neben den beiden Zapfsäulen befand sich ein kleines flaches Gebäude (heute immer noch vorhanden). An der nördlichen und östlichen Seite des Gebäudes sind Fenster mit Vergitterungen zu sehen. Dazu heißt es: „Die Fenstervergitterungen sind die einzigen Gebäudeteile im SS-Lager, die mit einem Hakenkreuzornament versehen sind.“

Anhand von historischen Fotos lässt sich belegen, dass diese Vergitterungen zwischen 1940 und 1945 entweder gar nicht vorhanden gewesen sind, bzw. es sich um andere Gitter gehandelt hat, wie man sie auch im Klinkerwerk und den SS-LKW-Garagen finden kann. Diese angeblichen „Hakenkreuze“, dessen „Haken“ verkehrt herum sind, wurden in der Nachkriegszeit durch die Gefängnisverwaltung angebracht. Von den Gedenkstätten-„Pädagogen“ werden sie jedoch gerne zur Verunglimpfung und Geschichtsverfälschung benutzt.

Unter dem Kapitel „Stichkanal und Dove Elbe“ wird eine traumhafte Behauptung aufgestellt, wo es heißt, die Dove Elbe hätte zwischen Stichkanal und Krapphofschleuse eine „durchschnittliche Breite von 25 Metern“.

Donnerwetter. Derartige Behauptungen aufzustellen ist eine Kleinigkeit. Sie nachgeprüft zu vermitteln ist viel schwieriger. Jedoch muss man kein Prophet sein, um zu erkennen, dass die Dove Elbe an keiner besagten Stelle derart breit ist.

Unter dem Kapitel „Tongruben“ wird eine verklärte Sichtweise betrieben, wo man an der geistigen Verfassung der „Experten“ zweifeln muss. In der Gedenkstättenarbeit gibt es leider einige Mitarbeiter die eine Haltung einnehmen, die mit Objektivität nicht mehr viel zu tun hat. Die selbsternannten „Anti-Faschisten“ und ihr bedeutungslos gewordener Kampf gegen alles was nicht ihren ideologischen Vorstellungen entspricht. Sie sehen nur mit ihrem Tunnelblick. Es geht dabei nicht um Rechts oder Links, sondern sie orientieren sich nur an dem was in Nazi-Deutschland (und Europa) an Leid Menschen widerfahren ist und projizieren das auf die Gegenwart. Dabei sind ihnen Deutsche vollkommen gleichgültig. Das wir in einem demokratischen Rechtsstaat leben ist diesen Leuten vollends entgangen. Sie sind derart verbissen in ihrem Geist, dass sie keine Gegenargumente zulassen wollen. Genau genommen sind diese Anti-Faschisten die wahren Faschisten.

Folgende Bemerkung ist dort also angegeben: „… daß dies nicht der Besuch eines KZ ist (auch nicht eines ehemaligen), sondern einer KZ-Gedenkstätte.“

Ersteres bedarf keines Kommentars. Natürlich handelt es sich bei dem Besuch der Gedenkstätte Neuengamme um ein ehemaliges Konzentrationslager. Wenn das nicht vermittelt wird, dann ist der ganze Aufwand zum Erhalt des Geländes mit seinen historischen Gebäuden, und vor allem seiner Geschichte über Unmenschlichkeit, nichts weiter als verfehlter Pragmatismus.

Unter dem Kapitel „Unterkunftsbaracken“ wird es dann wieder recht abenteuerlich, weil alles pauschalisiert wird. „Die Baracken wurden je in zwei Blocks aufgeteilt, die einzelnen Blocks durchnummeriert. Ein Block bestand aus je zwei Räumen. Dem kleineren Tagesraum, im dem Tische und Bänke sowie die Schlafplätze von Funktionshäftlingen waren, und dem größeren Schlafraum, in dem sich die Reihen der dreistöckigen mit Strohsäcken belegten Holzpritschen befanden. Weiter enthielt jeder Block nur zwei bis drei Öfen. Die Baracken waren ständig überfüllt. In der Anfangszeit waren nur primitive Waschmöglichkeiten vorhanden. Erst 1941 wurden ausreichende Wasserversorgung, Kanalisation und Kläranlage fertig gestellt. In diesem Jahr wurde auch der Bereich zwischen den Baracken mit Klinker- und Estrichboden befestigt und überbaut. Dort wurden dann für je zwei Blocks gemeinsame Waschräume und Latrinen eingerichtet.“ (Unterstreichungen von mir)

„Die Baracken wurden je in zwei Blocks aufgeteilt“. Das ist wieder Nonsens. In Neuengamme standen jeweils zwei Baracken hintereinander. Sie waren nicht miteinander verbunden. Das wurde erst später gemacht als die Latrinen zwischen die Baracken gesetzt wurden. Jede Baracke war ein Block. „… in dem sich die Reihen der dreistöckigen mit Strohsäcken belegten Holzpritschen befanden“. Das ist zu pauschal und widerspricht z.B. dem was Edgar Kupfer in seinem Buch „Die Mächtigen und die Hilflosen“ beschreibt. Denn als er 1941 nach Neuengamme kam, gab es überhaupt keine „Betten“; nur Strohmatratzen. Ob und ab wann es diese dreistöckigen Pritschen gegeben hat, ist nicht belegbar. „Die Baracken waren ständig überfüllt.“ Wieder nur pauschal. In dem Zeitraum 1940 bis 1942 kann davon nicht die Rede sein. Die Überfüllung der Häftlingsunterkünfte bezieht sich auf einen späteren Zeitraum.

Im gleichen Kapitel dann „Die damals noch vorhandenen Entwässerungsgräben zwischen den Baracken wurden bei Fertigstellung verfüllt.“ Der ehemalige Häftling Ewald Gondzik erzählt das anders und plausibler. Das erste was gemacht werden musste, damit man sich auf dem Gelände überhaupt bewegen konnte, war die Zuschüttung der Wassergräben.

Unter dem Kapitel „Gedenkbereich“ befindet sich der „Experte“ auf dem Holzweg. „Auch der Umstand, daß die in die Gedenktafel eingemeißelte falsche Ermordetenzahl (5500) am Vorabend der Mahnmalseinweihung durch das Überkleben mit der (damals angenommenen) richtigen Zahl (55000) korrigiert werden mußte, läßt Rückschlüsse auf die Mentalität hinsichtlich des Umgangs mit der Geschichte des KZ Neuengamme in der Nachkriegszeit bzw. in den 1960er Jahren zu“.

Befremdlich ist zunächst einmal, dass hier rigoros von Ermordeten gesprochen wird. Die wenigsten Häftlinge sind ermordet worden. Die Bedingungen im Lager, die Zwangsarbeit und manche Willkür, vor allem von Vorarbeitern und Kapos, haben zum Tode von Häftlingen geführt. Das ist im juristischen Sinn kein Mord, sondern Totschlag.

Die falschen Zahlen auf der Tafel mit den Orten wo Häftlinge zu Tode gekommen sind, war wie beschrieben fehlerhaft. Die Überklebung mit den „richtigen“ Zahlen fand nicht in den sechziger Jahren statt, sondern erst 1981, kurz bevor das Dokumentenhaus eingeweiht wurde. Bis dahin hatte man eine „0“ an die fehlerhafte „5500“ angefügt. Insofern ist der Kommentar auf die Mentalität mit dem Umgang der Geschichte des KLs Neuengamme in diesem Fall ad absurdum geführt.

Die Zahlen der Häftlinge insgesamt (inkl. Außenlager), und die Zahlen der Opfer (inkl. Außenlager) sind nach heutigem Stand nicht mehr aktuell. Es wird in beiden Fällen von weniger ausgegangen. Eine Korrektur darf aber nicht mehr vorgenommen werden, weil die gesamte Gedenkanlage unter Denkmalschutz steht.

Unter dem Kapitel „Haus des Gedenkens - Modelle“ befinden sich einige Ungereimtheiten. Das dort zu bewundernde alte Modell des Lagerkomplexes stammt visuell aus der Zeit als britisches Internierungslager 1947/48. Es wurde aber erst viel später in den fünfziger Jahren gebastelt. Und zwar von Häftlingen des 1949 errichteten Gefängnisses. Das ist insofern interessant, weil das Modell noch das Krematorium zeigt (die Eisenbahngleise hingegen fehlen). Dem entgegen wird behauptet, das Krematorium wäre noch zur Zeit des Internierungslagers abgerissen worden. Dem konnte eigentlich nie richtig glauben geschenkt werden, weil es als unvorstellbar erscheint, dass ausgerechnet die Briten das Krematorium haben abreißen lassen, wo es doch einen besonderen Status für die an Menschen begangenen Verbrechen dargestellt hat.

Und zum guten Schluss muss festgestellt werden, dass zahlreiche Bereiche schlichtweg nicht berücksichtigt werden. So lässt sich keine vernünftige Aufklärung betreiben.

Angora-Kaninchenaufzucht,
Begrenzungspfeiler beim Stichkanal,
DAW,
Effekten und Bekleidungskammer,
Eisenbahnanschluss,
Fertigungsstelle Metallwerk,
Geheimwerkstatt,
Hammerwerk,
Industriehof,
Jastram,
JVA-Fragment 2,
Krankenrevier I,
Lagerstrasse und Bunker auf der westlichen Seite,
Lagerzaun-Postenkette-Wachtürme,
Messap,
Modellierwerkstatt,
Schießstand der SS,
SS-Siedlung,
Zivilarbeiterlager

Ingesamt würde ich dieser Arbeitsmappe eine 4minus verpassen. Sie ist einfach zu lieblos zusammengekleistert; zu unvollständig, mit zu viel Polemik und überschätztem „Fachwissen“.

Diejenigen Menschen die ein aufrichtiges Interesse an der Geschichte des ehemaligen KLs Neuengamme haben, möchte ich mal einen gut gemeinten Ratschlag mitgeben. Bereiten Sie sich auf eine Führung gut vor. Überlegen Sie sich gezielte Fragen, möglichst keine Oberflächlichkeiten, sondern Fragen die substanziell sind. Nehmen Sie dann an einer oder besser mehreren Führungen teil (zwecks Vergleich), z.B. sonntags, dann gibt es immer wieder thematische Führungen, die von Mitarbeitern der Gedenkstätte durchgeführt werden. Achten Sie dabei genau auf das was Ihnen erzählt wird, und auf die Qualität der Antworten die Sie auf Ihre Fragen erhalten. Sind Sie unzufrieden mit einer Antwort, haken Sie solange nach bis dem „Führer“ der Schweiß auf der Stirn steht. Trauen Sie sich zu widersprechen, wenn Sie anderer Meinung sind, oder ihr Wissensstand akkurater ist. Sie werden dann wahrscheinlich Erfahrungen machen, wie ich sie immer wieder machen konnte, wenn ich an diesen Führungen teilgenommen habe. Das Fachwissen ist meist mangelhaft. Teilweise banal an den Haaren herbeigezogen. Für die „Führer“ ist es nur ein Job, wofür sie bezahlt werden, unabhängig davon ob sie sich ins Zeug legen oder den Besuchern nur Langweiliges zu erzählen haben. Es ist eine Erfahrung, die es einem sehr deutlich macht, dass bei einer sensiblen Thematik wie einem Konzentrationslager, die Mitarbeiter der Gedenkstätte Neuengamme keine Schulung erfahren, wie schrecklich diese Gedenkstättenpolitik tatsächlich ist.

Das muss ja nicht so sein. Wer in der Gedenkstättenarbeit tätig ist, von dem sollte man eigentlich erwarten, dass er oder sie dazu stehen, und es nicht nur als eine bezahlte Tätigkeit erachten. Und was die Güte der Führungen angeht, so wird es in Neuengamme niemals so sein wie beispielsweise bei der Gedenkstätte Sachsenhausen, wo Prof. Dr. Morsch auch selbst Führungen macht. Das ist eine gesunde Einstellung.

Es gibt manchmal, zu bestimmten Anlässen, „Führungen“  oder auch „Vorträge“ von der akademischen Seite. Ich habe in diesem Blog schon mehrfach darüber berichtet. Und es zeigt eben auch, dass sich die Führungskräfte nur dann bereit erklären sich von ihrem Schreibtisch zu erheben, wenn z.B. Bundeswehrangehörige oder Polizisten nach Neuengamme kommen. Also immer dann, wenn man sicherstellen will, dass den Besuchern wirkliches „know-how“ vermittelt wird. Den konventionellen „Führern“ traut man das dann offensichtlich nicht zu. Und selbst bei den Akademikern kann festgestellt werden, dass sie sich für das, was von ihnen erwartet wird (und wofür sie letztendlich bezahlt werden), kaum vorbereiten und zum Teil nur floskelartiges von sich geben. Das hat auch häufig viel mit „Klugscheißerei“ zu tun, wobei aber die eigentlich avisierte Thematik auf der Strecke bleibt.

Wünschenswert wäre es natürlich in der Sache, wenn die „Führer“ durch professionell gestaltete Referate geleitet würden. Das könnte hilfreich sein, bzw. es wäre angemessen in Bezug auf die sensible Gesamt-Thematik. Großschnäuzigkeit und Übermut haben in der Gedenkstättenarbeit keinen Platz. Diesem Ort und seinen Opfern mit Achtung und Verständnis im historischen Kontext zu begegnen, dafür ist vor allem ein gesunder Grat von Courage erforderlich, und selbstverständlich ist damit ebenso verbunden, das unabdingbare Wissen über die Wahrheit – und zwar nur die Wahrheit. Wenn das von den „Pädagogen“ nicht verstanden und vermittelt wird, dann werden sie mit ihrer Arbeit niemals irgend etwas bei den Besuchern erreichen können.

Montag, 3. Oktober 2016

„1935 wurde der §175 erheblich verschärft“

Effekthascherei hat in der Gedenkstättenarbeit einen besonderen Stellenwert. Es werden Dinge behauptet, die entweder zu keinem Zeitpunkt stattgefunden haben, oder sich schlichtweg nicht beweisen lassen, oder aus dem Zusammenhang gerissen werden. D.h. es werden Lügen verbreitet, mit dem Ziel, den Gedenk-stättenbesuchern in eine Dramaturgie zu verführen, die das Leid der Betroffenen nochmals in eine Dimension befördert, aus der sich die Besucher nicht mehr befreien können, weil das was die Gedenkstätten-„Pädagogen“ den Menschen vermitteln, als etwas seriöses angenommen wird.

Am 1. Januar 1872 trat das deutsche Strafgesetzbuch in Kraft. Es beinhaltete bereits den Paragraphen 175, der zunächst bis zum 1. September 1935 seine Gültigkeit behielt.

Die Formulierung von §175 war folgendermaßen:
„Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Thieren begangen wird, ist mit Gefängniß zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.“

Dieser §175 bezog sich, so lange er existent war, ausschließlich auf das männliche Geschlecht. Daran hat sich auch bis zu seiner Abschaffung im Jahre 1994 nichts verändert.

Weibliche Homosexualität war demnach nicht strafbar. Das ergibt sich auch daraus, dass Frauen im Dritten Reich immer noch unterprivilegiert waren. Tätigkeiten in gehobenen Stellungen waren relativ selten. Die klassische Unterdrückung des Feminismus wurde gesteuert von der Potenz des Maskulinen. In Nazi-Deutschland waren den „Weibern“ keine entscheidungsträchtigen Positionen zugedacht; sie kamen dafür überhaupt nicht in Betracht. Trotzdem werden Behauptungen aufgestellt, dass auch lesbische Frauen verfolgt worden wären und deshalb in Konzentrationslager gekommen sind, jedoch mangelt es dafür an Beweiskraft. Von Prostituierten ist das bekannt. Sie wurden als „asozial“ stigmatisiert; aus der Gesellschaft entfernt und in die Lager gesteckt, wo sie den Schwarzen Winkel erhielten.

Wenn anfangs davon die Rede war, dass Unwahrheiten in der Gedenkstättenarbeit verbreitet werden, so läßt sich diese Tatsache anhand von schriftlich niedergelegten Materialien belegen.

In einem Ausstellungstext bei der Gedenkstätte Neuengamme zu den unterschiedlichen Gruppen von Verfolgten im Dritten Reich heißt es: „1935 wurde der §175 erheblich verschärft.“ Einfach so. Ganz nackt und ohne Gummi. Keine Begründung; nix.

„Erheblich verschärft“ - was soll das eigentlich heißen? Diese Formulierung setzt eine drastische Verschärfung von §175 voraus.

Schauen wir uns nun diesen Paragraphen einmal genau an, der mit Wirkung ab dem 1. September 1935 „überarbeitet“ wurde und bis 1969 unverändert geblieben ist. Zur Erinnerung: Der Zweite Weltkrieg endete am 8. Mai 1945 und damit auch vorübergehend das deutsche Strafgesetz. Dennoch wurde der §175 mit Ausrufung der Bundesrepublik Deutschland 1949 zunächst beibehalten. Nach 1969 wurde die Voraussetzung für den Tatbestand von Unzucht präzisiert und das mögliche Strafmaß genauer beziffert.

Ein vermeintliches Nazi-Relikt geisterte also weiterhin im deutschen Strafgesetzbuch umher.

Die „erhebliche Verschärfung“ des §175 von 1935 im Reichsstrafgesetzbuch lautete folgendermaßen:
„(1) Ein Mann, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen läßt, wird mit Gefängnis bestraft.
(2) Bei einem Beteiligten, der zur Zeit der Tat noch nicht einundzwanzig Jahre alt war, kann das Gericht in besonders leichten Fällen von Strafe absehen.“


Das ist wirklich scharf! Es gab nicht das geringste Anzeichen einer gesetzlichen Verschärfung zum §175. Eigentlich wurde er sogar gemildert. Der Gesetztext ist praktisch identisch mit dem von 1872.

Das Strafgesetzbuch stellte zwischen 1935 und 1945 nicht wirklich etwas rechtliches dar. Denn wie in jeder Diktatur herrscht nur ein Gesetz - nämlich das der reinen Willkür!

Die Verfolgung der Homosexuellen im Dritten Reich ist schlimm genug für die Betroffenen gewesen. Sie kamen auch in die Konzentrationslager und erhielten dort den Rosa Winkel. Dieses Faktum ist unbestritten, obwohl diese Verfolgtengruppe ebenso in den Lagern leiden mussten, wurden sie von der BRD nicht anerkannt. Entschädigungsansprüche konnten offiziell nicht geltend gemacht werden, nichtsdestotrotz haben auch diese Verfolgten Zwangsarbeit geleistet.

Was hat jetzt aber die Gedenkstätte Neuengamme dazu verleitet eine solche Stupidität in ihrer Ausstellung zu manifestieren? Anhand der Ausstellungstexte läßt sich nicht ermitteln wer das zu verantworten hat. Niemand hat sich die Gesetzestexte überhaupt angeschaut. Es wird stattdessen mal wieder eine Verunglimpfung vorgenommen, die mit der Realität nicht in Einklang zu bringen ist.


Abschließend soll noch auf die Erweiterung von §175 eingegangen werden. 1935 wurde der Paragraph 175a eingeführt (1969 wieder abgeschafft). Weder bei der Gedenkstätte Neuengamme noch in der Literatur wird darauf Bezug genommen. Die Rede ist ausschließlich vom §175.

In der Enzyklopädie des Nationalsozialismus (1997) wird von einem der Autoren aus dem §175a wie folgt zitiert: „schwere Unzucht zwischen Männern“. Das ist alles. Mehr nicht. Diesen Wortlaut gibt es im kompletten Paragraphen nicht. Dass es in diesem Zusatzparagraphen um Gewalt, Zwang und Nötigung zu homosexuellen Handlungen geht, kapiert nicht nur dieser Autor nicht, sondern die gesamte Riege der Geschichtsforschung ist derart verblendet, dass sie es sich so hindreht wie sie es gerade braucht.

In diesem Zusatzparagraphen geht es also in der Tat um eine „Verschärfung“, die jedoch den Heterosexuellen vor Übergriffen schützen sollte. Inwiefern dieser Paragraph dann mit Verfolgung von Homosexuellen in Verbindung gebracht werden kann, ist nicht nachvollziehbar. Eine Verschärfung in diesem Zusammenhang läßt sich nicht erkennen.

Wenn die Wissenschaft von einer „Verschärfung“ des besagten Paragraphen spricht, dann muß dem auch eine unmissverständliche Erörterung folgen.

Zahlreiche Paragraphen im StGB hatten im Dritten Reich Zusatzparagraphen. Z.B. hatte §223 die Zusatzparagraphen 223a und 223b. Wird dann in einer wissenschaftlichen Arbeit über Körperverletzung referiert, und lediglich der Hauptparagraph 223 (physische Gewalt) dafür herangezogen, dann kann dadurch keine Verständlichkeit erreicht werden, indem die Zusatzparagraphen 223a (Gewalt mit einer Waffe) und 223b (Gewalt gegen Kinder) unberücksichtigt bleiben.

„1935 wurde der §175 erheblich verschärft“ - Faktisch ist das falsch. Und die Menschen dann mit einem solchen Satz allein zu lassen, das kann nur zu Missverständnissen führen.

So funktioniert wissenschaftlich-historische Aufklärung jedenfalls nicht. Also, zurück auf die Schulbank!