Freitag, 30. Juni 2017

Hubert Zafke


Bereits seit 2015 läuft beim Landgericht Neubrandenburg ein Gerichtsverfahren gegen den ehemaligen SS-Sanitöter Hubert Zafke. Dieses Verfahren hat insbesonders deswegen Aufsehen erregt, da der vorsitzende Richter diesen Prozess mehrfach vorsätzlich verschleppt hat, offenbar aus Symphatie für das damalige NS-Regime.

SIE können online eine Petiton unterschreiben, damit dieses Verfahren vielleicht doch noch einen gütlichen Abschluß für die Opfer und Hinterbliebenen nimmt.

Lesen Sie bitte den Offenen Brief und unterzeichnen Sie die Petition.


Am 14.7.2017 findet hierzu in Hamburg eine Veranstaltung statt. Näheres dazu finden Sie hier.



Zafke wird auch im Neuengammer Hauptprozeß (1946) mehrfach erwähnt, weil er als SDG, zunächst im Rang eines Rottenführers, im Labor der Krankenrevierbaracke I tätig gewesen ist, und dort das Gift (Phenol) für die Tötungen von Häftlingen und Kriegsgefangenen zubereitet haben soll.

Anders verhielt es sich im Frankfurter Auschwitz-Prozess. Sein Name findet dort keine Erwähnung, obwohl er dort der gleichen Tätigkeit nachgegangen sein soll wie in Neuengamme.

Eine juristische Ahndung, weder durch die britische Militärjustiz, noch durch die Bundesrepublik Deutschland, wurde seinerzeit nicht in Betracht gezogen.

Tatsache jedoch bleibt, dass sich der Volksdeutsche Z. im Gewahrsam der Briten befunden hat und in Neuengamme interniert wurde. Es war den Briten also bewusst, dass sie Z. habhaft waren, und auf Grund des Hauptprozesses hätten sie gegen ihn ermitteln können. Offenbar wurde Z. jedoch von den britischen Ermittlern in Neuengamme als “Minor War Criminal” eingestuft.

Bei Kriegsende gehörte der 24jährige SS-Unterscharführer aus Pommern zu der so genannten “Kampfgruppe Weber” (wahrscheinlich Hauptsturmführer Hans Weber), die im Raum Eutin umherirrte. Bereits am 4.5.1945 wurde Z. in Bargteheide festgenommen.