Samstag, 12. Dezember 2009

SS-Frauen vor Gericht

Die für längere Zeit geltende Symbiose - Frauen hätten im nationalsozialistischem System Menschen nicht mißhandelt - ist unlängst widerlegt. Spätestens seit dem ersten Ravensbrück-Prozeß ist deutlich geworden, daß Frauen ihrem maskulinen Pendant - in ihren menschenverachtenden Gewaltexzessen - in nichts nachgestanden haben. Namen wie Irma Grese, Ilse Koch, Liselotte Müller haben zwar den öffentlichen Status infolge ihrer Gerichtsprozesse erhalten, stellen jedoch nur einen Bruchteil der tatsächlichen Täterinnen dar.

Claudia Taake hat 1999 in ihrer Dissertation “Angeklagt - SS-Frauen vor Gericht” ein exemplarisches Beispiel über dieses Thema vorgelegt, zumal es in diesem Zusammenhang wenig Literatur zu derartigen NS-Verbrechen gibt.